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Anton-Proksch-Fonds und Karl-Maisel-Fonds des österr. Gewerkschaftsbundes
Zuständige Institution
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Tel: +43 1 534 44-39
Website
Beschreibung
Die beiden Fonds bieten Unterstützungen an kranke bzw. körperlich beeinträchtigte Gewerkschaftsmitglieder:innen, insbesondere bei Bedürftigkeit auf Grund langer schwerer Krankheit, hoher Kosten für Heil- und Behelfsmittel, Umbauten anlässlich der Behinderung, Kauf eines behindertengerechten Autos durch einen begünstigten Behinderten bzw. Kauf eines Autos durch einen begünstigten Behinderten.
Die Unterstützung wird einmal in vier Jahren gewährt, Unterstützungen des Karl-Maisel-Fonds erst nach einer Mitgliedschaftsdauer von drei Jahren. Zuschüsse für Schulden, Zahnersatz, Sehbehelfe und Schulden wegen Scheidung werden nicht gewährt.
Antrag
Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie bei der ÖGB-Landesorganisation Vorarlberg
Widnau 2
6800 Feldkirch
Tel.: +43 5522 3553 38000
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Website
Beschreibung
Das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juni 2005, setzt die Richtlinien der EU zur Verhinderung von Diskriminierungen
- aus rassischen oder ethnischen Gründen,
- aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung,
- einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie des Geschlechtes
für den Bereich der Landesgesetzgebung und Landesverwaltung um.
Das Gesetz gilt für alle angeführten Diskriminierungen in folgenden Angelegenheiten, soweit sie in die Regelungskompetenz des Landes fallen:
- Dienstrecht der Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Personalvertretungsrecht,
- Land- und Forstarbeitsrecht,
- Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, einschließlich des beruflichen Aufstiegs,
- Berufsberatung, Berufsaus- und –weiterbildung,
- Umschulung sowie
- Mitgliedschaft und Mitwirkung in beruflichen Vertretungen, einschließlich der Inanspruchnahme von deren Leistungen.
Das Gesetz sieht neben einem allgemeinen Diskriminierungsverbot (Ausnahmen: gerechtfertigte Ungleichbehandlungen Paragraph 4) Vorschriften zur Gleichbehandlung von Dienstnehmern, Schadenersatzregelungen im Rahmen des Rechtsschutzes, ein allgemeines Benachteiligungsverbot sowie rechtliche Möglichkeiten, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, vor.
Darüber hinaus haben Antidiskriminierungsstellen
- die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne Diskriminierungen zu fördern,
- davon betroffene Personen zu unterstützen,
- Untersuchungen und Überprüfungen durchzuführen sowie
- Berichte zu erstatten und Empfehlungen vorzulegen, die mit Diskriminierungen im Zusammenhang stehen.
Zu Antidiskriminierungsstellen in Vorarlberg bestimmt wurden der Landesvolksanwalt, soweit es um Diskriminierungen in der Verwaltung des Landes sowie in anderen Bereichen geht als jenen, für die der Patientenanwalt zuständig ist, sowie der Patientenanwalt für Diskriminierungen von Patient:innen und Klient:innen im Rahmen seiner Zuständigkeit (Krankenanstalten, Alters- und Pflegeheime, diverse Sozialeinrichtungen).
Links
Antidiskriminierungsgesetz Vorarlberg
Das vollständige Antidiskriminierungsgesetz können Sie hier nachlesen.
Landesvolksanwalt für das Land Vorarlberg
Patientenanwalt für das Land Vorarlberg
Antidiskriminierung und Behinderung
Zuständige Institution
Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft
Landwehrstrasse 1
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 47 027
Fax: +43 5574 47 028
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Website
Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Ein Teilbereich der Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft ist die Antidiskriminierungsstelle.
Eingerichtet 2006 und seit 2012 auch zuständig für alle Angelegenheiten bei Diskriminierung auf Grund einer Behinderung, sofern sie in die Regelungskompetenz des Landes oder der Gemeinden fallen.
Antidiskriminierung bedeutet Gleichbehandlung. Antidiskriminierung heißt also, dass kein Mensch wegen einer persönlichen Eigenschaft ungerechtfertigt benachteiligt oder ungleich behandelt werden darf.
Eine Diskriminierung kann auch durch Einschüchterung, Erniedrigung, Herabwürdigung oder Belästigung erfolgen. Dazu gehört auch die sexuelle Belästigung.
Eine Diskriminierung wegen
- der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe
- der Religion oder Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Ausrichtung oder
- des Geschlechts
ist verboten.
Zielgruppen
Menschen mit Behinderungen
Kernleistungen
Wo wir helfen können:
Landesvolksanwalt
Bei uns können Sie sich informieren und beschweren, wenn Sie sich von einer Diskriminierung durch Landes- oder Gemeindebehörden in Vorarlberg betroffen fühlen. Wir helfen Bürger:innen, die durch Landes- oder Gemeindebehörden diskriminiert werden. Wir helfen auch Landes- oder Gemeindebediensteten, die bei der Arbeit ungleich behandelt werden.
