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Arbeiten am Sunnahof -Lebenshilfe Vorarlberg
Zuständige Institution
Sunnahof Lebenshilfe Vorarlberg GmbH
Tufers 33
6811 Göfis
Tel: +43 55 22 70 444
Fax: +43 55 22 70 444 22 109
E-Mail
Website
Kontaktperson
Geschäftsführer
Christian Zangerle
Tel: +43 55 22 70 444
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Beschreibung
Am biologisch geführten Sunnahof Tufers und am Sunnahof St. Arbogast finden derzeit über 60 Menschen mit Behinderungen eine Vielfalt an Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Einklang mit der Natur. In der Gärtnerei wird ausschließlich mit Nützlingen, Biodünger und Komposterde gearbeitet. Neben der Möglichkeit Kräuter, Sträucher, Setzlinge und Blumen zu kaufen kann auch Rasenpflege oder das Überwintern von Kübelpflanzen in Anspruch genommen werden. Die Tischlerei ist mit einem guten Maschinenpark und hellen, lichtdurchfluteten Arbeitsräumen ausgestattet. Als Partner:innen für Firmen, Vereine oder Privatpersonen erledigen hier Menschen mit und ohne Behinderungen im Team Holz- Montage- und Serienaufträge. Zusätzlich bietet die Landwirtschaft mit Rindern, Ziegen, Schafen, Hühnern und Schweinen verantwortungsvolle Tätigkeiten für die betreuten Mitarbeiter:innen und in der Hofgatronomie und im Hofladen wird ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen gelebt.
Neben dem Arbeitsbereich bietet der Sunnahof verschiedene Wohnmöglichkeiten an.
Zielgruppen
Menschen mit Behinderungen nach Vollendung der Schulpflicht.
Ziele/Wirkung
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen mit einem umfangreichen und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmten Beschäftigungsangebot zu unterstützen und zu qualifizieren. Die Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung auf dem regulären Arbeitsplatz ist Kern der Arbeit am Sunnahof. Im Mittelpunkt im Bereich Arbeit sowie Wohnen steht immer die größtmögliche Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen.
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
Anton-Proksch-Fonds und Karl-Maisel-Fonds des österr. Gewerkschaftsbundes
Zuständige Institution
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Tel: +43 1 534 44-39
Website
Beschreibung
Die beiden Fonds bieten Unterstützungen an kranke bzw. körperlich beeinträchtigte Gewerkschaftsmitglieder:innen, insbesondere bei Bedürftigkeit auf Grund langer schwerer Krankheit, hoher Kosten für Heil- und Behelfsmittel, Umbauten anlässlich der Behinderung, Kauf eines behindertengerechten Autos durch einen begünstigten Behinderten bzw. Kauf eines Autos durch einen begünstigten Behinderten.
Die Unterstützung wird einmal in vier Jahren gewährt, Unterstützungen des Karl-Maisel-Fonds erst nach einer Mitgliedschaftsdauer von drei Jahren. Zuschüsse für Schulden, Zahnersatz, Sehbehelfe und Schulden wegen Scheidung werden nicht gewährt.
Antrag
Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie bei der ÖGB-Landesorganisation Vorarlberg
Widnau 2
6800 Feldkirch
Tel.: +43 5522 3553 38000
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Website
Beschreibung
Das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juni 2005, setzt die Richtlinien der EU zur Verhinderung von Diskriminierungen
- aus rassischen oder ethnischen Gründen,
- aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung,
- einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie des Geschlechtes
für den Bereich der Landesgesetzgebung und Landesverwaltung um.
Das Gesetz gilt für alle angeführten Diskriminierungen in folgenden Angelegenheiten, soweit sie in die Regelungskompetenz des Landes fallen:
- Dienstrecht der Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Personalvertretungsrecht,
- Land- und Forstarbeitsrecht,
- Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, einschließlich des beruflichen Aufstiegs,
- Berufsberatung, Berufsaus- und –weiterbildung,
- Umschulung sowie
- Mitgliedschaft und Mitwirkung in beruflichen Vertretungen, einschließlich der Inanspruchnahme von deren Leistungen.
Das Gesetz sieht neben einem allgemeinen Diskriminierungsverbot (Ausnahmen: gerechtfertigte Ungleichbehandlungen Paragraph 4) Vorschriften zur Gleichbehandlung von Dienstnehmern, Schadenersatzregelungen im Rahmen des Rechtsschutzes, ein allgemeines Benachteiligungsverbot sowie rechtliche Möglichkeiten, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, vor.
