Super User

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website

Beschreibung

Als Assistenzhunde gelten gem. § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes

  • Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird. Der Zuschuss ist bei Blindenführhunden mit maximal 30.000 Euro bei Service- und Signalhunden mit maximal 10.000 Euro begrenzt.
  • Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.

Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig.

Download

Dr. Petra Wegscheider - Assistenzhund am Arbeitsplatz

Links

Assistenzhund österreich.gv.at
Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband - Blindenführhunde
Sozialministeriumservice - Mobilitätsförderungen
Partnerhunde Österreich

Bildungs- und Freizeitangebote - LZH

Published in Aus- und Weiterbildung
Dienstag, 30 Juli 2019 10:14

Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4
sms +43 664 461 09 53

Kurzbeschreibung

Weiterbildungs- und Freizeitzentrum für alle in Vorarlberg lebenden Hörgeschädigten

Beschreibung

  • Organisation und Durchführung von Kursen, Vorträgen, Exkursionen, Reisen und
    anderen Veranstaltungen
  • Bildungsberatung
  • Aufarbeitung von Schulungsinhalten mit Klient
  • Begleitung bei Prüfungen

Zielgruppen

Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Altersschwerhörige,
Menschen mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, Tinnitusbetroffene, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte, interessierte Hörende

Links

Bewohnervertretung - ifs

Published in Bewohnervertretung
Dienstag, 30 Juli 2019 10:13

Zuständige Institution

ifs Bewohnervertretung
Poststraße 2/4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 1755-590
Fax: +43 5 1755-9595
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Kontaktperson

Mag. Regina Anhaus
Tel: +43 5 1755 4420
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kurzbeschreibung

Die ifs Bewohnervertretung setzt sich auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes für die Wahrung der persönlichen Freiheit in Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen Betreuungseinrichtungen ein. Gemeinsam mit dem Betreuungsteam suchen wir im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit eine Lösung, die mit der Würde des Betroffenen zu vereinbaren ist.

Beschreibung

Das Heimaufenthaltsgesetz

Seit Juli 2005 regelt das Heimaufenthaltsgesetz den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die einen Menschen in seiner Bewegungsfreiheit einschränken. Das können zum Beispiel Bettgitter, Gurte zum Anbinden, versperrte Türen, beruhigende Medikamente oder körperliches Festhalten sein.

Wo gilt das Heimaufenthaltsgesetz?

In Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersgruppen, in denen mindestens drei Personen betreut werden. In Krankenhäusern gilt das Gesetz nur für Patienten mit dauerhafter geistiger Beeinträchtigung. Das Gesetz gilt auch bei Kurzaufenthalten, z. B. bei familienentlastenden Maßnahmen oder bei der Urlaubspflege und Tagesbetreuung. Alterstypische Freiheitsbeschränkungen an Minderjährigen sind ausdrücklich ausgenommen.

Wann ist eine Freiheitsbeschränkung zulässig?

  • Die betroffene Person ist in ihrer geistigen Verfassung schwer beeinträchtigt.
  • Ihr Leben oder ihre Gesundheit bzw. das Leben oder die Gesundheit anderer ist ernstlich bedroht.
  • Diese Gefahr kann durch keine sanfte Alternative abgewendet werden.

Die ifs Bewohnervertretung

Immer wenn in Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder in anderen Betreuungseinrichtungen freiheitsbeschränkende Maßnahmen angeordnet werden, muss die ifs Bewohnervertretung benachrichtigt werden. Wir sind eine unabhängige Einrichtung und unsere Dienste sind kostenlos. Wir besuchen den betroffenen Menschen und sprechen mit dem Betreuungsteam. Ziel ist es, gemeinsam zu beurteilen, ob die Freiheitsbeschränkung notwendig ist oder ob es sanfte Alternativen gibt.

Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab?

