Super User
Zuständige Institution
Beschreibung
Tipp:
Arbeitgeber:innen, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrlinge einstellen, haben Anspruch auf eine Prämie. Die Gewährung dieser Prämie erfolgt jährlich im Nachhinein.
zuständige Behörde: Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg
Links
Sozialministeriumservice - Arbeit und Ausbildung
Beschäftigungswerkstätten - aks
Zuständige Institution
aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Sozialpsychiatrische Dienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 664 802 83 691
E-Mail
Website
Beschreibung
Die Werkstätten der aks gesundheit GmbH bieten im Rahmen der Therapie, eine tätigkeitsorientierte Betreuung mit einer mittel- bis langfristigen Zeitperspektive an. Die Therapie in den Werkstätten ist darauf ausgerichtet, in einem arbeitsähnlichem Setting, handlungsorientiert und sinnstiftend tätig zu sein. Im Idealfall wird eine Einlgliederung bzw. Wiedereingliederung in eine Erwerbstätigkeit erreicht.
Zielgruppen
Erwachsene, psychiatrisch erkrankte Personen, welche mittel- bis langfristig als arbeitsmarktfern einzustufen sind und eine tätigkeitsorientierte Therapie benötigen.
Ziele/Wirkung
Umgang mit zeitlichen und organisatorischen Strukturen zu üben.
Arbeitstechnik: Kennenlernen von Arbeitsschritten und Materialien, Gliederung der Arbeit in sinnlogische Einheiten, Benutzung von Hilfsmitteln, Werkzeugen und Maschinen.
Sozialverhalten: Die Teilnehmer sollen lernen, innerhalb einer Arbeitsgruppe zurechtzukommen und zu bestehen, Gruppenregeln zu verstehen, zu beachten sowie das Verhalten danach auszurichten, Ausbau der Frustrationstoleranz, Einhalten der sozialen Nähe-Distanz.
Kognitive Fähigkeiten: Konzentration, Ausdauer, Erkennen sachlogischer Zusammenhänge, Merkfähigkeit, Handlungsplanung
Arbeitshaltung: Pünktlichkeit, Pauseneinhaltung, Durchhaltevermögen, Ordnung am Arbeitsplatz, Ausführen von Anweisungen.
Erweiterung der personalen Kompetenzen: Hierzu zählt vor allem die Förderung von Interessen und Neigungen, das Lernen mit krankheitsbedingten Einschränkungen zurecht zu kommen sowie diese ggf. zu kompensieren.
Die Werkstatt unterstützt die Teilnehmer personenzentriert und orientiert sich an den Bedürfnissen und Potentialen der betroffenen Menschen. Dies ermöglicht Klientinnen und Klienten Ressourcen zu erschließen bzw. bestehende Ressourcen zu nutzten.
Kernleistungen
- Organisation von Aufträgen
- zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten
- Beratung
- Betreuung
- Anleitung/Unterstützung in Belangen des alltäglichen Lebens (ATL's)
- Organisation von Freizeitaktivitäten
- Outplacement
Kostentragung
Um grundsätzlich Leistungen der aks Sozialpsychiatrischen Dienste Anspruch nehmen zu können, ist eine Überweisung von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt, Fachärztin bzw. Facharzt, von einem Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung notwendig. Dies erfolgt mit einem aks Reha-Schein.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit über einen unserer Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) sofort eine fachliche Beratung und Abklärung in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch kann dies in der ersten Phase auch Anonym angeboten werden.
Für die Klientinnen und Klienten der Sozialpsychiatrischen Dienst fallen keine Kosten für Beratung und Betreuung an.
Selbstbehalte werden nur für intensive und aufwendige Betreuung fällig.
Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein und wird aus dem Sozialfonds des Landes Vorarlberg finanziert.
Links
Berufsvorschule - Jupident
Zuständige Institution
Stiftung Jupident
Jupident 2 - 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website
Beschreibung
Wenn der Übergang zwischen Schule und Arbeit schwierig ist, wenn Berufswünsche kaum oder nicht vorhanden sind, wenn unklar ist wie es nach der Pflichtschule weitergehen soll, wenn nicht nur Leistung, sondern auch soziale Themen im Raum stehen, wenn Jugendliche beim Erwachsenwerden begleitet werden sollen, wenn es notwendig ist, neue Perspektiven zu schaffen und Motivation aufzubauen, kommt die Berufsvorschule der Stiftung Jupident ins Spiel und bietet die nötige Unterstützung zur Weiterentwicklung.
