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Service für Bürgerinnen und Bürger - SMS
Zuständige Institution
Sozialministerium
Service für Bürgerinnen und Bürger
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 1 711 00 86 22 86
Fax: +43 1 718 94 70 - 3153
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Website
Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Das Team BürgerInnenservice bietet Beratung und Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich und hilft Bürgerinnen und Bürgern, sich im Sozialsystem zurechtzufinden.
Es informiert über die Aufgabenbereiche des Sozialministeriums und berät in allgemeinen sozialen Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Pflege von Angehörigen.
Eine qualifizierte Auskunftserteilung sowie die Wahrung der Vertraulichkeit stehen dabei an erster Stelle.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter unserer ServicenummerTel: +43 1 711 00 86 22 86.
Sollten wir gerade ein Beratungsgespräch führen, können Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Sie werden umgehend von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unserer Servicestelle zurückgerufen.
Links
Service für Bürgerinnen und Bürger in Leichter Lesen
SMS - Inhalte in Gebärdensprache
Mit Hilfe der aufgelisteten Gebärdensprachvideos stellen wir unseren gehörlosen Mitmenschen ausgewählte Informationen über die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Sozialministeriums zur Verfügung.
Zuständige Institution
Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
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Website
Kontakt
Website
Kontaktperson
Kurzbeschreibung
Der Vorarlberger Blindensportclub umfasst ca. 40 Mitglieder, die hauptsächlich die Sportart Blindentorball betreiben.
Es werden aber natürlich auch noch weitere Sportarten angeboten: Leichtathletik, Schießen, Ski Alpin und Nordisch, Snowboard, Eislaufen.
Informationen zu Trainingszeiten und Orte erfragen Sie bitte direkt beim Blindensportclub Vorarlberg.
Zuständige Institution
Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg (BSVV)
Ingrüne 12
6858 Schwarzach
Tel. +43 5572 58 221
Fax +43 5572 58 221 33
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Website
Kontaktperson
Vereins- und Ferienhaus "Haus Ingrüne"
Elias Milz
Ingrüne 12
6858 Schwarzach
Tel.: +43 5572 58 221-37
Mobil: +43 676 58 22137
Fax: +43 5572 / 58 221-33
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Kurzbeschreibung
Das Vereins- und Ferienhaus "Haus Ingrüne" bietet Urlaubsmöglichkeiten, Seminare und diverse kulturelle Veranstaltungen.
Beschreibung
Unser Ferienhotel "Haus Ingrüne" bietet Unterkunft für bis zu 17 Personen. Die Zimmer sind mit WC, Dusche, Radio, Telefon und Minibar ausgestattet. Ebenfalls hat jedes Zimmer einen eigenen Fernseh- und SAT Anschluss.
Unseren Gästen stehen eine spezielle Blindenschießanlage, Tischballtisch, Kegelbahn, Sauna und Infrarotkabine, Ruheraum, Fitnessraum, Bibliothek, sowie ein Kaffeezimmer zur Verfügung. Im Sommer sorgt unser Außenpool für eine frische Abkühlung.
Links
Rehabilitationsstelle für sehbehinderte und blinde Menschen
sehsam - Pädagogische Frühförderung für Kinder mit Sehschädigung
Assistenzhunde: Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde
Zuständige Institution
Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website
Beschreibung
Als Assistenzhunde gelten gem. § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird. Der Zuschuss ist bei Blindenführhunden mit maximal 30.000 Euro bei Service- und Signalhunden mit maximal 10.000 Euro begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig.
Download
Dr. Petra Wegscheider - Assistenzhund am Arbeitsplatz
Links
Assistenzhund österreich.gv.at
Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband - Blindenführhunde
Sozialministeriumservice - Mobilitätsförderungen
Partnerhunde Österreich
Bildungs- und Freizeitangebote - LZH
Zuständige Institution
sms +43 664 461 09 53
Kurzbeschreibung
Beschreibung
- Organisation und Durchführung von Kursen, Vorträgen, Exkursionen, Reisen und
anderen Veranstaltungen - Bildungsberatung
- Aufarbeitung von Schulungsinhalten mit Klient
- Begleitung bei Prüfungen
Zielgruppen
Menschen mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, Tinnitusbetroffene, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte, interessierte Hörende
Links
Zuständige Institution
ifs Bewohnervertretung
Kaiser-Franz-Josef-Straße 6a
6845 Hohenems
Tel: +43 5 1755-590
Fax: +43 5 1755-9595
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Website
Kontaktperson
Mag. Regina Anhaus
Tel: +43 5 1755 4420
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Kurzbeschreibung
Die ifs Bewohnervertretung setzt sich auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes für die Wahrung der persönlichen Freiheit in Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen Betreuungseinrichtungen ein. Gemeinsam mit dem Betreuungsteam suchen wir im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit eine Lösung, die mit der Würde des Betroffenen zu vereinbaren ist.
