Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt
Website

Ab 30. Oktober 2019 werden Kraftfahrzeuge von der NoVA befreit, die von Menschen mit einer Behinderung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden.

Die Befreiung steht für ein Kraftfahrzeug zu, welches vom Mensch mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet wird, sofern der Mensch mit Behinderung

  • eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird und
  • die Behinderung durch die Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“ im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundesbehindertengesetz (BBG) oder durch einen gültigen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) („Parkausweis“) nachgewiesen wird.

Die überwiegende Beförderung des Menschen mit Behinderung kann beispielsweise durch die Zulassung des Kraftfahrzeuges auf den Menschen mit Behinderung glaubhaft gemacht werden.
Weitere Indizien können sein:

  • spezielle Umbauten für Zwecke des Menschen mit Behinderung
  • auf den Menschen mit Behinderung ist kein anderes Kraftfahrzeug zugelassen
  • für das Kraftfahrzeug steht auch die Befreiung gemäß § 4 Abs 3 Z 9 Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG) zu

Der Nachweis der Behinderung und die befreite Verwendungen sind künftig an das schon bestehende System der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Gratis-Vignette geknüpft.
Auf diese Weise wird eine einheitliche Überprüfungsmöglichkeit geschaffen und die Fahrzeughändler:innen von der Prüfpflicht entlastet.
Durch die Möglichkeit der nachträglichen Beibringung der Dokumente sollen zusätzliche finanzielle Lasten für Menschen mit Behinderung verhindert werden.

Ebenfalls neu ist die nun bestehende Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, Kraftfahrzeuge auch im Wege des Leasings steuerfrei anzuschaffen.

Download

Sozialministeriumservice, seit 1. Dezember 2019
Information zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur GratisJahresvignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderungen

Links

Bundesministerium Finanzen
Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur Gratis-Vignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung
Informationen zur Befreiung von der NoVA für Menschen mit Behinderung

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