Als österreichweit einzigartige Einrichtung für Abgänger der Sonderpädagogischen Zentren und Schüler mit (erhöhtem) sonderpädagogischen Förderbedarf wird dieser zweijährige Bildungslehrgang geführt.
Auch Schüler aus der Hauptschule (Integrationsklassen, 3. Leistungsgruppe) sowie Schüler, die nach dem Abschluss Schwierigkeiten beim Einstieg ins Berufsleben haben können bei uns in Kleinklassen aus 5 bis maximal 8 Schülern berufsorientiert gefördert werden
Zielgruppen
- Jugendliche beiderlei Geschlechts ab dem 8. Schuljahr mit sonderpädagogischem / erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf, mit sichtbaren Problemen im Verhalten, einer möglichen Traumatisierung und/oder Familiensystemen, die keine adäquate oder nur unzureichende Förderung bieten,
- Jugendliche mit Potential zur Verselbständigung und zur beruflichen Integration;
Kernleistungen
Auf Stärken bauen
Die Mädchen und Burschen werden mit ihren eigenen Stärken vertraut und lernen, ihre Schwächen zu akzeptieren. Aufbauend auf ihre Begabungen und Interessen finden Trainings statt, in denen sie ihre Handlungs- und Sozialkompetenz erwerben und erweitern - als Basis für eine positive Arbeitshaltung.
Fit für den Job
Betriebsbesichtigungen und Schnuppertage sollen den Jugendlichen die Berufswahl erleichtern. Damit es mit der Lehr- oder Arbeitsstelle auch klappt, stehen Berufsberatung, Bewerbungstrainings und Persönlichkeitsbildung (Erlebnispädagogische Aspekte, psychomotorisch aufgebauter Sportunterricht, verschiedene Projekte, projektorientierter Unterricht uvm.) auf dem Stundenplan. So werden die Jugendlichen fit für den Job und erhalten eine realistische und motivierende Perspektive für ihr Arbeitsleben.
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
Stiftung Jupident - Berufsvorschule
Nähere Informationen zur BVS
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)
Beschäftigungsprojekt "Basic" - integra Vorarlberg
Zuständige Institution
Kontaktperson
Tel: +43 5574 542 54
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Beschreibung
Zielgruppen
Das Beschäftigungsprojekt richtet sich an arbeitslose Menschen bis 45 Jahre, die mindestens seit einem Jahr beim AMS vorgemerkt sind und gesundheitliche Einschränkungen haben.
Zugang
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Einzelberatung - aks
Dienstag, 30 Juli 2019 10:04Zuständige Institution
Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Zielgruppen
Kostentragung
Für die Klientinnen und Klienten der Sozialpsychiatrischen Dienst fallen keine Kosten für Beratung und Betreuung an. Selbstbehalte werden nur für intensive und aufwendige Betreuung fällig. Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein und wird aus dem Sozialfonds des Landes Vorarlberg finanziert.
Links
Beschreibung
Das Österreichische Berufsausbildungsgesetz (BAG) regelt den betrieblichen Teil der Lehrausbildung. Es enthält die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen, die für die berufliche Ausbildung in der Lehre erlassen wurden.
Für die berufliche Ausbildung im Lehrbetrieb gelten also die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes. Das Berufsausbildungsgesetz enthält insbesondere Informationen über
- Lehrling (§ 1)
- Lehrberechtigte (§ 2)
- Lehrberufe (§ 5)
- Lehrzeit (§ 6)
- Ausbildungsvorschriften (§ 8)
- Ausbildungsverbund (§ 2)
- Ausbildungsversuche (§ 8a)
- Integrative Berufsausbildung.(§ 8b)
Durch BGBl I 2010/40 wurde das BAG - Berufsausbildungsgesetz novelliert.