Darüber hinaus haben Antidiskriminierungsstellen
- die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne Diskriminierungen zu fördern,
- davon betroffene Personen zu unterstützen,
- Untersuchungen und Überprüfungen durchzuführen sowie
- Berichte zu erstatten und Empfehlungen vorzulegen, die mit Diskriminierungen im Zusammenhang stehen.
Zu Antidiskriminierungsstellen in Vorarlberg bestimmt wurden der Landesvolksanwalt, soweit es um Diskriminierungen in der Verwaltung des Landes sowie in anderen Bereichen geht als jenen, für die der Patientenanwalt zuständig ist, sowie der Patientenanwalt für Diskriminierungen von Patient:innen und Klient:innen im Rahmen seiner Zuständigkeit (Krankenanstalten, Alters- und Pflegeheime, diverse Sozialeinrichtungen).
Links
Antidiskriminierungsgesetz Vorarlberg
Das vollständige Antidiskriminierungsgesetz können Sie hier nachlesen.
Landesvolksanwalt für das Land Vorarlberg
Patientenanwalt für das Land Vorarlberg
Antidiskriminierung und Behinderung
Zuständige Institution
Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft
Landwehrstrasse 1
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 47 027
Fax: +43 5574 47 028
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Website
Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Ein Teilbereich der Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft ist die Antidiskriminierungsstelle.
Eingerichtet 2006 und seit 2012 auch zuständig für alle Angelegenheiten bei Diskriminierung auf Grund einer Behinderung, sofern sie in die Regelungskompetenz des Landes oder der Gemeinden fallen.
Antidiskriminierung bedeutet Gleichbehandlung. Antidiskriminierung heißt also, dass kein Mensch wegen einer persönlichen Eigenschaft ungerechtfertigt benachteiligt oder ungleich behandelt werden darf.
Eine Diskriminierung kann auch durch Einschüchterung, Erniedrigung, Herabwürdigung oder Belästigung erfolgen. Dazu gehört auch die sexuelle Belästigung.
Eine Diskriminierung wegen
- der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe
- der Religion oder Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Ausrichtung oder
- des Geschlechts
ist verboten.
Zielgruppen
Menschen mit Behinderungen
Kernleistungen
Wo wir helfen können:
Landesvolksanwalt
Bei uns können Sie sich informieren und beschweren, wenn Sie sich von einer Diskriminierung durch Landes- oder Gemeindebehörden in Vorarlberg betroffen fühlen. Wir helfen Bürger:innen, die durch Landes- oder Gemeindebehörden diskriminiert werden. Wir helfen auch Landes- oder Gemeindebediensteten, die bei der Arbeit ungleich behandelt werden.
Patientenanwaltschaft
Wenn Sie sich als Patient:in, Bewohner:in eines Pflegeheimes oder Klient:in einer Sozialeinrichtung diskriminiert fühlen, wenden Sie sich bitte an den Vorarlberger Patientenanwalt. Der Patientenanwalt hilft Ihnen weiter, wenn Sie sich durch Krankenhäuser, Pflegeheime oder Sozialeinrichtungen diskriminiert fühlen.
Links
Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg
Beschreibung
Zielgruppen
Zugang
Links
Anlaufstellen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Links
Zuständige Institution
Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
E-Mail
Website
Beschreibung
Wir sind eine Selbsthilfegruppe für Menschen, für die Angst und Panik zum Problem/Thema geworden ist. Deshalb wollen wir uns durch Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und lernen unsere Angst, Panik zu verstehen, um sie zu bewältigen.
Ansprechen möchten wir Menschen, die von einer Angstkrankheit/Angststörung betroffen sind, unter ihrer Krankheit leiden und bereit sind, selbst aktiv zu werden um gemeinsam mit anderen Betroffenen daran zu arbeiten.
Darüber hinaus verstehen wir uns auch als neuen Bezugspunkt für Menschen, die sich aufgrund ihrer Angstkrankheit in die Isolation geflüchtet haben – und jetzt versuchen wollen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.
Bei unseren regelmäßigen Treffen sind alle Betroffenen herzlich willkommen.
