Super User
Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen mit Behinderungen den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit gewagt (2007: 3.800 selbstständig erwerbstätige Menschen mit Behinderungen).
Daher bieten die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, sowie die Landesstellen der Sozialministeriumservices spezielle Beratungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an, die ein Unternehmen gründen möchten.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es neben den bestehenden Unternehmensförderungen der Wirtschaftskammern auch spezielle Fördermöglichkeiten durch das Sozialministeriumservice.
Eine Startförderung für Selbstständige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH kann vom Sozialministeriumservice gewährt werden, wenn:
- Die wirtschaftliche Lage des Antragstellers oder der Antragstellerin wird durch die Unternehmensgründung verbessert.
- Der Lebensunterhalt des Antragstellers oder der Antragstellerin bzw. der Angehörigen wird durch die Unternehmenstätigkeit gesichert.
- Die notwendigen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit müssen vorliegen.
- eine Stellungnahme einer Gründer:innenberatung bzw. eine Anhörung der beruflichen Interessensvertretung vorliegt
Antragstellung:
Der Antrag muss vor der geplanten Gründung des Unternehmens eingebracht werden. Der Antrag ist gebühren- und formfrei.
Maximal 50 Prozent der Ausgaben in der Gründungsphase können gefördert werden, die aktuelle Obergrenze der Förderungen erfragen Sie bitte beim Sozialministeriumservice.
Hinweis:
Bei der Vergabe der Betriebsgenehmigungen für Tabakfachgeschäfte werden begünstigte behinderte Personen bevorzugt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der österreichischen Monopolverwaltung GmbH.
Seit 1.1.2011 gibt es eine Förderungen zur Abgeltung eines laufenden behinderungsbedingten Mehraufwands von Unternehmern, zur Sicherung bereits bestehender selbständiger Erwerbstätigkeiten von Menschen mit Behinderung (Sozialministeriumservice)
Links
Sozialministeriumservice - Förderungen für behinderte Unternehmerinnen und Unternehmer
WKO - Menschen mit Behinderung
Österreichische Monopolverwaltung
Hilfe im eigenen Land - Katastrophenhilfe Österreich
Zuständige Institution
Katastrophenhilfe Österreich - Hilfe im eigenen Land
Krugerstraße 3
1015 Wien
Tel: +43 01 512 58 00
Fax: +43 01 512 80 37
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website
Beschreibung
Täglich brechen Katastrophen über Menschen herein. Jeden von uns kann es treffen. Sei es aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder eines anderen Schicksalsschlags.
Wir unterstützen Menschen nach Lebenskatastrophen mit einmaliger finanzieller Soforthilfe, die zu einer nachhaltigen Verbesserung führt. Die Anschaffung eines dringend benötigten Rollstuhls oder die finanzielle Zuwendung nach einem Brand können den Lebensmut entscheidend stärken.
Außerdem richtet sich eine Katastrophe nicht nach Daten und Fristen. Wir helfen daher rasch und unbürokratisch – eben dort, wo Unterstützung gerade dringend gebraucht wird.
HILFE IM EIGENEN LAND hilft bei
- Brand-, Hochwasser-, Lawinen- und anderen Naturkatastrophen sowie bei
- persönlicher und / oder materieller Hilfsbedürftigkeit bei
- Lebenskatastrophen wie Tod des Familienerhalters, Unfall, schwere Krankheit, Invalidität;
HILFE IM EIGENEN LAND hilft
- unbürokratisch
- menschlich, rasch und nachhaltig
- wo Hilfe von öffentlicher Stelle nicht ausreicht.
HILFE IM EIGENEN LAND unterstützt, wenn mit einer einmaligen Hilfe eine nachhaltige Wirkung erzielt werden kann.
Zugang
In jedem Bundesland steht die jeweilige Landesleitung zur Verfügung, die jeden Fall vor Ort und bei Hausbesuchen betreut.
Links
Zuständige Institution
Grünauerstraße 10
4020 Linz
Tel: +43 664 520 09 31
Beschreibung
Unmittelbar nach der erschreckenden Diagnose "Ihr Kind ist herzkrank" sind die betroffenen Eltern ratlos.
Diese Nachricht ist ein großer Schock. Die Eltern fühlen sich hilflos und überfordert. Verzweiflung, Angst und Schuldgefühle stellen sich ein
- An wen soll mich wenden?
- Wo finde ich weitere Informationen über den Herzfehler meines Kindes?
- Wie kann meinem Kind geholfen werden?
- ...und viele weitere Fragen wollen beantwortet werden.
Wir möchten den Eltern von Herzkindern bei der Beantwortung dieser Fragen helfen. Denn wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwierig das Leben sich plötzlich gestaltet, wenn man zwischen Krankenhausaufenthalten und den alltäglichen Pflichten kaum mehr Zeit zum Atmen findet. Wir wissen was es heißt, wenn man sich die Frage stellt: "Warum muss ausgerechnet mein Kind einen angeborenen Herzfehler haben?"
