Super User

Kurzbeschreibung

Kleiner Fonds, der Kindern mit Körperbehinderungen bis zum 14. Lebensjahr hilft.

Beschreibung

Für: behinderte Kinder (psychisch und physisch), bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zur Förderung von Unterricht, Berufsausbildung, Mobilität, Integration in die Gesellschaft, in Notsituationen

Art: finanzieller Zuschuss (Maximalbetrag im Normalfall 500,--€ pro Kind)

Kontakt und Antrag:

Elfriede Biederbeck-Fonds zur Unterstützung körperbehindeter Kinder
Dr. Harald Ropper
Singerstr. 17-19
1011 Wien
Tel:  01 514 39-230

Ein Kuratorium entscheidet über den Antrag (Sitzungen: 3-4 Mal pro Jahr) 

Achtung:
Nicht finanziert werden Autos und Delfintherapien; auch keine allgemeinen finanziellen Unterstützungen.

Zuständige Institution

Einzigartig - Elternverein für Menschen mit Behinderung
Bärgerstrasse 35/2
6781 Bartholomäberg
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Website

Kontaktperson

Emma Winkler
Tel: +43 660 6613665
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Beschreibung

Der Elternverein für Menschen mit Behinderung ist ein Selbsthilfeverein für Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
Er hat sich zur Aufgabe gemacht, den Mitgliedern bei Problemen und rechtlichen Fragen zur Seite zu stehen.
Der persönliche Erfahrungsaustausch der Eltern untereinander und die Information auf Vorträgen oder diversen anderen Veranstaltungen sind ein weiteres großes Anliegen.

Ein wichtiger Bereich des Vereins ist die Ludothek  

Ludothek Bludenz
Spieleverleih
Grete Gulbranssonweg 24
6700 Bludenz
Kontakt: Elke Kristof

Tel: +43 681 10 80 89 23

Öffnungszeiten: jeden Dienstag von 14.30 - 17.30 Uhr (außer in den Ferien)

Die Ludothek enthält ca. 1500 Spiele für die verschiedensten Bereiche:
Kon-lab Sprachprogramm, CD-Rom Lernspiele, Pertra-Satz, Montessori-Materialien und -Instrumente, Veeh-Harfen;
Das Bücherangebot umfasst die Bereiche Behinderung, Förderung, Integration, Erziehung, Montessori, Legasthenie, Dyskalkulie;

Eingliederungsbeihilfen AMS

Dienstag, 30 Juli 2019 13:11

Zuständige Institution

Arbeitsmarktservice Vorarlberg
Rheinstraße 33
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 691 0
Fax: +43 5574 691 80 160
E-Mail
Website

Kurzbeschreibung

Sie sind älter als 50 Jahre oder seit längerer Zeit arbeitslos?
Dann erhält das Unternehmen, das Sie einstellt, eine Beihilfe – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.

Zielgruppe

Welche Arbeitskräfte fördern wir?

  • Sie sind älter als 50 Jahre.
  • Sie sind noch nicht 25 Jahre alt und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos.
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos.
  • Oder Sie sind akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht, z. B. bei höherem Alter, längerer Vormerkdauer oder gesundheitlichen Einschränkungen.


Adressen der Regionalen AMS-Geschäftsstellen in Vorarlberg

Links

Auf Jobsuche mit 50+ AMS
AMS Eingliederungshilfe für Unternehmen

 

Zuständige Institution

Down-Syndrom AG Vorarlberg
Untere Bitze 6
6923 Lauterach
Tel.: +43 650 86 22 154

Kontaktperson

Martina Natter
Tel: +43 650 86 22 154
 

Beschreibung

Die AG Down-Syndrom Vorarlberg ist ein Zusammenschluss betroffener Eltern und Förderer, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Bedingungen für Menschen mit Down-Syndrom zu verbessern.

Das Down-Syndrom ist eine Chromosomenstörung, bei der das Chromosom Nr. 21 dreimal (anstatt zweimal) in jeder Zelle vorhanden ist. Deshalb nennt man es auch Trisomie 21. Der Begriff "Mongolismus" ist veraltet.
Menschen mit Down-Syndrom können ein charakteristisches Aussehen und individuell unterschiedliche Beeinträchtigungen verschiedenster Ausprägung haben.

Zielgruppen

  • Menschen mit Down-Syndrom
  • Eltern und Angehörige von Menschen mit Down-Syndrom
  • Interessierte

Ziele/Wirkung

  • Aufklärung über das Down-Syndrom
  • Integration in allen Lebensbereichen

Kernleistungen

  • Anlaufstelle und Informationsquelle für betroffenen Familien
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen
  • Förderung von Menschen mit Down-Syndrom
  • Erfahrungsaustausch mit Betroffenen
  • Gesellige Zusammenkünfte
  • Fortbildung der Eltern sowie aller Personen, die Menschen mit Down-Syndrom begleiten
  • Exkursionen und Ausflüge
  • Freizeitangebote (Schikurse, Schwimmkurse, Reiten,...)