Gibt es kein Einvernehmen, besteht die Möglichkeit zur gerichtlichen Prüfung der Freiheitsbeschränkung. Wird beim Bezirksgericht ein solcher Antrag gestellt, besucht der Richter den Betroffenen vor Ort innerhalb von sieben Tagen, spricht mit den Beteiligten und entscheidet mit Hilfe eines Sachverständigen, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässigkeit muss die Beschränkung sofort aufgehoben werden.

Wer kann ein solches Verfahren beantragen?

  • der/die Betroffene
  • die ifs Bewohnervertretung oder eine andere Vertretung der Betroffenen
  • die Einrichtung, in der die freiheitsbeschränkende Maßnahme angeordnet wurde.

Downloads

Freiheit.Würde.Sicherheit
Wissenswertes über freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern
Freiheit.Würde.Sicherheit - Broschüre in Leicht verständlicher Sprache

Broschüre "Minderjährige und Heimaufenthaltsgesetz"

Links

Die österreichische Justiz
Praxisbroschüre zum Heimaufenthaltsgesetz

 

Zuständige Institution

Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9

Kontaktperson

Marion Ausserer M.A.
Geschäftsbereichsleiterin Arbeiten & Beschäftigen
Tel: +43 55 23 506 - 10 100
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Beschreibung

Die Lebenshilfe Vorarlberg ist nicht nur ein Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderungen, sie ist auch Arbeitgeber für die betreuten MitarbeiterInnen und ein wichtiger Wirtschaftspartner für viele Unternehmen im Land.

In den vergangenen Jahren hat die Lebenshilfe Vorarlberg neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die von den Arbeitsbedingungen her mit jenen in der freien Wirtschaft durchaus vergleichbar sind (momentan allerdings noch ohne Dienstvertrag). Ob in Schulkiosken (Kantine L), im Wildpark Feldkirch, am Sunnahof, dem Postlädele oder in lebens.ART-Geschäften und Brockenhäusern: Menschen mit Behinderungen zeigen stets aufs Neue, welch großes Talent in ihnen steckt und mit wie viel Begeisterung und Sorgfalt sie verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen.

Zielgruppen

Menschen mit Behinderungen nach Vollendung der Schulpflicht

Ziele/Wirkung

Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen individuell und personenorientiert bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Damit streben wir im Bereich Arbeit größtmögliche Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen an.
 

Links

Lebenshilfe Vorarlberg - Standorte und Arbeitgeber

 

Zuständige Institution

Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Götzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9

Kontaktperson

Andreas Dipold
Geschäftsbereichsleiter Wohnen
Tel: +43 5523 506-10 200

Beschreibung

„Mitanand“ zur passenden Wohnform
Für jeden Menschen ist sein Zuhause ein vertrautes Umfeld, ein privater Rückzugsort von dem aus er seinen Alltag und seine sozialen Beziehungen gestaltet. Beim Wohnen bieten wir Modelle des begleiteten Wohnens an. Diese erfüllen persönliche Ansprüche in Bezug auf ein privates, selbstbestimmtes Leben - und gewährleisten ihren Nutzerinnen und Nutzern die dafür nötige Unterstützung. Unsere Unterstützungsleistungen sind darauf ausgerichtet, den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen des Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu entsprechen.  Die Wohngemeinschaft als Wohnform des Miteinanders kann genauso passend sein, wie das „Selbständige Wohnen“ in der eigenen Wohnung mit entsprechender Unterstützung.
 
Individuelles Wohnen
Im Rahmen der „Zielwärts und Persönliche Zukunftsplanung“ machen wir uns mit dem von uns begleiteten Menschen und seinem sozialen Umfeld auf den Weg, die für ihn passende Form des Wohnens  und der Begleitung zu finden. Dabei wollen wir individuelles Wohnen auch für jene Menschen verwirklichen, die ihre Lebensführung nicht selbständig organisieren können. Die Entwicklung von inklusiven Wohnprojekten hat für uns Priorität. In einem zeitgemäßen Bild von Begleitung sehen wir den einzelnen Menschen mit seinen Chancen und Möglichkeiten.


