Super User
Zuständige Institution
Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
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Website
Kontakt
Handicaptauchclub Vorarlberg
Ziegelbachstraße 64
6912 Hörbranz
Tel: +43 680 3037 466
E-Mail
Website
Beschreibung
Der Handicaptauchclub Vorarlberg HTCV ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen - im gemeinsamen Erleben mit Sporttaucher:innen - den Tauchsport nahezubringen.
Für Menschen mit einem Handicap bedeutet tauchen wieder ein Stück zurück in die Normalität. Unter Wasser sind wir schwerelos, wir bewegen uns ohne Barrieren! Dinge tun zu können, die sonst nicht möglich sind, steigert das Selbstwertgefühl enorm.
Nach nur wenigen Tauchgängen können sich Krämpfe verringern und die Schmerzen nachlassen. Der Allgemeinzustand verbessert sich deutlich. Rollifahrer:innen erleben Bewegungsfreiheit in einer neuen Dimension!
Tauchen heißt, eine wunderbare, neue Welt zu entdecken, in der plötzlich alltägliche Sorgen, Probleme und körperliche Einschränkungen an Bedeutung verlieren.
Schnuppertauchen
Schnuppertauchen ist nach vorheriger Anmeldung und nach Rücksprache mit dem/der behandelnden Ärzt:in möglich.
Anfrage bitte unter dieser Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zielgruppen
Abhängig von einer erforderlichen ärztlichen Untersuchung über die Tauchtauglichkeit, ist grundsätzlich bei folgenden Einschränkungen eine Ausbildung zum/zur HSA Handicaptaucher:in möglich:
- Tetraplegie
- Paraplegie
- Spina Bifida
- Polio
- Hemiplegie
- Muskeldystrophie
- Multiple Sklerose
- Amputationen
- Contergan-Schädigungen
- Diabetes
- Asthma
- Hörbehinderung / Gehörlosigkeit
- Sehbehinderung / Blindheit
Links
Handicapped Scuba Association Austria
Sportlich Spitze - Alle Vorarlberger Sportvereine auf einen Blick
Großes Pendlerpauschale
Zuständige Institution
Beschreibung
Behinderte Arbeitnehmer:innen, die einen Ausweis gemäß § 29b Stvo besitzen und denen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist, können während des Kalenderjahres bei der/beim Arbeitgeber:in, danach beim Wohnsitzfinanzamt, das große Pendlerpauschale beanspruchen:
Antrag:
Die Beantragung erfolgt mit dem Formblatt Pendlerpauschale – Erklärung zur Berücksichtigung – L34 bei der/beim Arbeitgeber:in, mit der Einkommenssteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Links
Pendler-Rechner
Bundesministerium Finanzen
Allgemeines zum Pendlerpauschale
Sozialministeriumservice - Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Weitere Informationen
österreich.gv.at - Pendlerpauschale und Kilometergeld
Hier finden Sie das Formular zur Beantragung der Pendlerpauschale
Zuständige Institution
Beschreibung
Bei einem geschützten Arbeitsplatz handelt es sich um einen Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt.
D.h. hier werden keine speziellen Projekte oder Betriebe eingerichtet, sondern es wird ein Arbeitsplatz in einem Unternehmen der freien Marktwirtschaft z.B. mittels Lohnkostenzuschuss gefördert, wenn ein(e) Arbeitnehmer:in auf Grund seiner/ihrer Behinderung nicht in der Lage ist, dauerhaft seine/ihre volle Leistung zu erbringen.
Je nach Grad der Behinderung (GdB) und Alter gibt es vom Arbeitsmarktservice, Sozialministeriumservice und/oder dem Land Vorarlberg arbeitsplatzbezogene Förderungen.
Auch für Menschen mit Behinderung, die nicht begünstigt Behinderte sind, kann ein geförderter Arbeitsplatz eingerichtet werden.
Organisationen, die Menschen mit Behinderung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen:
- dafür GmbH (Arbeitsassistenz, Jugendarbeitsassistenz)
- Büro für Integrationsprojekte (Berufsausbildungsassistenz)
- Institut für Sozialdienste ifs Spagat
- a-plus (Soziales Personalleasing für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen)
Links
Integrationshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben - Vorarlberger Landesregierung
NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
AMS Vorarlberg- Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Zuständige Institution
Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
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Website
Kontakt
Bleiche 20
6840 Götzis
Kurzbeschreibung
Der Verein "Vorarlberger Gehörlosensport ist Mitglied im Österreichischen Gehörlosen Sportverband.
