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Großes Pendlerpauschale
Zuständige Institution
Beschreibung
Behinderte Arbeitnehmer:innen, die einen Ausweis gemäß § 29b Stvo besitzen und denen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist, können während des Kalenderjahres bei der/beim Arbeitgeber:in, danach beim Wohnsitzfinanzamt, das große Pendlerpauschale beanspruchen:
Antrag:
Die Beantragung erfolgt mit dem Formblatt Pendlerpauschale – Erklärung zur Berücksichtigung – L34 bei der/beim Arbeitgeber:in, mit der Einkommenssteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Links
Pendler-Rechner
Bundesministerium Finanzen
Allgemeines zum Pendlerpauschale
Sozialministeriumservice - Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Weitere Informationen
österreich.gv.at - Pendlerpauschale und Kilometergeld
Hier finden Sie das Formular zur Beantragung der Pendlerpauschale
Zuständige Institution
Beschreibung
Bei einem geschützten Arbeitsplatz handelt es sich um einen Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt.
D.h. hier werden keine speziellen Projekte oder Betriebe eingerichtet, sondern es wird ein Arbeitsplatz in einem Unternehmen der freien Marktwirtschaft z.B. mittels Lohnkostenzuschuss gefördert, wenn ein(e) Arbeitnehmer:in auf Grund seiner/ihrer Behinderung nicht in der Lage ist, dauerhaft seine/ihre volle Leistung zu erbringen.
Je nach Grad der Behinderung (GdB) und Alter gibt es vom Arbeitsmarktservice, Sozialministeriumservice und/oder dem Land Vorarlberg arbeitsplatzbezogene Förderungen.
Auch für Menschen mit Behinderung, die nicht begünstigt Behinderte sind, kann ein geförderter Arbeitsplatz eingerichtet werden.
Organisationen, die Menschen mit Behinderung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen:
- dafür GmbH (Arbeitsassistenz, Jugendarbeitsassistenz)
- Büro für Integrationsprojekte (Berufsausbildungsassistenz)
- Institut für Sozialdienste ifs Spagat
- a-plus (Soziales Personalleasing für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen)
Links
Integrationshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben - Vorarlberger Landesregierung
NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
AMS Vorarlberg- Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Zuständige Institution
Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
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Website
Kontakt
Bleiche 20
6840 Götzis
Kurzbeschreibung
Der Verein "Vorarlberger Gehörlosensport ist Mitglied im Österreichischen Gehörlosen Sportverband.
Links
Österreichischer Gehörlosen Sportverband
Sportlich Spitze - Alle Vorarlberger Sportvereine auf einen Blick
Gebärdenwelt – Online-Nachrichtenplattform in Gebärdensprache
Beschreibung
Gebärdenwelt ist eine Online-Nachrichtenplattform in Österreichischer Gebärdensprache und Textform für gehörlose Menschen sowie Interessierte.
Gebärdenwelt bietet der gesamten österreichischen Gebärdensprachgemeinschaft News aus den Bereichen Community, Sport, Politik national und international, sowie Kultur.
Der Fokus liegt hierbei natürlich auf der Welt der Gehörlosen, jedoch werden auch ganz alltägliche News aus der hörenden Welt für gehörlose Nutzer:innen zugänglich gemacht. Hierbei liegt der Schwerpunkt vor allem auf News aus der Arbeitswelt.
Links
Gebärdenwelt - Online Nachrichtenplattform in Gebärdensprache
Zuständige Institution
SMS: +43 (0)664 461 09 53
Kontaktperson
Monika Hans
Tel. +43 5572/25 733-20
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Aufgaben der Dolmetschzentrale:
- Zentrale Anlaufstelle für Dolmetscher-Bestellungen
- Koordination und Organisation von Dolmetscheinsätzen
- Prüfung der Unterlagen und Anträge
- Abklärung von Finanzierungsmöglichkeiten
- Abrechnung der Leistungen
- Verwaltung der Budgetressourcen und Abrechnung mit der Landesregierung
- Evaluierung
- Erstellung der Jahresstatistik
- Ombudsstelle (Beschwerdestelle) für Gehörlose (verantwortlich: Thomas Mayer)
Kostentragung
- Finanzierung - e nach Einsatzbereich werden Dolmetschkosten von verschiedenen Kostenträgern übernommen (z.B. Amt der Vorarlberger Landesregierung, Sozialministeriumservice, Polizei, dem Gericht, AMS, Landeskrankenhäuser, Sozialversicherungsträger,...).
- Seit 1.1.2016 muss in Österreich die Einhaltung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet sein. Darum sind öffentliche und private Veranstalter verpflichtet, frei zugängliche Veranstaltungen barrierefrei zu gestalten. Es ist deren Pflicht, Gebärdensprach- bzw. Schriftdolmetscher:innen oder entsprechende technische Hilfsmittel bereitzustellen und zu finanzieren.
Fürsorgepflicht
Dienstag, 30 Juli 2019 14:29Zuständige Institution
Beschreibung
Links
Zuständige Institution
Beschreibung
Ein offener Begegnungsraum an Abenden und Wochenenden, den Menschen mit- und ohne sog. Behinderung in Anspruch nehmen können.
Ein abwechslungsreiches Programm und Ausflüge finden statt.
