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Integrative schulische Ausbildung - Bildungsdirektion für Vorarlberg
Zuständige Institution
Kontaktperson
Christian Kompatscher MA
Bahnhofstraße 12
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 4960-305
M: +43 664 81 09 314
Beschreibung
Inklusion und Sonderpädagogik
Im Bundesland Vorarlberg bestehen für die sonderpädagogische Förderung seit vielen Jahren unterschiedliche Angebote. So kann Unterricht für Kinder mit besonderen Bedürfnissen einerseits in Kleingruppen in Sonderschulklassen oder in integrativen Settings an allen Pflichtschulen stattfinden.
Durch die Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention im Jahre 2008 ergibt sich für Österreich der klare Auftrag, Inklusion an Schulen weiter zu entwickeln. Im Vordergrund steht eine größtmögliche Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an altersadäquaten Aktivitäten. Barrieren sind zu erkennen und abzubauen.
Wer unterstützt Eltern in der Umsetzung von Integration für ihre Kinder mit Behinderung?
Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) ist für die Integration von Kindern mit Behinderung in die Regelschule zuständig.
Er ist für die Koordination sämtlicher Maßnahmen im schulischen Bereich verantwortlich, die in Zusammenhang mit Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik stehen.
FIDS – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Integrativer Unterricht in Volks- und Mittelschulen sowie in Polytechnischen Schulen
Eine integrative / inklusive Beschulung kann an allen Volks- und Mittelschulen sowie an Polytechnischen Schulen stattfinden. Schülerinnen und Schüler mit Besonderem Förderbedarf (BFB) und Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) werden gemeinsam mit allen Schülerinnen und Schülern nach allen Lehrplänen unterrichtet.
Durch den Einsatz verschiedener Lernformen wird ein Miteinander auf verschiedenen Leistungsniveaus möglich. Voraussetzung dafür ist die ständige Auseinandersetzung mit Unterrichtsqualität (innere Differenzierung, Individualisierung, Evaluation standortbezogener Förderkonzepte etc.) und Formen des Teamteachings durch zusätzlich zugeteiltes Lehr- bzw. Unterstützungspersonal.
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Ein Sonderpädagogischer Förderbedarf im schulrechtlichen Sinn gemäß § 8 Schulpflichtgesetz 1985 liegt vor, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volksschule, Neuen Mittelschule oder Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag und nicht gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit ist.
Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf
Prozessgestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule für Kinder mit diagnostizierter Beeinträchtigung
Mit dem Ziel Bildung für alle Kinder in Vorarlberg zu gewährleisten wurde unter der Federführung des Fachbereichs Chancengleichheit und Behinderung des Landes Vorarlberg die Arbeitsgruppe „Dialoggespräche“ initiiert. Das Ergebnis dieses Zusammenwirkens ist die vorliegende Prozessdarstellung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule.
Ziel der vorliegenden Prozessgestaltung ist es, dass möglichst viele Kinder mit diagnostizierter Beeinträchtigung nach dem Kindergarten integrativ beschult werden. Die Ablaufplanung gewährleistet die nötige Transparenz für den Übergang vom Kindergarten in die Schule und klärt die Zuständigkeiten. Die Prozessdarstellung soll den Eltern Sicherheit geben, dass der Übergangsprozess gut begleitet wird, dass es klare Zuständigkeiten, einen zeitlichen Ablauf und verantwortliche Ansprechpersonen gibt. Die Ablaufplanung dient als Leitlinie für alle beteiligten Personen und ermöglicht es Kooperationen und Ressourcen so gut wie möglich für das Kind zu nutzen.
Die Prozessgestaltung wurde von den Teilnehmenden der „Dialoggespräche“ – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS), Landesschulinspektor (LSI), Integration Vorarlberg, Netzwerk Eltern Selbsthilfe, Instituts für Sozialdienste (ifs), aks, Fachbereich Kindergarten und Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung des Landes Vorarlberg – erstellt.
Broschüre
Grundstufe - Sekundarstufe
Mit unterschiedlichen Voraussetzung kommen Kinder von der Grundstufe in die Sekundarstufe.
Um diesen Übergang optimal für die Schülerinnen und Schüler zu gestalten, finden Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern, sonderpädagogischen Beraterinnen und Beratern statt.
