Super User
Down-Syndrom AG Vorarlberg
Zuständige Institution
6923 Lauterach
Tel.: +43 650 86 22 154
Kontaktperson
Beschreibung
Das Down-Syndrom ist eine Chromosomenstörung, bei der das Chromosom Nr. 21 dreimal (anstatt zweimal) in jeder Zelle vorhanden ist. Deshalb nennt man es auch Trisomie 21. Der Begriff "Mongolismus" ist veraltet.
Menschen mit Down-Syndrom können ein charakteristisches Aussehen und individuell unterschiedliche Beeinträchtigungen verschiedenster Ausprägung haben.
Zielgruppen
- Menschen mit Down-Syndrom
- Eltern und Angehörige von Menschen mit Down-Syndrom
- Interessierte
Ziele/Wirkung
- Aufklärung über das Down-Syndrom
- Integration in allen Lebensbereichen
Kernleistungen
- Anlaufstelle und Informationsquelle für betroffenen Familien
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen
- Förderung von Menschen mit Down-Syndrom
- Erfahrungsaustausch mit Betroffenen
- Gesellige Zusammenkünfte
- Fortbildung der Eltern sowie aller Personen, die Menschen mit Down-Syndrom begleiten
- Exkursionen und Ausflüge
- Freizeitangebote (Schikurse, Schwimmkurse, Reiten,...)
Links
Spezialambulanz für Menschen mit Down-Syndrom
Zentrum zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Trisomie 21
Down Syndrom Zentrum "Leben Lachen Lernen"
Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt
Zuständige Institution
Beschreibung
Das Verbot einer Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund einer Behinderung ist im Behinderteneinstellungsgesetz geregelt.
Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, auf die Interessen von Menschen mit Behinderungen besondere Rücksicht zu nehmen (sogenannte "Fürsorgepflicht").
Sie müssen zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen ergreifen, um diesen Personen Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung ihres Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Hinweis:
Eine Ausnahme von diesen Verpflichtungen ist nur zulässig, wenn notwendige Maßnahmen im konkreten Fall das betroffene Unternehmen unverhältnismäßig belasten würden.
Das Behinderteneinstellungsgesetz bietet Schutz vor Diskriminierung
- im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (einschließlich dessen Begründung) und
- in der sogenannten "sonstigen" Arbeitswelt (Berufsausbildung, Berufsberatung, Interessensorganisationen, Zugang zur selbstständigen Erwerbstätigkeit)
Achtung:
Der Diskriminierungsschutz des Behinderteneinstellungsgesetzes gilt nur im Bereich der Bundeskompetenz.
Für Landarbeiter:innen oder Landes- und Gemeindebedienstete ist ein vergleichbarer Diskriminierungsschutz in den jeweiligen Landesgesetzen vorgesehen.
Eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung ist insbesondere verboten bei:
- Begründung des Arbeitsverhältnisses (Bewerbung, Einstellung)
- Festsetzung der Entlohnung (Gehalt bzw. Lohn)
- Gewährung freiwilliger Sozialleistungen durch die/den Arbeitgeber:in
- Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie der Umschulung
- beruflichem Aufstieg
- sonstigen Arbeitsbedingungen
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Zugang zu Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung und Umschulung außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
- Mitgliedschaft oder Mitwirkung in einer Interessensvertretung der Arbeitnehmer:innen bzw. der Arbeitgeber:innen oder einer beruflichen Standesvertretung
- Beanspruchung der Leistungen von Interessensvertretungen bzw. Standesvertretungen sowie
- Bedingungen für den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit
Links
Demenz - Diagnostische Abklärung, Medikamentöse Behandlung bzw. Modifizierung
Zuständige Institution
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
- Diagnostische Abklärung
- Medikamentöse Behandlung bzw. Modifizierung
- Aufklärung von Angehörigen
- Vorbereitung der Entlassung in die häusliche Betreuung
Zugang
Links
Gerontpsychiatrie - Vorarlberger Krankenhäuser
Aktion Demenz
Informationen und Angebote in Vorarlberg zum Thema Demenz
Zuständige Institution
ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500
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Website
Kontaktperson
ifs Diagnostik
MMag. Margot Küng
Tel: +43 05 1755 560
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Zielgruppen
- Kinder mit Entwicklungsverzögerungen
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schulischen/beruflichen und/oder psychisch-sozialen Problemfeldern
- Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige
Ziele/Wirkung
Analyse von komplexen Belastungssituationen durch verschiedene diagnostische Methoden und neuropsychologischen Untersuchungsverfahren
Unterstützung / Einholung Zweitmeinung (Objektivierung) zur Entscheidungsfindung für Klient:innen und deren Berater:innen und Angehörige
Kernleistungen
Fachpsychologische Abklärungen/Diagnostik bei:
- schul- & begabungsbezogenen Fragestellungen für Kinder und Jugendliche
- entwicklungsbezogenen / neuropsychologischen Fragestellungen für Kinder & Jugendliche
- arbeitspsychologischen Fragestellungen für Jugendliche und Erwachsene
- lebenspraktischen Fragestellungen für Menschen mit Behinderungen
- Persönlichkeitsdiagnostik
Vorgehensweise:
Untersuchung / diagnostische Abklärung mit anschließender Befunderstellung und umfassende Besprechung der Ergebnisse mit der untersuchten Person, ggfls. deren Bezugspersonen und weiteren Beteiligten.