Patientenanwaltschaft
Wenn Sie sich als Patient:in, Bewohner:in eines Pflegeheimes oder Klient:in einer Sozialeinrichtung diskriminiert fühlen, wenden Sie sich bitte an den Vorarlberger Patientenanwalt. Der Patientenanwalt hilft Ihnen weiter, wenn Sie sich durch Krankenhäuser, Pflegeheime oder Sozialeinrichtungen diskriminiert fühlen.
Links
Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg
Beschreibung
Zielgruppen
Zugang
Links
Anlaufstellen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Links
Zuständige Institution
Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
E-Mail
Website
Beschreibung
Wir sind eine Selbsthilfegruppe für Menschen, für die Angst und Panik zum Problem/Thema geworden ist. Deshalb wollen wir uns durch Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und lernen unsere Angst, Panik zu verstehen, um sie zu bewältigen.
Ansprechen möchten wir Menschen, die von einer Angstkrankheit/Angststörung betroffen sind, unter ihrer Krankheit leiden und bereit sind, selbst aktiv zu werden um gemeinsam mit anderen Betroffenen daran zu arbeiten.
Darüber hinaus verstehen wir uns auch als neuen Bezugspunkt für Menschen, die sich aufgrund ihrer Angstkrankheit in die Isolation geflüchtet haben – und jetzt versuchen wollen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.
Bei unseren regelmäßigen Treffen sind alle Betroffenen herzlich willkommen.
Panik
Schweißausbruch, Schlaflosigkeit, Engegefühl, Herzrasen, Hitze-/Kältewelle, Atemnot, Unruhe, Zittern, Befürchtung zu sterben, die Kontrolle zu verlieren oder verrückt zu werden usw. können Anzeichen einer Angststörung sein, wenn diese plötzlich auftreten oder mit folgenden Situationen/Umständen verbunden sind…
Angst
auf der Straße, in engen Räumen, auf Türmen, Brücken und weiten Plätzen
in die Arbeit, Schule oder Uni zu gehen bzw. dort zu bleiben;
im Zug und Bus, in Straßenbahn U-Bahn und S-Bahn;
im Supermarkt, Kaufhaus, Aufzug, Kino, Auto, Flugzeug;
beim Friseur, Zahnarzt usw.
vor/im Kontakt mit anderen Menschen
Zielgruppen
Psychisch Erkrankte (Ängste, Panik)
Zugang
Kontakt: Lebensraum Bregenz Tel: +43 5574 52700
Links
Mit Angst und Panik leben lernen - Selbsthilfe Vorarlberg
Lebensraum Bregenz - Selbsthilfegruppe für Angst Panik
Nähere Informationen zur Selbsthilfegruppe Angst, Panik und zu anderen Selbsthilfegruppen, die sich in Bregenz treffen
Mobile Familienentlastung Caritas Vorarlberg
Zuständige Institution
Wichnergasse 22
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 200
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Website
Kontaktperson
Stellenleitung
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Beschreibung
Beschreibung in leicht verständlicher Sprache
- Halbtags und tageweise Entlastung bzw. nach Vereinbarung Montag bis Freitag
- Nacht- und Wochenendentlastung von 22 bis 7 Uhr sowie am Samstag, Feiertag und Sonntag
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Kostentragung
Zuständige Institution
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
Rehabilitation
- Tagesklinische Rehabilitation
In der tagesklinischen Rehabilitation werden die Patient:innen 3 Tage in der Woche über einen Zeitraum von 6 bis 12 Wochen therapeutisch behandelt. Diese intensive Rehabilitationsphase besteht aus folgendem Leistungsangebot: Einzeltherapie, Gruppentherapie, medizinische Trainingstherapie, Eigentraining und psychosoziale Einheiten. - Ambulante Rehabilitation und Therapie
Die ambulante Rehabilitation/Therapie findet stundenweise in unseren neurologischen Therapiezentren in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und in Bludenz/Bürs statt. Die Therapiestunden werden in Einzel- und Gruppentherapie durchgeführt. - Mobile Rehabilitation
Es gibt verschiedene Gründe für eine Rehabilitation in Form von Hausbesuchen: Schwierigkeiten sich in fremder Umgebung zu orientieren oder andere persönliche Situationen des/der Betroffenen können eine Therapie zuhause notwendig machen. - Konsiliarisch im Krankenhaus
In den Fachbereichen Logopädie und Ergotherapie sind wir therapeutisch begleitend in den Krankenhäusern Bregenz, Dornbirn, Hohenems und Bludenz tätig. - Rehabilitation von Stimm- und Sprechstörungen Erwachsener
In den Fachbereichen Logopädie und Ergotherapie sind wir therapeutisch begleitend in den Krankenhäusern Bregenz, Dornbirn, Hohenems und Bludenz tätig.
Erwachsene Patient:innen mit Stimm- und Sprechstörungen erhalten nach Vereinbarung stundenweise logopädische Therapie.
Selbsthilfe
Wir betrachten die Selbsthilfe und den Kontakt der Betroffenen und Angehörigen untereinander als wichtige Unterstützung im Rehabilitationsprozess und legen großen Wert auf die Weitergabe von Informationen über diese Gruppen und integrieren den direkten Kontakt zur Selbsthilfe in unseren Rehabilitationsalltag.
