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Basisbildung - Lesen, Schreiben, Rechnen

Published in Aus- und Weiterbildung
Dienstag, 30 Juli 2019 09:50

Zuständige Institution

Volkshochschulen Vorarlberg
Website

Beschreibung

Die Volkshochschulen in Bludenz, Bregenz, Götzis und Hohenems bieten verschiedenen Kurse für Menschen mit Lernschwierigkeiten an.
Zum Beispiel
Lesen, Schreiben, Rechnen – Anfängerkurse für Erwachsene mit Lernschwierigkeiten
Sie wollen lesen und schreiben können?
Sie wollen sich sicher fühlen, wenn Sie kleine Rechenaufgaben zu lösen haben?
In der Lernwerkstatt dreht sich alles um das Thema: "Lesen, Schreiben, Rechnen."
Wir werden Buchstaben, Wörter und kurze Sätze schreiben und lesen üben.
Wir rechnen mit kleinen Zahlenmengen.
Sie können mir gerne die Themen sagen, mit denen Sie arbeiten wollen!
z.B. Sport, Tiere, Lebensmittel, Fahrzeuge, Gedichte, Rätsel...
Lesen, Schreiben und Rechnen soll Spaß machen, interessant sein und es ist wichtig um Neues zu lernen.

Zielgruppen

Menschen mit Lernschwierigkeiten

Zugang

Wenden Sie sich an eine der Volkshochschulen in Vorarlberg, dort wird man Sie informieren und beraten.

Unverbindliche und vertrauliche Beratung zu Basisbildungskursen an den Vorarlberger Volkshochschulen erhalten Sie auch unter der Nummer des Alfatelefon Österreich 0800 244 800.
Service Basisbildung und Alphabetisierung in Österreich

Links

Volkshochschule Götzis - Basisbildung Kursprogramm
Basisbildung Kursprogramm Volkshochschule Götzis
Volkshochschule Bludenz
Informationen zu Basisbildungskusen an der Volkshochschule Bludenz (Lesen und Schreiben für Erwachsene)
Volkshochschule Bregenz
Kurse zur Basisbildung finden Sie vor allem unter dem Kapitel "Sprache"
Zentrale Beratungsstelle für Basisbildung und Alphabetisierung
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Basisbildung sowie Kontaktdaten aller Volkshochschulen in Vorarlberg

Barrierefreies Reisen mit der Bahn

Dienstag, 30 Juli 2019 09:22

Zuständige Institutionen

ÖBB Personenverkehr AG - CallCenter für mobilitätseingeschränkte Personen
Tel: +43 5 1717 5
Website

Westbahn 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: +43 1 899 00
Website

Beschreibung

In vielen nationalen und internationalen Zügen des Fernverkehrs werden Wagen eingesetzt, welche geeignet für Rollstuhlfahrer:innen sind und auch über ein barrierefreies WC verfügen. Sie sind in den Fahrplänen der ÖBB mit einem Rollstuhlsymbol und dem Hinweis "mit Rollstuhlplatz" bzw. "mit rollstuhltauglichem WC" gekennzeichnet. Eine kostenlose Reservierung der Rollstuhlplätze ist erforderlich. Weiters ist in vielen Nahverkehrszügen auch eine Reise im Rollstuhl möglich.

Die Mitarbeiter:innen des CallCenters organisieren alles für Ihre Reise:
Die CallCenter-Mitarbeiter:innen übernehmen die Buchung aller Tickets und Reservierungen insbesondere von Rollstuhlstell- oder Behindertenplätzen und beraten Sie auch über die Ausstattung von Zügen und Bahnhöfen, Hilfsmittel wie z. B. Hebelifte und Hilfestellungen beim Ein- und Aussteigen.
Um eine optimale Hilfestellung am Bahnhof für Sie organisieren zu können benötigen wir eine Voranmeldung des Reisewunsches bis spätestens 24 Stunden vor der Reise (mind. 48 Stunden vor Auslandsreisen).
Ein-, Um- und Ausstiegshilfe kann auch bequem mittels Online-Formular angemeldet werden. 

Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Österreich:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr (ausgenommen Feiertags).
BAHN:    +43 1 5050 707 710
Website 

Links

ÖBB - barrierefreies Reisen
Details und weitere wichtige Informationen zum Thema „Reisen im Zug“
Informationen in Leicht verständlicher Sprache (Leicht Lesen)
Westbahn - Ermäßigung mit Behindertenpass
österreich.gv.at - Bahnreisen mit eingeschränkter Mobilität in der EU
Rechte als Passagier im Bahnreiseverkehr - Europäische Kommission
Auf dieser Website der Europäischen Kommission erhalten Sie umfangreiche Informationen über Rechte für Bahnreisende mit Behinderung bzw. Mobilitätsbeeinträchtigung
apf - Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Barrierefreies Reisen mit dem Flugzeug

Dienstag, 30 Juli 2019 09:20

Beschreibung

Reisen mit dem Flugzeug

Die Rechte von mobilitätsbeeinträchtigten Personen wurden zuletzt durch eine neue EU-Verordnung gestärkt. Die internationalen Sicherheitsvorschriften sowie die räumlichen Voraussetzungen der Flugzeuge erfordern für Menschen mit eingeschränkter Mobilität jedoch mitunter einigen Aufwand, um letztlich sicher und komfortabel fliegen zu können.

Rechte für Flugreisende mit Mobilitätseinschränkungen in Europa

In der Europäischen Gemeinschaft gelten seit dem 26. Juli 2008 aufgrund der Verordnung (EG-Verordnung 1107/2006) einheitliche Bestimmungen, die behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen deutlich verbesserte Rechte einräumen. Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen dürfen bei Flügen von oder zu einem europäischen Flughafen die Buchung oder Beförderung von Personen wegen einer Behinderung oder wegen des Alters grundsätzlich nicht ablehnen. Flughäfen, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sind zu bestimmten Unterstützungs- und Informationsleistungen, die ihnen die Vorbereitung und die Durchführung einer Flugreise erleichtern, verpflichtet. Die durchgehende Betreuung mobilitätseingeschränkter Flugreisender von der Ankunft am Flughafen bis zum Abflug ist ohne zusätzliche Kosten für die Betroffenen sicherzustellen. Die Fluggesellschaften sind u.a. grundsätzlich verpflichtet, bei Flügen, die in der EU beginnen oder enden, kostenlos Mobilitätshilfen – einschließlich elektrischer Rollstühle mit auslaufsicherer Batterie - oder Begleithunde zu befördern. Sie haben sich auf Wunsch nach besten Kräften um eine Sitzvergabe entsprechend den Bedürfnissen des jeweiligen behinderten Menschen, vorbehaltlich der Sicherheitsanforderungen und Verfügbarkeit, zu bemühen.

Um diese Betreuung zu gewährleisten und damit sie ihre Flugreise ohne unnötige Unannehmlichkeiten und Zeitverlust durchführen können, ist ihre Mitwirkung erforderlich. Bis spätestens 48 Stunden vor Abflug müssen sich behinderte Flugreisende bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter anmelden. Es ist zudem erforderlich, dass sich Reisende rechtzeitig zum vorgegebenen Zeitpunkt am Flughafen an den dort ausgewiesenen Kontaktpunkten einfinden. Wenn sie möchten, wird ihnen bei der Abfertigung geholfen und sie werden bei den Sicherheitskontrollen begleitet.

Für mobilitätsbehinderte Fluggäste liegen die Probleme zumeist in der eingeschränkten Bewegungsfreiheit in den Flugzeugen. Dieses Manko kann durch die EG-Verordnung nicht behoben werden. Die EG-Verordnung stellt bezüglich der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Flugzeugen keine Vorgaben auf.

