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Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25 733
Fax: +43 5572 25 733 4
sms +43 664 461 09 53

Kontakt

Teresa Schneider, BSc – Leitung Früherziehung, Logopädin, Kindergartenpädagogin
Tel. +43 664 88 230 581
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Kurzbeschreibung

Therapie- und Beratungsstelle für Kinder mit Hörbeeinträchtigungen vom 1. Lebensmonat bis zum Schuleintritt

Beschreibung

Eine Hörbeeinträchtigung in der frühesten Kindheit kann den Spracherwerb erschweren, die Gesamtentwicklung verzögern oder auch psychische und soziale Probleme auslösen.
Damit sich die Hör- und Sprachfähigkeit eines Kindes mit Hörbeeinträchtigung bestmöglich entwickeln kann, muss für die betroffene Familie eine bestmögliche Ausgangssituation geschaffen werden.
Dies geschieht durch folgende Maßnahmen:
  • Eine frühe medizinische Abklärung
  • Bei einer chronischen Hörbeeinträchtigung je nach Bedarf eine frühe individuelle Hörgeräteanpassung
  • Anleitung, Beratung und Begleitung der Eltern
  • Individuelle therapeutische Maßnahmen für das hörbeeinträchtigte Kind

Zielgruppen

Hörbeeinträchtigte Kinder vom ersten Lebensmonat bis zum Schuleintritt:
  • mit leicht- bis hochgradiger Hörbeeinträchtigung, sowie gehörlose Kinder
  • mit zentralen Hörbeeinträchtigungen
  • mit zusätzlichen Beeinträchtigungen
  • und deren Eltern und anderen Bezugspersonen

Kernleistungen

Ziele und Inhalte

  • Ganzheitliche Entwicklungsförderung
  • Hör- und Sprachtherapie im Sinne der auditiv-verbalen Erziehung
  • Pädagogisch-therapeutische Unterstützung im familiären Umfeld zur Hör- und Sprachförderung im Alltag
  • Angebote zur Hörentwicklung, wie Wahrnehmen von akustischen Reizen und Hörmustern, Erkennen und Unterscheiden von Geräuschen, Lauten oder Sprache und rhythmisch-musikalische Erziehung
  • Angebote zur Sprachentwicklung, wie Sprachaufnahme, -verarbeitung, -verständnis und –produktion
  • Entwicklung einer altersadäquaten Kommunikation
  • Prävention von Wahrnehmungs-, Lern- und Verhaltensproblemen
Weitere Angebote
  • Begleitung und Beratung der Eltern in ihren besonderen Erziehungssituationen
  • Unterstützung beim Einsatz und der Anwendung technischer Hilfsmittel
  • Kindergarten am LZH für 3- bis 6-jährige Kinder mit Hörbeeinträchtigungen
  • Begleitung inkludierter Kindergartenkinder mit Hörbeeinträchtigungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Hörgeräteakustiker:innen, anderen Therapiestellen, Kindergartenpädagog:innen, usw.
  • Regelmäßige Eltern-Kind-Treffen am LZH zur Kontaktaufnahme und zum Austausch für betroffene Familien

Zuständige Institution

a-plus Arbeitsprojektentwicklung GmbH
Bildgasse 10d
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 39 46 18
E-Mail
Website

Kurzbeschreibung

a-plus – soziales Personalleasing – bietet  arbeitssuchenden Menschen Unterstützung an, die durch eine gesundheitliche Einschränkung keinen Arbeitsplatz finden oder diesen verloren haben.

Zielgruppen

Wir stellen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen jeglicher Art ein.

Dazu gehören 

  • Personen mit körperlichen Einschränkungen wie zum Beispiel Rückenproblemen, Zuckerkrankheit, Einschränkungen nach Operationen...
  • Personen mit psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Depression, Burnout, Psychosen,…
  • Personen mit Abschluss des sonderpädagogischen Zentrums.

Kernleistungen

Angebot für Arbeitssuchende

  • Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeit.
  • Je nach Bedarf begleiten wir Sie während der gesamten Anstellung.
  • Wir stehen Ihnen bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zur Verfügung
  • Bei a-plus werden Sie betriebsüblich entlohnt.
  • Unser Ziel ist ein langfristiger Arbeitsplatz für Sie

Angebot für Unternehmen

Wir finden für Sie die passenden Mitarbeiter:innen mit der richtigen Qualifikation.

