Entgeltbeihilfe/Entgeltzuschuss

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Beschreibung

Liegt bei der/dem Dienstnehmer:in weiterhin die begünstigte Behinderteneigenschaft vor, so kann im Anschluss an die Inklusionsförderung bzw. InklusionsförderungPlus eine Entgeltbeihilfe beim Sozialministeriumservice beantragt werden.
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.
Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch monatlich in Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe.

Zielgruppen

Dienstgeber:innen, welche eine dem Personenkreis der begünstigt Behinderten zugehörige Person beschäftigen.

Ziele/Wirkung

Das Ziel ist der Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zugang

Voraussetzungen zum Erhalt der Entgeltbeihilfe:

Der Entgeltzuschuss kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden. Voraussetzung ist eine Leistungsminderung.

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