Links

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Beschreibung

Das Verbot einer Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund einer Behinderung ist im Behinderteneinstellungsgesetz geregelt.
Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, auf die Interessen von Menschen mit Behinderungen besondere Rücksicht zu nehmen (sogenannte "Fürsorgepflicht").
Sie müssen zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen ergreifen, um diesen Personen Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung ihres Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Hinweis: 
Eine Ausnahme von diesen Verpflichtungen ist nur zulässig, wenn notwendige Maßnahmen im konkreten Fall das betroffene Unternehmen unverhältnismäßig belasten würden.

Das Behinderteneinstellungsgesetz bietet Schutz vor Diskriminierung

  • im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (einschließlich dessen Begründung) und
  • in der sogenannten "sonstigen" Arbeitswelt (Berufsausbildung, Berufsberatung, Interessensorganisationen, Zugang zur selbstständigen Erwerbstätigkeit)

Achtung:
Der Diskriminierungsschutz des Behinderteneinstellungsgesetzes gilt nur im Bereich der Bundeskompetenz.
Für Landarbeiter:innen oder Landes- und Gemeindebedienstete ist ein vergleichbarer Diskriminierungsschutz in den jeweiligen Landesgesetzen vorgesehen.

Eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung ist insbesondere verboten bei:

  • Begründung des Arbeitsverhältnisses (Bewerbung, Einstellung)
  • Festsetzung der Entlohnung (Gehalt bzw. Lohn)
  • Gewährung freiwilliger Sozialleistungen durch die/den Arbeitgeber:in
  • Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie der Umschulung
  • beruflichem Aufstieg
  • sonstigen Arbeitsbedingungen
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Zugang zu Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung und Umschulung außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Mitgliedschaft oder Mitwirkung in einer Interessensvertretung der Arbeitnehmer:innen bzw. der Arbeitgeber:innen oder einer beruflichen Standesvertretung
  • Beanspruchung der Leistungen von Interessensvertretungen bzw. Standesvertretungen sowie
  • Bedingungen für den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit

Links

Zuständige Institution

Landeskrankenhaus Rankweil
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 403
Fax: +43 5522 403-6500

Zielgruppen

Menschen mit Demenzerkrankung

Ziele/Wirkung

Stabilisierung einer Akutsituation

Kernleistungen

  • Diagnostische Abklärung
  • Medikamentöse Behandlung bzw. Modifizierung
  • Aufklärung von Angehörigen
  • Vorbereitung der Entlassung in die häusliche Betreuung

Zugang

über ärztliche Zuweisung

Links

Gerontpsychiatrie - Vorarlberger Krankenhäuser
Aktion Demenz
Informationen und Angebote in Vorarlberg zum Thema Demenz

Diagnostik - ifs

Dienstag, 30 Juli 2019 13:08

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500
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Website

Kontaktperson

ifs Diagnostik
MMag. Margot Küng
Tel: +43 05 1755 560
E-Mail
Website

Zielgruppen

  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schulischen/beruflichen  und/oder psychisch-sozialen Problemfeldern
  • Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige

Ziele/Wirkung

Analyse von komplexen Belastungssituationen durch verschiedene diagnostische Methoden und neuropsychologischen Untersuchungsverfahren
Unterstützung  /  Einholung Zweitmeinung (Objektivierung) zur  Entscheidungsfindung für Klient:innen und deren Berater:innen und Angehörige

Kernleistungen

Fachpsychologische Abklärungen/Diagnostik bei:

  • schul- & begabungsbezogenen Fragestellungen für Kinder und Jugendliche
  • entwicklungsbezogenen   /  neuropsychologischen Fragestellungen für Kinder & Jugendliche
  • arbeitspsychologischen Fragestellungen für Jugendliche und Erwachsene
  • lebenspraktischen Fragestellungen für Menschen mit Behinderungen
  • Persönlichkeitsdiagnostik

Vorgehensweise:

Untersuchung / diagnostische Abklärung mit anschließender Befunderstellung und umfassende Besprechung der Ergebnisse mit der untersuchten Person, ggfls. deren Bezugspersonen und weiteren Beteiligten.
Information und Einbeziehung möglicher Unterstützungssysteme, interdisziplinärer Austausch und fachliche Kooperation mit Ärzt:innen, Schulen, jeweilige involvierte Berater:innen / Therapeut:innen  oder anderen relevanten Institutionen.

