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Zuständige Institution
Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website
Beschreibung
Für Kinder mit intellektueller und/oder körperlicher Beeinträchtigung bieten wir in Schlins zwei barrierefreie Kinderwohngruppen (KWG Schlins 3 und KWG Schlins 4) mit jeweils maximal 5 Betreuungsplätzen an. Das Alter der Kinder ist zwischen 6 und 15 Jahren. Aufgrund der hohen Personalkapazität ist in diesen Wohngruppen eine spezielle, auf die Bedürfnisse dieser Kinder ausgerichtete Betreuung möglich, die auch Pflege, Hygiene und Gesunderhaltung beinhaltet (bis zu 365 Tage im Jahr).
In der Kinderwohngruppe (KWG Schlins 3) werden Kinder mit körperlicher, kognitiver bzw. auch mehrfacher Beeinträchtigung, die auch medizinisch technische Aufwendungen benötigen, betreut.
Links
Jupident - Kinderwohngruppen intensiv
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Kinderwohngruppen intensiv
Zuständige Institution
Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
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Beschreibung
Zuhause auf Zeit
Manchmal ergeben sich im Leben Situationen in denen Kinder und deren Familien unsere ganzheitliche Förderung benötigen. Die Kinderwohngruppen verstehen sich als ein erweitertes Angebot mit der Kernaufgabe, Kinder in einem stationären Setting zu unterstützen. Die Wohngruppen haben ganzjährig geöffnet, aber der konkrete Betreuungsbedarf orientiert sich am Bedarf der jeweiligen Situation der Familiensysteme und wird im Rahmen von Hilfeplanungen jeweils verbindlich vorbesprochen. Fließende Übergänge bis hin zu Rückführungen bei entsprechend positiven Entwicklungen der Gesamtsituation sind Teil des Konzepts. „Jede/r bekommt soviel sie/er braucht, aber nicht mehr als notwendig.“
Zielgruppen, Zugang
Der Zugang zu diesem Angebot für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren, die neben Sonderpädagogischen Förderzentren auch Volks- und Mittelschulen besuchen können, erfolgt durch die Kinder-und Jugendhilfe der vier Bezirkshauptmannschaften oder durch die Integrationshilfe des Landes Vorarlberg.
Standorte
Schlins, Rankweil, Dornbirn, Bregenz;
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
Kindertagesgruppen - Schülertagesbetreuung - Jupident
Zuständige Institution
Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website
Beschreibung
Zur Entlastung der Familien bieten wir in Kleingruppen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen jene soziale und heilpädagogische Förderung und Unterstützung, die sie benötigen. Ob an einem Nachmittag oder fünf Tage die Woche – hier wird eine Tagesstruktur mit Lernen, Bewegung, gemeinsamer Freizeitgestaltung und Hilfe bei den Hausaufgaben geboten.
Standorte
Kindertagesgruppe Rankweil
Bahnhofstraße 28
Tel: +43 5524 8271-425
M: +43 676 333 50 36
Kindertagesgruppe Dornbirn
Mozartstraße 15a
Tel: +43 676 - 333 50 33
Kindertagesgruppe Bersbuch
6866 Andelsbuch, Bersbuch 343
Tel: +43 676 333 50 83
Kindertagesgruppe Bludenz
St. Peterstraße 5
Tel: +43 676 333 50 32
Zielgruppen
für schulpflichte Kinder mit besonderem Förderbedarf
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Das Land Vorarlberg unterstützt Familien mit Kindern mit Behinderung mit der Ausgabe von Leistungsbons. Jeder Leistungsbon entspricht einer Einsatzstunde und deckt dabei 90 Prozent der Kosten, sodass nur mehr ein Selbstbehalt für die Familien bleibt (mehr dazu auch unter Mobile Familienentlastung).