Panik
Schweißausbruch, Schlaflosigkeit, Engegefühl, Herzrasen, Hitze-/Kältewelle, Atemnot, Unruhe, Zittern, Befürchtung zu sterben, die Kontrolle zu verlieren oder verrückt zu werden usw. können Anzeichen einer Angststörung sein, wenn diese plötzlich auftreten oder mit folgenden Situationen/Umständen verbunden sind…
Angst
auf der Straße, in engen Räumen, auf Türmen, Brücken und weiten Plätzen
in die Arbeit, Schule oder Uni zu gehen bzw. dort zu bleiben;
im Zug und Bus, in Straßenbahn U-Bahn und S-Bahn;
im Supermarkt, Kaufhaus, Aufzug, Kino, Auto, Flugzeug;
beim Friseur, Zahnarzt usw.
vor/im Kontakt mit anderen Menschen
Zielgruppen
Psychisch Erkrankte (Ängste, Panik)
Zugang
Kontakt: Lebensraum Bregenz Tel: +43 5574 52700
Links
Mit Angst und Panik leben lernen - Selbsthilfe Vorarlberg
Lebensraum Bregenz - Selbsthilfegruppe für Angst Panik
Nähere Informationen zur Selbsthilfegruppe Angst, Panik und zu anderen Selbsthilfegruppen, die sich in Bregenz treffen
Mobile Familienentlastung Caritas Vorarlberg
Zuständige Institution
Wichnergasse 22
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 200
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Website
Kontaktperson
Stellenleitung
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Beschreibung
Beschreibung in leicht verständlicher Sprache
- Halbtags und tageweise Entlastung bzw. nach Vereinbarung Montag bis Freitag
- Nacht- und Wochenendentlastung von 22 bis 7 Uhr sowie am Samstag, Feiertag und Sonntag
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Kostentragung
Zuständige Institution
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
Rehabilitation
- Tagesklinische Rehabilitation
In der tagesklinischen Rehabilitation werden die Patient:innen 3 Tage in der Woche über einen Zeitraum von 6 bis 12 Wochen therapeutisch behandelt. Diese intensive Rehabilitationsphase besteht aus folgendem Leistungsangebot: Einzeltherapie, Gruppentherapie, medizinische Trainingstherapie, Eigentraining und psychosoziale Einheiten. - Ambulante Rehabilitation und Therapie
Die ambulante Rehabilitation/Therapie findet stundenweise in unseren neurologischen Therapiezentren in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und in Bludenz/Bürs statt. Die Therapiestunden werden in Einzel- und Gruppentherapie durchgeführt. - Mobile Rehabilitation
Es gibt verschiedene Gründe für eine Rehabilitation in Form von Hausbesuchen: Schwierigkeiten sich in fremder Umgebung zu orientieren oder andere persönliche Situationen des/der Betroffenen können eine Therapie zuhause notwendig machen. - Konsiliarisch im Krankenhaus
In den Fachbereichen Logopädie und Ergotherapie sind wir therapeutisch begleitend in den Krankenhäusern Bregenz, Dornbirn, Hohenems und Bludenz tätig. - Rehabilitation von Stimm- und Sprechstörungen Erwachsener
In den Fachbereichen Logopädie und Ergotherapie sind wir therapeutisch begleitend in den Krankenhäusern Bregenz, Dornbirn, Hohenems und Bludenz tätig.
Erwachsene Patient:innen mit Stimm- und Sprechstörungen erhalten nach Vereinbarung stundenweise logopädische Therapie.
Selbsthilfe
Wir betrachten die Selbsthilfe und den Kontakt der Betroffenen und Angehörigen untereinander als wichtige Unterstützung im Rehabilitationsprozess und legen großen Wert auf die Weitergabe von Informationen über diese Gruppen und integrieren den direkten Kontakt zur Selbsthilfe in unseren Rehabilitationsalltag.
Angehörige
Durch die Erkrankung eines Familienmitgliedes ändert sich nicht nur dessen Leben, sondern das der gesamten Familie. In dieser Zeit der Veränderung möchten wir Angehörige und Bezugspersonen begleiten und unterstützen.
Zugang
Kostentragung
Links
Zuständige Institution
Neurologische Reha
Beschreibung
Die Neurologische Reha der aks gesundheit gibt es seit 1978. Was mit der Logopädie in Form von Hausbesuchen begonnen hat, ist heute ein interdisziplinäres therapeutisches Angebot für neurologische Patient:innen sowie deren Angehörige und pflegende Personen.
Eine neurologische Erkrankung bedeutet zahlreiche Veränderungen im Leben der Patient:innen und auch in deren Umfeld. Bei Schlaganfall, Parkinson, Multipler Sklerose, Schädel-Hirntrauma, etc. können viele Bereiche betroffen sein: Von den Fähigkeiten des eigenen Körpers, über die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie bis zur Arbeits- und Freizeitgestaltung.
Das Ziel der/des Patientin/Patienten ist unser Auftrag.
Wir arbeiten dabei in interdisziplinären Teams, in denen die Fachgebiete fließend ineinander übergehen. So können wir den vielen Bereichen des Lebens auch in der Therapie gerecht werden und auf die individuellen Bedürfnisse unserer Patient:innen eingehen.