Zugang

Zuweisung durch aks oder andere Institutionen
Direktanmeldung durch Eltern

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

ifs Diagnostik

Diabetikerversorgung

Dienstag, 30 Juli 2019 13:07

Zuständige Institution

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website

Kontaktperson

Therapie Aktiv
Vertragspartnerabteilung
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766 19 16 45
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Website

Beschreibung

Sie sind Diabetiker oder Diabetikerin? Sie sind für die eigene Blutzuckerkontrolle schon geschult? Dann erhalten Sie von uns eine Bewilligung zur Versorgung mit bestimmten Produkten.
Die Erstverordnung muss

  • von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Innere Medizin,
  • einer internen Abteilung eines Krankenhauses
  • oder von einer DMP- (Disease-Management-Programm) Ärztin oder einem DMP- (Disease-Management-Programm) Arzt ausgestellt sein.
  • Bitte reichen Sie den "Verordnungsschein für Diabetikerinnen bzw. Diabetiker" ausgefüllt bei uns ein. Dann erhalten Sie die Produkte.
Wo erhalten sie die Produkte zur Diabetikerversorgung?

Sie erhalten von uns
  • Blutzuckermessgeräte,
  • Blutteststreifen,
  • Blutlanzettengeräte,
  • Lanzetten für Blutlanzettengeräte
  • sowie Nadeln für Insulin-Injektionsgeräte
kostenlos.
Die Behelfe erhalten Sie bei unserer Ausgabestelle in Dornbirn. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch kostenlos zu. Folgebestellungen können Sie persönlich, telefonisch oder per Fax direkt bei der Ausgabestelle machen.

Sie erhalten die halbautomatischen Insulin-Injektionsgeräte (Pen-Geräte) von den internen Abteilungen der Vorarlberger Krankenhäuser kostenlos.

Insulin, Insulinspritzen und Zellstofftupfer bekommen Sie mit einem Rezept in der Apotheke. Das Rezept erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Links

Diabetes Selbsthilfe Vorarlberg

Published in Selbsthilfegruppen
Dienstag, 30 Juli 2019 13:07

Zuständige Institution

Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website 

Kontakt

Diabetes Selbsthilfe Vorarlberg

Beschreibung

Der Verein Diabetes Selbsthilfe Vorarlberg ist im Jahre 2021 gegründet worden und agiert nicht nur in Vorarlberg, sondern österreichweit.
Im „Ländle“ werden 8 Ortsgruppen betreut, sowie auch Kinder- und Jugendgruppen.
 
Wir treffen uns
Zum gemütlichen Beisammensein zum Austausch von eigenen Erfahrungen mit Referent*innen, die über verschiedene Themen sprechen wie:
  • Allgemeines über Diabetes
  • Seine Auswirkungen und Folgen
  • Gesunde Ernährung
  • Medizinische Fußpflege
  • Krisenmanagement
  • Wie kann ich vorbeugen und meine Situation verbessern
  • Wie wichtig ist es, meine Familie und Freunde mit einzubeziehen
  • Soziale Aspekte bei Diabetes Mellitus

Warum treffen wir uns

  • wir lernen durch gegenseitigen Erfahrungsaustausch
  • Informationen über ein leichteres Leben mit Diabetes
  • Probleme? Wie kann ich sie lösen und damit besser leben
  • gegenseitige Motivation durch positive Erlebnisse
  • mit Gesprächen, wie z.B.: wie verhalte ich mich im Urlaub, auf Reisen usw.
  • wie wichtig ist Bewegung– Vorschläge und Umsetzung

Chancengesetz Vorarlberg

Published in Landesgesetze
Dienstag, 30 Juli 2019 10:17

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095

Kurzbeschreibung

Das Vorarlberger Chancengesetz bildet die Grundlage für die Gewährung von Leistungen für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, durch den Ausgleich von behinderungsbedingten Einschränkungen Chancengleichheit herzustellen.

Beschreibung

Das Vorarlberger Chancengesetz wurde am 10. Mai 2006 vom Vorarlberger Landtag beschlossen. Erstmals hatten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes mitzuarbeiten. Aus dieser Zusammenarbeit wurde unter anderem die Bezeichnung Behindertengesetz in Chancengesetz umbenannt.

Mit dem Chancengesetz will das Land Vorarlberg die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen stärken. 
Das Gesetz soll möglichst allen Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Das Chancengesetz regelt, mit welcher Zielsetzung und nach welchen Grundsätzen welcher Personenkreis unter welchen (grundsätzlichen) Voraussetzungen Integrationshilfe in Anspruch nehmen kann und was Gegenstand der Integrationshilfe ist.
Inhalte des Chancengesetzes sind Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche Ausbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben – hier insbesondere in den Bereichen Wohnen und Freizeit und die Entlastung der Familie

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