Führerschein und Behinderung

Zuständige Institution

Bezirkshauptmannschaft

Beschreibung

Ärztliche Untersuchung:
Die gesundheitliche Eignung wird von einer/einem Sachverständigen, Allgemeinmediziner:in beurteilt.

Beschränkungen des Führerscheins:
Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die behinderte Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Bedingung geeignet ist, dass er/sie:

  • Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt,
  • Fahrzeuge mit bestimmtem Merkmalen verwendet oder
  • sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,

dann lautet das Gutachten "bedingt" geeignet.

Beobachtungsfahrt: 
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird eine Beobachtungsfahrt mit der/dem technischen Sachverständigen oder mit der/dem Amtsärzt:in durchgeführt.

Detaillierte Informationen zum Erwerb des Führerscheins können Sie der Broschüre "Tipps und Informationen für körperbehinderte Kraftfahrer:innen" entnehmen, die Sie im Downloadbereich finden. 

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