Links
Österreichischer Gehörlosen Sportverband
Sportlich Spitze - Alle Vorarlberger Sportvereine auf einen Blick
Gebärdenwelt – Online-Nachrichtenplattform in Gebärdensprache
Beschreibung
Gebärdenwelt ist eine Online-Nachrichtenplattform in Österreichischer Gebärdensprache und Textform für gehörlose Menschen sowie Interessierte.
Gebärdenwelt bietet der gesamten österreichischen Gebärdensprachgemeinschaft News aus den Bereichen Community, Sport, Politik national und international, sowie Kultur.
Der Fokus liegt hierbei natürlich auf der Welt der Gehörlosen, jedoch werden auch ganz alltägliche News aus der hörenden Welt für gehörlose Nutzer:innen zugänglich gemacht. Hierbei liegt der Schwerpunkt vor allem auf News aus der Arbeitswelt.
Links
Gebärdenwelt - Online Nachrichtenplattform in Gebärdensprache
Zuständige Institution
SMS: +43 (0)664 461 09 53
Kontaktperson
Monika Hans
Tel. +43 5572/25 733-20
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Aufgaben der Dolmetschzentrale:
- Zentrale Anlaufstelle für Dolmetscher-Bestellungen
- Koordination und Organisation von Dolmetscheinsätzen
- Prüfung der Unterlagen und Anträge
- Abklärung von Finanzierungsmöglichkeiten
- Abrechnung der Leistungen
- Verwaltung der Budgetressourcen und Abrechnung mit der Landesregierung
- Evaluierung
- Erstellung der Jahresstatistik
- Ombudsstelle (Beschwerdestelle) für Gehörlose (verantwortlich: Thomas Mayer)
Kostentragung
- Finanzierung - e nach Einsatzbereich werden Dolmetschkosten von verschiedenen Kostenträgern übernommen (z.B. Amt der Vorarlberger Landesregierung, Sozialministeriumservice, Polizei, dem Gericht, AMS, Landeskrankenhäuser, Sozialversicherungsträger,...).
- Seit 1.1.2016 muss in Österreich die Einhaltung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet sein. Darum sind öffentliche und private Veranstalter verpflichtet, frei zugängliche Veranstaltungen barrierefrei zu gestalten. Es ist deren Pflicht, Gebärdensprach- bzw. Schriftdolmetscher:innen oder entsprechende technische Hilfsmittel bereitzustellen und zu finanzieren.
Fürsorgepflicht
Dienstag, 30 Juli 2019 14:29Zuständige Institution
Beschreibung
Links
Zuständige Institution
Beschreibung
Ein offener Begegnungsraum an Abenden und Wochenenden, den Menschen mit- und ohne sog. Behinderung in Anspruch nehmen können.
Ein abwechslungsreiches Programm und Ausflüge finden statt.
Während der Öffnungszeiten werden die Besucher:innen von Fachpersonal in ihrer Freizeitgestaltung unterstützt und begleitet.
Zielgruppen
Jeder Mensch ist im Treff willkommen.
Das Angebot richtet sich jedoch in erster Linie an Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger/mehrfacher Behinderung) bzw. an Jugendliche ab 14 Jahren mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf und deren gesetzliche Vertreter.
Kostentragung
Zuständige Institution
Beschreibung
Ärztliche Untersuchung:
Die gesundheitliche Eignung wird von einer/einem Sachverständigen, Allgemeinmediziner:in beurteilt.
Beschränkungen des Führerscheins:
Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die behinderte Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Bedingung geeignet ist, dass er/sie:
- Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt,
- Fahrzeuge mit bestimmtem Merkmalen verwendet oder
- sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,
dann lautet das Gutachten "bedingt" geeignet.
Beobachtungsfahrt:
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird eine Beobachtungsfahrt mit der/dem technischen Sachverständigen oder mit der/dem Amtsärzt:in durchgeführt.
Links
ÖAMTC Behinderungen und Mobilität
signdrive - Führerschein-App für Gehörlose
APP F-EASY - Ganz einfach den Führerschien bestehen
Fragen und Erklärungen in leicht verständlicher Sprache
Freibeträge für Krankendiätverpflegung
Zuständige Institution
Beschreibung
Außergewöhnliche Belastungen aufgrund von Behinderung lassen sich steuerlich absetzen.
Unter Krankheitskosten fallen auch Kosten einer speziellen Diätverpflegung auf Grund einer Krankheit. Sie können in Form der tatsächlich anfallenden Kosten an Hand von Belegen oder über Pauschalbeträge für Krankendiätverpflegung ermittelt werden.
Links
Bundesministerium Finanzen
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Sozialministeriumservice - Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Weitere Informationen
österreich.gv.at - Arbeitnehmerveranlagung
Weitere Informationen / Formulare