  • Personalauswahl
  • Soziales Personalleasing
  • kein Risiko
  • fairer Preis
  • kein bürokratischer Aufwand

Zugang

Unsere Dienstleistungen können nach telefonischer Anmeldung kostenlos in Anspruch genommen werden.

Kostentragung

durch das Sozialministeriumservice

Zuständige Institution

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA
Außenstelle Dornbirn
Eisengasse 12
6850 Dornbirn
Tel.: +43 5 93 93-34901
Fax: +43 5 93 93-34915
 

Beschreibung

Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind plötzlich von außen her schädigend auf den Körper einwirkende Ereignisse, die mit der unfallversicherten Tätigkeit im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen.
Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.

Bestimmte Unfälle sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt, selbst wenn sie Personen betreffen, die nicht unfallversichert sind. Dazu gehören z. B. Unfälle bei der Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder beim Blutspenden, Unfälle beim Einsatz von Mitgliedern oder Helfer:innen von Hilfsorganisationen.

Berufskrankheiten
Als Berufskrankheiten gelten die im ASVG Anlage 1 (als ein Teil des Gesetzes) ausdrücklich verzeichneten Krankheiten (Liste der Berufskrankheiten), wenn sie durch die berufliche Tätigkeit hervorgerufen wurden, z. B. Erkrankungen durch Lärm, Schadstoffe und dgl.

Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten ist dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als Anlage 1 beigefügt. Durch eine Generalklausel stehen auch Krankheiten unter Versicherungsschutz, die nicht in dieser Liste enthalten sind; sie müssen nachweisbar berufsbedingt sein und durch schädigende Stoffe oder Strahlen hervorgerufen werden. 

Auslöser für Berufskrankheiten sind beispielhaft

  • gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe wie Blei, Toluol, Trichlorethan, Arsen, Benzol, Phosphor, Quecksilber
  • physikalische Einwirkungen wie Lärm, ständiger Druck, Erschütterungen, Strahlung
  • Infektionserreger wie Hepatitis A, B oder C, Salmonellen, Tuberkulose
  • Stäube, welche die Atemwege oder Lunge belasten, wie Quarzstaub, Asbest und Hartmetallstaub
  • Hautkrankheiten wie akutes oder chronisches Hautekzem
  • allergische Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale durch z.B. Mehlstaub oder Isocyanate

Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten
Bei Verdacht einer Berufskrankheit ist die/der behandelnde Ärzt:in verpflichtet eine Berufskrankheitsmeldung zu machen. Auch das Unternehmen (Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer/:innen) kann eine Anzeige erstatten. Für die BK-Meldung sind die von der AUVA ausgearbeiteten Formulare für Ärzt:innen und Unternehmen zu verwenden. 

Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens wird festgestellt, ob eine Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger erfolgt und ob eine BK-Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit bezahlt wird.

 

Arbeitsplatzsicherungszuschuss

Dienstag, 30 Juli 2019 08:11

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Kurzbeschreibung

Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.

Zielgruppen

Personen mit Behinderung welche in einem Arbeits- bzw. Lehrverhältnis stehen.

Ziele/Wirkung

Nach erfolgter Glaubhaftmachung der Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch den/die Dienstgeber:in dient die Förderung der Sicherung desselben.

Kernleistungen

Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Bemessungsgrundlage, bis zu einer Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe.

Dauer des Zuschusses
Für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung jeweils für ein Jahr, maximal aber für drei Jahre.
Bei einer besonderen Gefährdungssituation kann der maximale Bewilligungszeitraum

  • bei Jugendlichen bis 24 Jahre mit einem besonderen Nachreifungsbedarf
  • Menschen ab Absolvierung des 50. Lebensjahres und
  • Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen

auf bis zu insgesamt fünf Jahre erstreckt werden.

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Kurzbeschreibung

Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen können Unternehmen Zuschüsse zu den Lohnkosten bzw. weitere Zuschüsse und Förderungen in Anspruch nehmen.

Beschreibung

Mögliche Lohnförderungen können sein:

Weitere Zuschüsse und Förderungen sind möglich für:

  • behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen
  • Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Schulungs- und Ausbildungskosten

Ziele/Wirkung

Arbeitsplatzbezogene Förderungen an Dienstgeber:innen verstehen sich als integrationsfördernde Maßnahmen. Sie fördern bzw. sichern den Erwerb bzw. Erhalt der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt .

Kernleistungen

Finanzielle Förderungen des/der Dienstgeber/s von Menschen mit Behinderung, welche einen Leistungsausgleich zum Ziel haben.

Zugang

Anträge an das Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg
Anträge an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IVa

Links

Zuständige Institution

dafür gem. GmbH
Markus Sittikusstraße 20
6845 Hohenems
Tel: +43 5576 20770
Fax: +43 720 520533
E-Mail
Website

Kurzbeschreibung

Beratung und Unterstützung sowohl für Jugendliche und Erwachsene im Alter von 15 – 65 Jahren mit einer Beeinträchtigung als auch für Arbeitgeberinnen
Erlangung von Arbeitsplätzen bzw. zur Sicherung von Dienstverhältnissen für Menschen mit Behinderungen.

Beschreibung

Das Angebot der Arbeitsassistenz richtet sich sowohl an Menschen mit Behinderung als auch an Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen beziehungsweise beschäftigen wollen.
Die Arbeitsassistenz ist ein allgemein zugängliches, unentgeltliches Angebot.

Die Arbeitsassistenz unterstützt sowohl bei der Arbeitsplatzsuche als auch bei der Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen. Ist eine besonders intensive Betreuung durch eine berufliche Assistenz erforderlich ist, verweist die Arbeitsassistenz an das Jobcoaching.

Zielgruppen

  • Menschen mit Beeinträchtigung/Erkrankung (körperliche-, kognitive-, psychische- oder Sinnesbeeinträchtigung), mit einem Behinderungsgrad von mindestens 30%
  • Dienstgeber:innen, die Menschen mit Behinderung eingestellt haben bzw. beabsichtigen, Menschen mit Behinderung einzustellen.

Kernleistungen

  • Beratung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zur Erlangung von Arbeitsplätzen
  • Beratung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zur Erhaltung von gefährdeten Arbeitsplätzen
  • Hilfestellung bei Konflikten am Arbeitsplatz
  • Abklärung der beruflichen Perspektiven
  • Beratung von Dienstgeber:innen und betrieblichen Helfern:innen
  • Zusammenarbeit mit sämtlichen Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die bei der Sicherung des Arbeitsplatzes kompetente Hilfe leisten.

Zugang

direkt über die dafür-Zentrale in Hohenems

Kostentragung

durch das Sozialministeriumservice

Links

dafür - Arbeitsassistenz Vorarlberg
Dachverband berufliche Integration - Arbeitsassistenz
Informationen zu Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz

 

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt

Beschreibung

Nachschlagewerk über Allgemeines zur Lohn- und Einkommenssteuer, Steuertarif, Absetzbeträge, Geltendmachung bei der Veranlagung, ...

Links

Zuständige Institution

Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
E-Mail
Website

Kontaktperson

Marion Ausserer M.A.
Geschäftsbereichsleiterin Arbeiten & Beschäftigen

Tel: +43 55 23 506 - 10 100
E-Mail
Website

Beschreibung

Arbeiten & Beschäftigen- Arbeiten wie jeder andere auch
Arbeit ist ein Menschenrecht und für Menschen mit Behinderungen in mehrfacher Hinsicht elementar für ihre Lebensqualität.
Der Geschäftsbereich „Arbeiten & Beschäftigen“ bietet ein breitgefächertes innovatives Dienstleistungsangebot: von der Arbeit in einer Werkstätte, über Arbeitsplätze in den eigenen Gastronomie-, Handels- oder Produktions- und Logistikbetrieben bis hin zur Begleitung am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Unsere Standorte verstehen sich als offene Begegnungs- und Impulszentren und unsere Teams bauen nachhaltige Kooperationen mit Vereinen, Initiativen, Gemeinden und Wirtschaftsbetrieben auf.
Dadurch werden viele Brücken in die Gesellschaft und zur Wirtschaft gebaut und für die Beschäftigten ein Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen. Ein eigenes Qualifizierungsprogramm unterstützt dabei.

Zielgruppen

Menschen mit Behinderungen 

Ziele/Wirkung

Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen mit einem umfangreichen und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmten Beschäftigungsangebot zu unterstützen. Damit streben wir im Bereich Arbeit größtmögliche Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen an.   