Beschreibung
Das Heimaufenthaltsgesetz
Seit Juli 2005 regelt das Heimaufenthaltsgesetz den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die einen Menschen in seiner Bewegungsfreiheit einschränken. Das können zum Beispiel Bettgitter, Gurte zum Anbinden, versperrte Türen, beruhigende Medikamente oder körperliches Festhalten sein.
Wo gilt das Heimaufenthaltsgesetz?
In Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersgruppen, in denen mindestens drei Personen betreut werden. In Krankenhäusern gilt das Gesetz nur für Patienten mit dauerhafter geistiger Beeinträchtigung. Das Gesetz gilt auch bei Kurzaufenthalten, z. B. bei familienentlastenden Maßnahmen oder bei der Urlaubspflege und Tagesbetreuung. Alterstypische Freiheitsbeschränkungen an Minderjährigen sind ausdrücklich ausgenommen.
Wann ist eine Freiheitsbeschränkung zulässig?
- Die betroffene Person ist in ihrer geistigen Verfassung schwer beeinträchtigt.
- Ihr Leben oder ihre Gesundheit bzw. das Leben oder die Gesundheit anderer ist ernstlich bedroht.
- Diese Gefahr kann durch keine sanfte Alternative abgewendet werden.
Die ifs Bewohnervertretung
Immer wenn in Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder in anderen Betreuungseinrichtungen freiheitsbeschränkende Maßnahmen angeordnet werden, muss die ifs Bewohnervertretung benachrichtigt werden. Wir sind eine unabhängige Einrichtung und unsere Dienste sind kostenlos. Wir besuchen den betroffenen Menschen und sprechen mit dem Betreuungsteam. Ziel ist es, gemeinsam zu beurteilen, ob die Freiheitsbeschränkung notwendig ist oder ob es sanfte Alternativen gibt.
Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab?
Gibt es kein Einvernehmen, besteht die Möglichkeit zur gerichtlichen Prüfung der Freiheitsbeschränkung. Wird beim Bezirksgericht ein solcher Antrag gestellt, besucht der Richter den Betroffenen vor Ort innerhalb von sieben Tagen, spricht mit den Beteiligten und entscheidet mit Hilfe eines Sachverständigen, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässigkeit muss die Beschränkung sofort aufgehoben werden.
Wer kann ein solches Verfahren beantragen?
- der/die Betroffene
- die ifs Bewohnervertretung oder eine andere Vertretung der Betroffenen
- die Einrichtung, in der die freiheitsbeschränkende Maßnahme angeordnet wurde.
Downloads
Freiheit.Würde.Sicherheit
Wissenswertes über freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern
Freiheit.Würde.Sicherheit - Broschüre in Leicht verständlicher Sprache
Broschüre "Minderjährige und Heimaufenthaltsgesetz"
Links
Die österreichische Justiz
Praxisbroschüre zum Heimaufenthaltsgesetz
Betriebe der Lebenshilfe Vorarlberg – Dienstleister und Arbeitgeber
Zuständige Institution
Kontaktperson
Geschäftsbereichsleiterin Arbeiten & Beschäftigen
Tel: +43 55 23 506 - 10 100
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Beschreibung
In den vergangenen Jahren hat die Lebenshilfe Vorarlberg neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die von den Arbeitsbedingungen her mit jenen in der freien Wirtschaft durchaus vergleichbar sind (momentan allerdings noch ohne Dienstvertrag). Ob in Schulkiosken (Kantine L), im Wildpark Feldkirch, am Sunnahof, dem Postlädele oder in lebens.ART-Geschäften und Brockenhäusern: Menschen mit Behinderungen zeigen stets aufs Neue, welch großes Talent in ihnen steckt und mit wie viel Begeisterung und Sorgfalt sie verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen.
