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Audiopädagogische Frühförderung - LZH
Zuständige Institution
sms +43 664 461 09 53
Kontakt
Teresa Schneider, BSc – Leitung Früherziehung, Logopädin, KindergartenpädagoginTel. +43 664 88 230 581
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Damit sich die Hör- und Sprachfähigkeit eines Kindes mit Hörbeeinträchtigung bestmöglich entwickeln kann, muss für die betroffene Familie eine bestmögliche Ausgangssituation geschaffen werden.
- Eine frühe medizinische Abklärung
- Bei einer chronischen Hörbeeinträchtigung je nach Bedarf eine frühe individuelle Hörgeräteanpassung
- Anleitung, Beratung und Begleitung der Eltern
- Individuelle therapeutische Maßnahmen für das hörbeeinträchtigte Kind
Zielgruppen
- mit leicht- bis hochgradiger Hörbeeinträchtigung, sowie gehörlose Kinder
- mit zentralen Hörbeeinträchtigungen
- mit zusätzlichen Beeinträchtigungen
- und deren Eltern und anderen Bezugspersonen
Kernleistungen
Ziele und Inhalte
- Ganzheitliche Entwicklungsförderung
- Hör- und Sprachtherapie im Sinne der auditiv-verbalen Erziehung
- Pädagogisch-therapeutische Unterstützung im familiären Umfeld zur Hör- und Sprachförderung im Alltag
- Angebote zur Hörentwicklung, wie Wahrnehmen von akustischen Reizen und Hörmustern, Erkennen und Unterscheiden von Geräuschen, Lauten oder Sprache und rhythmisch-musikalische Erziehung
- Angebote zur Sprachentwicklung, wie Sprachaufnahme, -verarbeitung, -verständnis und –produktion
- Entwicklung einer altersadäquaten Kommunikation
- Prävention von Wahrnehmungs-, Lern- und Verhaltensproblemen
- Begleitung und Beratung der Eltern in ihren besonderen Erziehungssituationen
- Unterstützung beim Einsatz und der Anwendung technischer Hilfsmittel
- Kindergarten am LZH für 3- bis 6-jährige Kinder mit Hörbeeinträchtigungen
- Begleitung inkludierter Kindergartenkinder mit Hörbeeinträchtigungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Hörgeräteakustiker:innen, anderen Therapiestellen, Kindergartenpädagog:innen, usw.
- Regelmäßige Eltern-Kind-Treffen am LZH zur Kontaktaufnahme und zum Austausch für betroffene Familien
Arbeitsvermittlung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen - a-plus
Dienstag, 30 Juli 2019 08:14Zuständige Institution
a-plus Arbeitsprojektentwicklung GmbH
Bildgasse 10d
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 39 46 18
E-Mail
Website
Kurzbeschreibung
a-plus – soziales Personalleasing – bietet arbeitssuchenden Menschen Unterstützung an, die durch eine gesundheitliche Einschränkung keinen Arbeitsplatz finden oder diesen verloren haben.
Zielgruppen
Wir stellen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen jeglicher Art ein.
Dazu gehören
- Personen mit körperlichen Einschränkungen wie zum Beispiel Rückenproblemen, Zuckerkrankheit, Einschränkungen nach Operationen...
- Personen mit psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Depression, Burnout, Psychosen,…
- Personen mit Abschluss des sonderpädagogischen Zentrums.
Kernleistungen
Angebot für Arbeitssuchende
- Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeit.
- Je nach Bedarf begleiten wir Sie während der gesamten Anstellung.
- Wir stehen Ihnen bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zur Verfügung
- Bei a-plus werden Sie betriebsüblich entlohnt.
- Unser Ziel ist ein langfristiger Arbeitsplatz für Sie
Angebot für Unternehmen
Wir finden für Sie die passenden Mitarbeiter:innen mit der richtigen Qualifikation.
- Personalauswahl
- Soziales Personalleasing
- kein Risiko
- fairer Preis
- kein bürokratischer Aufwand
Zugang
Unsere Dienstleistungen können nach telefonischer Anmeldung kostenlos in Anspruch genommen werden.