Beschwerdestelle

Sollten Sie feststellen, dass Ihre Rechte für Flugreisende mit Mobilitätseinschränkungen missachtet wurden, können Sie dies der Leitung des Flughafens oder dem betreffenden Luftfahrtunternehmen mitteilen. Wenn nach Reklamationen keine zufriedenstellende Lösung erreicht wurde, haben Sie die Möglichkeit, bei den von den Mitgliedstaaten benannten Beschwerde- und Durchsetzungsstellen Beschwerde einzureichen.

Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Österreich:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr (ausgenommen Feiertags).
FLUG: Tel: +43 1 5050 707 740 
Website

Informationen von verschiedenen Fluggesellschaften

Die Informationen auf den Internetseiten der Fluggesellschaften über besondere Angebote, Flugauskünfte, und Buchungsmöglichkeiten für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung unterscheiden sich teils erheblich. Sie finden unter Links einen Überblick ausgewählter Fluggesellschaften.

Downloads

EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Fliegen mit Beeinträchtigung - in Leichter Sprache

Links

Austrian Airlines - Barrierefreies Reisen
Informationen zum Servicekonzept für Menschen mit Behinderung auf der Website der Austrian Airlines
Flughafen Wien - barrierefrei reisen
Lufthansa - Barrierefrei Reisen
British Airways - Barrierefrei Reisen
Rechte als Passagier auf Flugreisen - Europäische Kommission
Auf dieser Website der Europäischen Kommission erhalten Sie umfangreiche Informationen über Rechte als Reisende mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität
Einfach teilhaben - Reisen mit dem Flugzeug
Informationen zu Reisen mit dem Flugzeug für mobilitätsbeeinträchtigte Personen
apf Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Menschengerechtes Bauen - ifs

Dienstag, 30 Juli 2019 09:18

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500
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Website

Kontaktperson

ifs Soziale Integration - Menschengerechtes Bauen
Franz-Michael-Felderstraße 6
6845 Hohenems
Tel: +43 (0)5 1755 537

Beschreibung

Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für rund 10% der Bevölkerung zwingend erforderlich, für rund 30% bis 40% notwendig und für 100% komfortabel.
Barrierefreie Adaptierung der eigenen vier Wände ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Förderungen von Bund und Land bieten jedoch Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an. 
Die Berater:innen des ifs informieren nicht nur über mögliche bauliche Verbesserungen, sondern auch über das Angebot an Förderungen.

Zielgruppen

Barrierefreies bauen und wohnen betrifft Menschen mit Behinderung, aber auch ältere Menschen, Personen, die vorübergehend oder chronisch krank sind. Menschen, die aus persönlichen Gründen wie Behinderung, Alter, Krankheit oder Unfall gezwungen sind ihr Leben neu zu ordnen und ihre Wohnsituation den veränderten Bedürfnissen anzupassen.

Kernleistungen

  • Menschengerechtes Bauen: Wohnraumberatung für Menschen in besonderen Lebenssituationen,
  • Beratung für Menschen, die aus persönlichen Gründen gezwungen sind, ihre Wohnsituation den veränderten Bedürfnissen anzupassen
  • Information über technische Hilfsmittel sowie über die Raumgestaltung
  • Fachliche Stellungnahme als Entscheidungshilfe für die verschiedenen Kostenträger, die finanzielle Mittel gewähren

Die Beratung für private Kunden ist grundsätzlich kostenlos.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
 

Zuständige Institution

Urlaub am Bauernhof - Landesverband Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 400 0
Fax: +43 5574 400 600
E-Mail
Website 

Beschreibung

In Vorarlberg gibt es mehrere Bauernhöfe, welche "Barrierefreien Urlaub am Bauernhof" anbieten. Die Besonderheiten dieser barrierefreien Bauernhöfe sind:

  • Verbringen Sie Ihre Urlaubszeit mit Gastgeber:innen, die sich ganz auf die Bedürfnisse von bewegungseingeschränkten Gästen spezialisiert haben.
  • Haus und Hof sind so ausgestattet, dass sich alle Gäste ohne Hindernisse bewegen können.
  • Gleitsichere Teppiche, minimale Wegsteigungen und viele weitere Maßnahmen machen’s Ihnen leicht, sich wohl zu fühlen und zu entspannen.
  • In den großzügigen Räumlichkeiten und Ferienwohnungen mit rollstuhlgerechter Ausstattung können Sie sich ohne fremde Hilfe bewegen: alle Bäder, Duschen und Toiletten entsprechen den Anforderungen von Rollstuhlfahrer:innen.
  • Ihre Gastgeber:innen informieren Sie gerne über die medizinische Betreuung und Versorgung vor Ort, ebenso wie über barrierefreie Einkaufs- u. Freizeitmöglichkeiten.

 Die Vorarlberger Gastgeber:innen für barrierefreien Urlaub am Bauernhof

Links

Barrierefreie Bauernhöfe in Österreich
Urlaub am Bauernhof - Sämtliche Informationen zu Urlaub an barrierefreien Bauernhöfen in Österreich: Ausstattung, Lage, Bilder, Preise etc.

Autobahnvignette gratis

Dienstag, 30 Juli 2019 08:18

Zuständige Institution

 
Örtlich zuständige Zulassungsstelle 

Beschreibung

Neue Rechtslage für die motorbezogene Versicherungssteuer und die Gratis Vignette ab 1. Dezember 2019
Ab dem 1. Dezember 2019 gilt sowohl

  • für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch
  • für die Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung (im Folgenden: Begünstigungen) eine neue Rechtslage.

Um den Zugang zu erleichtern, werden die Verfahren für beide Begünstigungen bei den Zulassungsstellen gebündelt.

Was ändert sich bei der Vergabe von Gratis-Jahresvignetten ab dem Jahr 2020?
Die Gratis-Jahresvignette ist ab 2020 nur noch als Digitale Jahresvignette erhältlich. Das Sozialministeriumservice wird keine Klebevignetten mehr an anspruchsberechtigte Personen versenden.

Die ASFINAG erhält Ihre Daten automatisch und schaltet die Digitale Gratis-Jahresvignette für das auf Sie zugelassene KFZ-Kennzeichen frei.
Damit entfällt auch die mehrfache Antragstellung und Nachweiserbringung bei mehreren Stellen. Die automatische Übermittlung der Daten ist sicher und entspricht den datenschutzrechtlichen Regelungen.

Voraussetzungen für die digitale Gratisvignette:

  • Ansuchen bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle bzw. automatische Vergabe für das Fahrzeug, das von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist
  • Behindertenpass, in dem die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Blindheit eingetragen ist
  • Zulassung des Kraftfahrzeuges ausschließlich auf Inhaber eines Behindertenpasses mit benötigter Zusatzeintragung
    Achtung: ab 29. November 2021 kann die Befreiung unter bestimmten Umständen auch – im Rahmen einer Zulassungsbesitzgemeinschaft – gemeinsam mit nicht begünstigten Personen in Anspruch genommen werden.
  • Mehrspuriges Kraftfahrzeug mit höchstzulässigem Gesamtgewicht bis max. 3,5 t
  • Pro Person kann die digitale Gratisvignette nur für ein Kfz-Kennzeichen zur Verfügung gestellt werden, mehrere Fahrzeuge unter einem Wechselkennzeichen sind miterfasstBei positiver Prüfung der Berechtigung wird das Kfz-Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, das auf die berechtigte Person zugelassen ist, im Mautsystem der ASFINAG kostenlos registriert.

Die Registrierung muss vor der nächsten Benützung von vignettenpflichtigen Mautstrecken erfolgt sein.

