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Förderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder Ausübung einer Beschäftigung
Zuständige Institution
Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website
Kurzbeschreibung
Folgende Förderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung können Menschen mit Behinderung gewährt werden:
Beschreibung
Orientierungs- und Mobilitätstraining
Das sind Orientierungs- und Mobilitätsmaßnahmen sowie Trainings zur Erlangung von kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten.
Wem werden diese Förderungen gewährt?
Förderbarer Personenkreis ab 1.7.2012 (Richtlinien neu Punkt 9.1 iVm Punkt 4 Abs 3): Personen mit einem GdB von mindestens 50%, wenn sie zum Antritt oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit solche Schulungsmaßnahmen brauchen.
Anschaffung eines Blindenführhundes
Zur Erhöhung der Mobilität und zur Erleichterung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann die Anschaffung eines Blindenführhundes vom SMS gefördert werden.
Mobilitätszuschuss
Zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes im Zusammenhang mit Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
Menschen mit schwerer Behinderung (ab Pflegegeldstufe III) verfügen oftmals über die fachliche und persönliche Eignung zur
- Ausübung eines Berufes
- Absolvierung einer Berufsausbildung oder Besuch einer höheren Schule
- Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme
bedürfen aber auf Grund ihrer Beeinträchtigung einer personalen Unterstützung.
Leistungen der Persönlichen Assistenz
- Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle beziehungsweise Ausbildungsort
- Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
- Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
- Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
- Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (zum Beispiel Hilfe beim Mittagessen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, An/Ausziehen der Jacke).
Voraussetzungen:
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
- kein ausschließlicher Pensionsbezug
- es muss ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein
Links
Sozialministeriumservice - Mobilitätsförderungen
Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband - Blindenführhunde
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz PAA
Förderungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Dazu zählen:
- Lehrlings-/Ausbildungsbeihilfe
- Begleitperson/Dolmetschkosten
- Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
- Antritt/Ausübung einer Beschäftigung bzw. Ausbildung
- Schulungskosten
- Technische Arbeitshilfe/Arbeitsplatzadaptierung
- Qualifizierungs(-Nachreifungs)einrichtungen
- (Transit)Beschäftigungseinrichtungen
- Dolmetschkosten
- Lohnkostenzuschuss
- Beratung und Angebote
Achten Sie darauf, alle Anträge auf Förderungen möglichst vor Realisierung bzw. Anschaffung einzubringen, spätestens aber unmittelbar danach.
Achtung:
Auf alle Förderungen – mit Ausnahme der Prämien für die Ausbildung von Lehrlingen mit Behinderungen – besteht kein Rechtsanspruch.
Links
Förderungen behindertengerechte Wohnraumadaptierung
Zuständige Institution
Land Vorarlberg, Bund
Kontakt
Beschreibung
Die ifs Beratungsstelle Menschengerechtes Bauen informiert Sie gerne kostenlos und unverbindlich über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Links
österreich.gv.at - Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten
ifs Menschengerechtes Bauen
ifs Menschen-gerechtes Bauen Leicht Lesen
Förderung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz - PAA
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Zielgruppen
PAA kann von Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter in Anspruch genommen werden, die zumindest in der Pflegestufe 3 sind, die die fachliche und persönliche Eignung für den ausgeübten bzw. angestrebten Beruf aufweisen und
- in einem sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis stehen oder
- selbständig gewinnorientiert tätig sind oder
- mit Hilfe der PAA ein in konkrete Aussicht gestelltes sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis erlangen können bzw. eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen können oder
- mit Hilfe der PAA ein Studium oder eine Berufsausbildung in der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer zuzüglich der für den Bezug von Studienbeihilfe zulässigen weiteren Semester absolvieren können, aber auf Grund ihrer Beeinträchtigung einer personellen Unterstützung bedürfen.
Kernleistungen
- Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle beziehungsweise Ausbildungsort
- Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
- Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
- Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
- sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z. B. Hilfe beim Mittagessen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, An-/Ausziehen der Jacke).
Kostentragung
Download
Link
Sozialministeriumservice - Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
fit2work Vorarlberg - Beratung und Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz
Zuständige Institution
fit2work Vorarlberg
Rheinstraße 32
6900 Bregenz
Tel: 0664 82 42 566 (Hotline)
E-Mail
Website
Kontakt
Adressen und Kontakt - Vorarlberg
Hotline: Tel: +43 800 500 118
E-Mail
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 16 Uhr
Kurzbeschreibung
fit2work, das ist kostenlose Beratung
- für Personen, deren Arbeitsplatz aufgrund von gesundheitlichen Problemen gefährdet ist oder die deshalb Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden.
