Super User

Zuständige Institution

Sunnahof Lebenshilfe Vorarlberg GmbH
Tufers 33
6811 Göfis
Tel: +43 55 22 70 444
Fax: +43 55 22 70 444 22 109
E-Mail
Website

Kontaktperson

Geschäftsführer
Christian Zangerle
Tel: +43 55 22 70 444 
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Beschreibung

Am biologisch geführten Sunnahof Tufers und am Sunnahof St. Arbogast finden derzeit über 60 Menschen mit Behinderungen eine Vielfalt an Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Einklang mit der Natur. In der Gärtnerei wird ausschließlich mit Nützlingen, Biodünger und Komposterde gearbeitet. Neben der Möglichkeit Kräuter, Sträucher, Setzlinge und Blumen zu kaufen kann auch Rasenpflege oder das Überwintern von Kübelpflanzen in Anspruch genommen werden. Die Tischlerei ist mit einem guten Maschinenpark und hellen, lichtdurchfluteten Arbeitsräumen ausgestattet. Als Partner:innen für Firmen, Vereine oder Privatpersonen erledigen hier Menschen mit und ohne Behinderungen im Team Holz- Montage- und Serienaufträge. Zusätzlich bietet die Landwirtschaft mit Rindern, Ziegen, Schafen, Hühnern und Schweinen verantwortungsvolle Tätigkeiten für die betreuten Mitarbeiter:innen und in der Hofgatronomie und im Hofladen wird ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen gelebt.

Neben dem Arbeitsbereich bietet der Sunnahof verschiedene Wohnmöglichkeiten an.

Zielgruppen

Menschen mit Behinderungen nach Vollendung der Schulpflicht.

Ziele/Wirkung

Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen mit einem umfangreichen und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmten Beschäftigungsangebot zu unterstützen und zu qualifizieren. Die Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung auf dem regulären Arbeitsplatz ist Kern der Arbeit am Sunnahof. Im Mittelpunkt im Bereich Arbeit sowie Wohnen steht immer die größtmögliche Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Lebenshilfe Vorarlberg - Sunnahof

Zuständige Institution

Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Tel: +43 1 534 44-39

Beschreibung

Die beiden Fonds bieten Unterstützungen an kranke bzw. körperlich beeinträchtigte Gewerkschaftsmitglieder:innen, insbesondere bei Bedürftigkeit auf Grund langer schwerer Krankheit, hoher Kosten für Heil- und Behelfsmittel, Umbauten anlässlich der Behinderung, Kauf eines behindertengerechten Autos durch einen begünstigten Behinderten bzw. Kauf eines Autos durch einen begünstigten Behinderten.

Die Unterstützung wird einmal in vier Jahren gewährt, Unterstützungen des Karl-Maisel-Fonds erst nach einer Mitgliedschaftsdauer von drei Jahren. Zuschüsse für Schulden, Zahnersatz, Sehbehelfe und Schulden wegen Scheidung werden nicht gewährt.

Antrag
Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie bei der ÖGB-Landesorganisation Vorarlberg
Widnau 2
6800 Feldkirch
Tel.: +43 5522 3553 38000
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Website

Antidiskriminierungsgesetz (ADG) Vorarlberg

Published in Landesgesetze
Dienstag, 30 Juli 2019 08:05

Beschreibung

Das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juni 2005, setzt die Richtlinien der EU zur Verhinderung von Diskriminierungen

  • aus rassischen oder ethnischen Gründen,
  • aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung,
  • einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie des Geschlechtes

für den Bereich der Landesgesetzgebung und Landesverwaltung um. 

Das Gesetz gilt für alle angeführten Diskriminierungen in folgenden Angelegenheiten, soweit sie in die Regelungskompetenz des Landes fallen:

  • Dienstrecht der Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Personalvertretungsrecht,
  • Land- und Forstarbeitsrecht,
  • Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, einschließlich des beruflichen Aufstiegs,
  • Berufsberatung, Berufsaus- und –weiterbildung,
  • Umschulung sowie
  • Mitgliedschaft und Mitwirkung in beruflichen Vertretungen, einschließlich der Inanspruchnahme von deren Leistungen. 

Das Gesetz sieht neben einem allgemeinen Diskriminierungsverbot (Ausnahmen: gerechtfertigte Ungleichbehandlungen Paragraph 4) Vorschriften zur Gleichbehandlung von Dienstnehmern, Schadenersatzregelungen im Rahmen des Rechtsschutzes, ein allgemeines Benachteiligungsverbot sowie rechtliche Möglichkeiten, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, vor.

