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Zuständige Institution
Beschreibung
Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung und erste Auffälligkeiten treten in der Regel in der frühen Kindheit auf. ASS ist eine Wahrnehmungs- bzw. Informationsverarbeitungsstörung. Dies führt zu Beeinträchtigungen vor allem im sozialen und kommunikativen Bereich sowie in der Handlungsfähigkeit. Aufgrund der vielfältigen Symptome und der sehr unterschiedlichen Erscheinungsbilder stellt eine ASS häufig eine große Herausforderung dar.
Zielgruppen
Kernleistungen
Kostentragung
Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.
Links
Zuständige Institution
Beschreibung
Ausgleichstaxe:
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes - der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt - gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen. Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer:innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht).
Kann oder will der/die Dienstgeber:in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Sozialministeriumservice die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben.
Beträge - Ausgleichstaxe und Prämie
Diese Beträge werden durch Verordnung des Sozialministeriums jährlich angepasst.
Die Ausgleichstaxe ist nicht als Strafe zu verstehen, sondern soll den Mehraufwand ausgleichen, den Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, gegenüber jenen Firmen haben, die dies nicht tun.
Prämie:
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten, erhält der/die Dienstgeber:in vom Sozialministeriumservice aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.
Links
Zuständige Institution
Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website
Beschreibung
Für einen behinderungsbedingten Mehraufwand im Rahmen einer weiteren Schul- oder Berufsausbildung nach Abschluss der Schulpflicht kann für die weitere Ausbildung von der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.
Bei einer weiteren schulischen oder universitären Ausbildung erfolgt keine Einstufung nach dem Grad der Behinderung. Für den Antrag ist jedoch ein ärztliches Gutachten beizubringen, das den Grad der Behinderung beschreibt.
Der Antrag auf Ausbildungsbeihilfe kann jederzeit eingebracht und muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Die Beihilfe wird so lange gewährt, bis die Ausbildung abgeschlossen ist oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.
Zielgruppe
Folgende Schüler:innen können diese Beihilfe beziehen:
- Schüler:innen nach Abschluss der 10. Schulstufe (mittlere oder höhere Schule)
- Schüler:innen an einer Pflichtschule in einem Internat
- Schüler:innen, die nach Beendigung der Pflichtschulausbildung eine Schul- oder Berufsausbildung in einer Unterrichts- oder Ausbildungseinrichtung absolvieren, deren Zeugnisse staatlich anerkannt werden
- Studierende, die an einem Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung teilnehmen
- Schüler:innen in Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst
- Auszubildende an einer Hebammenlehranstalt
- Lehrlinge
- Studierende, die im Ausland in einer vergleichbaren Schul- oder Berufsausbildung stehen
Erforderliche Unterlagen
Für schulische oder universitäre Ausbildung:
- Ärztliches Gutachten
- Inskriptionsbestätigung
- Bestätigung über den Studienerfolg oder des schulischen Erfolgs (Zeugnisse, Prüfungsbescheinigungen)
- Nachweis über weitere bezogene Beihilfen und Zuschüsse
Für Lehrlingsausbildung:
- Einstufungsbescheid (mindestens 50-prozentiger Behinderungsgrad notwendig)
- Kopie des Lehrvertrags
- Nachweis über weitere bezogene Beihilfen und Zuschüsse
Hinweis:
Personen, die im Ausland in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, müssen vergleichbare Nachweise erbringen.
Zuschussdauer und -höhe:
Die genaue Höhe der Förderung richtet sich u.a. nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes – außerdem werden weitere erhaltene Beihilfen und Zuschüsse (z.B. Studienbeihilfe) abgezogen.
Links
österreich.gv.at - Ausbildungsbeihilfe
Weitere Informationen / Formulare
Sozialministeriumservice - Arbeit und Ausbildung
Audiopädagogische Frühförderung - LZH
Zuständige Institution
sms +43 664 461 09 53
Kontakt
Teresa Schneider, BSc – Leitung Früherziehung, Logopädin, KindergartenpädagoginTel. +43 664 88 230 581
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Damit sich die Hör- und Sprachfähigkeit eines Kindes mit Hörbeeinträchtigung bestmöglich entwickeln kann, muss für die betroffene Familie eine bestmögliche Ausgangssituation geschaffen werden.
