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Antidiskriminierungsgesetz (ADG) Vorarlberg

Published in Landesgesetze
Dienstag, 30 Juli 2019 08:05

Beschreibung

Das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juni 2005, setzt die Richtlinien der EU zur Verhinderung von Diskriminierungen

  • aus rassischen oder ethnischen Gründen,
  • aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung,
  • einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie des Geschlechtes

für den Bereich der Landesgesetzgebung und Landesverwaltung um. 

Das Gesetz gilt für alle angeführten Diskriminierungen in folgenden Angelegenheiten, soweit sie in die Regelungskompetenz des Landes fallen:

  • Dienstrecht der Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Personalvertretungsrecht,
  • Land- und Forstarbeitsrecht,
  • Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, einschließlich des beruflichen Aufstiegs,
  • Berufsberatung, Berufsaus- und –weiterbildung,
  • Umschulung sowie
  • Mitgliedschaft und Mitwirkung in beruflichen Vertretungen, einschließlich der Inanspruchnahme von deren Leistungen. 

Das Gesetz sieht neben einem allgemeinen Diskriminierungsverbot (Ausnahmen: gerechtfertigte Ungleichbehandlungen Paragraph 4) Vorschriften zur Gleichbehandlung von Dienstnehmern, Schadenersatzregelungen im Rahmen des Rechtsschutzes, ein allgemeines Benachteiligungsverbot sowie rechtliche Möglichkeiten, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, vor.

Darüber hinaus haben Antidiskriminierungsstellen

  • die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne Diskriminierungen zu fördern,
  • davon betroffene Personen zu unterstützen,
  • Untersuchungen und Überprüfungen durchzuführen sowie
  • Berichte zu erstatten und Empfehlungen vorzulegen, die mit Diskriminierungen im Zusammenhang stehen.

Zu Antidiskriminierungsstellen in Vorarlberg bestimmt wurden der Landesvolksanwalt, soweit es um Diskriminierungen in der Verwaltung des Landes sowie in anderen Bereichen geht als jenen, für die der Patientenanwalt zuständig ist, sowie der Patientenanwalt für Diskriminierungen von Patient:innen und Klient:innen im Rahmen seiner Zuständigkeit (Krankenanstalten, Alters- und Pflegeheime, diverse Sozialeinrichtungen).

Links

Antidiskriminierungsgesetz Vorarlberg
Das vollständige Antidiskriminierungsgesetz können Sie hier nachlesen.
Landesvolksanwalt für das Land Vorarlberg
Patientenanwalt für das Land Vorarlberg

Zuständige Institution

Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft
Landwehrstrasse 1
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 47 027
Fax: +43 5574 47 028
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Website

Kontaktperson

Dr. Angela Bahro
Tel: 05574 47 027
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Beschreibung

Ein Teilbereich der Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft ist die Antidiskriminierungsstelle.
Eingerichtet 2006 und seit 2012 auch zuständig für alle Angelegenheiten bei Diskriminierung auf Grund einer Behinderung, sofern sie in die Regelungskompetenz des Landes oder der Gemeinden fallen.
Antidiskriminierung bedeutet, dass es verboten ist eine Person zu diskriminieren. Diskriminierung heißt, dass eine Person benachteiligt wird, nur weil sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Es darf aber keine Ungleichbehandlung oder Benachteiligung geben aufgrund:

  • der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Ausrichtung oder
  • des Geschlechts

Zur Diskriminierung gehören auch Einschüchterung, Erniedrigung und Herabwürdigung, zum Beispiel durch sexuelle Belästigung.

Zielgruppen

Menschen mit Behinderungen

Kernleistungen

Unterstützung / Beratung betroffener Personen
Überprüfung behaupteter Verletzungen des Diskriminierungsverbots
Förderung, Schutz und Überwachung der UN-Behindertenkonvention
Berichte und Empfehlungen erstatten
Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen
Informationsaustausch (z.B. mit dem Monitoringausschuss des Bundes)
Förderung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
Zusammenarbeit mit anderen Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsstellen sowie der Anlaufstelle  für Chancengleichheit.