Kernleistungen

Schwerpunkt Arbeit

LOT - Lernen, Orientieren, Trainieren - Lebenshilfe Vorarlberg
Miteinander Arbeiten in Werkstätten und Fachwerkstätten - Lebenshilfe Vorarlberg
Jobkombi - Lebenshilfe Vorarlberg
Jobwärts - Lebenshilfe Vorarlberg

Auch die Arbeit mit Dienstvertrag wird forciert: In den vergangenen Jahren hat die Lebenshilfe neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die von den Arbeitsbedingungen her mit jenen in der freien Wirtschaft vergleichbar sind. 
Ob in Kiosken, am Sunnahof oder in den beiden Brockenhäusern.

Schwerpunkt Teilhabe

Schwerpunkt Teilhabe – Individuelle, regionale Begleitung - Lebenshilfe Vorarlberg

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Lebenshilfe Vorarlberg - Schwerpunkt Arbeit
Lebenshilfe Vorarlberg - Schwerpunkt Teilhabe
Lebenshilfe Vorarlberg - Dienstleister und Arbeitgeber
Lebenshilfe Vorarlberg - ARTelier
Lebenshilfe Vorarlberg - Urlaubsbegleitung im Kleinwalsertal
Lebenshilfe Vorarlberg - Alle Standorte

 

Zuständige Institution

Sunnahof Lebenshilfe Vorarlberg GmbH
Tufers 33
6811 Göfis
Tel: +43 55 22 70 444
Fax: +43 55 22 70 444 22 109
E-Mail
Website

Kontaktperson

Geschäftsführer
Christian Zangerle
Tel: +43 55 22 70 444 
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Beschreibung

Am biologisch geführten Sunnahof Tufers und am Sunnahof St. Arbogast finden derzeit über 60 Menschen mit Behinderungen eine Vielfalt an Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Einklang mit der Natur. In der Gärtnerei wird ausschließlich mit Nützlingen, Biodünger und Komposterde gearbeitet. Neben der Möglichkeit Kräuter, Sträucher, Setzlinge und Blumen zu kaufen kann auch Rasenpflege oder das Überwintern von Kübelpflanzen in Anspruch genommen werden. Die Tischlerei ist mit einem guten Maschinenpark und hellen, lichtdurchfluteten Arbeitsräumen ausgestattet. Als Partner:innen für Firmen, Vereine oder Privatpersonen erledigen hier Menschen mit und ohne Behinderungen im Team Holz- Montage- und Serienaufträge. Zusätzlich bietet die Landwirtschaft mit Rindern, Ziegen, Schafen, Hühnern und Schweinen verantwortungsvolle Tätigkeiten für die betreuten Mitarbeiter:innen und in der Hofgatronomie und im Hofladen wird ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen gelebt.

Neben dem Arbeitsbereich bietet der Sunnahof verschiedene Wohnmöglichkeiten an.

Zielgruppen

Menschen mit Behinderungen nach Vollendung der Schulpflicht.

Ziele/Wirkung

Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen mit einem umfangreichen und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmten Beschäftigungsangebot zu unterstützen und zu qualifizieren. Die Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung auf dem regulären Arbeitsplatz ist Kern der Arbeit am Sunnahof. Im Mittelpunkt im Bereich Arbeit sowie Wohnen steht immer die größtmögliche Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Lebenshilfe Vorarlberg - Sunnahof

Zuständige Institution

Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Tel: +43 1 534 44-39

Beschreibung

Die beiden Fonds bieten Unterstützungen an kranke bzw. körperlich beeinträchtigte Gewerkschaftsmitglieder:innen, insbesondere bei Bedürftigkeit auf Grund langer schwerer Krankheit, hoher Kosten für Heil- und Behelfsmittel, Umbauten anlässlich der Behinderung, Kauf eines behindertengerechten Autos durch einen begünstigten Behinderten bzw. Kauf eines Autos durch einen begünstigten Behinderten.

Die Unterstützung wird einmal in vier Jahren gewährt, Unterstützungen des Karl-Maisel-Fonds erst nach einer Mitgliedschaftsdauer von drei Jahren. Zuschüsse für Schulden, Zahnersatz, Sehbehelfe und Schulden wegen Scheidung werden nicht gewährt.

Antrag
Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie bei der ÖGB-Landesorganisation Vorarlberg
Steingasse 2
6800 Feldkirch
Tel.: +43 5522 3553
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