Im Bereich Wohnen werden folgende Dienstleistungen angeboten:

Zielgruppen

Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung und Begleitung beim Wohnen benötigen.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Lebenshilfe Vorarlberg - "Mitanand" zur passenden Wohnform
Freizeitangebote - Lebenshilfe Vorarlberg
Alle Standorte

Zuständige Institution

Caritas - Fachbereich Assistenz und Teilhabe
St. Peterstraße 3
6700 Bludenz
Tel: +43 5522 200 2000

Beschreibung

Die Angebote unserer kreativen und produktiven Werkstätten in Bludenz, Ludesch und Schruns richten sich an Jugendliche (nach Beendigung der Schulpflicht) und Erwachsene mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung

  • die (noch) keinen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft finden bzw. wünschen
  • die aufgrund eines hohen bis sehr hohen Unterstützungsbedarfs intensive Begleitung und Betreuung benötigen
  • die aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes oder von persönlichen Lebenskrisen vorübergehend eine geregelte und professionell betreute Beschäftigung benötigen
  • die sich nach einer intensiven Auseinandersetzung mit der beruflichen Zukunft für eine dauerhafte Beschäftigung in einem Umfeld entschieden haben, das auch die notwendige individuelle Unterstützung beitet

Ziele/Wirkung

In den drei Werkstätten der Caritas in Ludesch, Bludenz und Schruns bieten wir Menschen mit Beeinträchtigung vielseitige Arbeitsmöglichkeiten. In den jeweiligen Gruppen werden die einzelnen Fähigkeiten und Talente gezielt weiterentwickelt. Sie finden Anerkennung, Selbstbewusstsein und soziale Kontakte.

Kernleistungen

Unsere fachlich qualifizierten Mitarbeiter*innen begleiten und fördern Menschen mit Beeinträchtigung und unterstützen sie in ihrer Entwicklung. Heilpädagogisch ausgebildete Mitarbeiter*innen, Zivildiener und Praktikant*innen arbeiten eng zusammen und sorgen gemeinsam für ein ausgewogenes Förder- und Therapieprogramm.

Zuständige Institution

Verschiedene Institutionen
Details siehe im Abschnitt "Links"

Beschreibung

Rotes Kreuz Vorarlberg
Im Rahmen des Gesundheits- u. Sozialdienstes leisten ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Rotkreuzabteilungen Dienst am "Nächsten" in vielen Bereichen, u.a. zum Beispiel auch Nachbarschaftshilfe und Besuchsdienste.
Unterstützung für pflegende und betreuende Angehörige

Caritas Vorarlberg - Gemeinnützige und Integrationstätigkeiten
Wir möchten Menschen, die in Österreich Asyl suchen, eine sinnvolle Aufgabe geben.
Denn Menschen, die aus ihrem Land geflüchtet sind und nun in Österreich auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten, dürfen keiner regulären Arbeit nachgehen.
Gemeinden haben seit 2017 die Möglichkeit, ein dem Gemeinwohl dienendes oder gemeinnütziges Sozialprojekt zu beschließen und für die Umsetzung der gemeinnützigen Hilfstätigkeiten Asylwerber*innen einzusetzen.
Dieses Angebot soll die Zeit des Wartens überbrücken helfen. Durch diese willkommene Abwechslung im Alltag können die Flüchtlinge zudem soziale Kontakte zur Bevölkerung knüpfen.

Die Caritas unterstützt diese gemeinnützigen Tätigkeiten in Absprache mit den jeweiligen Gemeinden.
  • Einrichtungen von Bund, Land und Gemeinden haben die Möglichkeit Asylwerber*innen für gemeinnützige Tätigkeiten einzusetzen.
  • Privatpersonen mit sozialer Bedürftigkeit können im Rahmen von Integrationsprojekten der Gemeinden Hilfstätigkeiten von Asylwerber*innen in Anspruch nehmen. Jede Gemeinde definiert den Personenkreis für ihre Gemeinde.
  • Privatpersonen allgemein steht der Dienstleistungsscheck offen. Asylwerber*innen können in diesem Rahmen im Haushalt oder im Garten eingesetzt werden.
Im Hinblick auf alle hier genannten Möglichkeiten als auch für die Vermittlung von Asylwerbenden sind wir für Sie erreichbar.