Links

Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg

Anonyme Alkoholiker - AA

Published in Selbsthilfegruppen
Montag, 29 Juli 2019 16:50

Zuständige Institution

Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
E-Mail
Website 

Beschreibung

Die Anonymen Alkoholiker:innen treffen sich regelmäßig, um ihre Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen. Durch den ständigen Kontakt mit den genesenden AA-Freunden, das Gefühl der Gemeinschaft und der Freundschaft kann der Zwang zum Trinken durchbrochen werden.

Zielgruppen

Die AA wenden sich in erster Linie an Alkoholiker:innen, die Hilfe suchen und an Menschen, die sich fragen, ob sie vielleicht Alkoholiker:in sind, oder die ein Problem mit Alkohol haben.

Zugang

Kontakt: 0664/4888200 (19 – 22 Uhr)

Links

Zuständige Institution

Verschiedene Institutionen
Details siehe im Abschnitt "Links"

Kurzbeschreibung

Für behinderte oder chronisch kranke Studienanfänger:innen und Studierende gibt es an den Universitäten und Fachhochschulen speziell Beauftragte, die Hilfestellungen leisten und Kontakte vermitteln. Sie beraten in Studienfragen, helfen bei der Studienorganisation und bei der Geräte- und Arbeitsmittelbeschaffung. Diese Beauftragten nehmen die Interessenvertretung für diesen Kreis von Studierenden wahr.

Angst / Panik für Betroffene

Published in Selbsthilfegruppen
Montag, 29 Juli 2019 16:46

Zuständige Institution

Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
E-Mail
Website

Beschreibung

Wir sind eine Selbsthilfegruppe für Menschen, für die Angst und Panik zum Problem/Thema geworden ist. Deshalb wollen wir uns durch Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und lernen unsere Angst, Panik zu verstehen, um sie zu bewältigen.
Ansprechen möchten wir Menschen, die von einer Angstkrankheit/Angststörung betroffen sind, unter ihrer Krankheit leiden und bereit sind, selbst aktiv zu werden um gemeinsam mit anderen Betroffenen daran zu arbeiten.
Darüber hinaus verstehen wir uns auch als neuen Bezugspunkt für Menschen, die sich aufgrund ihrer Angstkrankheit in die Isolation geflüchtet haben – und jetzt versuchen wollen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.
Bei unseren regelmäßigen Treffen sind alle Betroffenen herzlich willkommen.

Panik
Schweißausbruch, Schlaflosigkeit, Engegefühl, Herzrasen, Hitze-/Kältewelle, Atemnot, Unruhe, Zittern, Befürchtung zu sterben, die Kontrolle zu verlieren oder verrückt zu werden usw. können Anzeichen einer Angststörung sein, wenn diese plötzlich auftreten oder mit folgenden Situationen/Umständen verbunden sind…

Angst
auf der Straße, in engen Räumen, auf Türmen, Brücken und weiten Plätzen
in die Arbeit, Schule oder Uni zu gehen bzw. dort zu bleiben;
im Zug und Bus, in Straßenbahn U-Bahn und S-Bahn;
im Supermarkt, Kaufhaus, Aufzug, Kino, Auto, Flugzeug;
beim Friseur, Zahnarzt usw.
vor/im Kontakt mit anderen Menschen

Zielgruppen

Psychisch Erkrankte (Ängste, Panik)

Zugang

Kontakt: Lebensraum Bregenz  Tel: +43 5574 52700  

Links

Mit Angst und Panik leben lernen - Selbsthilfe Vorarlberg
Lebensraum Bregenz - Selbsthilfegruppe für Angst Panik
Nähere Informationen zur Selbsthilfegruppe Angst, Panik und zu anderen Selbsthilfegruppen, die sich in Bregenz treffen

