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Elfriede Biederbeck-Fonds zur Unterstützung körperbehinderter Kinder
Kurzbeschreibung
Kleiner Fonds, der Kindern mit Körperbehinderungen bis zum 14. Lebensjahr hilft.
Beschreibung
Für: behinderte Kinder (psychisch und physisch), bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zur Förderung von Unterricht, Berufsausbildung, Mobilität, Integration in die Gesellschaft, in Notsituationen
Art: finanzieller Zuschuss (Maximalbetrag im Normalfall 500,--€ pro Kind)
Kontakt und Antrag:
Elfriede Biederbeck-Fonds zur Unterstützung körperbehindeter Kinder
Dr. Harald Ropper
Singerstr. 17-19
1011 Wien
Tel: 01 514 39-230
Ein Kuratorium entscheidet über den Antrag (Sitzungen: 3-4 Mal pro Jahr)
Achtung:
Nicht finanziert werden Autos und Delfintherapien; auch keine allgemeinen finanziellen Unterstützungen.
Einzigartig - Elternverein für Menschen mit Behinderung
Zuständige Institution
Einzigartig - Elternverein für Menschen mit Behinderung
Bärgerstrasse 35/2
6781 Bartholomäberg
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Website
Kontaktperson
Emma Winkler
Tel: +43 660 6613665
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Beschreibung
Der Elternverein für Menschen mit Behinderung ist ein Selbsthilfeverein für Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
Er hat sich zur Aufgabe gemacht, den Mitgliedern bei Problemen und rechtlichen Fragen zur Seite zu stehen.
Der persönliche Erfahrungsaustausch der Eltern untereinander und die Information auf Vorträgen oder diversen anderen Veranstaltungen sind ein weiteres großes Anliegen.
Ein wichtiger Bereich des Vereins ist die Ludothek
Ludothek Bludenz
Spieleverleih
Grete Gulbranssonweg 24
6700 Bludenz
Kontakt: Elke Kristof
Tel: +43 681 10 80 89 23
Öffnungszeiten: jeden Dienstag von 14.30 - 17.30 Uhr (außer in den Ferien)
Die Ludothek enthält ca. 1500 Spiele für die verschiedensten Bereiche:
Kon-lab Sprachprogramm, CD-Rom Lernspiele, Pertra-Satz, Montessori-Materialien und -Instrumente, Veeh-Harfen;
Das Bücherangebot umfasst die Bereiche Behinderung, Förderung, Integration, Erziehung, Montessori, Legasthenie, Dyskalkulie;
Eingliederungsbeihilfen AMS
Zuständige Institution
Arbeitsmarktservice Vorarlberg
Rheinstraße 33
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 691 0
Fax: +43 5574 691 80 160
E-Mail
Website
Kurzbeschreibung
Sie sind älter als 50 Jahre oder seit längerer Zeit arbeitslos?
Dann erhält das Unternehmen, das Sie einstellt, eine Beihilfe – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Zielgruppe
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
- Sie sind älter als 50 Jahre.
- Sie sind noch nicht 25 Jahre alt und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos.
- Oder Sie sind akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht, z. B. bei höherem Alter, längerer Vormerkdauer oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Adressen der Regionalen AMS-Geschäftsstellen in Vorarlberg
Links
Auf Jobsuche mit 50+ AMS
AMS Eingliederungshilfe für Unternehmen
Down-Syndrom AG Vorarlberg
Zuständige Institution
6923 Lauterach
Tel.: +43 650 86 22 154
Kontaktperson
Beschreibung
Das Down-Syndrom ist eine Chromosomenstörung, bei der das Chromosom Nr. 21 dreimal (anstatt zweimal) in jeder Zelle vorhanden ist. Deshalb nennt man es auch Trisomie 21. Der Begriff "Mongolismus" ist veraltet.
Menschen mit Down-Syndrom können ein charakteristisches Aussehen und individuell unterschiedliche Beeinträchtigungen verschiedenster Ausprägung haben.