Links
Kindergarten für Kinder mit Hörschädigung - LZH
Zuständige Institution
SMS +43 664 461 09 53
Kontaktperson
Beschreibung
Zielgruppen
- Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte, hörende Kinder von hörgeschädigten Eltern
- hörende Kinder aus der Umgebung im Alter von 2 bis 6 Jahren
Ziele/Wirkung
- Voraussetzungen wurden geschaffen, dass das Kind trotz seiner Behinderung in seiner gewohnten sozialen Umgebung aufwachsen kann.
- Kind ist auf den Schuleintritt bestmöglich vorbereitet - in den Bereichen Wissen, Lautsprache, Gebärdensprache (wenn erforderlich bzw. gewünscht) und Persönlichkeitsentwicklung.
- Soziales Umfeld ist über die laufende Entwicklung des Kindes informiert und wirkt beim Prozess mit
Kernleistungen
- Persönliches Beratungsgespräch
- Abklärung der vorliegenden Behinderung und Gutachtenerstellung
- Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten
- Psychologische Abklärung, Beratung und Gutachtenerstellung
- Ganzheitliche Entwicklungsförderung in Kleingruppen der Frühfördergruppe des Kindergartens bzw des Kindergartens nach individuellen Förderplänen (mit der Möglichkeit einer Reintegrationsgruppe)
- Unterstützung bei Anträgen für den Besuch des Kindergartens und der Frühfördergruppe des Kindergartens
- Heilpädagogisches Reiten
- Busdienst
- Mittagstisch
- Tagesbetreuung
- HNO-Ambulanz
Kostentragung
Kinderfreibetrag
Zuständige Institution
Beschreibung
Achtung: Ab dem Jahr 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, besteht ab der Veranlagung 2009 ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich daher nur in Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus.
Der Kinderfreibetrag wird bei der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Dafür müssen Sie bei der Steuererklärung die Versicherungsnummer oder die persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte jedes Kindes anführen, für das Sie einen Kinderfreibetrag geltend machen wollen.
Links
Kinderbetreuungsgeld (KBG)
Zuständige Institution
Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website
Kurzbeschreibung
Kinderbetreuungsgeld - Geburten ab dem 1.3.2017
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Leistung aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds.
Da für Geburten bis 28.2.2017 abweichende Regelungen betreffend Kinderbetreuungsgeld bestehen, wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an unsere Kundenservicestellen.
Beschreibung
Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben leibliche Eltern sowie Adoptiv- und Pflegeeltern von Kindern.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
- Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
- auf Dauer angelegter (mindestens 91-tägiger) gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Hauptwohnsitzmeldungen an dieser Adresse
- Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes)
- Einhaltung der Zuverdienstgrenze; wird sie überschritten, wird das zu Unrecht bezogene Kinderbetreuungsgeld für dieses Kalenderjahr zurückgefordert (Einschleifregelung)
- bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
(Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.) - Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht zudem für Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürger:innen sind. Dies gilt für:- EU- bzw. EWR-Bürger:innen sowie Schweizer:innen, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 des Asylgesetzes 2005 - Asylberechtigte
- Subsidiär Schutzberechtigte, die unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung erhalten bzw. darauf keinen Anspruch haben
- EU- bzw. EWR-Bürger:innen sowie Schweizer:innen, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9
Welche Möglichkeiten gibt es, Kinderbetreuungsgeld zu beziehen?
Sie können zwischen 2 Systemen auswählen:
Der Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner bietet für Sie eine Entscheidungshilfe für die Wahl des passenden Kinderbetreuungsgeld-Systems Außerdem hilft er Ihnen innerhalb des Kinderbetreuungsgeld-Kontos die für Sie optimale Anspruchsdauer herauszufinden.
Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld?
Eine Antragstellung ist frühestens ab dem Tag der Geburt möglich.
Sie können den Antrag bei dem Krankenversicherungsträger stellen, bei dem Sie aktuell versichert sind oder bei dem Sie zuletzt versichert waren.
Hat bisher keine Versicherung bestanden, ist die Österreichische Gesundheitskasse zuständig.