Zuständige Institution

Caritas Vorarlberg - Familie und Kinder
Wichnergasse 22
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 200
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Website

Kontaktpersonen

Simone Rinderer BA
ab Rankweil Richtung Bregenz
Tel: +43 5522 200 1043
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Birgit Friedauer
ab Feldkirch Richtung Bludenz
Tel: +43 5522 200 1049
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Beschreibung

Es findet eine ambulante Entlastung für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung bei Ihnen zuhause, mit ausgebildetem Fachpersonal der Familienhilfe statt.
  • Halbtags und tageweise Entlastung bzw. nach Vereinbarung Montag bis Freitag
  • Nacht- und Wochenendentlastung von 22 bis 7 Uhr sowie am Samstag, Feiertag und Sonntag
Tätigkeiten in der ambulanten Familienentlastung: Die Mitarbeiter:innen der Familienhilfe übernehmen Betreuung, Begleitung, Pflege und Assistenz des Menschen mit Behinderung zu Hause sowie die Mitbetreuung von Geschwistern, die in der Familie leben. Durch die Verrichtung der anfallenden Hausarbeit wird der reguläre Tagesablauf in der Familie sichergestellt. 

Zielgruppen

Familien mit Kindern mit Behinderungen

Ziele/Wirkung

Entlastung und Ermöglichen der Teilhabe der Eltern an der Gesellschaft

Kostentragung

Das Land Vorarlberg unterstützt Familien mit Menschen mit Behinderung mit der Ausgabe von Leistungsbons. 

Rehabilitation und Therapie - SMO

Published in Rehabilitation, Kur
Mittwoch, 10 Juli 2019 14:38

Zuständige Institution

SMO Neurologische Rehabilitation
Zentrale
Mehrerauerstraße 72
6900 Bregenz
Tel: +43 5 7880 1010
Wir erbringen innovative Rehabilitationsleistungen, organisiert in interdisziplinären Rehateams, die in modern ausgestatteten Räumlichkeiten zusammenarbeiten.

Ziele/Wirkung

Erfolg und Wirksamkeit der Rehabilitation sind immer aus der Sicht des/der Patienten/Patientin zu sehen und müssen alltagsorientiert sein. Das Ergebnis der Rehabilitation ist einzig daran zu messen

Kernleistungen

Rehabilitation

  • Tagesklinische Rehabilitation
    In der tagesklinischen Rehabilitation werden die Patient:innen 3 Tage in der Woche über einen Zeitraum von 6 bis 12 Wochen therapeutisch behandelt. Diese intensive Rehabilitationsphase besteht aus folgendem Leistungsangebot: Einzeltherapie, Gruppentherapie, medizinische Trainingstherapie, Eigentraining und psychosoziale Einheiten.
  • Ambulante Rehabilitation und Therapie
    Die ambulante Rehabilitation/Therapie findet stundenweise in unseren neurologischen Therapiezentren in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und in Bludenz/Bürs statt. Die Therapiestunden werden in Einzel- und Gruppentherapie durchgeführt.
  • Mobile Rehabilitation
    Es gibt verschiedene Gründe für eine Rehabilitation in Form von Hausbesuchen: Schwierigkeiten sich in fremder Umgebung zu orientieren oder andere persönliche Situationen des/der Betroffenen können eine Therapie zuhause notwendig machen.
  • Konsiliarisch im Krankenhaus
    In den Fachbereichen Logopädie und Ergotherapie sind wir therapeutisch begleitend in den Krankenhäusern Bregenz, Dornbirn, Hohenems und Bludenz tätig.
  • Rehabilitation von Stimm- und Sprechstörungen Erwachsener
    In den Fachbereichen Logopädie und Ergotherapie sind wir therapeutisch begleitend in den Krankenhäusern Bregenz, Dornbirn, Hohenems und Bludenz tätig.
    Erwachsene Patient:innen mit Stimm- und Sprechstörungen erhalten nach Vereinbarung stundenweise logopädische Therapie.

