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Beschäftigungspflicht

Dienstag, 30 Juli 2019 10:08

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Beschreibung

Arbeitgeber:innen, die 25 oder mehr Arbeitnehmer:innen beschäftigen, müssen in Österreich laut Behinderteneinstellungsgesetz pro 25 Arbeitnehmer:innen jeweils eine begünstigte behinderte Person einstellen (Beschäftigungspflicht). Falls dies nicht erfolgt, ist eine Ausgleichstaxe. zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angepasst.

Tipp:
Arbeitgeber:innen, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrlinge einstellen, haben Anspruch auf eine Prämie. Die Gewährung dieser Prämie erfolgt jährlich im Nachhinein.
zuständige Behörde: Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg

Links

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Sozialpsychiatrische Dienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 664  802 83 691
E-Mail
Website 

Beschreibung

Die Werkstätten der aks gesundheit GmbH bieten im Rahmen der Therapie, eine tätigkeitsorientierte Betreuung mit einer mittel- bis langfristigen Zeitperspektive an. Die Therapie in den Werkstätten ist darauf ausgerichtet, in einem arbeitsähnlichem Setting, handlungsorientiert und sinnstiftend tätig zu sein. Im Idealfall wird eine Einlgliederung bzw. Wiedereingliederung in eine Erwerbstätigkeit erreicht.

Zielgruppen

Erwachsene, psychiatrisch erkrankte Personen, welche mittel- bis langfristig als arbeitsmarktfern einzustufen sind und eine tätigkeitsorientierte Therapie benötigen.

Ziele/Wirkung

Umgang mit zeitlichen und organisatorischen Strukturen zu üben.
Arbeitstechnik: Kennenlernen von Arbeitsschritten und Materialien, Gliederung der Arbeit in sinnlogische Einheiten, Benutzung von Hilfsmitteln, Werkzeugen und Maschinen.
Sozialverhalten: Die Teilnehmer sollen lernen, innerhalb einer Arbeitsgruppe zurechtzukommen und zu bestehen, Gruppenregeln zu verstehen, zu beachten sowie das Verhalten danach auszurichten, Ausbau der Frustrationstoleranz, Einhalten der sozialen Nähe-Distanz.
Kognitive Fähigkeiten: Konzentration, Ausdauer, Erkennen sachlogischer Zusammenhänge, Merkfähigkeit, Handlungsplanung
Arbeitshaltung: Pünktlichkeit, Pauseneinhaltung, Durchhaltevermögen, Ordnung am Arbeitsplatz, Ausführen von Anweisungen.
Erweiterung der personalen Kompetenzen: Hierzu zählt vor allem die Förderung von Interessen und Neigungen, das Lernen mit krankheitsbedingten Einschränkungen zurecht zu kommen sowie diese ggf. zu kompensieren.

Die Werkstatt unterstützt die Teilnehmer personenzentriert und orientiert sich an den Bedürfnissen und Potentialen der betroffenen Menschen. Dies ermöglicht Klientinnen und Klienten Ressourcen zu erschließen bzw. bestehende Ressourcen zu nutzten.

Kernleistungen

  • Organisation von Aufträgen
  • zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten
  • Beratung
  • Betreuung
  • Anleitung/Unterstützung in Belangen des alltäglichen Lebens (ATL's)
  • Organisation von Freizeitaktivitäten
  • Outplacement

Kostentragung

Um grundsätzlich Leistungen der aks Sozialpsychiatrischen Dienste Anspruch nehmen zu können, ist eine Überweisung von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt, Fachärztin bzw. Facharzt, von einem Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung notwendig. Dies erfolgt mit einem aks Reha-Schein.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit über einen unserer Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) sofort eine fachliche Beratung und Abklärung in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch kann dies in der ersten Phase auch Anonym angeboten werden.
Für die Klientinnen und Klienten der Sozialpsychiatrischen Dienst fallen keine Kosten für Beratung und Betreuung an.
Selbstbehalte werden nur für intensive und aufwendige Betreuung fällig.

Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein und wird aus dem Sozialfonds des Landes Vorarlberg finanziert.

Links

aks - Beschäftigungswerkstätten

Zuständige Institution

Stiftung Jupident
Jupident 2 - 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website

Beschreibung

Wenn der Übergang zwischen Schule und Arbeit schwierig ist, wenn Berufswünsche kaum oder nicht vorhanden sind, wenn unklar ist wie es nach der Pflichtschule weitergehen soll, wenn nicht nur Leistung, sondern auch soziale Themen im Raum stehen, wenn Jugendliche beim Erwachsenwerden begleitet werden sollen, wenn es notwendig ist, neue Perspektiven zu schaffen und Motivation aufzubauen, kommt die Berufsvorschule der Stiftung Jupident ins Spiel und bietet die nötige Unterstützung  zur Weiterentwicklung.