Kostentragung
durch das Sozialministeriumservice
Arbeitsunfall und Berufskrankheit - allgemeines
Zuständige Institution
Außenstelle Dornbirn
Fax: +43 5 93 93-34915
Beschreibung
Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind plötzlich von außen her schädigend auf den Körper einwirkende Ereignisse, die mit der unfallversicherten Tätigkeit im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen.
Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.
Bestimmte Unfälle sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt, selbst wenn sie Personen betreffen, die nicht unfallversichert sind. Dazu gehören z. B. Unfälle bei der Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder beim Blutspenden, Unfälle beim Einsatz von Mitgliedern oder Helfer:innen von Hilfsorganisationen.
Berufskrankheiten
Als Berufskrankheiten gelten die im ASVG Anlage 1 (als ein Teil des Gesetzes) ausdrücklich verzeichneten Krankheiten (Liste der Berufskrankheiten), wenn sie durch die berufliche Tätigkeit hervorgerufen wurden, z. B. Erkrankungen durch Lärm, Schadstoffe und dgl.
Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten ist dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als Anlage 1 beigefügt. Durch eine Generalklausel stehen auch Krankheiten unter Versicherungsschutz, die nicht in dieser Liste enthalten sind; sie müssen nachweisbar berufsbedingt sein und durch schädigende Stoffe oder Strahlen hervorgerufen werden.
Auslöser für Berufskrankheiten sind beispielhaft
- gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe wie Blei, Toluol, Trichlorethan, Arsen, Benzol, Phosphor, Quecksilber
- physikalische Einwirkungen wie Lärm, ständiger Druck, Erschütterungen, Strahlung
- Infektionserreger wie Hepatitis A, B oder C, Salmonellen, Tuberkulose
- Stäube, welche die Atemwege oder Lunge belasten, wie Quarzstaub, Asbest und Hartmetallstaub
- Hautkrankheiten wie akutes oder chronisches Hautekzem
- allergische Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale durch z.B. Mehlstaub oder Isocyanate
Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten
Bei Verdacht einer Berufskrankheit ist die/der behandelnde Ärzt:in verpflichtet eine Berufskrankheitsmeldung zu machen. Auch das Unternehmen (Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer/:innen) kann eine Anzeige erstatten. Für die BK-Meldung sind die von der AUVA ausgearbeiteten Formulare für Ärzt:innen und Unternehmen zu verwenden.
Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens wird festgestellt, ob eine Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger erfolgt und ob eine BK-Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit bezahlt wird.
Arbeitsplatzsicherungszuschuss
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Bemessungsgrundlage, bis zu einer Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe.
Dauer des Zuschusses
Für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung jeweils für ein Jahr, maximal aber für drei Jahre.
Bei einer besonderen Gefährdungssituation kann der maximale Bewilligungszeitraum
- bei Jugendlichen bis 24 Jahre mit einem besonderen Nachreifungsbedarf
- Menschen ab Absolvierung des 50. Lebensjahres und
- Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen
auf bis zu insgesamt fünf Jahre erstreckt werden.
Arbeitsplatzbezogene Förderungen für Arbeitgeber:innen
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Mögliche Lohnförderungen können sein:
- Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus
- Integrationsbeihilfe
- Entgeltbeihilfe
- Arbeitsplatzsicherungszuschuss
- Inklusionsbonus für Lehrlinge
Weitere Zuschüsse und Förderungen sind möglich für:
- behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen
- Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Schulungs- und Ausbildungskosten
Zielgruppen
- Personen, die über einen Grad der Behinderung von min. 30 vH. verfügen.
Zuständig für diesen Personenkreis ist das Amt der Vbg. Landesregierung, Abt. IVa, Integrations-/Behindertenhilfe: +43 (0) 5574 / 511 - 24105; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Personen, die über einen Grad der Behinderung von min. 50 vH. verfügen und per Bescheid des Sozialministeriumservice dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören.