Angehörige
Durch die Erkrankung eines Familienmitgliedes ändert sich nicht nur dessen Leben, sondern das der gesamten Familie. In dieser Zeit der Veränderung möchten wir Angehörige und Bezugspersonen begleiten und unterstützen.
Zugang
Kostentragung
Links
Zuständige Institution
Neurologische Reha
Beschreibung
Die Neurologische Reha der aks gesundheit gibt es seit 1978. Was mit der Logopädie in Form von Hausbesuchen begonnen hat, ist heute ein interdisziplinäres therapeutisches Angebot für neurologische Patient:innen sowie deren Angehörige und pflegende Personen.
Eine neurologische Erkrankung bedeutet zahlreiche Veränderungen im Leben der Patient:innen und auch in deren Umfeld. Bei Schlaganfall, Parkinson, Multipler Sklerose, Schädel-Hirntrauma, etc. können viele Bereiche betroffen sein: Von den Fähigkeiten des eigenen Körpers, über die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie bis zur Arbeits- und Freizeitgestaltung.
Das Ziel der/des Patientin/Patienten ist unser Auftrag.
Wir arbeiten dabei in interdisziplinären Teams, in denen die Fachgebiete fließend ineinander übergehen. So können wir den vielen Bereichen des Lebens auch in der Therapie gerecht werden und auf die individuellen Bedürfnisse unserer Patient:innen eingehen.
Links
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG
Beschreibung
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (kurz: ASVG) beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung in Österreich. Es regelt die Pflichtversicherung der unselbständig Erwerbstätigen in Bezug auf Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie eine fallweise mögliche freiwillige Selbstversicherung.
Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1956 wurde es allein bis 2008 in mehr als 60 Novellen an die jeweiligen aktuellen Verhältnisse angepasst und gehört mittlerweile zu den umfangreichsten Gesetzen Österreichs.
Neben dem ASVG bestehen eigene Sozialversicherungsgesetze für
Gewerblich-Selbständige (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG)
Bauern (Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG)
Beamte (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz - B-KUVG)
Freiberufler (Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger - FSVG)
Notare (Notarversicherungsgesetz - NVG)
Die Krankenversicherung
sichert die Wiederherstellung der Gesundheit und den Ausgleich von Verdiensteinbußen infolge von
- Krankheit,
- Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
- oder Mutterschaft.
Die Krankenversicherung sorgt auch für Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten durch Gesundenuntersuchungen sowie für Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Rechtsträger der Krankenversicherung sind bei den Dienstnehmer:innen hauptsächlich die Gebietskrankenkassen, die Versicherungsanstalten der öffentlich Bediensteten und der Eisenbahner.
Die Leistung der Krankenbehandlung umfasst Hilfe durch Ärzt:innen, Heilmittel und Heilbehelfe. Der/die Versicherte hat Anspruch auf Anstaltspflege in einer öffentlichen Krankenanstalt oder auf medizinische Hauskrankenpflege. Die Beziehungen zu den öffentlichen Krankenanstalten werden durch Verträge geregelt, die öffentlichen Krankenanstalten sind aber verpflichtet, vom Versicherungsträger eingewiesene Patient:innen aufzunehmen. Für die Krankenanstaltenfinanzierung leisten die Sozialversicherungen einen Pauschalbeitrag.
Weitere Leistungen sind Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Leistungen bei körperlichen Gebrechen (Zuschüsse zu Hilfsmitteln).
Die Unfallversicherung
kommt für die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen auf, wenn es sich bei der Erkrankung bzw. Beeinträchtigung um einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung handelt.
Versicherungsleistungen:
- Unfallheilbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe)
- Rehabilitation,
- kurzfristige Geldleistungen, Versehrtenrente, Integritätsabgeltung, Hinterbliebenenleistungen.
Die Pensionsversicherung
Die vorrangige Aufgabe der Pensionsversicherung ist die Gewährung von langfristigen Geldleistungen (Pensionen) zur finanziellen Absicherung des/der Versicherten bei Alter oder Minderleistung der Arbeitsfähigkeit (Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension) und zur Sicherung des Unterhalts der im Falle des Todes Versicherten. Insofern hat die Pensionsversicherung eine Einkommensersatz- und Unterhaltsersatzfunktion.
Zusätzlich hat sie die Aufgabe, für die Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge von Versicherten und Pensionist:innen sowie deren Angehörige Vorsorge zu treffen. Die Rehabilitation ist eine Pflichtaufgabe der Pensionsversicherung.
Ziel der Rehabilitation ist es, die Leistungsfähigkeit von Versicherten, die an einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung leiden, soweit zu steigern, dass sie im beruflichen und wirtschaftlichen Leben sowie in der Gemeinschaft den ihnen gebührenden Platz wieder einnehmen können (§ 300 Abs 3 ASVG).
Die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung sind sowohl für medizinische und soziale Rehabilitation zuständig als auch für berufliche Rehabilitation.
Links
System der Pflichtversicherung