Ihre zweckgebundene Spende für verrichtete Tätigkeiten kommt den Asylwerbenden zugute. Pro Monat gilt jedoch eine "Zuverdienstgrenze" von 110 Euro.

Caritas Bildung & Beschäftigung
Schlossgraben 6
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 200-1790
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo-Fr, 08.00 - 12.00 Uhr

Beschäftigungspflicht

Dienstag, 30 Juli 2019 10:08

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Beschreibung

Arbeitgeber:innen, die 25 oder mehr Arbeitnehmer:innen beschäftigen, müssen in Österreich laut Behinderteneinstellungsgesetz pro 25 Arbeitnehmer:innen jeweils eine begünstigte behinderte Person einstellen (Beschäftigungspflicht). Falls dies nicht erfolgt, ist eine Ausgleichstaxe. zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angepasst.

Tipp:
Arbeitgeber:innen, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrlinge einstellen, haben Anspruch auf eine Prämie. Die Gewährung dieser Prämie erfolgt jährlich im Nachhinein.
zuständige Behörde: Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg

Links

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Sozialpsychiatrische Dienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 664  802 83 691
E-Mail
Website 

Beschreibung

Die Werkstätten der aks gesundheit GmbH bieten im Rahmen der Therapie, eine tätigkeitsorientierte Betreuung mit einer mittel- bis langfristigen Zeitperspektive an. Die Therapie in den Werkstätten ist darauf ausgerichtet, in einem arbeitsähnlichem Setting, handlungsorientiert und sinnstiftend tätig zu sein. Im Idealfall wird eine Einlgliederung bzw. Wiedereingliederung in eine Erwerbstätigkeit erreicht.

Zielgruppen

Erwachsene, psychiatrisch erkrankte Personen, welche mittel- bis langfristig als arbeitsmarktfern einzustufen sind und eine tätigkeitsorientierte Therapie benötigen.

Ziele/Wirkung

Umgang mit zeitlichen und organisatorischen Strukturen zu üben.
Arbeitstechnik: Kennenlernen von Arbeitsschritten und Materialien, Gliederung der Arbeit in sinnlogische Einheiten, Benutzung von Hilfsmitteln, Werkzeugen und Maschinen.
Sozialverhalten: Die Teilnehmer sollen lernen, innerhalb einer Arbeitsgruppe zurechtzukommen und zu bestehen, Gruppenregeln zu verstehen, zu beachten sowie das Verhalten danach auszurichten, Ausbau der Frustrationstoleranz, Einhalten der sozialen Nähe-Distanz.
Kognitive Fähigkeiten: Konzentration, Ausdauer, Erkennen sachlogischer Zusammenhänge, Merkfähigkeit, Handlungsplanung
Arbeitshaltung: Pünktlichkeit, Pauseneinhaltung, Durchhaltevermögen, Ordnung am Arbeitsplatz, Ausführen von Anweisungen.
Erweiterung der personalen Kompetenzen: Hierzu zählt vor allem die Förderung von Interessen und Neigungen, das Lernen mit krankheitsbedingten Einschränkungen zurecht zu kommen sowie diese ggf. zu kompensieren.

Die Werkstatt unterstützt die Teilnehmer personenzentriert und orientiert sich an den Bedürfnissen und Potentialen der betroffenen Menschen. Dies ermöglicht Klientinnen und Klienten Ressourcen zu erschließen bzw. bestehende Ressourcen zu nutzten.