Dabei haben die Erziehungsberechtigten noch einmal die Wahlmöglichkeit zwischen einer integrativen Beschulung an einer Mittelschule oder einer Beschulung an einer Allgemeinen Sonderschule.
Im gefächerten Unterricht der Sekundarstufe müssen Möglichkeiten für Querverbindungen und Wechselbeziehungen genützt werden.
Es sollen fächerübergreifende Bildungseinheiten konzipiert werden, die über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden können.
Sekundarstufe - Arbeit / Beruf
Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, deshalb liegt eine integrierte Umsetzung dieser verbindlichen Übung nahe.
Es soll von der persönlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden. Verstärkt sollen Plan- und Rollenspiele sowie projektorientierter Unterricht in das Unterrichtsgeschehen einfließen.
Durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise dieser besonderen Aufgabenstellungen ergibt sich eine Vielzahl von Lernfeldern und Lernmöglichkeiten, die den Schülerinnen und Schülern zu einem Entwicklungsstand verhelfen sollen, verantwortungsbewusst in die Arbeits- und Berufswelt einzusteigen und dort auch bestehen zu können.
Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Arbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtig stellen.
Die Entwicklung der Selbstkompetenz und die Auseinandersetzung mit der Arbeits- und Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz) sollen angestrebt werden.
Integrative Arbeitsstruktur - ifs
Zuständige Institution
Kontaktperson
Mag. Jürgen Feistenauer
Kurzbeschreibung
ifs Integrative Arbeitsstruktur unterstützt Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen bei der persönlichen Lebensgestaltung.
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in vielfältiger und unterschiedlichster Weise durch den Aufbau einer integrativen Wochengestaltung.
Was wird dadurch ermöglicht?
- Gesellschaftliche Integration von Menschen mit schweren Behinderungen
- auf persönliche Interessen und Neigungen abgestimmte Tagesgestaltung
- Erhöhung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung durch die Mitgestaltung der Tages- bzw. Wochenstruktur
- Nutzung vorhandener und öffentlicher Strukturen mittels einer persönlichen Begleitperson
- Kennenlernen unterschiedlichster Arbeitsbereiche
- Kontakt mit verschiedensten Menschen
Kernleistungen
- Persönliche Zukunftsplanung gemeinsam mit allen Beteiligten
- Vorbereitung, Organisation und Planung
- Umsetzung der Integrativen Tagesstruktur mit persönlichen Begleitpersonen
- Koordination und Begleitung
Kostentragung
Integrationshilfeverordnung (Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Integrationshilfe)
Zuständige Institution
Fax +43 5574 511 924195
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Integrationshilfeverordnung regelt im Wesentlichen
- die Leistungen, für die Integrationshilfe gewährt wird,
- die Voraussetzungen zur Gewährung von Integrationshilfe sowie
- das Antragsverfahren, die Kontrollerfordernisse und die Rückerstattungen.
Der erste Abschnitt der Integrationshilfeverordnung fasst sämtliche Integrationshilfeleistungen in einer übersichtlichen Gesamtschau (Leistungskatalog) zusammen.
Im zweiten Abschnitt geht es um die Voraussetzungen für die Gewährung von Integrationshilfe, während der dritte Abschnitt Verfahren, Kontrolle und Rückerstattung regelt.
Die jeweils geltende Fassung der Integrationshilfeverordnung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Downloads
Erläuterungen zum Antragsverfahren auf Gewährung von Integrationshilfe
Links
Integrationsbetreuung für Kinder mit Sehschädigung in Schulen - LZH
Zuständige Institution
LZH Landeszentrum für Hörgeschädigte
6850 Dornbirn
Fax +43 5572 25733-4
sms +43 664 461 09 53
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Kontaktperson
Tel: +43 5572 25733
Fax +43 5572 25733-4
Kurzbeschreibung
Schulpflichtige Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit werden von uns im Rahmen des Unterrichts betreut und unterstützt.
Beschreibung
Die Schüler:innen werden nach dem Lehrplan für blinde und hochgradig-sehbehinderte Schüler:innen unterrichtet.
