Antidiskriminierung und Behinderung

Zuständige Institution

Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft
Landwehrstrasse 1
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 47 027
Fax: +43 5574 47 028
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Website

Kontaktperson

Dr. Angela Bahro
Tel: 05574 47 027
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Beschreibung

Ein Teilbereich der Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft ist die Antidiskriminierungsstelle.
Eingerichtet 2006 und seit 2012 auch zuständig für alle Angelegenheiten bei Diskriminierung auf Grund einer Behinderung, sofern sie in die Regelungskompetenz des Landes oder der Gemeinden fallen.
Antidiskriminierung bedeutet, dass es verboten ist eine Person zu diskriminieren. Diskriminierung heißt, dass eine Person benachteiligt wird, nur weil sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Es darf aber keine Ungleichbehandlung oder Benachteiligung geben aufgrund:

  • der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Ausrichtung oder
  • des Geschlechts

Zur Diskriminierung gehören auch Einschüchterung, Erniedrigung und Herabwürdigung, zum Beispiel durch sexuelle Belästigung.

Zielgruppen

Menschen mit Behinderungen

Kernleistungen

Unterstützung / Beratung betroffener Personen
Überprüfung behaupteter Verletzungen des Diskriminierungsverbots
Förderung, Schutz und Überwachung der UN-Behindertenkonvention
Berichte und Empfehlungen erstatten
Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen
Informationsaustausch (z.B. mit dem Monitoringausschuss des Bundes)
Förderung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
Zusammenarbeit mit anderen Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsstellen sowie der Anlaufstelle  für Chancengleichheit.

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Antidiskriminierungsstelle der Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg

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