Zuständige Institution
Beschreibung
Ausgleichstaxe:
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes - der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt - gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen.Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht).
Kann oder will der/die Dienstgeber/in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Sozialministeriumservice die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben.
- Die Ausgleichstaxe beträgt für Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die zwischen 25 und 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigen, pro Monat und offener Pflichstelle EURO 267,- (Stand 1.1.2020)
- für Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die zwischen 100 und 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigen, pro Monat und offener Pflichstelle EURO 375,- (Stand 1.1.2020)
- und für Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die mehr als 400 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigen, pro Monat und offener Pflichstelle EURO 398,- (Atand 1.1.2020)
Prämie:
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten, erhält der/die Dienstgeber/in vom Sozialministeriumservice aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.