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Links
Lebenshilfe Vorarlberg - Standorte und Arbeitgeber
Wohnen - Lebenshilfe Vorarlberg
Zuständige Institution
Kontaktperson
Geschäftsbereichsleiter Wohnen
Beschreibung
Im Rahmen der „Zielwärts und Persönliche Zukunftsplanung“ machen wir uns mit dem von uns begleiteten Menschen und seinem sozialen Umfeld auf den Weg, die für ihn passende Form des Wohnens und der Begleitung zu finden. Dabei wollen wir individuelles Wohnen auch für jene Menschen verwirklichen, die ihre Lebensführung nicht selbständig organisieren können. Die Entwicklung von inklusiven Wohnprojekten hat für uns Priorität. In einem zeitgemäßen Bild von Begleitung sehen wir den einzelnen Menschen mit seinen Chancen und Möglichkeiten.
Im Bereich Wohnen werden folgende Dienstleistungen angeboten:
Zielgruppen
Kostentragung
Links
Lebenshilfe Vorarlberg - "Mitanand" zur passenden Wohnform
Freizeitangebote - Lebenshilfe Vorarlberg
Alle Standorte
Betreutes Arbeiten in Werkstätten der Caritas
Zuständige Institution
Beschreibung
Die Angebote unserer kreativen und produktiven Werkstätten in Bludenz, Ludesch und Schruns richten sich an Jugendliche (nach Beendigung der Schulpflicht) und Erwachsene mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung
- die (noch) keinen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft finden bzw. wünschen
- die aufgrund eines hohen bis sehr hohen Unterstützungsbedarfs intensive Begleitung und Betreuung benötigen
- die aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes oder von persönlichen Lebenskrisen vorübergehend eine geregelte und professionell betreute Beschäftigung benötigen
- die sich nach einer intensiven Auseinandersetzung mit der beruflichen Zukunft für eine dauerhafte Beschäftigung in einem Umfeld entschieden haben, das auch die notwendige individuelle Unterstützung beitet
Ziele/Wirkung
In den drei Werkstätten der Caritas in Ludesch, Bludenz und Schruns bieten wir Menschen mit Beeinträchtigung vielseitige Arbeitsmöglichkeiten. In den jeweiligen Gruppen werden die einzelnen Fähigkeiten und Talente gezielt weiterentwickelt. Sie finden Anerkennung, Selbstbewusstsein und soziale Kontakte.
Kernleistungen
Unsere fachlich qualifizierten Mitarbeiter*innen begleiten und fördern Menschen mit Beeinträchtigung und unterstützen sie in ihrer Entwicklung. Heilpädagogisch ausgebildete Mitarbeiter*innen, Zivildiener und Praktikant*innen arbeiten eng zusammen und sorgen gemeinsam für ein ausgewogenes Förder- und Therapieprogramm.
Besuchsdienst / Nachbarschaftshilfe / Integrationstätigkeiten
Zuständige Institution
Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Im Rahmen des Gesundheits- u. Sozialdienstes leisten ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Rotkreuzabteilungen Dienst am "Nächsten" in vielen Bereichen, u.a. zum Beispiel auch Nachbarschaftshilfe und Besuchsdienste.
Caritas Vorarlberg - Gemeinnützige und Integrationstätigkeiten
Wir möchten Menschen, die in Österreich Asyl suchen, eine sinnvolle Aufgabe geben.
Denn Menschen, die aus ihrem Land geflüchtet sind und nun in Österreich auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten, dürfen keiner regulären Arbeit nachgehen.
Dieses Angebot soll die Zeit des Wartens überbrücken helfen. Durch diese willkommene Abwechslung im Alltag können die Flüchtlinge zudem soziale Kontakte zur Bevölkerung knüpfen.
Die Caritas unterstützt diese gemeinnützigen Tätigkeiten in Absprache mit den jeweiligen Gemeinden.
- Einrichtungen von Bund, Land und Gemeinden haben die Möglichkeit Asylwerber*innen für gemeinnützige Tätigkeiten einzusetzen.
- Privatpersonen mit sozialer Bedürftigkeit können im Rahmen von Integrationsprojekten der Gemeinden Hilfstätigkeiten von Asylwerber*innen in Anspruch nehmen. Jede Gemeinde definiert den Personenkreis für ihre Gemeinde.
- Privatpersonen allgemein steht der Dienstleistungsscheck offen. Asylwerber*innen können in diesem Rahmen im Haushalt oder im Garten eingesetzt werden.
Ihre zweckgebundene Spende für verrichtete Tätigkeiten kommt den Asylwerbenden zugute. Pro Monat gilt jedoch eine "Zuverdienstgrenze" von 110 Euro.
Caritas Bildung & Beschäftigung
Schlossgraben 6
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 200-1790
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Mo-Fr, 08.00 - 12.00 Uhr