Als österreichweit einzigartige Einrichtung für Abgänger der Sonderpädagogischen Zentren und Schüler mit (erhöhtem) sonderpädagogischen Förderbedarf wird dieser zweijährige Bildungslehrgang geführt.
Auch Schüler aus der Hauptschule (Integrationsklassen, 3. Leistungsgruppe) sowie Schüler, die nach dem Abschluss Schwierigkeiten beim Einstieg ins Berufsleben haben können bei uns in Kleinklassen aus 5 bis maximal 8 Schülern berufsorientiert gefördert werden

Zielgruppen

  • Jugendliche beiderlei Geschlechts ab dem 8. Schuljahr mit sonderpädagogischem / erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf, mit sichtbaren Problemen im Verhalten, einer möglichen Traumatisierung und/oder Familiensystemen, die keine adäquate oder nur unzureichende Förderung bieten,
  • Jugendliche mit Potential zur Verselbständigung und zur beruflichen Integration;

Kernleistungen

Auf Stärken bauen
Die Mädchen und Burschen werden mit ihren eigenen Stärken vertraut und lernen, ihre Schwächen zu akzeptieren. Aufbauend auf ihre Begabungen und Interessen finden Trainings statt, in denen sie ihre Handlungs- und Sozialkompetenz erwerben und erweitern - als Basis für eine positive Arbeitshaltung.
Fit für den Job
Betriebsbesichtigungen und Schnuppertage sollen den Jugendlichen die Berufswahl erleichtern. Damit es mit der Lehr- oder Arbeitsstelle auch klappt, stehen Berufsberatung, Bewerbungstrainings und Persönlichkeitsbildung (Erlebnispädagogische Aspekte, psychomotorisch aufgebauter Sportunterricht, verschiedene Projekte, projektorientierter Unterricht uvm.) auf dem Stundenplan. So werden die Jugendlichen fit für den Job und erhalten eine  realistische und motivierende Perspektive für ihr Arbeitsleben.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Stiftung Jupident - Berufsvorschule
Nähere Informationen zur BVS
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)

Zuständige Institution

INTEGRA Vorarlberg gem. GmbH
Konrad-Doppelmayr-Straße 13
6922 Wolfurt
Tel: +43 5574 54 2 54
Fax: +43 5574 54 2 54 3011

Kontaktperson

Joelle Kepp
Tel: +43 5574 542 54 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist eine kontinuierliche Begleitung und Betreuung von Menschen mit multiplen Vermittlungshindernissen. Je nach individuellem Bedarf werden Beratungs- und Betreuungsleistungen wie Einzelcoachings, ein offener Raum mit Mittagstisch, Workshops und Trainingsarbeitsplätze angeboten.

Zielgruppen

Das Beschäftigungsprojekt richtet sich an arbeitslose Menschen bis 45 Jahre, die mindestens seit einem Jahr beim AMS vorgemerkt sind und gesundheitliche Einschränkungen haben. 

Zugang

Nach Vereinbarung mit dem/der AMS-Berater*In des AMS Bregenz oder Dornbirn und erfolgter Teilnahme am Infotag in Verbindung mit dem Erstgespräch sowie der Entscheidung des/der Kund*In weiterführende Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen zu wollen.

Download

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Sozialpsychiatrische Dienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 664  802 83 691

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Zielgruppen

Erwachsene Menschen mit psychosozialen und / oder psychiatrischen Problem- und Fragestellungen, deren komplexe Problemstellung nicht, bzw. noch nicht selbständig oder mit verfügbaren nichtpsychiatrischen Hilfsangeboten im Lebensumfeld der Betroffenen zu bewältigen ist.

Kostentragung

Um grundsätzlich Leistungen der aks Sozialpsychiatrischen Dienste Anspruch nehmen zu können, ist eine Überweisung von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt, Fachärztin bzw. Facharzt, von einem Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung notwendig. Dies erfolgt mit einem aks Reha-Schein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit über einen unserer Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) sofort eine fachliche Beratung und Abklärung in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch kann dies in der ersten Phase auch Anonym angeboten werden.
Für die Klientinnen und Klienten der Sozialpsychiatrischen Dienst fallen keine Kosten für Beratung und Betreuung an. Selbstbehalte werden nur für intensive und aufwendige Betreuung fällig. Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein und wird aus dem Sozialfonds des Landes Vorarlberg finanziert.
 

Links

 

Berufsausbildungsgesetz - BAG

Published in Bundesgesetze
Dienstag, 30 Juli 2019 10:04

Beschreibung

Das Österreichische Berufsausbildungsgesetz (BAG) regelt den betrieblichen Teil der Lehrausbildung. Es enthält die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen, die für die berufliche Ausbildung in der Lehre erlassen wurden.