Wie endet der Bezug von Kinderbetreuungsgeld?
Die Auszahlung des Kinderbetreuungsgelds endet in den folgenden Fällen:
- mit dem Ablauf der gewählten Anspruchsdauer
- mit der Geburt eines weiteren Kindes (Sie müssen für das neue Kind einen eigenen Antrag stellen)
- wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. (beispielsweise wenn die Familienbeihilfe weg fällt)
- wenn Sie freiwillig verzichten oder das Kinderbetreuungsgeld einstellen lassen.
Wann ruht das Kinderbetreuungsgeld?
Wenn Sie Anspruch auf Wochengeld oder eine gleichartige Leistung haben, ruht das Kinderbetreuungsgeld in der Höhe des Wochengeldes. Wenn das Wochengeld niedriger als das Kinderbetreuungsgeld ist, bekommen Sie einen Differenzbeitrag ausbezahlt.
Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch dann, wenn Sie Anspruch auf eine vergleichbare ausländische Familienleistung haben.
Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
Eltern mit nur geringem Einkommen können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag beantragen.
Was ist der Partnerschaftsbonus und wie kann man ihn erhalten?
Haben die Eltern das pauschale (Kinderbetreuungsgeld-Konto) oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen,
so erhält jeder Elternteil nach Ende des Gesamtbezugszeitraums auf Antrag einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro. Der Partnerschaftsbonus ist eine einmalige Zahlung. Insgesamt erhalten beide Elternteile also 1.000 Euro.
Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der höchstmöglichen Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes (für beide Eltern).
Nach Auszahlung des Partnerschaftsbonus darf für dieses Kind kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen werden!
Informationen zu den Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
Downloads
Information zu den Leistungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes für Geburten bis 28. 02. 2017
Information zu den Leistungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (für Geburten ab 01.03.2017)
Links
Bundeskanzleramt - Kinderbetreuungsgeld
Kinderbetreuungsgeld - Onlinerechner für Geburten ab 1. März 2017
Österreichische Gesundheitskasse - Kinderbetreuungsgeld
Weitere Informationen sowie Formulare zur Antragsstellung des Kinderbetreuungsgeldes
Österreichische Sozialversicherung - Kinderbetreuungsgeld online beantragen
KiB children care - Verein rund ums erkrankte Kind
Zuständige Institution
KiB children care - Verein rund ums erkrankte Kind
Ungenach 51
4841 Ungenach
Tel: +43 7672 8484
Fax: +43 7672 8484 25
E-Mail
Website
Beschreibung
Zeit und Zuwendung für Kinder zum Gesundwerden... zu Hause und im Krankenhaus
Jedes Kind braucht Liebe, Geborgenheit und die Nähe seiner Eltern und anderer Bezugspersonen, denn Gesundheit hängt ganz wesentlich auch vom seelischen Wohlbefinden des Kindes ab.
Als gemeinnütziger Verein ist es unser Ziel, konkrete Hilfe zu geben und notwendige Verbesserungen aufzuzeigen. Es ist uns ein Anliegen, Familien im Krankheitsfall zum Wohl des Kindes zu unterstützen, ob zu Hause oder bei einem Krankenhausaufenthalt. Im akuten Anlassfall für Familien da zu sein und als Sprachrohr für diese in der Öffentlichkeit aufzutreten, dafür steht KiB.
Zielgruppen
Eltern kranker Kinder
Kernleistungen
Notfall-Mama
Mein Kind im Krankenhaus
Sprachrohr
Im Zentrum des Handelns stehen das Kind mit seinen Bedürfnissen, wenn die Familie von Krankheit betroffen ist, sowie die Eltern mit ihren Anliegen.
- KiB bietet kompetente und vertrauensvolle Beratung und Hilfe für Familien.