Zuständig für diesen Personenkreis ist das Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
Zugang
Anträge an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IVa
Links
Arbeitsassistenz - dafür
Dienstag, 30 Juli 2019 08:09Zuständige Institution
dafür gem. GmbH
Markus Sittikusstraße 20
6845 Hohenems
Tel: +43 5576 20770
Fax: +43 720 520533
E-Mail
Website
Kurzbeschreibung
Beratung und Unterstützung sowohl für Jugendliche und Erwachsene im Alter von 15 – 65 Jahren mit einer Beeinträchtigung als auch für Arbeitgeberinnen
Erlangung von Arbeitsplätzen bzw. zur Sicherung von Dienstverhältnissen für Menschen mit Behinderungen.
Beschreibung
Das Angebot der Arbeitsassistenz richtet sich sowohl an Menschen mit Behinderung als auch an Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen beziehungsweise beschäftigen wollen.
Die Arbeitsassistenz ist ein allgemein zugängliches, unentgeltliches Angebot.
Die Arbeitsassistenz unterstützt sowohl bei der Arbeitsplatzsuche als auch bei der Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen. Ist eine besonders intensive Betreuung durch eine berufliche Assistenz erforderlich ist, verweist die Arbeitsassistenz an das Jobcoaching.
Zielgruppen
- Menschen mit Beeinträchtigung/Erkrankung (körperliche-, kognitive-, psychische- oder Sinnesbeeinträchtigung), mit einem Behinderungsgrad von mindestens 30%
- Dienstgeber:innen, die Menschen mit Behinderung eingestellt haben bzw. beabsichtigen, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Kernleistungen
- Beratung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zur Erlangung von Arbeitsplätzen
- Beratung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zur Erhaltung von gefährdeten Arbeitsplätzen
- Hilfestellung bei Konflikten am Arbeitsplatz
- Abklärung der beruflichen Perspektiven
- Beratung von Dienstgeber:innen und betrieblichen Helfern:innen
- Zusammenarbeit mit sämtlichen Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die bei der Sicherung des Arbeitsplatzes kompetente Hilfe leisten.
Zugang
direkt über die dafür-Zentrale in Hohenems
Kostentragung
durch das Sozialministeriumservice
Links
dafür - Arbeitsassistenz Vorarlberg
Dachverband berufliche Integration - Arbeitsassistenz
Informationen zu Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz
Arbeitnehmerveranlagungen - Steuerbuch
Zuständige Institution
Beschreibung
Links
Arbeiten und Beschäftigen - Lebenshilfe Vorarlberg
Zuständige Institution
Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
E-Mail
Website
Kontaktperson
Marion Ausserer M.A.
Geschäftsbereichsleiterin Arbeiten & Beschäftigen
Tel: +43 55 23 506 - 10 100
E-Mail
Website
Beschreibung
Arbeiten & Beschäftigen- Arbeiten wie jeder andere auch
Arbeit ist ein Menschenrecht und für Menschen mit Behinderungen in mehrfacher Hinsicht elementar für ihre Lebensqualität.
Der Geschäftsbereich „Arbeiten & Beschäftigen“ bietet ein breitgefächertes innovatives Dienstleistungsangebot: von der Arbeit in einer Werkstätte, über Arbeitsplätze in den eigenen Gastronomie-, Handels- oder Produktions- und Logistikbetrieben bis hin zur Begleitung am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Unsere Standorte verstehen sich als offene Begegnungs- und Impulszentren und unsere Teams bauen nachhaltige Kooperationen mit Vereinen, Initiativen, Gemeinden und Wirtschaftsbetrieben auf.
Dadurch werden viele Brücken in die Gesellschaft und zur Wirtschaft gebaut und für die Beschäftigten ein Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen. Ein eigenes Qualifizierungsprogramm unterstützt dabei.
Zielgruppen
Menschen mit Behinderungen
Ziele/Wirkung
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen mit einem umfangreichen und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmten Beschäftigungsangebot zu unterstützen. Damit streben wir im Bereich Arbeit größtmögliche Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen an.
Kernleistungen
Schwerpunkt Arbeit
LOT - Lernen, Orientieren, Trainieren - Lebenshilfe Vorarlberg
Miteinander Arbeiten in Werkstätten und Fachwerkstätten - Lebenshilfe Vorarlberg
Jobkombi - Lebenshilfe Vorarlberg
Jobwärts - Lebenshilfe Vorarlberg
Auch die Arbeit mit Dienstvertrag wird forciert: In den vergangenen Jahren hat die Lebenshilfe neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die von den Arbeitsbedingungen her mit jenen in der freien Wirtschaft vergleichbar sind.