Darüber hinaus haben Antidiskriminierungsstellen

  • die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne Diskriminierungen zu fördern,
  • davon betroffene Personen zu unterstützen,
  • Untersuchungen und Überprüfungen durchzuführen sowie
  • Berichte zu erstatten und Empfehlungen vorzulegen, die mit Diskriminierungen im Zusammenhang stehen.

Zu Antidiskriminierungsstellen in Vorarlberg bestimmt wurden der Landesvolksanwalt, soweit es um Diskriminierungen in der Verwaltung des Landes sowie in anderen Bereichen geht als jenen, für die der Patientenanwalt zuständig ist, sowie der Patientenanwalt für Diskriminierungen von Patient:innen und Klient:innen im Rahmen seiner Zuständigkeit (Krankenanstalten, Alters- und Pflegeheime, diverse Sozialeinrichtungen).

Links

Antidiskriminierungsgesetz Vorarlberg
Das vollständige Antidiskriminierungsgesetz können Sie hier nachlesen.
Landesvolksanwalt für das Land Vorarlberg
Patientenanwalt für das Land Vorarlberg

Zuständige Institution

Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft
Landwehrstrasse 1
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 47 027
Fax: +43 5574 47 028
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Website

Beschreibung

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Ein Teilbereich der Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft ist die Antidiskriminierungsstelle.
Eingerichtet 2006 und seit 2012 auch zuständig für alle Angelegenheiten bei Diskriminierung auf Grund einer Behinderung, sofern sie in die Regelungskompetenz des Landes oder der Gemeinden fallen.

Antidiskriminierung bedeutet Gleichbehandlung. Antidiskriminierung heißt also, dass kein Mensch wegen einer persönlichen Eigenschaft ungerechtfertigt benachteiligt oder ungleich behandelt werden darf.
Eine Diskriminierung kann auch durch Einschüchterung, Erniedrigung, Herabwürdigung oder Belästigung erfolgen. Dazu gehört auch die sexuelle Belästigung.

Eine Diskriminierung wegen

  • der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Ausrichtung oder
  • des Geschlechts

ist verboten.

Zielgruppen

Menschen mit Behinderungen

Kernleistungen

Wo wir helfen können:

Landesvolksanwalt
Bei uns können Sie sich informieren und beschweren, wenn Sie sich von einer Diskriminierung durch Landes- oder Gemeindebehörden in Vorarlberg betroffen fühlen. Wir helfen Bürger:innen, die durch Landes- oder Gemeindebehörden diskriminiert werden. Wir helfen auch Landes- oder Gemeindebediensteten, die bei der Arbeit ungleich behandelt werden.

Patientenanwaltschaft
Wenn Sie sich als Patient:in, Bewohner:in eines Pflegeheimes oder Klient:in einer Sozialeinrichtung diskriminiert fühlen, wenden Sie sich bitte an den Vorarlberger Patientenanwalt. Der Patientenanwalt hilft Ihnen weiter, wenn Sie sich durch Krankenhäuser, Pflegeheime oder Sozialeinrichtungen diskriminiert fühlen.

Links

Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg

Anonyme Alkoholiker - AA

Published in Selbsthilfegruppen
Montag, 29 Juli 2019 16:50

Zuständige Institution

Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
E-Mail
Website 

Beschreibung

Die Anonymen Alkoholiker:innen treffen sich regelmäßig, um ihre Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen. Durch den ständigen Kontakt mit den genesenden AA-Freunden, das Gefühl der Gemeinschaft und der Freundschaft kann der Zwang zum Trinken durchbrochen werden.

Zielgruppen

Die AA wenden sich in erster Linie an Alkoholiker:innen, die Hilfe suchen und an Menschen, die sich fragen, ob sie vielleicht Alkoholiker:in sind, oder die ein Problem mit Alkohol haben.

Zugang

Kontakt: 0664/4888200 (19 – 22 Uhr)

Links

Zuständige Institution

Verschiedene Institutionen
Details siehe im Abschnitt "Links"

Kurzbeschreibung

Für behinderte oder chronisch kranke Studienanfänger:innen und Studierende gibt es an den Universitäten und Fachhochschulen speziell Beauftragte, die Hilfestellungen leisten und Kontakte vermitteln. Sie beraten in Studienfragen, helfen bei der Studienorganisation und bei der Geräte- und Arbeitsmittelbeschaffung. Diese Beauftragten nehmen die Interessenvertretung für diesen Kreis von Studierenden wahr.

