Marlies Vith

Nachschulische Möglichkeiten

Montag, 02 Dezember 2019 11:33

Im Bereich Arbeit und Beschäftigung erhalten Sie zahlreiche Informationen zu Beschäftigung, Ausbildung, Unterstützung und Arbeitsmöglichkeiten.

Im Bereich Studium und Behinderung erhalten Sie zahlreiche Informationen 

Zuständige Institution

Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Vorarlberg
Zollgasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 (0)5 0303
Fax: +43 (0)5 0303-39850
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Kurzbeschreibung

Kinder mit Behinderung haben Anspruch auf Pflegegeld, sofern die Pflege den natürlichen Pflegebedarf eines Kindes ohne Behinderung überschreitet.
Für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen wurde 2016 die Kinder-Einstufungsverordnung (Kinder-EinstV) erlassen.
In dieser Verordnung werden einerseits Altersgrenzen festgelegt, ab denen kein natürlicher Pflegebedarf mehr anzunehmen ist und andererseits Zeitwerte, die im Regelfall für die Beurteilung des Pflegebedarfs herangezogen werden sollen.

Beschreibung

Grundsätzlich wurden vom Österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (jetzt Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutzsieben Pflegestufen erarbeitet und zum 01. September 2016 mit der so genannten „Kinder-Einstufungsverordnung“ verabschiedet. Anhand dieser Stufen wird der monatlich zu zahlende Betrag ermittelt. 

Der Pflegebedarf, sprich alle notwendigen Maßnahmen für die Betreuung eines Kindes mit Behinderung, wird in Zeitwerten, also in Stunden bemessen und bewertet, und ist zudem altersabhängig.  

Pflege
In der Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz ist festgelegt, welche Pflegeformen für Kinder mit Behinderung bestehen. 
Dazu gehören

  • das Wechseln der Kleidung (An- und Umziehhilfe),
  • Mobilitätshilfe im Sinne von Unterstützung bei eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit,
  • die Körperpflege,
  • das Zubereiten von Essen,
  • Hilfe beim Einnehmen von Mahlzeiten,
  • sowie Verrichtung der Notdurft.

Betreuung
Zu den Betreuungsformen gehören unter anderem

  • die Reinigung bei Inkontinenz,
  • Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten,
  • bei Bedarf Injektionen, Inhalationen, Anlegen von Kathetern und ähnliche Maßnahmen.

Alle Informationen zum Pflegegeld erhalten Sie HIER.

Hat mein Kind Anspruch auf Pflegegeld?
Folgendes muss zutreffen, damit ein Kind Pflegegeld erhält:

  • Das pflegebedürftige Kind hat seinen Aufenthaltsort in Österreich – allerdings ist unter gegebenen Umständen auch in anderen Ländern der Europäischen Union ein Bezug theoretisch möglich und muss individuell mit der genehmigenden Behörde abgestimmt werden
  • Eine physische, geistige oder psychische Behinderung oder eine Behinderung der Sinne (zum Beispiel Gehörlosigkeit oder Blindheit) erfordert eine dauerhafte Betreuung und Hilfe und wird voraussichtlich über sechs Monate andauern
  • Es liegt ein Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat vor

Liegt bei Ihrem Kind eine Schwerstbehinderung vor, kann über den geregelten Pflegebedarf hinaus zusätzlich der so genannte „Erschwerniszuschlag“ in Anspruch genommen werden.
Von einer besonderen Erschwernis wird ausgegangen, wenn das Kind von mindestens zwei separaten Funktionsstörungen gleichzeitig betroffen ist. 
Der Erschwerniszuschlag beträgt bis zum siebenten Geburtstag monatlich 50 Stunden und danach bis zum 15. Geburtstag 75 Stunden pro Monat.

Achtung
Werden auch andere pflegebezogene Leistungen bezogen, werden diese zur Vermeidung von Doppelleistungen auf das Pflegegeld angerechnet und vermindern somit den Auszahlungsbetrag
.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Pflege- oder Blindenzulage nach den Sozialentschädigungsgesetzen

Zugang

Wer stellt den Antrag für mein Kind?
Ist das Kind jünger als 18 Jahre, müssen die Eltern den Antrag im Namen ihres Kindes stellen.

An welche Stelle schicke ich den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt formlos und kann schriftlich an die Krankenkasse des Kindes geschickt werden – diese leitet ihn dann an die Pflegeversicherung weiter.
Grundsätzlich ist jede Stelle verpflichtet, einen Antrag auf Pflegegeld an die richtige Stelle weiterzuleiten!

Was passiert dann?
Sie werden von der zuständigen Stelle kontaktiert. 
Bevor Ihnen das Pflegegeld bewilligt wird, muss ein Hausbesuch durch einen Arzt erfolgen.  

Mit der Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen sollen bevorzugt Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde beziehungsweise bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes auch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, spezialisiert auf Kinder- und Jugendlichenpflege betraut werden, die den individuellen Pflegebedarf besonders berücksichtigen können.
Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal darf nun Erstbegutachtungen zur Pflegegeldeinstufung übernehmen. (Stand: Juli 2023)

Ist der Betreuungsbedarf festgelegt worden und der Antrag vollständig bearbeitet, ergeht ein entsprechender Bescheid.
Möglichkeit des Einspruchs
Sollten Sie Unstimmigkeiten oder unzutreffende Informationen in dem Bescheid vorfinden, besteht wie bei jedem behördlichen Bescheid die Möglichkeit eines Einspruchs beim zuständigen Gericht. Auch eine Aufstockung des bereits bewilligten Pflegegeldes ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Betreuungsbedingungen bzw. der Umfang des Pflegebedarfs verändert hat und Mehrbedarf besteht. Gleichzeitig kann auch eine Verbesserung des Zustandes und damit eine Verringerung des Betreuungsbedarfs dazu führen, dass sich die Betreuungsstunden reduzieren und eine Absenkung des Pflegegeldes beziehungsweise eine Rückführung in einen niedrigeren Pflegegrad erfolgen kann.

Zuschuss des Landes zur Unterstützung der häuslichen Betreuung und Pflege
Bezieher:innen eines Pflegegeldes zumindest der Stufe 5 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einer vergleichbaren Leistung aus dem EU-/-EWR- bzw. gleichgestellten Ausland oder einem Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf), der zumindest dieser Pflegestufe 5 entspricht, können einen Zuschuss zur Unterstützung der häuslichen Betreuung und Pflege beantragen.
Der Zuschuss beträgt Euro 200,-- monatlich und wird zwölf Mal jährlich ausbezahlt. Der Anspruch erlischt, wenn die zu pflegende Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt.
Diese Änderung ist meldepflichtig. 

Höhe des Pflegegeldes (Stand 2024)

Links

Alle Informationen zu Kindheit und Behinderung erhalten Sie hier.  
Allgemeine Informationen zum Pflegegeld erhalten Sie hier.
Informationen zum Pflegegeld erklärt in leichter Sprache (Stand Jänner 2022)
Formulare
Deutschland: anwalt.org - Pflegegeld

Downloads

Anleitung zum Pflegegeld in Leichter Sprache
Folder Pflegegeld 202
4
AK Broschüren und Ratgeber
Kinder-Einstufungsverordnung
AK Pflege-Tagebuch 

 

 

 

Himmelblau - Verein zur Förderung von Inklusion

Donnerstag, 17 September 2020 09:38

Zuständige Institution

Himmelblau - Verein zur Förderung von Inklusion
Oberdamüls 169
A-6884 Damüls
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Website

Kurzbeschreibung

Der fehlende Umgang mit Menschen die anders sind – beispielsweise aufgrund einer Behinderung – führt oft zu Verunsicherung. Und somit dazu, dass man sich lieber abwendet und wegsieht, als irgendetwas falsch zu machen.
Das wollen wir ändern. Wir wollen Themen wie »Anderssein« und »andere Voraussetzungen zum Leben und Lernen« mit Kindern behandeln und Erwachsenen Mut machen das Thema aufzugreifen, wenn es aufkommt! Aber immer ohne erhobenen Zeigefinger.