Wann und Wo muss ich ansuchen?

  • Wenn Sie bereits vor dem 1. Dezember 2019 die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch genommen haben und Ihnen die Klebevignette oder ein Freischaltungscode zugeschickt wurde, müssen Sie grundsätzlich nichts unternehmen, ihre Daten werden automatisch in das neue System übertragen.
  • Wenn Sie erstmalig ab dem 1. Dezember 2019 die Begünstigungen in Anspruch nehmen wollen:
    Werden die Voraussetzungen erfüllt, kann ein Ansuchen auf Befreiung eines Fahrzeuges von der motorbezogenen Versicherungssteuer und auf Zurverfügungstellung einer Gratis-Vignette in jeder für die Zulassung des Fahrzeuges örtlich zuständigen Zulassungsstelle gestellt werden. Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Menschen mit Behinderung, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
    Im Rahmen des Ansuchens bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift auf dem Formular, dass das Fahrzeug ausschließlich oder vorwiegend von Ihnen oder für Ihre Zwecke verwendet wird.

Downloads

Information zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur GratisJahresvignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderungen

Links

Bundesministerium Finanzen
Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur Gratis-Vignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung

Asfinag
Gratis Jahresvignette für behinderte Menschen

Zuständige Institution

Autistenhilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7 c
6850 Dornbirn
Telefon für Vereinsauskünfte: +43 664 652 98 95
Telefon für Fachauskünfte: +43 650 467 43 41
E-Mail
Website

Kontaktpersonen

Anna Jennerwein-Willam
Obfrau

Renate Vogel
Beirätin
Tel: +43 650 467 43 41
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Lisi Gehrer
Schriftführerin
Tel: +43 664 652 98 95
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Beschreibung

Die Autistenhilfe Vorarlberg ist ein Verein von Eltern mit Kindern/erwachsenen Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung und selbstbetroffenen Personen mit Asperger Syndrom.

Der Verein setzt sich für die Belange und Bedürfnisse dieser Personengruppe ein.
Unser Ziel:

  • mehr Verständnis und Toleranz diesen Personen gegenüber
  • mehr Wissen über das Autismus-Spektrum zu vermitteln
  • um somit die Lebensbedingungen für diese Personen im Sinne der Inklusion zu verbessern

Erreichen möchten wir dies durch

  • Gesprächsmöglichkeiten und Austausch untereinander bei den Vereinstreffen (siehe Termine)
  • Ansprechpartner:innen sein für an Autismus interessierte Personen
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung in schwierigen Situationen
  • Organisation von Vorträgen und Fortbildungen
  • Konzeptentwicklung (Wohnen, Lehrgang)

 

Unsere verschiedenen Selbsthilfe-Treffen

Asperger Elterntreff Dornbirn
Selbsthilfe Dornbirn
+43(0) 664 65 29 895
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Autismus Eltern-Treffen frühkindlicher Autismus
Selbsthilfe Dornbirn
Renate Vogel +43(0) 650 46 74 341
Lisi Gehrer +43(0) 664 65 29 895
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Asperger / Tourettesyndrom Elterntreff Bludenz
Selbsthilfe Bludenz
Monika Daniel-Schallert
+43(0) 699 129 505 70
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Asperger Erwachsene
Selbsthilfe Dornbirn
+43(0) 664 43 49 654
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Links

Selbsthilfe Vorarlberg
Dachverband österreichische Autistenhilfe
autismus deutsche schweiz
Autismus Deutschland e.V.
Autismushilfe Ostschweiz

 

Autismusberatung - aks

Dienstag, 30 Juli 2019 08:17

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Kinderdienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 202-5323
 

Beschreibung

Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung und erste Auffälligkeiten treten in der Regel in der frühen Kindheit auf. ASS ist eine Wahrnehmungs- bzw. Informationsverarbeitungsstörung. Dies führt zu Beeinträchtigungen vor allem im sozialen und kommunikativen Bereich sowie in der Handlungsfähigkeit. Aufgrund der vielfältigen Symptome und der sehr unterschiedlichen Erscheinungsbilder stellt eine ASS häufig eine große Herausforderung dar.

