Zuständige Institution
Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
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Beschreibung
Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen, die 25 oder mehr Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen beschäftigen, müssen in Österreich laut Behinderteneinstellungsgesetz pro 25 Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen jeweils eine begünstigte behinderte Person einstellen (Beschäftigungspflicht). Falls dies nicht erfolgt, ist eine Ausgleichstaxe. zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angepasst.
TIPP:
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrlinge einstellen, haben Anspruch auf eine Prämie. Die Gewährung dieser Prämie erfolgt jährlich im Nachhinein.
zuständige Behörde:
Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg
TIPP:
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrlinge einstellen, haben Anspruch auf eine Prämie. Die Gewährung dieser Prämie erfolgt jährlich im Nachhinein.
zuständige Behörde:
Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg
Links
Unternehmensservice Portal - Auflagen für ArbeitgeberInnen
Weitere Informationen zu Arbeitgeber-Auflagen finden Sie auf dieser Website auch in Gebärdensprache