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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG
Beschreibung
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (kurz: ASVG) beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung in Österreich. Es regelt die Pflichtversicherung der unselbständig Erwerbstätigen in Bezug auf Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie eine fallweise mögliche freiwillige Selbstversicherung.
Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1956 wurde es allein bis 2008 in mehr als 60 Novellen an die jeweiligen aktuellen Verhältnisse angepasst und gehört mittlerweile zu den umfangreichsten Gesetzen Österreichs.
Neben dem ASVG bestehen eigene Sozialversicherungsgesetze für
Gewerblich-Selbständige (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG)
Bauern (Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG)
Beamte (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz - B-KUVG)
Freiberufler (Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger - FSVG)
Notare (Notarversicherungsgesetz - NVG)
Die Krankenversicherung
sichert die Wiederherstellung der Gesundheit und den Ausgleich von Verdiensteinbußen infolge von
- Krankheit,
- Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
- oder Mutterschaft.
Die Krankenversicherung sorgt auch für Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten durch Gesundenuntersuchungen sowie für Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Rechtsträger der Krankenversicherung sind bei den Dienstnehmer:innen hauptsächlich die Gebietskrankenkassen, die Versicherungsanstalten der öffentlich Bediensteten und der Eisenbahner.
Die Leistung der Krankenbehandlung umfasst Hilfe durch Ärzt:innen, Heilmittel und Heilbehelfe. Der/die Versicherte hat Anspruch auf Anstaltspflege in einer öffentlichen Krankenanstalt oder auf medizinische Hauskrankenpflege. Die Beziehungen zu den öffentlichen Krankenanstalten werden durch Verträge geregelt, die öffentlichen Krankenanstalten sind aber verpflichtet, vom Versicherungsträger eingewiesene Patient:innen aufzunehmen. Für die Krankenanstaltenfinanzierung leisten die Sozialversicherungen einen Pauschalbeitrag.
Weitere Leistungen sind Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Leistungen bei körperlichen Gebrechen (Zuschüsse zu Hilfsmitteln).
Die Unfallversicherung
kommt für die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen auf, wenn es sich bei der Erkrankung bzw. Beeinträchtigung um einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung handelt.
Versicherungsleistungen:
- Unfallheilbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe)
- Rehabilitation,
- kurzfristige Geldleistungen, Versehrtenrente, Integritätsabgeltung, Hinterbliebenenleistungen.
Die Pensionsversicherung
Die vorrangige Aufgabe der Pensionsversicherung ist die Gewährung von langfristigen Geldleistungen (Pensionen) zur finanziellen Absicherung des/der Versicherten bei Alter oder Minderleistung der Arbeitsfähigkeit (Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension) und zur Sicherung des Unterhalts der im Falle des Todes Versicherten. Insofern hat die Pensionsversicherung eine Einkommensersatz- und Unterhaltsersatzfunktion.
Zusätzlich hat sie die Aufgabe, für die Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge von Versicherten und Pensionist:innen sowie deren Angehörige Vorsorge zu treffen. Die Rehabilitation ist eine Pflichtaufgabe der Pensionsversicherung.
Ziel der Rehabilitation ist es, die Leistungsfähigkeit von Versicherten, die an einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung leiden, soweit zu steigern, dass sie im beruflichen und wirtschaftlichen Leben sowie in der Gemeinschaft den ihnen gebührenden Platz wieder einnehmen können (§ 300 Abs 3 ASVG).
Die Unfallversicherung und die Pensionsversicherung sind sowohl für medizinische und soziale Rehabilitation zuständig als auch für berufliche Rehabilitation.
Links
System der Pflichtversicherung
Allgemeine Sonderschulen bzw. Schulen mit angeschlossenen Sonderschulklassen
Zuständige Institution
Beschreibung
In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis für Vorsorge und Sozialmedizin (aks) bieten diese Schulen parallel zum Unterricht ein vielfältiges therapeutisches Angebot.
Ein Schüler:innentransport im Gelegenheitsverkehr ist an allen Schulen verfügbar.
Die Schüler:innen werden nach allen Lehrplänen im Bereich der Pflichtschulen unterrichtet.
- Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen und außerschulischen Umfeld
- Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen
- Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht
Pflichtschullehrer:innenstudium bzw. Ausbildung zur/zum Sozialbetreuer:in
Links
Allgemeine Sonderschulen bzw. Schulen mit angeschlossenen Sonderschulklassen
Landessonderschulen in Vorarlberg
Hier finden Sie Adressen und Kontaktdaten aller Sonderpädagogischen Schulen in Vorarlberg
Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Sonderschule und inklusiver Unterricht
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)
Akademieprogramm der Lebenshilfe Vorarlberg – „Miteinander wachsen“
Zuständige Institution
Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Götzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
E-Mail
Website
Kontaktperson
Gerlinde Lampert
Tel: +43 5523 506 10084
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Beschreibung
„Miteinander wachsen“ ist das Fort- und Weiterbildungsprogramm der Lebenshilfe Vorarlberg und erscheint zweimal im Jahr (Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter).
Es richtet sich offen an alle Menschen mit und ohne Behinderungen, die sich im Bereich der Begleitung und Assistenz von Menschen mit Behinderungen weiterbilden möchten.
Das komplette Programmheft ist in leichter Sprache verfasst und für die einfache Kommunikation mit Symbolen versehen. Die Kurse sind nach Datum sortiert und entsprechende Symbole helfen bei der Seminarentscheidung.
Zielgruppen
offen für alle Menschen mit und ohne Behinderungen, die sich im Bereich der Begleitung und Assistenz von Menschen mit Behinderungen weiterbilden möchten
Ziele/Wirkung
Der Lebenshilfe Vorarlberg ist es ein zentrales Anliegen, dass Menschen mit Behinderungen, Betreuer:innen und Begleiter:innen sowie Angehörige miteinander ins Gespräch kommen. Denn nur gemeinsam können wir dem Ziel der gelebten Inklusion Schritt für Schritt näher kommen. Ebenso bietet die Akademie gesellschaftsrelevante Referate und Vorträge an, die über die Lebenshilfe hinaus Wirkungen erzielen. Dabei arbeitet sie mit anderen Bildungseinrichtungen in Vorarlberg und über die Grenzen hinweg bei relevanten Bildungsangeboten zusammen.
Zugang
Alle Interessierte können das aktuelle Akademieprogramm „Miteinander wachsen“ bei der Landesgeschäftsstelle der Lebenshilfe Vorarlberg bestellen.
Die jeweils aktuelle pdf-Version „Miteinander wachsen“ kann auch auf der Website der Lebenshilfe heruntergeladen werden (siehe dazu unter Links).
Links
Lebenshilfe Vorarlberg - Akademieprogramm
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe des Akademie-Programms
Zuständige Institution
Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
E-Mail
Website
Kontakt
AD(H)S Erwachsene Selbsthilfe Vorarlberg
Beschreibung
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom ADHS
AD(H)S ist so facettenreich, dass es schwierig ist die Symptome dieses Krankheitsbildes mit wenigen Worten zu umschreiben. Aus diesem Grund kommt es häufig nicht nur in der Medizin zu Missverständnissen, die so weit
führen können, dass man glaubt, ADHS hätten nur Kinder.
Zielgruppen
Erwachsene mit ADHS
Links
mehr vom Tag.de
AD(H)S - Website mit ausführlichen Informationen
Zuständige Institution
Angebote
Zuständige Institution

Arbeitsmarktservice Vorarlberg
Angebote
Zuständige Institution

Arbeiterkammer Vorarlberg
Angebote
Zuständige Institution

AQUA Mühle Frastanz