Kernleistungen

  • Organisation von Aufträgen
  • zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten
  • Beratung
  • Betreuung
  • Anleitung/Unterstützung in Belangen des alltäglichen Lebens (ATL's)
  • Organisation von Freizeitaktivitäten
  • Outplacement

Kostentragung

Um grundsätzlich Leistungen der aks Sozialpsychiatrischen Dienste Anspruch nehmen zu können, ist eine Überweisung von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt, Fachärztin bzw. Facharzt, von einem Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung notwendig. Dies erfolgt mit einem aks Reha-Schein.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit über einen unserer Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) sofort eine fachliche Beratung und Abklärung in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch kann dies in der ersten Phase auch Anonym angeboten werden.
Für die Klientinnen und Klienten der Sozialpsychiatrischen Dienst fallen keine Kosten für Beratung und Betreuung an.
Selbstbehalte werden nur für intensive und aufwendige Betreuung fällig.

Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein und wird aus dem Sozialfonds des Landes Vorarlberg finanziert.

Links

aks - Beschäftigungswerkstätten

Zuständige Institution

Stiftung Jupident
Jupident 2 - 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website

Kontaktperson

Mag.a Bettina Jung
Direktorin der Berufsvorschule
Tel: +43 5524 8271-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beschreibung

Wenn der Übergang zwischen Schule und Arbeit schwierig ist, wenn Berufswünsche kaum oder nicht vorhanden sind, wenn unklar ist wie es nach der Pflichtschule weitergehen soll, wenn nicht nur Leistung, sondern auch soziale Themen im Raum stehen, wenn Jugendliche beim Erwachsenwerden begleitet werden sollen, wenn es notwendig ist, neue Perspektiven zu schaffen und Motivation aufzubauen, kommt die Berufsvorschule der Stiftung Jupident ins Spiel und bietet die nötige Unterstützung  zur Weiterentwicklung.

Als österreichweit einzigartige Einrichtung für Abgänger der Sonderpädagogischen Zentren und Schüler mit (erhöhtem) sonderpädagogischen Förderbedarf wird dieser zweijährige Bildungslehrgang geführt.
Auch Schüler aus der Hauptschule (Integrationsklassen, 3. Leistungsgruppe) sowie Schüler, die nach dem Abschluss Schwierigkeiten beim Einstieg ins Berufsleben haben können bei uns in Kleinklassen aus 5 bis maximal 8 Schülern berufsorientiert gefördert werden

Zielgruppen

  • Jugendliche beiderlei Geschlechts ab dem 8. Schuljahr mit sonderpädagogischem / erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf, mit sichtbaren Problemen im Verhalten, einer möglichen Traumatisierung und/oder Familiensystemen, die keine adäquate oder nur unzureichende Förderung bieten,
  • Jugendliche mit Potential zur Verselbständigung und zur beruflichen Integration;

Kernleistungen

Auf Stärken bauen
Die Mädchen und Burschen werden mit ihren eigenen Stärken vertraut und lernen, ihre Schwächen zu akzeptieren. Aufbauend auf ihre Begabungen und Interessen finden Trainings statt, in denen sie ihre Handlungs- und Sozialkompetenz erwerben und erweitern - als Basis für eine positive Arbeitshaltung.
Fit für den Job
Betriebsbesichtigungen und Schnuppertage sollen den Jugendlichen die Berufswahl erleichtern. Damit es mit der Lehr- oder Arbeitsstelle auch klappt, stehen Berufsberatung, Bewerbungstrainings und Persönlichkeitsbildung (Erlebnispädagogische Aspekte, psychomotorisch aufgebauter Sportunterricht, verschiedene Projekte, projektorientierter Unterricht uvm.) auf dem Stundenplan. So werden die Jugendlichen fit für den Job und erhalten eine  realistische und motivierende Perspektive für ihr Arbeitsleben.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Stiftung Jupident - Berufsvorschule
Nähere Informationen zur BVS
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)

Info Pool

Schriftgrösse

Info Pool

Our Sponsors