Zielgruppen
- Menschen mit Down-Syndrom
- Eltern und Angehörige von Menschen mit Down-Syndrom
- Interessierte
Ziele/Wirkung
- Aufklärung über das Down-Syndrom
- Integration in allen Lebensbereichen
Kernleistungen
- Anlaufstelle und Informationsquelle für betroffenen Familien
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen
- Förderung von Menschen mit Down-Syndrom
- Erfahrungsaustausch mit Betroffenen
- Gesellige Zusammenkünfte
- Fortbildung der Eltern sowie aller Personen, die Menschen mit Down-Syndrom begleiten
- Exkursionen und Ausflüge
- Freizeitangebote (Schikurse, Schwimmkurse, Reiten,...)
Links
Spezialambulanz für Menschen mit Down-Syndrom
Zentrum zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Trisomie 21
Down Syndrom Zentrum "Leben Lachen Lernen"
Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt
Zuständige Institution
Beschreibung
Das Verbot einer Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund einer Behinderung ist im Behinderteneinstellungsgesetz geregelt.
Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, auf die Interessen von Menschen mit Behinderungen besondere Rücksicht zu nehmen (sogenannte "Fürsorgepflicht").
Sie müssen zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen ergreifen, um diesen Personen Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung ihres Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Hinweis:
Eine Ausnahme von diesen Verpflichtungen ist nur zulässig, wenn notwendige Maßnahmen im konkreten Fall das betroffene Unternehmen unverhältnismäßig belasten würden.
Das Behinderteneinstellungsgesetz bietet Schutz vor Diskriminierung
- im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (einschließlich dessen Begründung) und
- in der sogenannten "sonstigen" Arbeitswelt (Berufsausbildung, Berufsberatung, Interessensorganisationen, Zugang zur selbstständigen Erwerbstätigkeit)
Achtung:
Der Diskriminierungsschutz des Behinderteneinstellungsgesetzes gilt nur im Bereich der Bundeskompetenz.
Für Landarbeiter:innen oder Landes- und Gemeindebedienstete ist ein vergleichbarer Diskriminierungsschutz in den jeweiligen Landesgesetzen vorgesehen.
Eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung ist insbesondere verboten bei:
- Begründung des Arbeitsverhältnisses (Bewerbung, Einstellung)
- Festsetzung der Entlohnung (Gehalt bzw. Lohn)
- Gewährung freiwilliger Sozialleistungen durch die/den Arbeitgeber:in
- Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie der Umschulung
- beruflichem Aufstieg
- sonstigen Arbeitsbedingungen
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Zugang zu Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung und Umschulung außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
- Mitgliedschaft oder Mitwirkung in einer Interessensvertretung der Arbeitnehmer:innen bzw. der Arbeitgeber:innen oder einer beruflichen Standesvertretung
- Beanspruchung der Leistungen von Interessensvertretungen bzw. Standesvertretungen sowie
- Bedingungen für den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit
Links
Demenz - Diagnostische Abklärung, Medikamentöse Behandlung bzw. Modifizierung
Zuständige Institution
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
- Diagnostische Abklärung
- Medikamentöse Behandlung bzw. Modifizierung
- Aufklärung von Angehörigen
- Vorbereitung der Entlassung in die häusliche Betreuung
Zugang
Links
Gerontpsychiatrie - Vorarlberger Krankenhäuser
Aktion Demenz
Informationen und Angebote in Vorarlberg zum Thema Demenz
Zuständige Institution
ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500
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Website
Kontaktperson
ifs Diagnostik
MMag. Margot Küng
Tel: +43 05 1755 560
E-Mail
Website
Zielgruppen
- Kinder mit Entwicklungsverzögerungen
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schulischen/beruflichen und/oder psychisch-sozialen Problemfeldern
- Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige
Ziele/Wirkung
Analyse von komplexen Belastungssituationen durch verschiedene diagnostische Methoden und neuropsychologischen Untersuchungsverfahren
Unterstützung / Einholung Zweitmeinung (Objektivierung) zur Entscheidungsfindung für Klient:innen und deren Berater:innen und Angehörige
Kernleistungen
Fachpsychologische Abklärungen/Diagnostik bei:
- schul- & begabungsbezogenen Fragestellungen für Kinder und Jugendliche
- entwicklungsbezogenen / neuropsychologischen Fragestellungen für Kinder & Jugendliche
- arbeitspsychologischen Fragestellungen für Jugendliche und Erwachsene
- lebenspraktischen Fragestellungen für Menschen mit Behinderungen
- Persönlichkeitsdiagnostik
Vorgehensweise:
Untersuchung / diagnostische Abklärung mit anschließender Befunderstellung und umfassende Besprechung der Ergebnisse mit der untersuchten Person, ggfls. deren Bezugspersonen und weiteren Beteiligten.