- begleiten und fördern unsere Schüler:innen mit Sehbehinderung oder Blindheit im Unterricht
- setzen fachspezifische pädagogische Fördermaßnahen um
- vermitteln Blindentechniken
- arbeiten vernetzt mit Eltern, Lehrpersonen und Fachkräften zusammen
- unterstützen und sensibilisieren Lehrpersonen und die Kinder in der Klasse für das Thema Sehbehinderung/Blindheit
- beraten bei der Auswahl und der Beschaffung von Hilfsmitteln sowie bei pädagogischen Maßnahmen im Unterricht
- lehren Strategien in Orientierung, Mobilität und lebenspraktischen Fertigkeiten
- machen Low Vision Abklärungen
- bieten Beratungen und Unterstützung für den Einsatz von IT-Hilfsmitteln an
- führen schulübergreifende Projekte durch und ermöglichen so das Kennenlernen von anderen Kindern mit Sehbehinderung und Blindheit
Zielgruppen
Unter dem Begriff Sehschädigung werden sehbehinderte und blinde Kinder zusammengefasst.
Als sehbehindert werden Schüler:innen bezeichnet, deren Sehvermögen trotz optimaler Korrektur mit Brille oder Linse stark herabgesetzt ist.
Zugang
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- Zuweisung durch Frühförderung, Sehschule, Augenärzt:innen
- Direktanmeldung ist auch möglich
Kostentragung
Integrationsbetreuung für hörgeschädigte Kinder in Kindergärten und Schulen - LZH
Zuständige Institution
Zielgruppen
- Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte
- Kinder im Alter ab 4 Jahren
- Kindergärten, Schulen, Schulbehörde und soziales Umfeld
Ziele/Wirkung
- Schaffung von Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration des Kindes im Kindergarten bzw. in der Schule
- Kind schließt den integrierten Kindergarten- bzw. Schulbesuch erfolgreich ab
- Schulbehörde hat Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung von Förderungen
Kernleistungen
Integrationsbetreuung in Kindergarten und Schule:
- Aufklärung von Eltern, Schülern und Lehrern über Hörschädigung und ihre Auswirkungen
- bei Bedarf Einzel- bzw. Gruppenförderung des hörgeschädigten Kindes
- Vermittlung zu weiteren Institutionen bzw. Therapiemöglichkeiten
- technische Beratung
Zugang
Zuweisung durch Ärzte, andere Institutionen oder über Schulen, Kindergärten;
Direktanmeldung ist möglich.
Kostentragung
Integration Vorarlberg
Zuständige Institution
6850 Dornbirn
Kontaktperson
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Er ist die Drehscheibe für Informationen, Treffpunkt für Betroffene und Interessierte und Anlaufstelle für Ratsuchende.
Ziel des Vereins ist das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen.
Wir achten darauf, dass dies unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung mit entsprechenden Rahmenbedingungen stattfindet.
Links
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung - AMS
Dienstag, 30 Juli 2019 14:54Zuständige Institution
Beschreibung
Menschen mit Behinderungen bringen spezifisches Knowhow, ausgeprägte Talente und frischen Wind in Unternehmen. Wir bieten Information und Unterstützung bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.
Für behinderte Personen stehen alle Dienstleistungen des AMS zur Verfügung. Vorrangig sind dabei die Bemühungen des AMS, behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ausschlaggebend für die Rechtsvorschriften und Förderungen zur erfolgreichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist die Erwerbsfähigkeit. Bei Menschen mit einem Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% wird unterschieden zwischen
- begünstigt behinderten Personen – sie haben einen Feststellungsbescheid (Einstellungsschein) des Sozialministeriumservice und genießen einen erweiterten Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)– und
- behinderten Personen mit Behindertenpass – sie haben keinen besonderen Kündigungsschutz, sie werden nicht auf die Ausgleichstaxe angerechnet und für sie können nur manche Förderungen beantragt werden, wie z.B. der Inklusionsbonus für Lehrlinge.
Der Behindertenpass ist nicht gleichzusetzen mit dem Feststellungsbescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen nach dem BEinstG.
Beschäftigungspflicht für Unternehmen
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer:innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht).
Kann oder will der/die Dienstgeber:in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Sozialministeriumservice die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Unternehmen, die begünstigt behinderte Personen beschäftigen, sind von folgenden Lohnabgaben für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befreit: Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, U-Bahnsteuer (Wien).
Prämie für Unternehmen
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigt behinderten Lehrlingen erhalten Unternehmen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.
