Beschäftigung von Menschen mit Behinderung - AMS

Zuständige Institution

Arbeitsmarktservice Vorarlberg
Rheinstraße 33
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 691 0
Fax: +43 5574 691 80 160

Beschreibung

Menschen mit Behinderungen bringen spezifisches Knowhow, ausgeprägte Talente und frischen Wind in Unternehmen. Wir bieten Information und Unterstützung bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.

Für behinderte Personen stehen alle Dienstleistungen des AMS zur Verfügung. Vorrangig sind dabei die Bemühungen des AMS, behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren

Rechtliche Rahmenbedingungen
Ausschlaggebend für die Rechtsvorschriften und Förderungen zur erfolgreichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist die Erwerbsfähigkeit. Bei Menschen mit einem Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% wird unterschieden zwischen

  • begünstigt behinderten Personen – sie haben einen Feststellungsbescheid (Einstellungsschein) des Sozialministeriumservice und genießen einen erweiterten Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)– und
  • behinderten Personen mit Behindertenpass – sie haben keinen besonderen Kündigungsschutz, sie werden nicht auf die Ausgleichstaxe angerechnet und für sie können nur manche Förderungen beantragt werden, wie z.B. der Inklusionsbonus für Lehrlinge.

Der Behindertenpass ist nicht gleichzusetzen mit dem Feststellungsbescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen nach dem BEinstG.

Beschäftigungspflicht für Unternehmen
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer:innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht).
Kann oder will der/die Dienstgeber:in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Sozialministeriumservice die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben.

Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Unternehmen, die begünstigt behinderte Personen beschäftigen, sind von folgenden Lohnabgaben für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befreit: Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, U-Bahnsteuer (Wien).

Prämie für Unternehmen
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigt behinderten Lehrlingen erhalten Unternehmen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.

Das Dienstleistungsangebot des AMS beinhaltet Informationen zu Berufen und Möglichkeiten der Ausbildung und Qualifizierung. Von besonderem Interesse für Arbeitsuchende sind natürlich die Veröffentlichungen der offenen Stellen, die dem AMS von Unternehmen gemeldet werden. Informationen über - für Sie interessante - Jobs bekommen Sie in der für Sie zuständigen regionalen AMS Geschäftsstelle, die in der Bezirkshauptstadt Ihres Wohnsitzes angesiedelt ist, entweder bei den AMS Berater:innen oder bei den Selbstbedienungsautomaten (Samsomaten). Auch sind auf der Homepage des AMS die aktuellen Stellenlisten im Internet abrufbar (siehe dazu unter Links: AMS - Stellenlisten Vorarlberg). 

Zur eigenständigen Jobsuche checken Sie in unserem eJob-Room ein oder registrieren Sie sich im eAMS! Nach persönlicher Registrierung können viele Förderungen elektronisch beantragt werden.  

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