Information und Einbeziehung möglicher Unterstützungssysteme, interdisziplinärer Austausch und fachliche Kooperation mit Ärzt:innen, Schulen, jeweilige involvierte Berater:innen / Therapeut:innen oder anderen relevanten Institutionen.
Zugang
Zuweisung durch aks oder andere Institutionen
Direktanmeldung durch Eltern
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
- Angebote
- Diagnostik Leistungsfeststellungen Arbeitsdiagnostik psychologische Abklärung
- Teilleistungsstörung Teilleistungsschwäche
- Gutachten Integrationsgutachten
- Aufmerksamkeitsstörung ADHS ADS
- Legasthenie, Lese und Rechtschreibschwäche (LRS)
- Rechenschwäche Dyskalkulie
- Entwicklungsstörung Entwicklungsdefizit Entwicklungsrückstand Entwicklungsverzögerung
- Berufsorientierung Clearing
- Autismus
Zuständige Institution
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website
Kontaktperson
Therapie Aktiv
Vertragspartnerabteilung
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766 19 16 45
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Website
Beschreibung
Sie sind Diabetiker oder Diabetikerin? Sie sind für die eigene Blutzuckerkontrolle schon geschult? Dann erhalten Sie von uns eine Bewilligung zur Versorgung mit bestimmten Produkten.
Die Erstverordnung muss
- von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Innere Medizin,
- einer internen Abteilung eines Krankenhauses
- oder von einer DMP- (Disease-Management-Programm) Ärztin oder einem DMP- (Disease-Management-Programm) Arzt ausgestellt sein.
- Bitte reichen Sie den "Verordnungsschein für Diabetikerinnen bzw. Diabetiker" ausgefüllt bei uns ein. Dann erhalten Sie die Produkte.
Sie erhalten von uns
- Blutzuckermessgeräte,
- Blutteststreifen,
- Blutlanzettengeräte,
- Lanzetten für Blutlanzettengeräte
- sowie Nadeln für Insulin-Injektionsgeräte
Die Behelfe erhalten Sie bei unserer Ausgabestelle in Dornbirn. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch kostenlos zu. Folgebestellungen können Sie persönlich, telefonisch oder per Fax direkt bei der Ausgabestelle machen.
Sie erhalten die halbautomatischen Insulin-Injektionsgeräte (Pen-Geräte) von den internen Abteilungen der Vorarlberger Krankenhäuser kostenlos.
Insulin, Insulinspritzen und Zellstofftupfer bekommen Sie mit einem Rezept in der Apotheke. Das Rezept erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Links
Zuständige Institution
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
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Website
Kontakt
Diabetes Selbsthilfe Vorarlberg
Beschreibung
Im „Ländle“ werden 8 Ortsgruppen betreut, sowie auch Kinder- und Jugendgruppen.