Zielgruppen

Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Kernleistungen

Therapeutische Begleitung und Angebote der Fachbereiche Frühförderung, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie und Psychologie 

Kostentragung

Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Beratung) beträgt 8 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 80 Euro.
Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.

Links

Ausgleichstaxe und Prämie

Dienstag, 30 Juli 2019 08:17

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Beschreibung

Ausgleichstaxe:
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes - der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt - gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen. Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer:innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht)
Kann oder will der/die Dienstgeber:in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Sozialministeriumservice die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben.

Beträge - Ausgleichstaxe und Prämie

Diese Beträge werden durch Verordnung des Sozialministeriums jährlich angepasst.

Die Ausgleichstaxe ist nicht als Strafe zu verstehen, sondern soll den Mehraufwand ausgleichen, den Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, gegenüber jenen Firmen haben, die dies nicht tun.

Prämie:
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten, erhält der/die Dienstgeber:in vom Sozialministeriumservice aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.

Links

Ausbildungsbeihilfe - SMS

Dienstag, 30 Juli 2019 08:16

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website 

Beschreibung

Für einen behinderungsbedingten Mehraufwand im Rahmen einer weiteren Schul- oder Berufsausbildung nach Abschluss der Schulpflicht kann für die weitere Ausbildung von der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.

Bei einer weiteren schulischen oder universitären Ausbildung erfolgt keine Einstufung nach dem Grad der Behinderung. Für den Antrag ist jedoch ein ärztliches Gutachten beizubringen, das den Grad der Behinderung beschreibt.

Der Antrag auf Ausbildungsbeihilfe kann jederzeit eingebracht und muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Die Beihilfe wird so lange gewährt, bis die Ausbildung abgeschlossen ist oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.

Zielgruppe

Folgende Schüler:innen können diese Beihilfe beziehen:

  • Schüler:innen nach Abschluss der 10. Schulstufe (mittlere oder höhere Schule)
  • Schüler:innen an einer Pflichtschule in einem Internat
  • Schüler:innen, die nach Beendigung der Pflichtschulausbildung eine Schul- oder Berufsausbildung in einer Unterrichts- oder Ausbildungseinrichtung absolvieren, deren Zeugnisse staatlich anerkannt werden
  • Studierende, die an einem Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung teilnehmen
  • Schüler:innen in Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst
  • Auszubildende an einer Hebammenlehranstalt
  • Lehrlinge
  • Studierende, die im Ausland in einer vergleichbaren Schul- oder Berufsausbildung stehen

Erforderliche Unterlagen

Für schulische oder universitäre Ausbildung:

  • Ärztliches Gutachten
  • Inskriptionsbestätigung
  • Bestätigung über den Studienerfolg oder des schulischen Erfolgs (Zeugnisse, Prüfungsbescheinigungen)
  • Nachweis über weitere bezogene Beihilfen und Zuschüsse

Für Lehrlingsausbildung:

  • Einstufungsbescheid (mindestens 50-prozentiger Behinderungsgrad notwendig)
  • Kopie des Lehrvertrags
  • Nachweis über weitere bezogene Beihilfen und Zuschüsse

Hinweis:
Personen, die im Ausland in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, müssen vergleichbare Nachweise erbringen.

Zuschussdauer und -höhe:
Die genaue Höhe der Förderung richtet sich u.a. nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes – außerdem werden weitere erhaltene Beihilfen und Zuschüsse (z.B. Studienbeihilfe) abgezogen. 

Links

österreich.gv.at - Ausbildungsbeihilfe
Weitere Informationen / Formulare
Sozialministeriumservice - Arbeit und Ausbildung

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