Angst / Panik für Betroffene

Published in Selbsthilfegruppen
Montag, 29 Juli 2019 16:46

Zuständige Institution

Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
E-Mail
Website

Beschreibung

Wir sind eine Selbsthilfegruppe für Menschen, für die Angst und Panik zum Problem/Thema geworden ist. Deshalb wollen wir uns durch Selbsthilfe gegenseitig unterstützen und lernen unsere Angst, Panik zu verstehen, um sie zu bewältigen.
Ansprechen möchten wir Menschen, die von einer Angstkrankheit/Angststörung betroffen sind, unter ihrer Krankheit leiden und bereit sind, selbst aktiv zu werden um gemeinsam mit anderen Betroffenen daran zu arbeiten.
Darüber hinaus verstehen wir uns auch als neuen Bezugspunkt für Menschen, die sich aufgrund ihrer Angstkrankheit in die Isolation geflüchtet haben – und jetzt versuchen wollen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.
Bei unseren regelmäßigen Treffen sind alle Betroffenen herzlich willkommen.

Panik
Schweißausbruch, Schlaflosigkeit, Engegefühl, Herzrasen, Hitze-/Kältewelle, Atemnot, Unruhe, Zittern, Befürchtung zu sterben, die Kontrolle zu verlieren oder verrückt zu werden usw. können Anzeichen einer Angststörung sein, wenn diese plötzlich auftreten oder mit folgenden Situationen/Umständen verbunden sind…

Angst
auf der Straße, in engen Räumen, auf Türmen, Brücken und weiten Plätzen
in die Arbeit, Schule oder Uni zu gehen bzw. dort zu bleiben;
im Zug und Bus, in Straßenbahn U-Bahn und S-Bahn;
im Supermarkt, Kaufhaus, Aufzug, Kino, Auto, Flugzeug;
beim Friseur, Zahnarzt usw.
vor/im Kontakt mit anderen Menschen

Zielgruppen

Psychisch Erkrankte (Ängste, Panik)

Zugang

Kontakt: Lebensraum Bregenz  Tel: +43 5574 52700  

Links

Mit Angst und Panik leben lernen - Selbsthilfe Vorarlberg
Lebensraum Bregenz - Selbsthilfegruppe für Angst Panik
Nähere Informationen zur Selbsthilfegruppe Angst, Panik und zu anderen Selbsthilfegruppen, die sich in Bregenz treffen

Zuständige Institution

Caritas Vorarlberg - Familie und Kinder
Wichnergasse 22
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 200
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Website

Kontaktperson

Angelika Ott MA
Stellenleitung 
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Beschreibung

Beschreibung in leicht verständlicher Sprache

Es findet eine ambulante Entlastung für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung bei Ihnen zuhause, mit ausgebildetem Fachpersonal der Familienhilfe statt.
  • Halbtags und tageweise Entlastung bzw. nach Vereinbarung Montag bis Freitag
  • Nacht- und Wochenendentlastung von 22 bis 7 Uhr sowie am Samstag, Feiertag und Sonntag
Tätigkeiten in der ambulanten Familienentlastung: Die Mitarbeiter:innen der Familienhilfe übernehmen Betreuung, Begleitung, Pflege und Assistenz des Menschen mit Behinderung zu Hause sowie die Mitbetreuung von Geschwistern, die in der Familie leben. Durch die Verrichtung der anfallenden Hausarbeit wird der reguläre Tagesablauf in der Familie sichergestellt. 

Zielgruppen

Familien mit Kindern mit Behinderungen

Ziele/Wirkung

Entlastung und Ermöglichen der Teilhabe der Eltern an der Gesellschaft

Kostentragung

Das Land Vorarlberg unterstützt Familien mit Menschen mit Behinderung mit der Ausgabe von Leistungsbons. 

Rehabilitation und Therapie - SMO

Published in Rehabilitation, Kur
Mittwoch, 10 Juli 2019 14:38

Zuständige Institution

SMO Neurologische Rehabilitation
Zentrale
Mehrerauerstraße 72
6900 Bregenz
Tel: +43 5 7880 1010
Wir erbringen innovative Rehabilitationsleistungen, organisiert in interdisziplinären Rehateams, die in modern ausgestatteten Räumlichkeiten zusammenarbeiten.