- KiB hilft bei der Verbesserung der Situation von kurzfristigen und akuten Betreuungsengpässen für Kinder zu Hause, bei der mobilen Kinderkrankenpflege oder bei der Begleitung im Krankenhaus.
- KiB unterstützt Familien bei den Kosten, die durch die Erkrankung und/oder Betreuung eines Kindes (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) entstehen.
- KiB setzt sich zum Wohl des Kindes ein und vertritt die Anliegen der Familien in der Öffentlichkeit. Dafür ist ein tragendes Netz der KiB-Mitgliedsfamilien sowie solidarische Netzwerkarbeit mit Partner:innen unerlässlich.
Welche Kosten entstehen bei der Begleitung ins Krankenhaus?
KiB setzt sich als Sprachrohr der Eltern dafür ein, dass für die Begleitung eines erkrankten Kindes keine Kosten anfallen. Denn die Anwesenheit der Eltern im Krankenhaus fördert eine schnellere und bessere Gesundung der Kinder.
Begleitkosten im Krankenhaus
Zugang
Tag und Nacht telefonisch erreichbar unter
Tel: +43 664 620 30 40
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Beschreibung
Ob eine schwere Krankheit, ein Unfall oder psychische Probleme: Wer nicht mehr fähig ist zu arbeiten, kann eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension beantragen.
Abhängig von der Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Begriffe:
Für Arbeiter und Arbeiterinnen gilt der Begriff Invalidität, für Angestellte der Begriff Berufsunfähigkeit und für Selbstständige der Begriff Erwerbsunfähigkeit.
Für eine solche Pension müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension
Wenn folgende Voraussetzungen vorliegen, wird auf Antrag eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension zuerkannt:
- Die dauerhafte Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist ärztlich bestätigt.
- Die Voraussetzungen für eine Alterspension sind noch nicht erfüllt.
- Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) ist erfüllt.
- Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation sind nicht zweckmäßig oder unzumutbar.
Beantragung
Um eine Berufsunfähigkeitspension, Invaliditätspension oder Erwerbsunfähigkeitspension erhalten zu können, muss eine ärztliche Begutachtung vorliegen, bei der die Leistungsunfähigkeit im Beruf festgestellt wird.
Wird angenommen, dass die Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit auf Dauer bestehen wird, erfolgt eine unbefristete Gewährung der Leistung.
Für die Gewährung einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension ist ein Antrag notwendig.
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension – Arbeiter und Angestellte
Erwerbsunfähigkeitspension – Selbstständige und Bauern
Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Während einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden, ohne dass sich die Höhe der Pension ändert.
Zugang
Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger
Links
österreich.gv.at - Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Informationen zur Berufsunfähigkeit-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension (Voraussetzungen, Beantragung, Formulare,...)
Sozialministeriumservice: Invaliditäts-Pension, Berufsunfähigkeits-Pension, Erwerbsunfähigkeits-Pension in Leicht Lesen
Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension – Informationsblatt (PVA)
Erwerbsunfähigkeitspension (SVS) – Antrag
Internetforum für Menschen mit und ohne Behinderung - forum-lichtblick.ch
Kurzbeschreibung
Menschen mit und ohne Behinderung können auf diesem Internetportal ihre Werke zu einem frei gewählten, aber auch zum aktuellen Thema veröffentlichen. Das aktuelle Thema wechselt alle drei Monate. Angenommen werden sehr gerne Arbeiten wie Bilder, Fotos, Tondokumente, Texte oder Videos. Die Publikation der Beiträge auf www.forum-lichtblick.ch ist für Autor:innen kostenlos
Beschreibung
Die meisten bestehenden Internetforen sind für Menschen mit Handicaps schwer, oder gar nicht zugänglich, weil sie ausschließlich an die Möglichkeiten und Bedürfnisse nicht- behinderter Menschen angepasst sind. Mit dem Internetportal forum-lichtblick.ch soll Menschen mit, aber ausdrücklich auch Menschen ohne Behinderung ein leicht zugängliches und weitgehend barrierefreies Ausdrucksforum zur Verfügung gestellt werden. Auf diesem Weg wollen die Betreiber zahlreiche Autor:innen ermutigen, sich auf ihre individuelle Weise zu verschiedenen Themen «zu Wort» zu melden, nämlich: malend, schreibend, fotografierend, sprechend, diktierend usw.
