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Zuständige Institution

Down-Syndrom AG Vorarlberg
Untere Bitze 6
6923 Lauterach
Tel.: +43 650 86 22 154

Kontaktperson

Martina Natter
Tel: +43 650 86 22 154
 

Beschreibung

Die AG Down-Syndrom Vorarlberg ist ein Zusammenschluss betroffener Eltern und Förderer, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Bedingungen für Menschen mit Down-Syndrom zu verbessern.

Das Down-Syndrom ist eine Chromosomenstörung, bei der das Chromosom Nr. 21 dreimal (anstatt zweimal) in jeder Zelle vorhanden ist. Deshalb nennt man es auch Trisomie 21. Der Begriff "Mongolismus" ist veraltet.
Menschen mit Down-Syndrom können ein charakteristisches Aussehen und individuell unterschiedliche Beeinträchtigungen verschiedenster Ausprägung haben.

Zielgruppen

  • Menschen mit Down-Syndrom
  • Eltern und Angehörige von Menschen mit Down-Syndrom
  • Interessierte

Ziele/Wirkung

  • Aufklärung über das Down-Syndrom
  • Integration in allen Lebensbereichen

Kernleistungen

  • Anlaufstelle und Informationsquelle für betroffenen Familien
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen
  • Förderung von Menschen mit Down-Syndrom
  • Erfahrungsaustausch mit Betroffenen
  • Gesellige Zusammenkünfte
  • Fortbildung der Eltern sowie aller Personen, die Menschen mit Down-Syndrom begleiten
  • Exkursionen und Ausflüge
  • Freizeitangebote (Schikurse, Schwimmkurse, Reiten,...)

Links

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Beschreibung

Das Verbot einer Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund einer Behinderung ist im Behinderteneinstellungsgesetz geregelt.
Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, auf die Interessen von Menschen mit Behinderungen besondere Rücksicht zu nehmen (sogenannte "Fürsorgepflicht").
Sie müssen zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen ergreifen, um diesen Personen Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung ihres Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Hinweis: 
Eine Ausnahme von diesen Verpflichtungen ist nur zulässig, wenn notwendige Maßnahmen im konkreten Fall das betroffene Unternehmen unverhältnismäßig belasten würden.

Das Behinderteneinstellungsgesetz bietet Schutz vor Diskriminierung

  • im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (einschließlich dessen Begründung) und
  • in der sogenannten "sonstigen" Arbeitswelt (Berufsausbildung, Berufsberatung, Interessensorganisationen, Zugang zur selbstständigen Erwerbstätigkeit)

Achtung:
Der Diskriminierungsschutz des Behinderteneinstellungsgesetzes gilt nur im Bereich der Bundeskompetenz.
Für Landarbeiter:innen oder Landes- und Gemeindebedienstete ist ein vergleichbarer Diskriminierungsschutz in den jeweiligen Landesgesetzen vorgesehen.

Eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus Gründen einer Behinderung ist insbesondere verboten bei:

  • Begründung des Arbeitsverhältnisses (Bewerbung, Einstellung)
  • Festsetzung der Entlohnung (Gehalt bzw. Lohn)
  • Gewährung freiwilliger Sozialleistungen durch die/den Arbeitgeber:in
  • Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie der Umschulung
  • beruflichem Aufstieg
  • sonstigen Arbeitsbedingungen
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Zugang zu Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung und Umschulung außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Mitgliedschaft oder Mitwirkung in einer Interessensvertretung der Arbeitnehmer:innen bzw. der Arbeitgeber:innen oder einer beruflichen Standesvertretung
  • Beanspruchung der Leistungen von Interessensvertretungen bzw. Standesvertretungen sowie
  • Bedingungen für den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit

Links

Zuständige Institution

Landeskrankenhaus Rankweil
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 403
Fax: +43 5522 403-6500

Zielgruppen

Menschen mit Demenzerkrankung

Ziele/Wirkung

Stabilisierung einer Akutsituation

Kernleistungen

  • Diagnostische Abklärung
  • Medikamentöse Behandlung bzw. Modifizierung
  • Aufklärung von Angehörigen
  • Vorbereitung der Entlassung in die häusliche Betreuung

Zugang

über ärztliche Zuweisung

Links

Gerontpsychiatrie - Vorarlberger Krankenhäuser
Aktion Demenz
Informationen und Angebote in Vorarlberg zum Thema Demenz

Diagnostik - ifs

Dienstag, 30 Juli 2019 13:08

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500
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Website

Kontaktperson

ifs Diagnostik
MMag. Margot Küng
Tel: +43 05 1755 560
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Zielgruppen

  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schulischen/beruflichen  und/oder psychisch-sozialen Problemfeldern
  • Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige

Ziele/Wirkung

Analyse von komplexen Belastungssituationen durch verschiedene diagnostische Methoden und neuropsychologischen Untersuchungsverfahren
Unterstützung  /  Einholung Zweitmeinung (Objektivierung) zur  Entscheidungsfindung für Klient:innen und deren Berater:innen und Angehörige

Kernleistungen

Fachpsychologische Abklärungen/Diagnostik bei:

  • schul- & begabungsbezogenen Fragestellungen für Kinder und Jugendliche
  • entwicklungsbezogenen   /  neuropsychologischen Fragestellungen für Kinder & Jugendliche
  • arbeitspsychologischen Fragestellungen für Jugendliche und Erwachsene
  • lebenspraktischen Fragestellungen für Menschen mit Behinderungen
  • Persönlichkeitsdiagnostik

Vorgehensweise:

Untersuchung / diagnostische Abklärung mit anschließender Befunderstellung und umfassende Besprechung der Ergebnisse mit der untersuchten Person, ggfls. deren Bezugspersonen und weiteren Beteiligten.
Information und Einbeziehung möglicher Unterstützungssysteme, interdisziplinärer Austausch und fachliche Kooperation mit Ärzt:innen, Schulen, jeweilige involvierte Berater:innen / Therapeut:innen  oder anderen relevanten Institutionen.

Zugang

Zuweisung durch aks oder andere Institutionen
Direktanmeldung durch Eltern

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

ifs Diagnostik

Diabetikerversorgung

Dienstag, 30 Juli 2019 13:07

Zuständige Institution

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website

Kontaktperson

Therapie Aktiv
Vertragspartnerabteilung
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766 19 16 45
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Website

Beschreibung

Sie sind Diabetiker oder Diabetikerin? Sie sind für die eigene Blutzuckerkontrolle schon geschult? Dann erhalten Sie von uns eine Bewilligung zur Versorgung mit bestimmten Produkten.
Die Erstverordnung muss

  • von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Innere Medizin,
  • einer internen Abteilung eines Krankenhauses
  • oder von einer DMP- (Disease-Management-Programm) Ärztin oder einem DMP- (Disease-Management-Programm) Arzt ausgestellt sein.
  • Bitte reichen Sie den "Verordnungsschein für Diabetikerinnen bzw. Diabetiker" ausgefüllt bei uns ein. Dann erhalten Sie die Produkte.
Wo erhalten sie die Produkte zur Diabetikerversorgung?

Sie erhalten von uns
  • Blutzuckermessgeräte,
  • Blutteststreifen,
  • Blutlanzettengeräte,
  • Lanzetten für Blutlanzettengeräte
  • sowie Nadeln für Insulin-Injektionsgeräte
kostenlos.
Die Behelfe erhalten Sie bei unserer Ausgabestelle in Dornbirn. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch kostenlos zu. Folgebestellungen können Sie persönlich, telefonisch oder per Fax direkt bei der Ausgabestelle machen.

Sie erhalten die halbautomatischen Insulin-Injektionsgeräte (Pen-Geräte) von den internen Abteilungen der Vorarlberger Krankenhäuser kostenlos.

Insulin, Insulinspritzen und Zellstofftupfer bekommen Sie mit einem Rezept in der Apotheke. Das Rezept erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Links

Diabetes Selbsthilfe Vorarlberg

Published in Selbsthilfegruppen
Dienstag, 30 Juli 2019 13:07

Zuständige Institution

Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
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Website 

Kontakt

Diabetes Selbsthilfe Vorarlberg

Beschreibung

Der Verein Diabetes Selbsthilfe Vorarlberg ist im Jahre 2021 gegründet worden und agiert nicht nur in Vorarlberg, sondern österreichweit.
Im „Ländle“ werden 8 Ortsgruppen betreut, sowie auch Kinder- und Jugendgruppen.
 
Wir treffen uns
Zum gemütlichen Beisammensein zum Austausch von eigenen Erfahrungen mit Referent*innen, die über verschiedene Themen sprechen wie:
  • Allgemeines über Diabetes
  • Seine Auswirkungen und Folgen
  • Gesunde Ernährung
  • Medizinische Fußpflege
  • Krisenmanagement
  • Wie kann ich vorbeugen und meine Situation verbessern
  • Wie wichtig ist es, meine Familie und Freunde mit einzubeziehen
  • Soziale Aspekte bei Diabetes Mellitus

Warum treffen wir uns

  • wir lernen durch gegenseitigen Erfahrungsaustausch
  • Informationen über ein leichteres Leben mit Diabetes
  • Probleme? Wie kann ich sie lösen und damit besser leben
  • gegenseitige Motivation durch positive Erlebnisse
  • mit Gesprächen, wie z.B.: wie verhalte ich mich im Urlaub, auf Reisen usw.
  • wie wichtig ist Bewegung– Vorschläge und Umsetzung

Chancengesetz Vorarlberg

Published in Landesgesetze
Dienstag, 30 Juli 2019 10:17

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095

Kurzbeschreibung

Das Vorarlberger Chancengesetz bildet die Grundlage für die Gewährung von Leistungen für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, durch den Ausgleich von behinderungsbedingten Einschränkungen Chancengleichheit herzustellen.