Ziele/Wirkung

Erfolg und Wirksamkeit der Rehabilitation sind immer aus der Sicht des/der Patienten/Patientin zu sehen und müssen alltagsorientiert sein. Das Ergebnis der Rehabilitation ist einzig daran zu messen

Kernleistungen

Rehabilitation

  • Tagesklinische Rehabilitation
    In der tagesklinischen Rehabilitation werden die Patient:innen 3 Tage in der Woche über einen Zeitraum von 6 bis 12 Wochen therapeutisch behandelt. Diese intensive Rehabilitationsphase besteht aus folgendem Leistungsangebot: Einzeltherapie, Gruppentherapie, medizinische Trainingstherapie, Eigentraining und psychosoziale Einheiten.
  • Ambulante Rehabilitation und Therapie
    Die ambulante Rehabilitation/Therapie findet stundenweise in unseren neurologischen Therapiezentren in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und in Bludenz/Bürs statt. Die Therapiestunden werden in Einzel- und Gruppentherapie durchgeführt.
  • Mobile Rehabilitation
    Es gibt verschiedene Gründe für eine Rehabilitation in Form von Hausbesuchen: Schwierigkeiten sich in fremder Umgebung zu orientieren oder andere persönliche Situationen des/der Betroffenen können eine Therapie zuhause notwendig machen.
  • Konsiliarisch im Krankenhaus
    In den Fachbereichen Logopädie und Ergotherapie sind wir therapeutisch begleitend in den Krankenhäusern Bregenz, Dornbirn, Hohenems und Bludenz tätig.
  • Rehabilitation von Stimm- und Sprechstörungen Erwachsener
    In den Fachbereichen Logopädie und Ergotherapie sind wir therapeutisch begleitend in den Krankenhäusern Bregenz, Dornbirn, Hohenems und Bludenz tätig.
    Erwachsene Patient:innen mit Stimm- und Sprechstörungen erhalten nach Vereinbarung stundenweise logopädische Therapie.

Selbsthilfe
Wir betrachten die Selbsthilfe und den Kontakt der Betroffenen und Angehörigen untereinander als wichtige Unterstützung im Rehabilitationsprozess und legen großen Wert auf die Weitergabe von Informationen über diese Gruppen und integrieren den direkten Kontakt zur Selbsthilfe in unseren Rehabilitationsalltag.

Angehörige
Durch die Erkrankung eines Familienmitgliedes ändert sich nicht nur dessen Leben, sondern das der gesamten Familie. In dieser Zeit der Veränderung möchten wir Angehörige und Bezugspersonen begleiten und unterstützen.

Zugang

Die Zuweisung erfolgt durch den/die Hausärzt:in, das Krankenhaus, das Rehabilitationszentrum oder den/die Fachärzt:in über den Rehabilitationsschein.

Kostentragung

Die Therapien werden über den Vorarlberg Sozialfonds finanziert. Pro Therapie wird ein geringer Selbstbehalt verrechnet.
Bei eingeschränkter Mobilität übernimmt die GKK/Transportschein die Transportkosten für die RFL oder das Taxi.

Links

SMO Therapieangebote und Rehabilitation

 

Neurologische Reha - aks

Published in Rehabilitation, Kur
Mittwoch, 10 Juli 2019 14:37

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Neurologische Reha
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel : +43 55 74  202 - 3000

Beschreibung

Die Neurologische Reha der aks gesundheit gibt es seit 1978. Was mit der Logopädie in Form von Hausbesuchen begonnen hat, ist heute ein interdisziplinäres therapeutisches Angebot für neurologische Patient:innen sowie deren Angehörige und pflegende Personen.

Eine neurologische Erkrankung bedeutet zahlreiche Veränderungen im Leben der Patient:innen und auch in deren Umfeld. Bei Schlaganfall, Parkinson, Multipler Sklerose, Schädel-Hirntrauma, etc. können viele Bereiche betroffen sein: Von den Fähigkeiten des eigenen Körpers, über die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie bis zur Arbeits- und Freizeitgestaltung.
Das Ziel der/des Patientin/Patienten ist unser Auftrag.
Wir arbeiten dabei in interdisziplinären Teams, in denen die Fachgebiete fließend ineinander übergehen. So können wir den vielen Bereichen des Lebens auch in der Therapie gerecht werden und auf die individuellen Bedürfnisse unserer Patient:innen eingehen.

 

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