Während der Öffnungszeiten werden die Besucher:innen von Fachpersonal in ihrer Freizeitgestaltung unterstützt und begleitet.
Zielgruppen
Jeder Mensch ist im Treff willkommen.
Das Angebot richtet sich jedoch in erster Linie an Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger/mehrfacher Behinderung) bzw. an Jugendliche ab 14 Jahren mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf und deren gesetzliche Vertreter.
Kostentragung
Zuständige Institution
Beschreibung
Ärztliche Untersuchung:
Die gesundheitliche Eignung wird von einer/einem Sachverständigen, Allgemeinmediziner:in beurteilt.
Beschränkungen des Führerscheins:
Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die behinderte Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Bedingung geeignet ist, dass er/sie:
- Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt,
- Fahrzeuge mit bestimmtem Merkmalen verwendet oder
- sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,
dann lautet das Gutachten "bedingt" geeignet.
Beobachtungsfahrt:
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird eine Beobachtungsfahrt mit der/dem technischen Sachverständigen oder mit der/dem Amtsärzt:in durchgeführt.
Detaillierte Informationen zum Erwerb des Führerscheins können Sie der Broschüre "Tipps und Informationen für körperbehinderte Kraftfahrer:innen" entnehmen, die Sie im Downloadbereich finden.
Links
signdrive - Führerschein-App für Gehörlose
APP F-EASY - Ganz einfach den Führerschien bestehen
Fragen und Erklärungen in leicht verständlicher Sprache
Freibeträge für Krankendiätverpflegung
Zuständige Institution
Beschreibung
Außergewöhnliche Belastungen aufgrund von Behinderung lassen sich steuerlich absetzen.
Unter Krankheitskosten fallen auch Kosten einer speziellen Diätverpflegung auf Grund einer Krankheit. Sie können in Form der tatsächlich anfallenden Kosten an Hand von Belegen oder über Pauschalbeträge für Krankendiätverpflegung ermittelt werden.
Links
Bundesministerium Finanzen
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Sozialministeriumservice - Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Weitere Informationen
österreich.gv.at - Arbeitnehmerveranlagung
Weitere Informationen / Formulare
Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes
Zuständige Institution
Wohnsitzfinanzamt
Website
Beschreibung
Ab dem Kalenderjahr 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Voraussetzungen:
Personen, die wegen der Behinderung eines Kindes finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, können folgenden Jahresfreibetrag für Mehraufwendungen für behinderte Kinder geltend machen:
Für die Feststellung der Behinderung eines Kindes sind dieselben Stellen wie für Erwachsene zuständig. Bei Vorliegen einer Behinderung im nachstehenden Ausmaß stehen folgende Freibeträge zu:
Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes
Personen, die wegen der Behinderung ihres Kindes finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, können folgenden Jahresfreibetrag für Mehraufwendungen für behinderte Kinder geltend machen:
- Grad der Behinderung von 25 % bis 34 %: EUR 124
- Grad der Behinderung von 35 % bis 44 %: EUR 164
- Grad der Behinderung von 45 % bis 49 %: EUR 401
Freibeträge für Kinder ab 50 prozentiger Behinderung ohne Pflegegeldbezug
In diesem Fall steht eine erhöhte Familienbeihilfe und an Stelle der zuvor genannten Freibeträge ein monatlicher Pauschalbetrag von 262 Euro zu. Zusätzlich können ohne Abzug des Selbstbehaltes die Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) und das Schulgeld für eine Behindertenschule oder -werkstätte geltend gemacht werden. Die Kosten für Diätverpflegung können neben dem Freibetrag von 262 Euro nicht berücksichtigt werden. Für behinderte Kinder bis zum 16. Lebensjahr können zusätzlich Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 Euro geltend gemacht werden (bis zum Jahr 2018).
Freibeträge bei Bezug von Pflegegeld für das behinderte Kind
Der Freibetrag von 262 Euro monatlich ist um das erhaltene Pflegegeld zu kürzen. Die jährlichen Freibeträge nach dem Ausmaß der Behinderung stehen nicht zu. Übersteigt das Pflegegeld den Betrag von 262 Euro, steht kein Pauschalbetrag zu. Zusätzlich sind im nachgewiesenen Ausmaß unabhängig vom Bezug von Pflegegeld zu berücksichtigen:
Die Behinderung und ihr Ausmaß sind auf Verlangen des Finanzamtes durch eine amtliche Bescheinigung der folgenden zuständigen Stellen nachzuweisen:
- Landeshauptfrau oder Landeshauptmann bei Empfänge:innen einer Opferrente
- Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen von Arbeitnehmer:innen
- Sozialministeriumservice in allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen verschiedener Art
Der Nachweis kann auch durch einen Behindertenpass bzw. durch einen abschlägigen Bescheid darüber (aus dem der Grad der Behinderung ersichtlich ist) erfolgen. Der Behindertenpass bzw. Bescheid wird vom Sozialministeriumservice ausgestellt. Mit Ihrer Zustimmung werden die maßgeblichen Daten auf elektronischem Wege automatisch übermittelt, sodass Sie sich um den Nachweis nicht mehr kümmern müssen.
Links
Bundesministerium Finanzen
Sozialministeriumservice - Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Weitere Informationen
österreich.gv.at - Arbeitnehmerveranlagung
Weitere Informationen / Formulare