- Allgemeines über Diabetes
- Seine Auswirkungen und Folgen
- Gesunde Ernährung
- Medizinische Fußpflege
- Krisenmanagement
- Wie kann ich vorbeugen und meine Situation verbessern
- Wie wichtig ist es, meine Familie und Freunde mit einzubeziehen
- Soziale Aspekte bei Diabetes Mellitus
Warum treffen wir uns
- wir lernen durch gegenseitigen Erfahrungsaustausch
- Informationen über ein leichteres Leben mit Diabetes
- Probleme? Wie kann ich sie lösen und damit besser leben
- gegenseitige Motivation durch positive Erlebnisse
- mit Gesprächen, wie z.B.: wie verhalte ich mich im Urlaub, auf Reisen usw.
- wie wichtig ist Bewegung– Vorschläge und Umsetzung
Zuständige Institution
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Mit dem Chancengesetz will das Land Vorarlberg die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen stärken.
Das Gesetz soll möglichst allen Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Das Chancengesetz regelt, mit welcher Zielsetzung und nach welchen Grundsätzen welcher Personenkreis unter welchen (grundsätzlichen) Voraussetzungen Integrationshilfe in Anspruch nehmen kann und was Gegenstand der Integrationshilfe ist.
Inhalte des Chancengesetzes sind Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche Ausbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben – hier insbesondere in den Bereichen Wohnen und Freizeit und die Entlastung der Familie
Links
Service für Bürgerinnen und Bürger - SMS
Zuständige Institution
Sozialministerium
Service für Bürgerinnen und Bürger
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 1 711 00 86 22 86
Fax: +43 1 718 94 70 - 3153
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Website
Beschreibung
Das Team BürgerInnenervice bietet Beratung und Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich und hilft Bürgerinnen und Bürgern, sich im Sozialsystem zurechtzufinden.
Es informiert über die Aufgabenbereiche des Sozialministeriums und berät in allgemeinen sozialen Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Pflege von Angehörigen. Eine qualifizierte Auskunftserteilung sowie die Wahrung der Vertraulichkeit stehen dabei an erster Stelle.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter unserer ServicenummerTel: +43 1 711 00 86 22 86.
Sollten wir gerade ein Beratungsgespräch führen, können Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Sie werden umgehend von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unserer Servicestelle zurückgerufen.
Links
Service für Bürgerinnen und Bürger in Leichter Lesen
SMS - Inhalte in Gebärdensprache
Mit Hilfe der aufgelisteten Gebärdensprachvideos stellen wir unseren gehörlosen Mitmenschen ausgewählte Informationen über die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Sozialministeriums zur Verfügung.
Zuständige Institution
Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
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Website
Kontakt
Website
Kontaktperson
Kurzbeschreibung
Der Vorarlberger Blindensportclub umfasst ca. 40 Mitglieder, die hauptsächlich die Sportart Blindentorball betreiben.
Es werden aber natürlich auch noch weitere Sportarten angeboten: Leichtathletik, Schießen, Ski Alpin und Nordisch, Snowboard, Eislaufen.
Informationen zu Trainingszeiten und Orte erfragen Sie bitte direkt beim Blindensportclub Vorarlberg.
Zuständige Institution
Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg (BSVV)
Ingrüne 12
6858 Schwarzach
Tel. +43 5572 58 221
Fax +43 5572 58 221 33
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Website
Kontaktperson
Vereins- und Ferienhaus "Haus Ingrüne"
Elias Milz
Ingrüne 12
6858 Schwarzach
Tel.: +43 5572 58 221-37
Mobil: +43 676 58 22137
Fax: +43 5572 / 58 221-33
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Kurzbeschreibung
Das Vereins- und Ferienhaus "Haus Ingrüne" bietet Urlaubsmöglichkeiten, Seminare und diverse kulturelle Veranstaltungen.
Beschreibung
Unser Ferienhotel "Haus Ingrüne" bietet Unterkunft für bis zu 17 Personen. Die Zimmer sind mit WC, Dusche, Radio, Telefon und Minibar ausgestattet. Ebenfalls hat jedes Zimmer einen eigenen Fernseh- und SAT Anschluss.
Unseren Gästen stehen eine spezielle Blindenschießanlage, Tischballtisch, Kegelbahn, Sauna und Infrarotkabine, Ruheraum, Fitnessraum, Bibliothek, sowie ein Kaffeezimmer zur Verfügung. Im Sommer sorgt unser Außenpool für eine frische Abkühlung.
Links
Rehabilitationsstelle für sehbehinderte und blinde Menschen
sehsam - Pädagogische Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung