Chancengesetz Vorarlberg

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095

Kurzbeschreibung

Das Vorarlberger Chancengesetz bildet die Grundlage für die Gewährung von Leistungen für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, durch den Ausgleich von behinderungsbedingten Einschränkungen Chancengleichheit herzustellen.

Beschreibung

Das Vorarlberger Chancengesetz wurde am 10. Mai 2006 vom Vorarlberger Landtag beschlossen. Erstmals hatten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes mitzuarbeiten. Aus dieser Zusammenarbeit wurde unter anderem die Bezeichnung Behindertengesetz in Chancengesetz umbenannt.

Mit dem Chancengesetz will das Land Vorarlberg die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen stärken. 
Das Gesetz soll möglichst allen Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Das Chancengesetz regelt, mit welcher Zielsetzung und nach welchen Grundsätzen welcher Personenkreis unter welchen (grundsätzlichen) Voraussetzungen Integrationshilfe in Anspruch nehmen kann und was Gegenstand der Integrationshilfe ist.
Inhalte des Chancengesetzes sind Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche Ausbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben – hier insbesondere in den Bereichen Wohnen und Freizeit und die Entlastung der Familie

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