Information und Einbeziehung möglicher Unterstützungssysteme, interdisziplinärer Austausch und fachliche Kooperation mit Ärzt:innen, Schulen, jeweilige involvierte Berater:innen / Therapeut:innen oder anderen relevanten Institutionen.
Zugang
Zuweisung durch aks oder andere Institutionen
Direktanmeldung durch Eltern
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
- Angebote
- Diagnostik Leistungsfeststellungen Arbeitsdiagnostik psychologische Abklärung
- Teilleistungsstörung Teilleistungsschwäche
- Gutachten Integrationsgutachten
- Aufmerksamkeitsstörung ADHS ADS
- Legasthenie, Lese und Rechtschreibschwäche (LRS)
- Rechenschwäche Dyskalkulie
- Entwicklungsstörung Entwicklungsdefizit Entwicklungsrückstand Entwicklungsverzögerung
- Berufsorientierung Clearing
- Autismus
Zuständige Institution
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website
Kontaktperson
Therapie Aktiv
Vertragspartnerabteilung
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766 19 16 45
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Website
Beschreibung
Sie sind Diabetiker oder Diabetikerin? Sie sind für die eigene Blutzuckerkontrolle schon geschult? Dann erhalten Sie von uns eine Bewilligung zur Versorgung mit bestimmten Produkten.
Die Erstverordnung muss
- von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Innere Medizin,
- einer internen Abteilung eines Krankenhauses
- oder von einer DMP- (Disease-Management-Programm) Ärztin oder einem DMP- (Disease-Management-Programm) Arzt ausgestellt sein.
- Bitte reichen Sie den "Verordnungsschein für Diabetikerinnen bzw. Diabetiker" ausgefüllt bei uns ein. Dann erhalten Sie die Produkte.
Sie erhalten von uns
- Blutzuckermessgeräte,
- Blutteststreifen,
- Blutlanzettengeräte,
- Lanzetten für Blutlanzettengeräte
- sowie Nadeln für Insulin-Injektionsgeräte
Die Behelfe erhalten Sie bei unserer Ausgabestelle in Dornbirn. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch kostenlos zu. Folgebestellungen können Sie persönlich, telefonisch oder per Fax direkt bei der Ausgabestelle machen.
Sie erhalten die halbautomatischen Insulin-Injektionsgeräte (Pen-Geräte) von den internen Abteilungen der Vorarlberger Krankenhäuser kostenlos.
Insulin, Insulinspritzen und Zellstofftupfer bekommen Sie mit einem Rezept in der Apotheke. Das Rezept erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Links
Zuständige Institution
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
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Website
Kontakt
Diabetes Selbsthilfe Vorarlberg
Beschreibung
Im „Ländle“ werden 8 Ortsgruppen betreut, sowie auch Kinder- und Jugendgruppen.
- Allgemeines über Diabetes
- Seine Auswirkungen und Folgen
- Gesunde Ernährung
- Medizinische Fußpflege
- Krisenmanagement
- Wie kann ich vorbeugen und meine Situation verbessern
- Wie wichtig ist es, meine Familie und Freunde mit einzubeziehen
- Soziale Aspekte bei Diabetes Mellitus
Warum treffen wir uns
- wir lernen durch gegenseitigen Erfahrungsaustausch
- Informationen über ein leichteres Leben mit Diabetes
- Probleme? Wie kann ich sie lösen und damit besser leben
- gegenseitige Motivation durch positive Erlebnisse
- mit Gesprächen, wie z.B.: wie verhalte ich mich im Urlaub, auf Reisen usw.
- wie wichtig ist Bewegung– Vorschläge und Umsetzung
Zuständige Institution
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Mit dem Chancengesetz will das Land Vorarlberg die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen stärken.
Das Gesetz soll möglichst allen Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Das Chancengesetz regelt, mit welcher Zielsetzung und nach welchen Grundsätzen welcher Personenkreis unter welchen (grundsätzlichen) Voraussetzungen Integrationshilfe in Anspruch nehmen kann und was Gegenstand der Integrationshilfe ist.
Inhalte des Chancengesetzes sind Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche Ausbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben – hier insbesondere in den Bereichen Wohnen und Freizeit und die Entlastung der Familie