Marlies Vith

Zuständige Institution

Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Götzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Kontaktperson

Andreas Dipold
Geschäftsbereichsleiter Wohnen
Tel: +43 5523 506-10 200
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kurzbeschreibung

Eigenständig wohnen in der Gemeinschaft
Das Wohnmodell „Gemeinschaftliches Wohnen“ bildet eine Brücke zwischen dem Leben in einem Wohnhaus der Lebenshilfe Vorarlberg und einer weitgehend eigenständigen Lebensführung.

Beschreibung

Beim „Gemeinschaftlichen Wohnen“ bewohnt der Mensch mit Behinderungen eine eigene Mietwohnung in einer Wohnanlage. In der betreffenden Wohnanlage stehen der Zielgruppe mehrere Wohnungen zur Verfügung. Im Haus gibt es einen Gemeinschaftsraum, der für gemeinsame Aktivitäten genutzt wird. Eine entsprechende  Begleitung durch die Lebenshilfe Vorarlberg soll sicherstellen, dass dieses Angebot auch Personen mit einem regelmäßig höheren Unterstützungsbedarf zugänglich ist.
Das Leben in diesem Rahmen kann ein dauerhaftes Zuhause sein oder für einen bestimmten Zeitraum zur Vorbereitung auf eine noch eigenständigere Lebensführung genutzt werden. Bei gegebenem Bedarf ist eine Nachtbereitschaft möglich. 

Zielgruppe

Menschen mit Behinderungen mit höherem, regelmäßigem Unterstützungsbedarf

Links

Gemeinschaftliches Wohnen - Lebenshilfe Vorarlberg

Zuständige Institution

Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Götzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Kontaktperson

Geschäftsbereichsleiter Wohnen
Andreas Dipold
Tel: +43 5523 506 10 200
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beschreibung

"Miteinander Wohnen in der Gemeinschaft"
Das Zuhause eines jeden Menschen ist ein zentrales und vertrautes Umfeld, von wo aus er seine Umwelt erkundet. Es ist aber auch ein privater Rückzugsraum, an dem soziale Beziehungen stattfinden. Das wird von uns bei der Begleitung beim Wohnen vorrangig beachtet.

Miteinander Wohnen
Die Zielgruppe unserer wohnbezogenen Dienstleistungen sind erwachsene Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, denen wir in Wohngemeinschaften ein vorübergehendes oder ein dauerhaftes Zuhause bieten. Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Formen begleiten einen Menschen oft ein Leben lang. Auf spezielle Anforderungen in der Begleitung stellen wir uns daher mit Offenheit ein. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Grenze der Dienstleistungserbringung liegt bei uns dort, wo diese nicht mehr verantwortet werden kann.
Gemeinsam mit der begleiteten Person und seinem sozialen Umfeld, machen wir uns im Rahmen von » „Zielwärts und Persönlicher Zukunftsplanung“ auf die Suche nach der geeigneten Wohnform.

"Miteinander Wohnen" und volle Unterstützung
vollbegleitetes Wohnen

Mit der Wohnform „Miteinander Wohnen“ ist eine ganzheitliche, umfassende Begleitung in einer Wohngemeinschaft gemeint. Die Dienstleistung wird in Wohnhäusern und Kleinwohnanlagen der Lebenshilfe Vorarlberg angeboten. Sie  richtet sich an Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Lebensjahr, die eine umfassende Begleitung und Aufsicht  benötigen. Unsere Wohngemeinschaften bieten Platz für vier bis acht Personen. Einige Wohnhäuser verfügen über Einliegerwohnungen. In der Nacht ist ein Bereitschaftsdienst oder ein Nachtdienst eingerichtet.
Unser Ziel ist es,  Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Wohngemeinschaft, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das private Zimmer wird von der begleiteten Person nach den eigenen Vorstellungen möbliert und gestaltet. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich wohlfühlen und durch die Begleitung eine bestmögliche Lebensqualität erhalten.