Selbsthilfe
Wir betrachten die Selbsthilfe und den Kontakt der Betroffenen und Angehörigen untereinander als wichtige Unterstützung im Rehabilitationsprozess und legen großen Wert auf die Weitergabe von Informationen über diese Gruppen und integrieren den direkten Kontakt zur Selbsthilfe in unseren Rehabilitationsalltag.

Angehörige
Durch die Erkrankung eines Familienmitgliedes ändert sich nicht nur dessen Leben, sondern das der gesamten Familie. In dieser Zeit der Veränderung möchten wir Angehörige und Bezugspersonen begleiten und unterstützen.

Zugang

Die Zuweisung erfolgt durch den/die Hausärzt:in, das Krankenhaus, das Rehabilitationszentrum oder den/die Fachärzt:in über den Rehabilitationsschein.

Kostentragung

Die Therapien werden über den Vorarlberg Sozialfonds finanziert. Pro Therapie wird ein geringer Selbstbehalt verrechnet.
Bei eingeschränkter Mobilität übernimmt die GKK/Transportschein die Transportkosten für die RFL oder das Taxi.

Links

SMO Therapieangebote und Rehabilitation

 

Neurologische Reha - aks

Published in Rehabilitation, Kur
Mittwoch, 10 Juli 2019 14:37

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Neurologische Reha
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel : +43 55 74  202 - 3000

Beschreibung

Die Neurologische Reha der aks gesundheit gibt es seit 1978. Was mit der Logopädie in Form von Hausbesuchen begonnen hat, ist heute ein interdisziplinäres therapeutisches Angebot für neurologische Patient:innen sowie deren Angehörige und pflegende Personen.

Eine neurologische Erkrankung bedeutet zahlreiche Veränderungen im Leben der Patient:innen und auch in deren Umfeld. Bei Schlaganfall, Parkinson, Multipler Sklerose, Schädel-Hirntrauma, etc. können viele Bereiche betroffen sein: Von den Fähigkeiten des eigenen Körpers, über die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie bis zur Arbeits- und Freizeitgestaltung.
Das Ziel der/des Patientin/Patienten ist unser Auftrag.
Wir arbeiten dabei in interdisziplinären Teams, in denen die Fachgebiete fließend ineinander übergehen. So können wir den vielen Bereichen des Lebens auch in der Therapie gerecht werden und auf die individuellen Bedürfnisse unserer Patient:innen eingehen.

Unsere neue NR-Homepage soll neurologisch erkrankten Menschen sowie deren Angehörigen und pflegenden Personen, Möglichkeiten aufzeigen und Hilfestellungen geben.
Besuchen Sie uns HIER.

 

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG

Published in Bundesgesetze
Mittwoch, 10 Juli 2019 14:35

Beschreibung

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (kurz: ASVG) beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung in Österreich. Es regelt die Pflichtversicherung der unselbständig Erwerbstätigen in Bezug auf Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie eine fallweise mögliche freiwillige Selbstversicherung. 
Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1956 wurde es allein bis 2008 in mehr als 60 Novellen an die jeweiligen aktuellen Verhältnisse angepasst und gehört mittlerweile zu den umfangreichsten Gesetzen Österreichs.

Neben dem ASVG bestehen eigene Sozialversicherungsgesetze für

Gewerblich-Selbständige (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG) 
Bauern (Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG) 
Beamte (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz - B-KUVG) 
Freiberufler (Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger - FSVG) 
Notare (Notarversicherungsgesetz - NVG)

Die Krankenversicherung
sichert die Wiederherstellung der Gesundheit und den Ausgleich von Verdiensteinbußen infolge von

  • Krankheit,
  • Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
  • oder Mutterschaft.