Es ist wichtig, den Dialog und den Austausch von Menschen mit und ohne Handicap zu fördern. forum-lichtblick.ch möchte außerdem einen Beitrag zur weiteren Verankerung der wertschätzenden Sicht auf Menschen mit Behinderung als kompetente Mitglieder unserer Gesellschaft leisten.
Projekte, Themen und Linie der Seite werden im Redaktionsteam von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam festgelegt.
Das aktuelle Thema wechselt alle drei Monate und wird im Voraus angekündigt. Für das gute Gelingen und einen reibungslosen Ablauf wird laufend die Zusammenarbeit und der Austausch mit Fachleuten aus Theorie und Praxis gesucht. Als zusätzliches Angebot ist auch eine Chat-Ecke auf dieser Seite geplant.
Links
Forum Lichtblick - Internetforum für Menschen mit und ohne Behinderung
Mensch Zuerst - Interessensvertretung von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Zuständige Institution
Mensch Zuerst - People First Vorarlberg
Am Garnmarkt 7
6840 Goetzis
Tel: +43 5572 20204
E-Mail
Website
Beschreibung
Mensch Zuerst gehört zur People First Bewegung.
People First heißt Mensch Zuerst.
Es gibt People First auf der ganzen Welt.
Seit 2007 gibt es die Selbstvertretung für Menschen mit Lernschwierigkeiten auch in Vorarlberg.
Mensch Zuerst ist eine Beratungsstelle für alle Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Das Motto ist Gleiche beraten Gleiche - das nennt man auf englisch Peer-Beratung.
Unser Büro ist in Götzis.
Wir sind 6 Selbstvertreter:innen mit Lernschwierigkeiten und 3 Unterstützer-Innen. Wir leiten unsere Organisation mit Unterstützung selbst, das ist einzigartig in Vorarlberg. Wir sind unabhängig von anderen Organisationen.
Zielgruppen
Menschen mit Lernschwierigkeiten
Kernleistungen
Da das Leben von Menschen mit Lernschwierigkeiten oft fremdbestimmt ist, setzt sich Mensch Zuerst für die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten ein. Wir sind gegen Diskriminierung und wollen Menschen mit Lernschwierigkeiten ermutigen und unterstützen, damit sie selbst bestimmen können.
Um etwas für Menschen mit Lernschwierigkeiten verbessern zu können, reden wir zum Beispiel mit dem Land Vorarlberg und sagen was für Menschen mit Lernschwierigkeiten wichtig ist.
Wir reden mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, um etwas über ihre Wünsche und Probleme zu erfahren.
- Wir halten Vorträge und Kurse.
- Wir bieten Beratung an, das heißt „Gleiche beraten Gleiche“
- Wir machen Mensch Zuerst Runden - mach mit!
- Wir machen Werkstätten und Wohnheimbesuche.
- Wir treffen uns mit anderen Selbstvertretungsgruppen.
Zugang
Details zum Programm von Mensch Zuerst erfragen Sie bitte direkt beim Team in Götzis
Kostentragung
Die Beratung ist für alle Menschen mit Lernschwierigkeiten kostenlos.
Links
People First Deutschland
Auch in Deutschland gibt es People First - hier kommen Sie auf die Homepage Netzwerk People First Deutschland e.V.
Wibs - Beratungsstelle für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Wibs ist eine Beratungsstelle für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Innsbruck / Tirol. Sie gehören zur People First (Mensch Zuerst) Bewegung.
Mensch Zuerst Vorarlberg - Facebook
Mensch Zuerst Vorarlberg - YouTube