Mit dem neu eingefügten § 30c wird - ähnlich den Jugendvertrauensräten - eine gesetzliche Interessenvertretung für Jugendliche in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung ("Vertrauensrat") geschaffen:
- Der Vertrauensrat besteht für jeden Standort der Ausbildungseinrichtung mit bis zu dreißig Auszubildenden aus einem - aus dem Kreis der Auszubildenden kommenden - Mitglied; bei 31 bis 50 Auszubildenden aus zwei Mitgliedern, bei 51 bis 100 Auszubildenden aus drei Mitgliedern; für je weitere bis zu 100 Auszubildende erhöht sich die Zahl um je ein weiteres Mitglied.
- Weiters geregelt werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vertrauensrates allgemein und generelle Bestimmungen zur Wahl.
Die Änderungen im Bereich der Integrativen Berufsausbildung (§8b) beinhalten folgende Punkte:
- Behinderte gemäß Behinderteneinstellungsgesetz können bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe eine Reduktion der täglichen bzw wöchentlichen Normalausbildungszeit vereinbaren.
- Die integrative Berufsausbildung in Form der überbetrieblichen Lehrausbildung wird nunmehr in § 8c geregelt und an die Bestimmungen über die überbetriebliche Ausbildung in regulären Lehrverhältnissen angepasst.
- Administrative Vereinfachungen: Im Fall eines Wechsels eines Jugendlichen von einem regulären Lehrverhältnis in die integrative Berufsausbildung (bei unmittelbarer Fortsetzung der Ausbildung) ist ein Vermittlungsversuch des AMS nicht mehr notwendig.
Weiters wird die Möglichkeit, facheinschlägig qualifizierende Ausbildungszeiten im Ausland auf die Lehrzeit anzurechnen, von derzeit maximal vier auf maximal sechs Monate pro Lehrjahr ausgedehnt.
Außerdem enthält die Novelle Neuerungen zum Verfahren zur Gleichhaltung von ausländischen Prüfungen und zu den Bestimmungen über den Bundes-Berufsausbildungsbeirat und zahlreiche redaktionelle Anpassungen.
Die Änderungen traten mit 1. Juli 2010 in Kraft.
Downloads
Rechtsinformationssystem des Bundes
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Berufsausbildungsgesetz
Berufsausbildungsgesetz (BAG) - jusline
Vertrauensrat (BAG Berufsausbildungsgesetz) - jusline
Berufsausbildungsassistenz - BAS
Dienstag, 30 Juli 2019 10:03Zuständige Institution
Öhe -GmbH
Kontaktperson
Geschäftsführer
Kurzbeschreibung
Beschreibung
In der integrativen Berufsausbildung ist neben der Möglichkeit der Verlängerbaren Lehre und der Teilqualifizierung (TQ) vor allem die kontinuierliche Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz ausschlaggebend für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsform.
Die Jugendlichen werden während der gesamten Lehrzeit von der BAS begleitet und unterstützt. Die Unterstützung beginnt beim Abschluss des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrages, bei dem die BAS die Formalitäten in der Abwicklung übernimmt und somit die Firmen entlastet.
Während der Ausbildung bleibt die BAS in regelmäßigem Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule, um auftretende Probleme oder Schwierigkeiten bereits frühzeitig wahrnehmen und beheben zu können. Bei einem Ausbildungswechsel stellt sie Einvernehmen her. Die BAS unterstützt die Jugendlichen durch Organisation von Lernhilfen während des Berufsschulbesuches, bzw. zwischen den Berufsschulturnussen.
Die BAS trägt zur Lösung von sozialpädagogischen, psychologischen und didaktischen Problemen bei. Beim Ausbildungsabschluss übernimmt die BAS die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bzw. die Organisation der Abschlussprüfung.
Zielgruppen
Jugendliche
- die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
- die ohne Abschluss der Hauptschule oder der neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen sind, oder
- die Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes sind, oder
- von denen auf Grund des Ergebnisses einer vom Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, die durch eine fachliche Beurteilung nach einem in den entsprechenden Richtlinien des Arbeitsmarktservice oder des Sozialministeriumservice zu konkretisierenden Vier-Augen-Prinzip festgestellt wurden, der Abschluss eines Lehrvertrags nach §1 nicht möglich ist.
Voraussetzung ist eine Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durch das Angebot "Jugendcoaching".