Ob in Kiosken, am Sunnahof oder in den beiden Brockenhäusern.
Schwerpunkt Teilhabe
Schwerpunkt Teilhabe – Individuelle, regionale Begleitung - Lebenshilfe Vorarlberg
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
Lebenshilfe Vorarlberg - Schwerpunkt Arbeit
Lebenshilfe Vorarlberg - Schwerpunkt Teilhabe
Lebenshilfe Vorarlberg - Dienstleister und Arbeitgeber
Lebenshilfe Vorarlberg - ARTelier
Lebenshilfe Vorarlberg - Urlaubsbegleitung im Kleinwalsertal
Lebenshilfe Vorarlberg - Alle Standorte
Arbeiten am Sunnahof -Lebenshilfe Vorarlberg
Zuständige Institution
Sunnahof Lebenshilfe Vorarlberg GmbH
Tufers 33
6811 Göfis
Tel: +43 55 22 70 444
Fax: +43 55 22 70 444 22 109
E-Mail
Website
Kontaktperson
Geschäftsführer
Christian Zangerle
Tel: +43 55 22 70 444
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Beschreibung
Am biologisch geführten Sunnahof Tufers und am Sunnahof St. Arbogast finden derzeit über 60 Menschen mit Behinderungen eine Vielfalt an Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Einklang mit der Natur. In der Gärtnerei wird ausschließlich mit Nützlingen, Biodünger und Komposterde gearbeitet. Neben der Möglichkeit Kräuter, Sträucher, Setzlinge und Blumen zu kaufen kann auch Rasenpflege oder das Überwintern von Kübelpflanzen in Anspruch genommen werden. Die Tischlerei ist mit einem guten Maschinenpark und hellen, lichtdurchfluteten Arbeitsräumen ausgestattet. Als Partner:innen für Firmen, Vereine oder Privatpersonen erledigen hier Menschen mit und ohne Behinderungen im Team Holz- Montage- und Serienaufträge. Zusätzlich bietet die Landwirtschaft mit Rindern, Ziegen, Schafen, Hühnern und Schweinen verantwortungsvolle Tätigkeiten für die betreuten Mitarbeiter:innen und in der Hofgatronomie und im Hofladen wird ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen gelebt.
Neben dem Arbeitsbereich bietet der Sunnahof verschiedene Wohnmöglichkeiten an.
Zielgruppen
Menschen mit Behinderungen nach Vollendung der Schulpflicht.
Ziele/Wirkung
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen mit einem umfangreichen und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmten Beschäftigungsangebot zu unterstützen und zu qualifizieren. Die Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung auf dem regulären Arbeitsplatz ist Kern der Arbeit am Sunnahof. Im Mittelpunkt im Bereich Arbeit sowie Wohnen steht immer die größtmögliche Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen.
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
Anton-Proksch-Fonds und Karl-Maisel-Fonds des österr. Gewerkschaftsbundes
Zuständige Institution
Website
Beschreibung
Die beiden Fonds bieten Unterstützungen an kranke bzw. körperlich beeinträchtigte Gewerkschaftsmitglieder:innen, insbesondere bei Bedürftigkeit auf Grund langer schwerer Krankheit, hoher Kosten für Heil- und Behelfsmittel, Umbauten anlässlich der Behinderung, Kauf eines behindertengerechten Autos durch einen begünstigten Behinderten bzw. Kauf eines Autos durch einen begünstigten Behinderten.
Die Unterstützung wird einmal in vier Jahren gewährt, Unterstützungen des Karl-Maisel-Fonds erst nach einer Mitgliedschaftsdauer von drei Jahren. Zuschüsse für Schulden, Zahnersatz, Sehbehelfe und Schulden wegen Scheidung werden nicht gewährt.
Antrag
Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie bei der ÖGB-Landesorganisation Vorarlberg
Steingasse 2
6800 Feldkirch
Tel.: +43 5522 3553
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Website