Beschreibung

Das Vorarlberger Chancengesetz wurde am 10. Mai 2006 vom Vorarlberger Landtag beschlossen. Erstmals hatten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes mitzuarbeiten. Aus dieser Zusammenarbeit wurde unter anderem die Bezeichnung Behindertengesetz in Chancengesetz umbenannt.

Mit dem Chancengesetz will das Land Vorarlberg die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen stärken. 
Das Gesetz soll möglichst allen Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Das Chancengesetz regelt, mit welcher Zielsetzung und nach welchen Grundsätzen welcher Personenkreis unter welchen (grundsätzlichen) Voraussetzungen Integrationshilfe in Anspruch nehmen kann und was Gegenstand der Integrationshilfe ist.
Inhalte des Chancengesetzes sind Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche Ausbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben – hier insbesondere in den Bereichen Wohnen und Freizeit und die Entlastung der Familie

Zuständige Institution

Sozialministerium
Service für Bürgerinnen und Bürger
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 1 711 00 86 22 86
Fax: +43 1 718 94 70 - 3153
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Website

Beschreibung

Das Team BürgerInnenervice bietet Beratung und Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich und hilft Bürgerinnen und Bürgern, sich im Sozialsystem zurechtzufinden.
Es informiert über die Aufgabenbereiche des Sozialministeriums und berät in allgemeinen sozialen Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Pflege von Angehörigen. Eine qualifizierte Auskunftserteilung sowie die Wahrung der Vertraulichkeit stehen dabei an erster Stelle.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter unserer ServicenummerTel: +43 1 711 00 86 22 86.
Sollten wir gerade ein Beratungsgespräch führen, können Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Sie werden umgehend von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unserer Servicestelle zurückgerufen.

Links

Service für Bürgerinnen und Bürger in Leichter Lesen

SMS - Inhalte in Gebärdensprache
Mit Hilfe der aufgelisteten Gebärdensprachvideos stellen wir unseren gehörlosen Mitmenschen ausgewählte Informationen über die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Sozialministeriums zur Verfügung.

Vorarlberger Blindensportclub

Published in Sport
Dienstag, 30 Juli 2019 10:16

Zuständige Institution

Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
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Website

Kontakt

Vorarlberger Blindensportclub
Junkers Bündt 9/Top 22
6840 Götzis

Kontaktperson

Karl-Heinz Ritter
Mobil: +43 676 43 22 130

Kurzbeschreibung

Der Vorarlberger Blindensportclub umfasst ca. 40 Mitglieder, die hauptsächlich die Sportart Blindentorball betreiben.
Es werden aber natürlich auch noch weitere Sportarten angeboten: Leichtathletik, Schießen, Ski Alpin und Nordisch, Snowboard, Eislaufen.
Informationen zu Trainingszeiten und Orte erfragen Sie bitte direkt beim Blindensportclub Vorarlberg.

Blindenheim / Ferienhaus Ingrüne

Dienstag, 30 Juli 2019 10:15

Zuständige Institution

Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg (BSVV)
Ingrüne 12
6858 Schwarzach
Tel. +43 5572 58 221
Fax +43 5572 58 221 33
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Website

Kontaktperson

Vereins- und Ferienhaus "Haus Ingrüne"
Elias Milz
Ingrüne 12
6858 Schwarzach
Tel.: +43 5572 58 221-37
Mobil: +43 676 58 22137
Fax: +43 5572 / 58 221-33
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Kurzbeschreibung

Das Vereins- und Ferienhaus "Haus Ingrüne" bietet Urlaubsmöglichkeiten, Seminare und diverse kulturelle Veranstaltungen.

Beschreibung

Unser Ferienhotel "Haus Ingrüne" bietet Unterkunft für bis zu 17 Personen. Die Zimmer sind mit WC, Dusche, Radio, Telefon und Minibar ausgestattet. Ebenfalls hat jedes Zimmer einen eigenen Fernseh- und SAT Anschluss.
Unseren Gästen stehen eine spezielle Blindenschießanlage, Tischballtisch, Kegelbahn, Sauna und Infrarotkabine, Ruheraum, Fitnessraum, Bibliothek, sowie ein Kaffeezimmer zur Verfügung. Im Sommer sorgt unser Außenpool für eine frische Abkühlung. 

Links

Rehabilitationsstelle für sehbehinderte und blinde Menschen
sehsam - Pädagogische Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung

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