Miteinander Wohnen teilbegleitet
Wohngemeinschaft mit indvidueller Begleitung
Unsere Dienstleistung „Miteinander Wohnen teilbegleitet“ bietet einem Menschen mit Behinderungen das Leben in einer kleinen Wohngemeinschaft (zwei bis vier Personen) und mit Begleitung zu vereinbarten Zeiten. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Lebensjahr, die keine durchgängige Begleitung benötigen. Das Leben in dieser Wohngemeinschaft kann ein dauerhaftes Zuhause sein oder für einen bestimmten Zeitraum zur Vorbereitung für das Leben in den eigenen vier Wänden genutzt werden.
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen  im Rahmen einer Wohngemeinschaft ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu ermöglichen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich wohlfühlen und durch die individuelle Begleitung eine bestmögliche Lebensqualität erhalten.

Zielgruppen

Die Zielgruppe unserer wohnbezogenen Dienstleistungen sind erwachsene Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, denen wir in Wohngemeinschaften ein vorübergehendes oder ein dauerhaftes Zuhause bieten. Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Formen begleiten einen Menschen oft ein Leben lang. Auf spezielle Anforderungen in der Begleitung stellen wir uns daher mit Offenheit ein. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Grenze der Dienstleistungserbringung liegt bei uns dort, wo diese nicht mehr verantwortet werden kann.

Link

Miteinander Wohnen - Lebenshilfe Vorarlberg
Vollbegleitetes Wohnen - Lebenshilfe Vorarlberg
Teilbegleitetes Wohnen - Lebenshilfe Vorarlberg
Die Broschüre „Masterprodukte im Bereich Wohnen“ des Fachbereiches Integrationshilfe umfasst eine detaillierte Beschreibung der Leistungen im Lebensbereich Wohnen.

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Beschreibung

Im Rahmen des Inklusionspaketes für Menschen mit Behinderung können Unternehmen, die begünstigte Behinderte einstellen, beim Sozialministeriumservice ab 1.3.2019 die Inklusionsförderung sowie die InklusionsförderungPlus beantragen.

Die Inklusionsförderung ist ein Lohnkostenzuschuss des Sozialministeriumsservice (SMS), der an Unternehmen gezahlt wird, die begünstigte Behinderte beschäftigen. Die Höhe der Inklusionsförderung beträgt 30 % des Bruttogehalts, maximal € 1.000,–, und kann 12 Monate lang bezogen werden. Diese Förderhöhe gilt für alle Unternehmen, die der Einstellungspflicht unterliegen, d.h. die mehr als 25 Mitarbeiter:innen beschäftigen.

InklusionsförderungPlus
Für Betriebe, die behinderte Mitarbeiter:innen anstellen, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind, weil sie weniger als 25 Beschäftigte haben, greift die „InklusionsförderungPlus“, das bedeutet eine Erhöhung des Förderbetrags um 25 %.

Um die gezielte Förderung und Unterstützung von Frauen mit Behinderung auszubauen, gebührt für Frauen mit Behinderung ab 1. Jänner 2020 immer die InklusionsförderungPlus.

Die Inklusionsförderung kann nur dann beantragt werden, wenn für den/die betreffende/n Mitarbeiter:in vorher bereits eine AMS-Eingliederungsbeihilfe bewilligt wurde. Die Inklusionsförderung ist also an die AMS-Eingliederungsbeihilfe gekoppelt. Und die AMS-Eingliederungsbeihilfe muss zwingend vor der Anstellung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin mit Behinderung beantragt werden, ein Antrag im Nachhinein ist nicht möglich.
Für alle Beschäftigten, deren Eingliederungsbeihilfe nach dem 01.01.2019 ausgelaufen ist bzw. ausläuft, kann die Inklusionsförderung beantragt werden.

Es gab bisher schon die Entgeltbeihilfe und die Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe des SMS. Beide Beihilfen können auch weiterhin beantragt werden, sollte etwa die Inklusionsförderung nicht greifen wegen der fehlenden vorherigen AMS-Eingliederungsbeihilfe.

Die Inklusionsförderung kann recht unkompliziert nach dem Ablauf der AMS-Eingliederungsbeihilfe, frühestens nach dem 6. Beschäftigungsmonat, beim SMS beantragt werden.

Da die Inklusionsförderung nach 12 Monaten nicht verlängert werden kann, ist es danach möglich, die Entgeltbeihilfe zu beantragen.