Für die berufliche Ausbildung im Lehrbetrieb gelten also die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes. Das Berufsausbildungsgesetz enthält insbesondere Informationen über

  • Lehrling (§ 1)
  • Lehrberechtigte (§ 2)
  • Lehrberufe (§ 5)
  • Lehrzeit (§ 6)
  • Ausbildungsvorschriften (§ 8)
  • Ausbildungsverbund (§ 2)
  • Ausbildungsversuche (§ 8a)
  • Integrative Berufsausbildung.(§ 8b)

Durch BGBl I 2010/40 wurde das BAG - Berufsausbildungsgesetz novelliert.

Mit dem neu eingefügten § 30c wird - ähnlich den Jugendvertrauensräten - eine gesetzliche Interessenvertretung für Jugendliche in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung ("Vertrauensrat") geschaffen:

  • Der Vertrauensrat besteht für jeden Standort der Ausbildungseinrichtung mit bis zu dreißig Auszubildenden aus einem - aus dem Kreis der Auszubildenden kommenden - Mitglied; bei 31 bis 50 Auszubildenden aus zwei Mitgliedern, bei 51 bis 100 Auszubildenden aus drei Mitgliedern; für je weitere bis zu 100 Auszubildende erhöht sich die Zahl um je ein weiteres Mitglied.
  • Weiters geregelt werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vertrauensrates allgemein und generelle Bestimmungen zur Wahl.

Die Änderungen im Bereich der Integrativen Berufsausbildung (§8b) beinhalten folgende Punkte:

  • Behinderte gemäß Behinderteneinstellungsgesetz können bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe eine Reduktion der täglichen bzw wöchentlichen Normalausbildungszeit vereinbaren.
  • Die integrative Berufsausbildung in Form der überbetrieblichen Lehrausbildung wird nunmehr in § 8c geregelt und an die Bestimmungen über die überbetriebliche Ausbildung in regulären Lehrverhältnissen angepasst.
  • Administrative Vereinfachungen: Im Fall eines Wechsels eines Jugendlichen von einem regulären Lehrverhältnis in die integrative Berufsausbildung (bei unmittelbarer Fortsetzung der Ausbildung) ist ein Vermittlungsversuch des AMS nicht mehr notwendig. 

Weiters wird die Möglichkeit, facheinschlägig qualifizierende Ausbildungszeiten im Ausland auf die Lehrzeit anzurechnen, von derzeit maximal vier auf maximal sechs Monate pro Lehrjahr ausgedehnt.

Außerdem enthält die Novelle Neuerungen zum Verfahren zur Gleichhaltung von ausländischen Prüfungen und zu den Bestimmungen über den Bundes-Berufsausbildungsbeirat und zahlreiche redaktionelle Anpassungen.

Die Änderungen traten mit 1. Juli 2010 in Kraft.

Downloads

Rechtsinformationssystem des Bundes
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Berufsausbildungsgesetz
Berufsausbildungsgesetz (BAG) - jusline
Vertrauensrat (BAG Berufsausbildungsgesetz) - jusline

Zuständige Institution

Büro für Berufsintegrationsprojekte
Öhe -GmbH
Markus-Sittikus-Straße 20
6845 Hohenems
Tel: +43 5576 42423
Fax: +43 5576 74574

Kontaktperson

Simon Öhe
Geschäftsführer
Mobil +43 699 192 172 95

Kurzbeschreibung

Unterstützung bei der Integrativen Lehrausbildung - für Lehrling und Unternehmen

Beschreibung

Die Möglichkeit durch die Berufsausbildungsassistenz (BAS) Unterstützung zu erhalten ist österreichweit gesetzlich geregelt: „Das Ausbildungsverhältnis im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung ist durch die Berufsausbildungsassistenz (BAS) zu begleiten und zu unterstützen.“ 

In der integrativen Berufsausbildung ist neben der Möglichkeit der Verlängerbaren Lehre und der Teilqualifizierung (TQ) vor allem die kontinuierliche Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz ausschlaggebend für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsform.

Die Jugendlichen werden während der gesamten Lehrzeit von der BAS begleitet und unterstützt. Die Unterstützung beginnt beim Abschluss des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrages, bei dem die BAS die Formalitäten in der Abwicklung übernimmt und somit die Firmen entlastet.
Während der Ausbildung bleibt die BAS in regelmäßigem Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule, um auftretende Probleme oder Schwierigkeiten bereits frühzeitig wahrnehmen und beheben zu können. Bei einem Ausbildungswechsel stellt sie Einvernehmen her. Die BAS unterstützt die Jugendlichen durch Organisation von Lernhilfen während des Berufsschulbesuches, bzw. zwischen den Berufsschulturnussen. 
Die BAS trägt zur Lösung von sozialpädagogischen, psychologischen und didaktischen Problemen bei. Beim Ausbildungsabschluss übernimmt die BAS die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bzw. die Organisation der Abschlussprüfung.