- Eine frühe medizinische Abklärung
- Bei einer chronischen Hörbeeinträchtigung je nach Bedarf eine frühe individuelle Hörgeräteanpassung
- Anleitung, Beratung und Begleitung der Eltern
- Individuelle therapeutische Maßnahmen für das hörbeeinträchtigte Kind
Zielgruppen
- mit leicht- bis hochgradiger Hörbeeinträchtigung, sowie gehörlose Kinder
- mit zentralen Hörbeeinträchtigungen
- mit zusätzlichen Beeinträchtigungen
- und deren Eltern und anderen Bezugspersonen
Kernleistungen
Ziele und Inhalte
- Ganzheitliche Entwicklungsförderung
- Hör- und Sprachtherapie im Sinne der auditiv-verbalen Erziehung
- Pädagogisch-therapeutische Unterstützung im familiären Umfeld zur Hör- und Sprachförderung im Alltag
- Angebote zur Hörentwicklung, wie Wahrnehmen von akustischen Reizen und Hörmustern, Erkennen und Unterscheiden von Geräuschen, Lauten oder Sprache und rhythmisch-musikalische Erziehung
- Angebote zur Sprachentwicklung, wie Sprachaufnahme, -verarbeitung, -verständnis und –produktion
- Entwicklung einer altersadäquaten Kommunikation
- Prävention von Wahrnehmungs-, Lern- und Verhaltensproblemen
- Begleitung und Beratung der Eltern in ihren besonderen Erziehungssituationen
- Unterstützung beim Einsatz und der Anwendung technischer Hilfsmittel
- Kindergarten am LZH für 3- bis 6-jährige Kinder mit Hörbeeinträchtigungen
- Begleitung inkludierter Kindergartenkinder mit Hörbeeinträchtigungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Hörgeräteakustiker:innen, anderen Therapiestellen, Kindergartenpädagog:innen, usw.
- Regelmäßige Eltern-Kind-Treffen am LZH zur Kontaktaufnahme und zum Austausch für betroffene Familien
Arbeitsvermittlung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen - a-plus
Dienstag, 30 Juli 2019 08:14Zuständige Institution
a-plus Arbeitsprojektentwicklung GmbH
Bildgasse 10d
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 39 46 18
E-Mail
Website
Kurzbeschreibung
a-plus – soziales Personalleasing – bietet arbeitssuchenden Menschen Unterstützung an, die durch eine gesundheitliche Einschränkung keinen Arbeitsplatz finden oder diesen verloren haben.
Zielgruppen
Wir stellen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen jeglicher Art ein.
Dazu gehören
- Personen mit körperlichen Einschränkungen wie zum Beispiel Rückenproblemen, Zuckerkrankheit, Einschränkungen nach Operationen...
- Personen mit psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Depression, Burnout, Psychosen,…
- Personen mit Abschluss des sonderpädagogischen Zentrums.
Kernleistungen
Angebot für Arbeitssuchende
- Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeit.
- Je nach Bedarf begleiten wir Sie während der gesamten Anstellung.
- Wir stehen Ihnen bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zur Verfügung
- Bei a-plus werden Sie betriebsüblich entlohnt.
- Unser Ziel ist ein langfristiger Arbeitsplatz für Sie
Angebot für Unternehmen
Wir finden für Sie die passenden Mitarbeiter:innen mit der richtigen Qualifikation.
- Personalauswahl
- Soziales Personalleasing
- kein Risiko
- fairer Preis
- kein bürokratischer Aufwand
Zugang
Unsere Dienstleistungen können nach telefonischer Anmeldung kostenlos in Anspruch genommen werden.
Kostentragung
durch das Sozialministeriumservice
Arbeitsunfall und Berufskrankheit - allgemeines
Zuständige Institution
Außenstelle Dornbirn
Fax: +43 5 93 93-34915
Beschreibung
Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind plötzlich von außen her schädigend auf den Körper einwirkende Ereignisse, die mit der unfallversicherten Tätigkeit im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen.
Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.
Bestimmte Unfälle sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt, selbst wenn sie Personen betreffen, die nicht unfallversichert sind. Dazu gehören z. B. Unfälle bei der Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder beim Blutspenden, Unfälle beim Einsatz von Mitgliedern oder Helfer:innen von Hilfsorganisationen.
Berufskrankheiten
Als Berufskrankheiten gelten die im ASVG Anlage 1 (als ein Teil des Gesetzes) ausdrücklich verzeichneten Krankheiten (Liste der Berufskrankheiten), wenn sie durch die berufliche Tätigkeit hervorgerufen wurden, z. B. Erkrankungen durch Lärm, Schadstoffe und dgl.
Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten ist dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als Anlage 1 beigefügt. Durch eine Generalklausel stehen auch Krankheiten unter Versicherungsschutz, die nicht in dieser Liste enthalten sind; sie müssen nachweisbar berufsbedingt sein und durch schädigende Stoffe oder Strahlen hervorgerufen werden.
Auslöser für Berufskrankheiten sind beispielhaft
- gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe wie Blei, Toluol, Trichlorethan, Arsen, Benzol, Phosphor, Quecksilber
- physikalische Einwirkungen wie Lärm, ständiger Druck, Erschütterungen, Strahlung
- Infektionserreger wie Hepatitis A, B oder C, Salmonellen, Tuberkulose
- Stäube, welche die Atemwege oder Lunge belasten, wie Quarzstaub, Asbest und Hartmetallstaub
- Hautkrankheiten wie akutes oder chronisches Hautekzem
- allergische Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale durch z.B. Mehlstaub oder Isocyanate
Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten
Bei Verdacht einer Berufskrankheit ist die/der behandelnde Ärzt:in verpflichtet eine Berufskrankheitsmeldung zu machen. Auch das Unternehmen (Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer/:innen) kann eine Anzeige erstatten. Für die BK-Meldung sind die von der AUVA ausgearbeiteten Formulare für Ärzt:innen und Unternehmen zu verwenden.
Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens wird festgestellt, ob eine Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger erfolgt und ob eine BK-Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit bezahlt wird.
Arbeitsplatzsicherungszuschuss
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Bemessungsgrundlage, bis zu einer Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe.
Dauer des Zuschusses
Für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung jeweils für ein Jahr, maximal aber für drei Jahre.
Bei einer besonderen Gefährdungssituation kann der maximale Bewilligungszeitraum
- bei Jugendlichen bis 24 Jahre mit einem besonderen Nachreifungsbedarf
- Menschen ab Absolvierung des 50. Lebensjahres und
- Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen
auf bis zu insgesamt fünf Jahre erstreckt werden.
Arbeitsplatzbezogene Förderungen für Arbeitgeber:innen
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Mögliche Lohnförderungen können sein:
- Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus
- Integrationsbeihilfe
- Entgeltbeihilfe
- Arbeitsplatzsicherungszuschuss
- Inklusionsbonus für Lehrlinge
Weitere Zuschüsse und Förderungen sind möglich für:
- behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen
- Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Schulungs- und Ausbildungskosten
Zielgruppen
- Personen, die über einen Grad der Behinderung von min. 30 vH. verfügen.
Zuständig für diesen Personenkreis ist das Amt der Vbg. Landesregierung, Abt. IVa, Integrations-/Behindertenhilfe: +43 (0) 5574 / 511 - 24105; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Personen, die über einen Grad der Behinderung von min. 50 vH. verfügen und per Bescheid des Sozialministeriumservice dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören.
Zuständig für diesen Personenkreis ist das Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
Zugang
Anträge an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IVa
Links
Arbeitnehmerveranlagungen - Steuerbuch
Zuständige Institution
Beschreibung
Links
Arbeiten und Beschäftigen - Lebenshilfe Vorarlberg
Zuständige Institution
Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
E-Mail
Website
Kontaktperson
Marion Ausserer M.A.
Geschäftsbereichsleiterin Arbeiten & Beschäftigen
Tel: +43 55 23 506 - 10 100
E-Mail
Website
Beschreibung
Arbeiten & Beschäftigen- Arbeiten wie jeder andere auch
Arbeit ist ein Menschenrecht und für Menschen mit Behinderungen in mehrfacher Hinsicht elementar für ihre Lebensqualität.
Der Geschäftsbereich „Arbeiten & Beschäftigen“ bietet ein breitgefächertes innovatives Dienstleistungsangebot: von der Arbeit in einer Werkstätte, über Arbeitsplätze in den eigenen Gastronomie-, Handels- oder Produktions- und Logistikbetrieben bis hin zur Begleitung am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Unsere Standorte verstehen sich als offene Begegnungs- und Impulszentren und unsere Teams bauen nachhaltige Kooperationen mit Vereinen, Initiativen, Gemeinden und Wirtschaftsbetrieben auf.
Dadurch werden viele Brücken in die Gesellschaft und zur Wirtschaft gebaut und für die Beschäftigten ein Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen. Ein eigenes Qualifizierungsprogramm unterstützt dabei.
Zielgruppen
Menschen mit Behinderungen
Ziele/Wirkung
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen mit einem umfangreichen und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmten Beschäftigungsangebot zu unterstützen. Damit streben wir im Bereich Arbeit größtmögliche Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen an.
Kernleistungen
Schwerpunkt Arbeit
LOT - Lernen, Orientieren, Trainieren - Lebenshilfe Vorarlberg
Miteinander Arbeiten in Werkstätten und Fachwerkstätten - Lebenshilfe Vorarlberg
Jobkombi - Lebenshilfe Vorarlberg
Jobwärts - Lebenshilfe Vorarlberg
Auch die Arbeit mit Dienstvertrag wird forciert: In den vergangenen Jahren hat die Lebenshilfe neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die von den Arbeitsbedingungen her mit jenen in der freien Wirtschaft vergleichbar sind.
Ob in Kiosken, am Sunnahof oder in den beiden Brockenhäusern.
Schwerpunkt Teilhabe
Schwerpunkt Teilhabe – Individuelle, regionale Begleitung - Lebenshilfe Vorarlberg
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
Lebenshilfe Vorarlberg - Schwerpunkt Arbeit
Lebenshilfe Vorarlberg - Schwerpunkt Teilhabe
Lebenshilfe Vorarlberg - Dienstleister und Arbeitgeber
Lebenshilfe Vorarlberg - ARTelier
Lebenshilfe Vorarlberg - Urlaubsbegleitung im Kleinwalsertal
Lebenshilfe Vorarlberg - Alle Standorte