Autobahnvignette gratis

Zuständige Institution

 
Örtlich zuständige Zulassungsstelle 

Beschreibung

Neue Rechtslage für die motorbezogene Versicherungssteuer und die Gratis Vignette ab 1. Dezember 2019
Ab dem 1. Dezember 2019 gilt sowohl

  • für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch
  • für die Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung (im Folgenden: Begünstigungen) eine neue Rechtslage.

Um den Zugang zu erleichtern, werden die Verfahren für beide Begünstigungen bei den Zulassungsstellen gebündelt.

Was ändert sich bei der Vergabe von Gratis-Jahresvignetten ab dem Jahr 2020?
Die Gratis-Jahresvignette ist ab 2020 nur noch als Digitale Jahresvignette erhältlich. Das Sozialministeriumservice wird keine Klebevignetten mehr an anspruchsberechtigte Personen versenden.

Die ASFINAG erhält Ihre Daten automatisch und schaltet die Digitale Gratis-Jahresvignette für das auf Sie zugelassene KFZ-Kennzeichen frei.
Damit entfällt auch die mehrfache Antragstellung und Nachweiserbringung bei mehreren Stellen. Die automatische Übermittlung der Daten ist sicher und entspricht den datenschutzrechtlichen Regelungen.

Voraussetzungen für die digitale Gratisvignette:

  • Ansuchen bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle bzw. automatische Vergabe für das Fahrzeug, das von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist
  • Behindertenpass, in dem die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Blindheit eingetragen ist
  • Zulassung des Kraftfahrzeuges ausschließlich auf Inhaber eines Behindertenpasses mit benötigter Zusatzeintragung
    Achtung: ab 29. November 2021 kann die Befreiung unter bestimmten Umständen auch – im Rahmen einer Zulassungsbesitzgemeinschaft – gemeinsam mit nicht begünstigten Personen in Anspruch genommen werden.
  • Mehrspuriges Kraftfahrzeug mit höchstzulässigem Gesamtgewicht bis max. 3,5 t
  • Pro Person kann die digitale Gratisvignette nur für ein Kfz-Kennzeichen zur Verfügung gestellt werden, mehrere Fahrzeuge unter einem Wechselkennzeichen sind miterfasstBei positiver Prüfung der Berechtigung wird das Kfz-Kennzeichen des Kraftfahrzeuges, das auf die berechtigte Person zugelassen ist, im Mautsystem der ASFINAG kostenlos registriert.

Die Registrierung muss vor der nächsten Benützung von vignettenpflichtigen Mautstrecken erfolgt sein.

Wann und Wo muss ich ansuchen?

  • Wenn Sie bereits vor dem 1. Dezember 2019 die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch genommen haben und Ihnen die Klebevignette oder ein Freischaltungscode zugeschickt wurde, müssen Sie grundsätzlich nichts unternehmen, ihre Daten werden automatisch in das neue System übertragen.
  • Wenn Sie erstmalig ab dem 1. Dezember 2019 die Begünstigungen in Anspruch nehmen wollen:
    Werden die Voraussetzungen erfüllt, kann ein Ansuchen auf Befreiung eines Fahrzeuges von der motorbezogenen Versicherungssteuer und auf Zurverfügungstellung einer Gratis-Vignette in jeder für die Zulassung des Fahrzeuges örtlich zuständigen Zulassungsstelle gestellt werden. Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Menschen mit Behinderung, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
    Im Rahmen des Ansuchens bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift auf dem Formular, dass das Fahrzeug ausschließlich oder vorwiegend von Ihnen oder für Ihre Zwecke verwendet wird.

Downloads

Information zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur GratisJahresvignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderungen

Links

Bundesministerium Finanzen
Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur Gratis-Vignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung

Asfinag
Gratis Jahresvignette für behinderte Menschen

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