Wir sind Anlaufstelle für alle nicht medizinischen Angelegenheiten und Belange.
Bei uns finden Eltern von Herzkindern Unterstützung, Rat und Beistand und können mit anderen betroffenen Eltern Erfahrungen austauschen.
Für Ratsuchende beschaffen wir konkrete, spezielle Informationen, stellen Kontakte her, und hören ihnen zu, wenn sie sich ihr Herz ausschütten möchten.
Wir organisieren eine Reihe von Aktivitäten wie Herzkindertreffen, Sommerwochen für Herzfamilien, Feriencamps für Herz- und Geschwisterkinder, Benefizveranstaltungen, Sommerfeste, Wanderungen und Ausflüge und natürlich auch Informationsabende, Gesprächsrunden und Vorträge.
Beschreibung
Zielgruppen
Beschreibung
Das Recht auf persönliche Freiheit ist ein Menschenrecht und steht jeder/jedem Einzelnen von uns zu. Dazu gehört auch das Recht auf Bewegungsfreiheit, das durch das Heimaufenthaltsgesetz geschützt wird.
Menschen, die in Einrichtungen leben, sind häufig von Freiheitsbeschränkungen betroffen. Das heißt, ihre Bewegungsfreiheit wird durch verschiedene Maßnahmen eingeschränkt. Das Heimaufenthaltsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Freiheitsbeschränkung von wem angewendet werden darf. Das Ziel ist dabei, immer nur so kurz wie nötig und als letzte Möglichkeit eine Maßnahme zur Freiheitsbeschränkung zu setzen.
Ob die Bestimmungen des Heimaufenthaltsgesetzes eingehalten werden, überprüft die Bewohnervertretung.
In Einrichtungen in denen das HeimAufG nicht gilt, dürfen - sofern nicht ein anderes Gesetz (z.B. UbG) eine Grundlage bietet- keine freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gesetzt werden. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen immer nur auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigung durchgeführt werden, fehlt diese, kann auch in Einrichtungen, die in § 99 StGB geregelte Freiheitsentziehung justizstrafrechtlich relevant werden.
Heilstättenschule Vorarlberg
Zur Heilstättenschule Vorarlberg gehören:
- die Klassenlehrer:innen, die die Kinder und Jugendlichen während ihres Aufenthaltes im LKH Rankweil, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in der Tagesklinik in Bregenz unterrichten
- die Beratungslehre:innen
- die Krisenbegleitlehrer:innen und
- die Heilstättenlehrer:in am LKH Feldkirch
Während des Aufenthalts bleiben die Kinder und Jugendlichen Stammschüler:innen am Wohnort. Der Kontakt mit der Stammschule erfolgt nach Einwilligung der Eltern zu Beginn, während und am Ende des Aufenthaltes.
Die Lehrer:innen begleiten, beobachten und unterrichten stundenweise die Kinder und Jugendlichen. Sie arbeiten dabei eng mit der jeweiligen Stammschule zusammen, um individuell und leistungsdifferenzierend auf die Kinder und Jugendlichen eingehen zu können.
Weitere wichtige Aspekte sind unter anderem die Förderung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie die Arbeit an Lernmotivation und an Lernstrategien
JUMI - Mobile Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung für Inklusion und Integration - Jupident
Zuständige Institution
Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website
Beschreibung
Wir bieten ein mobiles Unterstützungs- und Begleitungsangebot für Kinder und pädagogische Fachkräfte in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen in ganz Vorarlberg.
Die Unterstützung und Begleitung des Kindes und der pädagogischen Fachkräfte findet individuell und bedarfsgerecht in ihrer gewohnten Umgebung statt und ermöglicht somit größtmögliche Teilhabe.
Eine bedürfnisorientierte und spezifische Ziel- und Förderplanung dient dazu, das Kind bestmöglich und nachhaltig zu fördern.
Fachkräfte erfahren durch JUMI Unterstützung, Begleitung und Beratung und somit wieder Sicherheit und Stabilität im Alltag.
Unser Einsatz ist zeitlich begrenzt. Die direkte Anleitung und Unterstützung im pädagogischen Alltag, regelmäßiger Austausch und Evaluierung der Prozesse haben zum Ziel, dass unsere Begleitung nachhaltig wirkt.
Im Sinne des systemischen Ansatzes werden Erziehungsberechtigte und gegebenenfalls wichtige Systempartner:innen in den Begleitungsprozess mit eingebunden, damit eine bestmögliche Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes gewährleistet ist.
Zielgruppen
für Kinder mit erhöhtem und besonders hohem Förderbedarf zwischen 3 und 6 Jahren
Der Zugang erfolgt nach einem klar geregelten Procedere, ausschließlich über die Abteilung lla im Amt der Landesregierung.