Das Dienstleistungsangebot des AMS beinhaltet Informationen zu Berufen und Möglichkeiten der Ausbildung und Qualifizierung. Von besonderem Interesse für Arbeitsuchende sind natürlich die Veröffentlichungen der offenen Stellen, die dem AMS von Unternehmen gemeldet werden. Informationen über - für Sie interessante - Jobs bekommen Sie in der für Sie zuständigen regionalen AMS Geschäftsstelle, die in der Bezirkshauptstadt Ihres Wohnsitzes angesiedelt ist, entweder bei den AMS Berater:innen oder bei den Selbstbedienungsautomaten (Samsomaten). Auch sind auf der Homepage des AMS die aktuellen Stellenlisten im Internet abrufbar (siehe dazu unter Links: AMS - Stellenlisten Vorarlberg).
Zur eigenständigen Jobsuche checken Sie in unserem eJob-Room ein oder registrieren Sie sich im eAMS! Nach persönlicher Registrierung können viele Förderungen elektronisch beantragt werden.
Inkontinenzversorgung
Zuständige Institution
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website
Beschreibung
Die Österreichische Gesundheitskasse kauft Artikel zur Inkontinenzversorgung selbst an und übernimmt die Direktversorgung der Versicherten.
Von der Entrichtung des Selbstbehaltes befreit sind:
- Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Versicherte, die auf Grund ihrer Behinderung Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe haben.
- Versicherte, die auf Grund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind.
Für Informationen und Beratung im administrativen Ablauf stehen ihnen die Mitarbeiter:innen der Ausgabestelle der Österreichischen Gesundheitskasse zur Verfügung.
Für medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an eine der ärztlichen ÖGK-Dienststellen.
Neu: Pflegepersonen bilden die Schnittstelle zwischen Patient:innen und dem/der behandelnden Arzt/Ärztin. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen können künftig Medizinprodukte wie z.B. Inkontinenzbedarf nicht nur selbstständig weiterverordnen, sondern im Sinne einer verbesserten und praxisrelevanten Patient:innenversorgung auch erstmalig selbst verordnen.
Ausgabestelle für Heilbehelfe und Hilfsmittel
Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19 11 80
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Website
Link
Zuständige Institution
Inklusive Volkshochschule Götzis
Am Garnmarkt 12
6845 Goetzis
Tel: +43 5523 55 150
E-Mail
Website
Kurzbeschreibung
Inklusive Volkshochschule bedeutet
- Bildung in leichter Sprache
- Hier wird langsamer gelernt
- Lernen in angepasstem Tempo
Beschreibung
Die Volkshochschule Götzis bietet seit 2014 Fort- und Weiterbildungskurse für Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung an.
Angeboten werden z.B. Kurse wie Handy, Computer, Internet, Schreibwerkstatt: Schreiben für alle, Malen, Yoga, Kochtreff u.v.m.
Jedes Jahr gibt es ein Frühjahr/Sommer- und ein Herbst/Winterprogramm. Die jeweils aktuellen Kurse sind auf der Homepage der VHS Götzis zu finden.
Das Programm steht dort auch als Download (pdf) zur Verfügung.
Zugang
Anmeldung
Volkshochschule Götzis
Tel: +43 (0)5523 - 55 1500 oder auch
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Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor Kursbeginn.
Wer einen Kulturpass hat, zahlt weniger!
Inklusionsbonus für Lehrlinge mit Behindertenpass
Zuständige Institution
Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website
Beschreibung
Mit dem Inklusionsbonus für Lehrlinge wird eine weitere Maßnahme des Inklusionspakets für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Der Inklusionsbonus unterstützt Betriebe bei der Aufnahme von Lehrlingen mit Behindertenpass. Diese Unterstützung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit möglich. Das Alter der Lehrlinge spielt keine Rolle.
Der Inklusionsbonus kann für Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisse, die ab 1.07.2019 beginnen, beantragt werden.
Die Online-Antragstellung ist ab 1.10.2019 beim Sozialministeriumservice möglich. Eine rückwirkende Auszahlung ist vorgesehen.
Zielgruppen
Betriebe die Lehrlinge mit Behindertenpass ausbilden
Links
Sozialministeriumservice - Inklusionsbonus für Lehrlinge mit Behindertenpass
Arbeit und Behinderung - Best Practice Beispiele