Zielgruppen

Betriebe, die Menschen mit Behinderung einstellen

Downloads

Sozialministeriumservice Infoblatt: Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus

Links

Sozialministeriumservice - Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus

Zuständige Institution

Reiz - Selbstbestimmt Leben
Eisengasse 6
A-6850 Dornbirn
Tel: +43 664 97 55 185
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Kontaktpersonen

Obmann Markus Ender

Kurzbeschreibung

Behinderte beraten Behinderte. Eines der Grundprinzipien des Selbstbestimmt-Leben-Gedankens: „Niemand weiß besser über Behinderung Bescheid als die Betroffenen selbst.“

Erreichbar
Montag und Donnerstag
von 10:30 - 12:00 Uhr

Beschreibung

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Damit ich als Mensch mit einer Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt leben kann habe ich viele Hindernisse zu überwinden. Mit dem Beratungsangebot des Peer Counseling unterstützen wir Sie dieses Ziel zu erreichen. Wir haben keine Patentrezepte und können Ihnen auch keine fertig geschnürten Lösungspakete anbieten. Vielmehr begleiten wir Sie dabei Ihren eigenen Weg zu finden.

Die Methode
Das Peer Counseling ist die Anwendung von Problemlösungs-Techniken und aktivem Zuhören, um Menschen, die "gleichartig" ("peer") sind, Hilfestellung zu geben.

Beratungsinhalte

  • Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung.
  • Erlernen von sozialen Fähigkeiten und Selbstbehauptung.
  • Erfüllung der Grundbedürfnisse.
  • Organisation der Persönlichen Assistenz.
  • Behinderung und Familie, Sexualität und Partnerschaft.
  • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnmöglichkeit.
  • Information zu Fragen der Ausbildung und Berufswahl
  • Beratungs- und Austauschtreffen mit Freunden, Angehörigen, Assistent:innen, etc.
  • Beratung in Fragen der Freizeitgestaltung, soziale Kontakte etc.

Dieses Angebot wird von der Vorarlberger Landesregierung finanziert. Es entstehen für Sie keine Kosten.

Links

Peer Counseling - REIZ Selbstbestimmt Leben
Peer Beratung - PAV
BIZEPS

Aktion Demenz

Donnerstag, 17 Oktober 2019 11:12

Zuständige Institution

connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH
Quellenstraße 16
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 48 787-0
Fax: +43 5574 48 787-6
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Kontakt

Daniela Egger
Tel: +43 5574 48 787-15
M: +43 650 48 787 02
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beschreibung

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Unsere Vision
Im Mittelpunkt der Aktion Demenz steht die Vision, dass in Vorarlberg Menschen mit Demenz am öffentlichen und sozialen Leben teilhaben. Wir wollen mit der Aktion Demenz einen Beitrag zur würdigen Umsorgung und Integration von Menschen mit einer demenziell bedingten Veränderung und zur Unterstützung von deren Angehörigen in Vorarlberg leisten. Als zentrale Aufgabe sehen wir die Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Demenz. Durch Öffentlichkeitsarbeit wird das Bewusstsein für die Thematik gestärkt und ein aufgeklärtes Bild von Demenz vermittelt.

Die Lenkungsgruppe der „Aktion Demenz“ besteht aus folgenden Vorarlberger Einrichtungen und Institutionen (Reihung: alphabetisch):

  • Amt der Vorarlberger Landesregierung
  • ARGE Mobile Hilfsdienste Vorarlberg
  • Bildungshaus Batschuns
  • Caritas Vorarlberg
  • connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege
  • connexia – Verein zur Förderung der Gesundheit und Pflege
  • Gerontopsychiatrie im Landeskrankenhaus Rankweil
  • Landesverband Hauskrankenpflege Vorarlberg
  • Landesverband Heim- und Pflegeleitungen Vorarlbergs

Links

Aktion Demenz

Hier erfahren Sie neben Informationen zum Thema auch die Termine zu zahlreichen Veranstaltungen im ganzen Land.