Links
Jupident JUMI - Mobile Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung für Inklusion und Integration
Elementarpädagogik -Land Vorarlberg
aks - Heilpädagogische Frühförderung
Zuständige Institution
Beschreibung
Unser Hauptziel ist die individuelle Entfaltung des Kindes. Zudem sind die aks Frühförder:innen Ansprechpartner:innen für die Familie und das Umfeld.
Zielgruppen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Zusammenarbeit mit Eltern und Geschwistern.
Um Eltern und Kindern die bestmögliche Betreuung anbieten zu können, beginnt die Frühförderung und Familienbegleitung so früh als möglich, oft bereits nach der Geburt im Krankenhaus. Voraussetzung dafür ist immer der Wunsch bzw. das Einverständnis der Eltern..
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
Das Kind wird von seinen Bedürfnissen ausgehend in seiner Entwicklung gefördert. Die Eltern und Bezugspersonen werden aktiv in den Förderprozess eingebunden.
Je nach Bedarf legen wir den Förderschwerpunkt auf unterschiedliche Bereiche, beispielsweise Spielentwicklung, Wahrnehmung, Selbstständigkeit, Sprache, etc.
Darüber hinaus beraten, informieren und unterstützen wir Bezugspersonen und Kindergartenpädagog:innen.
Zugang
- Zuweisung durch Kinder- oder Hausarzt mittels Reha-Schein
- Zuweisung durch Krankenhaus, Risikoerfassungsprogramm
- Interne Zuweisungen durch die fachärztlichen Sprechtage
Kosten
Links
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Beschreibung in leicht verständlicher Sprache
Ein Zuhause bietet Geborgenheit und Sicherheit. Gerade deshalb möchten viele Menschen auch im Alter oder bei Krankheit ihre eigenen vier Wände nicht verlassen. Die Hauskrankenpflege macht das in Vorarlberg möglich.
In 66 privaten Krankenpflegevereinen kümmern sich professionelle Pfleger:innen um Menschen, die nicht mehr oder vorübergehend nicht die Kraft haben, sich selbst zu pflegen oder zu versorgen.
Ein offenes Ohr haben sie auch für die Angehörigen der pflegebedürftigen Menschen: Einfühlsam und kompetent stehen sie ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Dabei geht es nicht nur um die medizinische Pflege. In allen Fragen der Betreuung Zuhause sind die Krankenpflegevereine die richtigen Ansprechpartner. Von Essen auf Rädern, über den Kontakt mit den Versicherungsträgern bis hin zur Organisation von Mobilem Hilfsdienst oder Pflegebehelfen: Die Hauskrankenpflege Vorarlberg ermöglicht älteren oder kranken Menschen, so lange wie möglich in der Geborgenheit der eigenen vier Wände zu bleiben.
Links
Hauskrankenpflege Dienststellen
Auflistung aller Dienststellen der Krankenpflegevereine in Vorarlberger Gemeinden
Zuständige Institution
Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website
Kontakt
Handicaptauchclub Vorarlberg
Ziegelbachstraße 64
6912 Hörbranz
Tel: +43 680 3037 466
E-Mail
Website
Beschreibung
Der Handicaptauchclub Vorarlberg HTCV ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen - im gemeinsamen Erleben mit Sporttaucher:innen - den Tauchsport nahezubringen.
Für Menschen mit einem Handicap bedeutet tauchen wieder ein Stück zurück in die Normalität. Unter Wasser sind wir schwerelos, wir bewegen uns ohne Barrieren! Dinge tun zu können, die sonst nicht möglich sind, steigert das Selbstwertgefühl enorm.
Nach nur wenigen Tauchgängen können sich Krämpfe verringern und die Schmerzen nachlassen. Der Allgemeinzustand verbessert sich deutlich. Rollifahrer:innen erleben Bewegungsfreiheit in einer neuen Dimension!
Tauchen heißt, eine wunderbare, neue Welt zu entdecken, in der plötzlich alltägliche Sorgen, Probleme und körperliche Einschränkungen an Bedeutung verlieren.
Schnuppertauchen
Schnuppertauchen ist nach vorheriger Anmeldung und nach Rücksprache mit dem/der behandelnden Ärzt:in möglich.
Anfrage bitte unter dieser Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zielgruppen
Abhängig von einer erforderlichen ärztlichen Untersuchung über die Tauchtauglichkeit, ist grundsätzlich bei folgenden Einschränkungen eine Ausbildung zum/zur HSA Handicaptaucher:in möglich:
- Tetraplegie
- Paraplegie
- Spina Bifida
- Polio
- Hemiplegie
- Muskeldystrophie
- Multiple Sklerose
- Amputationen
- Contergan-Schädigungen
- Diabetes
- Asthma
- Hörbehinderung / Gehörlosigkeit
- Sehbehinderung / Blindheit
Links
Handicapped Scuba Association Austria
Sportlich Spitze - Alle Vorarlberger Sportvereine auf einen Blick