Zielgruppen

Jugendliche

  • die entweder am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
  • die ohne Abschluss der Hauptschule oder der neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen sind, oder
  • die Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes sind, oder 
  • von denen auf Grund des Ergebnisses einer vom Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, die durch eine fachliche Beurteilung nach einem in den entsprechenden Richtlinien des Arbeitsmarktservice oder des Sozialministeriumservice zu konkretisierenden Vier-Augen-Prinzip festgestellt wurden, der Abschluss eines Lehrvertrags nach §1 nicht möglich ist.

Voraussetzung ist eine Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durch das Angebot "Jugendcoaching". 

Ziele/Wirkung

Arbeitsintegration

Downloads

Folder_BAS österreichweit

Berufsausbildungsgesetz BAG_2010
Die Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz sind im BAG geregelt (§ 8b Absatz 6 BAG)

Kostentragung

durch das Sozialministeriumservice

Links

Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25 733
Fax: +43 5572 25 733 4
sms +43 664 461 09 53
E-Mail
Website

Kontaktperson

Dr. Bianca Nicolussi-Dancso
Tel: +43 5572 25 733 50
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beschreibung

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Multiprofessionelle Beratung für Menschen mit Hörschädigung deren Angehörige  

Zielgruppen

Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Altersschwerhörige, Menschen mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, Tinnitusbetroffene, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte.

Kernleistungen

  • Soziale Beratung und Begleitung
  • Berufliche Beratung und Begleitung
  • Bildungsangebot und Freizeitgestaltung
  • Kommunikationsassistenz
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Dolmetscherdienste
  • Psychologische Betreuung

Beratungsgespräche sind kostenlos und anonym. Die Berater:innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht!

Links

LZH - Beratungsstellen
Alle Informationen zu den Beratungsstellen in Dornbirn und Bludenz finden Sie hier.
Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft
Inhalte in Gebärdensprache
Links zum Thema Hörschädigung

Zuständige Institution

Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
E-Mail
Website

Kontaktperson

Georg Matzak MBA, MSc
Geschäftsbereichsleiter „Mobile Dienste“
Mobil: +43 664 88 71 20 56
E-Mail
Website

Kurzbeschreibung

Das Beratungsangebot zum Thema Behinderung umfasst Therapie- und Hilfsmittelberatung, Beratung zur Unterstützten Kommunikation, psychosoziale Beratung und Rechtsberatung.

Beschreibung

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Zentrale Anlaufstelle für Ihre Fragen

Die Lebenshilfe Vorarlberg bietet Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen sowie dem sozialem Umfeld eine umfassende Auswahl an Beratungen in allen Lebensbereichen.
Ob Arbeiten, Ausbilden, Wohnen, Bildung, Freizeit, Unterstützte Kommunikation oder Therapie- und Hilfsmittel  – unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen stehen mit Rat und Tat zur Verfügung. Auch bei Fragen zum Thema Gewalt oder Sexualität können Ihnen unsere Expert:innen weiterhelfen. Zudem bieten wir seit 2015 eine kostenlose Peer-Beratung an.

Zielgruppen

Menschen mit Behinderungen und Angehörige

Zugang

Terminvereinbarung von Montag bis Freitag auf Anfrage.
Unsere Beratungsstelle befindet sich in der Landesgeschäftsstelle, Gartenstraße 2, 6840 Götzis.

Links


Lebenshilfe Vorarlberg - Psychosoziale Beratung
Lebenshilfe Vorarlberg - Beratung zum Thema Gewaltschutz
Lebenshilfe Vorarlberg - Beratung zum Thema Sexualität
Lebenshilfe Vorarlberg - Therapie- und Hilfsmittelberatung
Lebenshilfe Vorarlberg - Unterstützte Kommunikation
Lebenshilfe Vorarlberg - Selbstvertretung
Lebenshilfe Vorarlberg - Neues Erwachsenenschutzgesetz

Zuständige Institution

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website
 

Beschreibung

Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Mitversicherung für pflegende Angehörige

Es können sich Personen beitragsfrei mitversichern lassen, die zumindest selbst Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 haben oder die eine Angehörige bzw. einen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft pflegen.

Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Versicherungsvariante ist kostenlos und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert oder als Angehörige mitversichert und sozial schutzbedürftig sind. Die so versicherte Person muss sich der häuslichen Pflege einer/eines nahen Angehörigen widmen, die/der mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Die Pflege muss unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft im Inland erfolgen.

Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht als Angehörige mitversichert sind.

Versicherungsbeiträge fallen nicht an. Diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen. Nähere Informationen erteilt die zuständige Krankenkasse.

 

Zugang

Nähere Informationen zur beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung erhalten Sie bei der zuständigen Gesundheitskasse.

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