Die Krankenversicherung sorgt auch für Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten durch Gesundenuntersuchungen sowie für Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Rechtsträger der Krankenversicherung sind bei den Dienstnehmer:innen hauptsächlich die Gebietskrankenkassen, die Versicherungsanstalten der öffentlich Bediensteten und der Eisenbahner.
Die Leistung der Krankenbehandlung umfasst Hilfe durch Ärzt:innen, Heilmittel und Heilbehelfe. Der/die Versicherte hat Anspruch auf Anstaltspflege in einer öffentlichen Krankenanstalt oder auf medizinische Hauskrankenpflege. Die Beziehungen zu den öffentlichen Krankenanstalten werden durch Verträge geregelt, die öffentlichen Krankenanstalten sind aber verpflichtet, vom Versicherungsträger eingewiesene Patient:innen aufzunehmen. Für die Krankenanstaltenfinanzierung leisten die Sozialversicherungen einen Pauschalbeitrag.
Weitere Leistungen sind Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Leistungen bei körperlichen Gebrechen (Zuschüsse zu Hilfsmitteln).

Die Unfallversicherung
kommt für die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen auf, wenn es sich bei der Erkrankung bzw. Beeinträchtigung um einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung handelt.

Versicherungsleistungen:

  • Unfallheilbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe)
  • Rehabilitation,
  • kurzfristige Geldleistungen, Versehrtenrente, Integritätsabgeltung, Hinterbliebenenleistungen. 

Die Pensionsversicherung
Die vorrangige Aufgabe der Pensionsversicherung ist die Gewährung von langfristigen Geldleistungen (Pensionen) zur finanziellen Absicherung des/der Versicherten bei Alter oder Minderleistung der Arbeitsfähigkeit (Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension) und zur Sicherung des Unterhalts der im Falle des Todes Versicherten. Insofern hat die Pensionsversicherung eine Einkommensersatz- und Unterhaltsersatzfunktion.

Zusätzlich hat sie die Aufgabe, für die Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge von Versicherten und Pensionist:innen sowie deren Angehörige Vorsorge zu treffen. Die Rehabilitation ist eine Pflichtaufgabe der Pensionsversicherung.

Ziel der Rehabilitation ist es, die Leistungsfähigkeit von Versicherten, die an einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung leiden, soweit zu steigern, dass sie im beruflichen und wirtschaftlichen Leben sowie in der Gemeinschaft den ihnen gebührenden Platz wieder einnehmen können (§ 300 Abs 3 ASVG).

Die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung sind sowohl für medizinische und soziale Rehabilitation zuständig als auch für berufliche Rehabilitation.

Links

 

Zuständige Institution

Bildungsdirektion für Vorarlberg
Bahnhofstraße 12
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 4960

Beschreibung

An Allgemeinen Sonderschulen werden Kinder und Jugendliche in Kleingruppen nach dem Klassenlehrersystem gefördert. Für basale Schüler:innen stehen meist intensive pflegerische und optimale räumliche Angebote zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis für Vorsorge und Sozialmedizin (aks) bieten diese Schulen parallel zum Unterricht ein vielfältiges therapeutisches Angebot.
Ein Schüler:innentransport im Gelegenheitsverkehr ist an allen Schulen verfügbar.
Die Schüler:innen werden nach allen Lehrplänen im Bereich der Pflichtschulen unterrichtet.
 
Aufgabenbereiche
  • Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen und außerschulischen Umfeld
  • Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen
  • Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht
 
Ausbildung
Pflichtschullehrer:innenstudium bzw. Ausbildung zur/zum Sozialbetreuer:in

Links

Allgemeine Sonderschulen bzw. Schulen mit angeschlossenen Sonderschulklassen
Landessonderschulen in Vorarlberg
Hier finden Sie Adressen und Kontaktdaten aller Sonderpädagogischen Schulen in Vorarlberg
Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Sonderschule und inklusiver Unterricht
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)

 

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