Großes Pendlerpauschale

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt

Beschreibung

Behinderte Arbeitnehmer:innen, die einen Ausweis gemäß § 29b Stvo besitzen und denen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist, können während des Kalenderjahres bei der/beim Arbeitgeber:in, danach beim Wohnsitzfinanzamt, das große Pendlerpauschale beanspruchen:

Antrag:
Die Beantragung erfolgt mit dem Formblatt Pendlerpauschale – Erklärung zur Berücksichtigung – L34 bei der/beim Arbeitgeber:in, mit der Einkommenssteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Links

Pendler-Rechner
Bundesministerium Finanzen
Allgemeines zum Pendlerpauschale
Sozialministeriumservice - Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Weitere Informationen
österreich.gv.at - Pendlerpauschale und Kilometergeld
Hier finden Sie das Formular zur Beantragung der Pendlerpauschale

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