- für Unternehmen, die die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen fördern wollen.
Beschreibung
fit2work ist:
- freiwillig
- absolut vertraulich und anonym
- offen für alle Personen und Unternehmen
fit2work bietet Personen:
- Erfassung der aktuellen beruflichen und gesundheitlichen Situation
- arbeitsmedizinische und/oder arbeitspsychologische Abklärung
- Begleitung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven
- Begleitung beim Wiedereinstieg nach einem längeren Krankenstand
- Erarbeitung individueller Maßnahmen gegen psychische Belastungen
- Beratung und Überblick über Förderungen, Projekte und Angebote
- Bildungs- und Qualifizierungsberatung
- Hilfe beim Kontakt mit den zuständigen Einrichtungen und bei Anträgen
fit2work bietet Unternehmen:
- Beratung zur Verhinderung langer Krankenstände, früher Pensionsantritte und gesundheitsbedingter Kündigungen
- Beratung zur Förderung der Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter:innen
- Verbesserung der Arbeitsabläufe
- Beratung bei konkreten Ein- und Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie bei der Wiedereingliederungsteilzeit
- Informationen über Förderungen und Angebote
Zielgruppen
Beschäftigte Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen;
Arbeitgeber:innen
Ziele/Wirkung
fit2work zielt auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit, das Verhindern von Jobverlust aus gesundheitlichen Gründen und die Wiedereingliederung nach langen Krankenständen ab
Kernleistungen
fit2work berät als Schnittstelle zwischen verschiedensten Angeboten über Förderungen, Arbeitsplatzadaptionen und Unterstützungsmaßnahmen – als zusätzliches kostenloses Angebot neben einer betrieblichen Gesundheitsförderung und ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer:innenschutzbestimmungen
Kostentragung
durch das Sozialministeriumservice
Links
Familienhärteausgleich
Zuständige Institution
Tel: +43 5522 306-0
Fax: +43 50 258-1001
Beschreibung
Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
- österreichische Staatsbürger:innen
- EU/EWR-Staatsbürger:innen
- Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich
- anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention
Als hilfesuchende Familie versteht man Eltern (Groß-, Adoptiv- oder Pflegeeltern) oder Elternteile mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Auch werdende Mütter oder Kinder, die selbst Familienbeihilfe beziehen, können anspruchsberechtigt sein. Die finanzielle Notlage muss unverschuldet, durch ein besonderes Ereignis entstanden sein.
Beispiele für Notlagen sind etwa Behinderung, Krankheit oder Tod eines Elternteils, Zerstörung von Hausrat oder Wohnraum durch ein Naturereignis. Der eingetretene Schaden darf nicht durch Versicherungen gedeckt sein. Er darf auch nicht durch Geld aus anderen Bundesmitteln oder von dritter Seite gemildert oder beseitigt werden können. Andere gesetzliche Unterstützungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.
Links
Rettet das Kind Vorarlberg
Zuständige Institution
Rettet das Kind Vorarlberg
Wichnergasse 17 Top 7
6800 Feldkirch
E-Mail
Website
Kontaktperson
Geschäftsführerin
Petra Grabher-Huber
Mobil: +43 664 9171418
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Beschreibung
Fördern bedeutet, dass Menschen, die sich die Angebote der Projektpartner nicht leisten können, von uns finanziell unterstützt werden.
Jedes Jahr werden Projekte und Angebote auf deren Inhalte und Qualität geprüft. Die ganzheitliche Sichtweise auf das Kind bzw. die Eltern ist uns sehr wichtig. Durch das vielfältige Angebot können wir in vielen Situationen gezielt helfen!
Projektpartner werden
Um den Kindern und Eltern ein bunt gemischtes und qualitativ hochwertiges Angebot bieten zu können, arbeiten wir mit selbständigen, professionellen Dienstleistern, wie Lerntrainer:innen, Kinesiolog:innen, Lebens- und Sozialberater:innen, PsychologI:inen und Sozialarbeiter:innen zusammen.