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500

Kontaktperson

ifs Fundament
Margit Bröll
Tel: +43 5 1755 4235
Mobil: 43 664 6088 4235

Beschreibung

Ein Unterstützungsarrangement, das sowohl den Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung ein Höchstmaß an Selbstbestimmung ermöglicht als auch der notwendigen Entlastung der Angehörigen Rechnung trägt und das Verbleiben in der eigenen, gewohnten Lebensumgebung sicherstellen soll.

Download

Wohnen und Leben in Selbständigkeit
Wohnen und Leben in Selbständigkeit - Leicht Lesen

Links

ifs Wohnen und Leben in Selbstständigkeit
Die Broschüre „Masterprodukte im Bereich Wohnen“ des Fachbereiches Integrationshilfe umfasst eine detaillierte Beschreibung der Leistungen im Lebensbereich Wohnen.

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500

Kontaktperson

ifs Fundament
Margit Bröll
Tel: +43 5 1755 4235

Downloads

Wohnen und Leben in Selbständigkeit
Wohnen und Leben in Selbständigkeit - Leicht Lesen

Links

ifs Wohnen und Leben in Selbständigkeit
Die Broschüre „Masterprodukte im Bereich Wohnen“ des Fachbereiches Integrationshilfe umfasst eine detaillierte Beschreibung der Leistungen im Lebensbereich Wohnen.

Beschreibung

Die vom Schauspielhaus Wien 2003 in Kooperation mit der Armutskonferenz ins Leben gerufene Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ wird in Vorarlberg auf Initiative des Theater KOSMOS gestartet.
Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten Menschen in prekärer Einkommenssituation freien Eintritt bei zahlreichen kulturellen Einrichtungen in Vorarlberg.

Zielgruppen

Zugute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können:
Menschen, die Sozialhilfe, Mindestpension, Arbeitslosengeld oder BMS beziehen, Asylwerber:innen, ...

Die Vergabe des Kulturpasses wird über viele soziale und karitative Hilfsorganisationen und Betreuungsstellen sichergestellt.

Link

Hunger auf Kunst und Kultur - Vorarlberg
Kulturpass App Österreich

Zäwas - Tageszentrum Caritas

Dienstag, 24 September 2019 11:21

Zuständige Institution

Caritas - Fachbereich Assistenz und Teilhabe
St. Peterstraße 3
6700 Bludenz
Tel: +43 5522 200 2000

Zäwas ist ein Freizeitangebot der Caritas Vorarlberg für Menschen mit Lernschwierigkeiten im Raum Bludenz, die eine Beschäftigung an einem integrativen Arbeitsplatz haben.
Alle die neben der Arbeit Lust haben, in ihrer Freizeit etwas zu unternehmen und sich mit Gleichgesinnten zu treffen sind hier richtig.

Der Besuch im „Offenen Treff“ ist kostenlos und bedarf keiner Anmeldung. Jeder kann kommen und gehen wann er möchte. Während des Besuchs ist eine Begleitperson vor Ort.
Information Freitag Aktivtag:
Am Freitag ist unser sogenannter Aktivtag! An diesem Tag sind wir im Freien unterwegs. Das Café hat an diesem Tag geschlossen.

Suppenbar im Zäwas
„Vorbeikommen – probieren - genießen“ lautet das Motto der neuen Suppenbar im Zäwas. Hier wird täglich von Montag bis Donnerstag eine nahrhafte, exquisite Suppe aufgetischt.
Das „Zäwas“ in der Bludenzer Kirchgasse erweitert sein Angebot: Täglich werden zu Mittag „bsundrige“, regionale Suppen serviert. Satt werden ist garantiert!
Essen verbindet und ist Teil unserer Kultur. Essen schafft Begegnung. Mit einem neuen Angebot möchte das „Zäwas“ in der Bludenzer Kirchgasse 8 noch stärker zu einem Treffpunkt in der Bludenzer Innenstadt werden: Ab dem 6. März, wird täglich von Montag bis Donnerstag (jeweils von 11.45 bis 14 Uhr) eine feine Suppe aufgetischt. Gekocht wird dabei frisch, mit regionalen Lebensmitteln und mit fair gehandelten Produkten.

Zielgruppen

Menschen mit und ohne Beeinträchtigung

Links

Tageszentrum Zäwas
Suppenbar im Zäwas

Info Pool

Schriftgrösse

Info Pool

Our Sponsors