Ziele/Wirkung
Downloads
Berufsausbildungsgesetz BAG_2010
Die Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz sind im BAG geregelt (§ 8b Absatz 6 BAG)
Kostentragung
Links
Beratungsstelle für hörgeschädigte und gehörlose Menschen - LZH
Zuständige Institution
Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25 733
Fax: +43 5572 25 733 4
sms +43 664 461 09 53
E-Mail
Website
Kontaktperson
Dr. Bianca Nicolussi-Dancso
Tel: +43 5572 25 733 50
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Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Multiprofessionelle Beratung für Menschen mit Hörschädigung deren Angehörige
Zielgruppen
Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Altersschwerhörige, Menschen mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, Tinnitusbetroffene, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte.
Kernleistungen
- Soziale Beratung und Begleitung
- Berufliche Beratung und Begleitung
- Bildungsangebot und Freizeitgestaltung
- Kommunikationsassistenz
- Öffentlichkeitsarbeit
- Dolmetscherdienste
- Psychologische Betreuung
Beratungsgespräche sind kostenlos und anonym. Die Berater:innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht!
Links
LZH - Beratungsstellen
Alle Informationen zu den Beratungsstellen in Dornbirn und Bludenz finden Sie hier.
Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft
Inhalte in Gebärdensprache
Links zum Thema Hörschädigung
Beratung für Menschen mit Behinderungen und Angehörige - Lebenshilfe
Zuständige Institution
Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
E-Mail
Website
Kontaktperson
Georg Matzak MBA, MSc
Geschäftsbereichsleiter „Mobile Dienste“
Mobil: +43 664 88 71 20 56
E-Mail
Website
Kurzbeschreibung
Das Beratungsangebot zum Thema Behinderung umfasst Therapie- und Hilfsmittelberatung, Beratung zur Unterstützten Kommunikation, psychosoziale Beratung und Rechtsberatung.
Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Zentrale Anlaufstelle für Ihre Fragen
Die Lebenshilfe Vorarlberg bietet Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen sowie dem sozialem Umfeld eine umfassende Auswahl an Beratungen in allen Lebensbereichen.
Ob Arbeiten, Ausbilden, Wohnen, Bildung, Freizeit, Unterstützte Kommunikation oder Therapie- und Hilfsmittel – unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen stehen mit Rat und Tat zur Verfügung. Auch bei Fragen zum Thema Gewalt oder Sexualität können Ihnen unsere Expert:innen weiterhelfen. Zudem bieten wir seit 2015 eine kostenlose Peer-Beratung an.
Zielgruppen
Menschen mit Behinderungen und Angehörige
Zugang
Terminvereinbarung von Montag bis Freitag auf Anfrage.
Unsere Beratungsstelle befindet sich in der Landesgeschäftsstelle, Gartenstraße 2, 6840 Götzis.
Links
Lebenshilfe Vorarlberg - Psychosoziale Beratung
Lebenshilfe Vorarlberg - Beratung zum Thema Gewaltschutz
Lebenshilfe Vorarlberg - Beratung zum Thema Sexualität
Lebenshilfe Vorarlberg - Therapie- und Hilfsmittelberatung
Lebenshilfe Vorarlberg - Unterstützte Kommunikation
Lebenshilfe Vorarlberg - Selbstvertretung
Lebenshilfe Vorarlberg - Neues Erwachsenenschutzgesetz
Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Zuständige Institution
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website
Beschreibung
Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Mitversicherung für pflegende Angehörige
Es können sich Personen beitragsfrei mitversichern lassen, die zumindest selbst Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 haben oder die eine Angehörige bzw. einen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft pflegen.
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Versicherungsvariante ist kostenlos und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert oder als Angehörige mitversichert und sozial schutzbedürftig sind. Die so versicherte Person muss sich der häuslichen Pflege einer/eines nahen Angehörigen widmen, die/der mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Die Pflege muss unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft im Inland erfolgen.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht als Angehörige mitversichert sind.
Versicherungsbeiträge fallen nicht an. Diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen. Nähere Informationen erteilt die zuständige Krankenkasse.
Zugang
Links
Versicherungsschutz für pflegende Angehörige
österreich.gv.at - Mitversicherung
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Informationen für betreuende und pflegende Angehörige
Folder - Unterstützungen für pflegende Angehörige