Sie möchten ein Projekt umsetzen oder haben ein bestehendes Projekt, das zu unserem Leistungsspektrum passt? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Links
Ferienbetreuung für Kinder
Beschreibung
In den Sommerferien bieten auch Ferienheime in Vorarlberg eine Sommerbetreuung im Rahmen von Familienturnussen an.
In den Ferienzeiten benötigen gerade berufstätige Eltern eine geeignete Tagesbetreuung für ihre Kinder. Eltern, deren Kinder bereits während des Jahres in einer Kinder- oder Schülerbetreuungseinrichtungen betreut werden, haben die Möglichkeit dieses Angebot auch in den Ferienzeiten zu nützen.
Unabhängig davon sind Städte und Gemeinden sehr engagiert die Ferienbetreuung weiter auszubauen. Bei Ihrer Wohnsitzgemeinde können Sie in Erfahrung bringen, ob auch diese bereits eine Ferienbetreuung anbietet
In den Sommerferien bieten fünf Ferienheime in Vorarlberg für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren eine Sommerbetreuung an. Ein weiteres bietet auch die Betreuung von Jugendlichen im Alter von ca. 13 bis 16 Jahre an.
Ein Ferienturnus dauert von 12 bis 14 Tagen. Die Ferienheime haben den Anspruch, den Kindern und Jugendlichen eine pädagogisch sinnvolle und kreativitätsfördernde Freizeitgestaltung anzubieten.
Die Elternbeiträge werden von den Ferienheimen selbst festgelegt.
- Ferienheim Maien
- Ferienheim Oberbildstein
- Jugenderholungsheim Bürserberg, Tel: (0)5574 717 86
- Pfadiheim Koblach (Neuburg)
Amt der Vorarlberger Landesregierung - Ferienbetreuung, Ferienheime
Ausführliche Informationen zu Kinderferienheimen und Ferienbetreuung in Vorarlberg
Familienpass - Vorarlberg
Zuständige Institution
Wohnsitzgemeindeamt
Website
Beschreibung
Mit dem Familienpass erhalten Sie ermäßigte Tarife in ganz Vorarlberg – egal ob bei Sport-, Kultur- oder anderen Freizeiteinrichtungen.
Ziel des Familienpasses ist es, Familien finanziell zu entlasten, auf Freizeitangebote in Vorarlberg aufmerksam zu machen, das Gemeinschaftserlebnis in den Familien zu stärken und das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiv zu gestalten. Dazu erhalten Familien Ermäßigungen bei über 200 Partnerbetrieben in Vorarlberg und Umgebung.
Wie bekomme ich den Familienpass?
Den Familienpass müssen Sie nur einmal auf Ihrem Gemeindeamt beantragen. Er wird Ihnen dann jedes Jahr automatisch zugestellt, bis Ihre Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Verlust der Karte oder bei einer Änderung der Daten (z.B. Umzug oder Geburt weiterer Kinder) können Sie in Ihrem Gemeindeamt einfach einen neuen Familienpass abholen.
Sie können den Familienpass auch einfach und bequem per Online-Formular (siehe Link unten) anfordern. Der Pass wird Ihnen dann von der Gemeinde bzw. von der Stadt zugesandt.
Für Eltern mit einem Kind mit Behinderung gilt der Familienpass länger als die Grenze von 18 Jahren! Am Besten beim Antrag auf der Gemeinde gleich die Behinderung angeben, dann läuft er nicht ab.
Links
Fachbereich Jugend und Familie- Familienpass
Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Weitere Informationen / Formulare
Familieninformationsstelle des SMS
Zuständige Institution
Beschreibung
Die Familieninfostelle des Sozialministeriumservice ist in allen Landesstellen eingerichtet und ist zentrale Anlaufstelle für Familien und Angehörige von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
Die Mitarbeiter:innen des Sozialministeriumservice bieten professionelle Hilfe und Beratung in sozialen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten an und stehen Eltern und Angehörigen in allen Fragen zur bestmöglichen Förderung ihrer Kinder gerne zur Verfügung.
Die Familieninfostelle leistet Hilfestellung beim Formulieren und Ausfüllen von Anträgen. Sie arbeitet eng mit Vereinen und Selbsthilfegruppen zusammen und stellt bei Bedarf den Kontakt zu anderen Behörden und Institutionen her.
Die Beratung und Begleitung von Familien ist kostenlos und vertraulich