Beschreibung

Kinderbuch "Himmelblau" - eine Geschichte über Toleranz, Anerkennung und Inklusion 
In Ellas Dorf dreht sich alles ums Radfahren. Jedes Baby kriegt von der Bürgermeisterin ein Fahrrad geschenkt – jedes eine Sonderanfertigung. So auch Ella. Doch als sie alt genug ist, um Rad fahren zu lernen, bemerkt sie: Ihr Rad hat nur ein Pedal. Das Radfahren – für die anderen Kinder eine Selbstverständlichkeit – wird für sie zur echten Herausforderung.
Ellas Geschichte ist eine Geschichte über Inklusion und Integration, es ist eine Geschichte mit Höhen und Tiefen. Vor allem aber ist es auch eine Geschichte über Tapferkeit und für das »Anderssein«, für Respekt und das Miteinander, für Toleranz und Anerkennung.

Erzähltheater
Ellas Geschichte aus »Himmelblau« gibt es nicht nur als Buch, sondern auch in Form eines wunderbaren Erzähltheaters. Das ist ideal zum Vortragen vor größeren Gruppen. Und natürlich gibt es dazu auch ein Drehbuch für Erzähler:in und Geräuschemacher:in. 

Projekt - Himmelblau
Unsere »Himmelblauen Projekttage« haben wir speziell für Schulen und Kindergärten konzipiert. Ein zentraler Punkt dabei ist natürlich auch das Kinderbuch »Himmelblau«, das als Erzähltheater aufgeführt wird und somit als Einstieg in das Thema dient. Im Anschluss versuchen die Kinder an verschiedenen Stationen Alltagssituationen unter leicht veränderten Bedingungen zu meistern. Dabei erfahren sie, wie es sich anfühlt, wenn etwas Selbstverständliches nicht so einfach ist bzw. nicht funktioniert. Wie es einem geht, wenn man um Hilfe bitten muss, um vermeintlich banale Aufgaben zu lösen.

Zielgruppen

Eltern, Pädagog:innen, Kindergärten, Schulklassen, private Kindergruppen,...

Links

Hier kann man das Kinderbuch "Himmelblau" kaufen.

Beschreibung

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Vorarlberg: Zahnbehandlungen unter Narkose

In Vorarlberg sind Zahnbehandlungen von Kindern bis zu einem Alter von zehn Jahren sowie Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen, die unter Vollnarkose stattfinden müssen, im zahnmedizinischen Institut KIZZ in Hohenems sowie in den Spitälern Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz möglich. Bislang waren diese Leistungen nur in den Vorarlberger Spitälern möglich und im niedergelassenen Bereich für die Patient*innen mit hohem finanziellem Aufwand verbunden.

Durch die neue geschaffene Möglichkeit, Zahnbehandlungen unter Vollnarkose als Kassenleistung anzubieten, wurde die Wartezeit auf einen entsprechenden Eingriff bereits deutlich verkürzt. So wurden im Jahr 2022 rund 720 Zahnsanierungen unter Narkose durchgeführt, davon 350 im KIZZ.

Krankenversicherungen übernehmen Kosten
Menschen mit Behinderungen wurden bislang in Vorarlberg vorwiegend von externen Zahnärzt:innen in Krankenanstalten behandelt. Neben den medizinischen/technischen Herausforderungen, die diese Behandlungen mit sich bringen, wurden diese Behandlungen im niedergelassenen Bereich bisher „nicht kostendeckend“ durch die Krankenversicherungen vergütet.

Standardisierter Patientenpfad zur Zahnsanierung in Narkose 
Die betroffenen Patient:innen müssen von ihrer Hauszahnärztin bzw. ihrem Hauszahnarzt den entsprechenden Zahnärzt:innen zugewiesen werden. Eine andere Möglichkeit ist, dass Patient*innen direkt mit den angeführten Zahnärzt:innen Kontakt aufnehmen. Die Begutachtung und Terminvereinbarung für die Operation erfolgt in der jeweils angeführten Ordination. Voraussetzung ist, dass die zuweisenden Zahnärzt:innen einen Behandlungsversuch durchgeführt haben. Die Zahnbehandlung in Narkose erfolgt insbesondere bei Zahnreinigung, Füllungstherapien, Fluoridierung, Zahnersatz, Extraktionen oder anderen mundchirurgischen Behandlungen.

Aktuelle Versorgung
In folgenden Einrichtungen werden „Zahnsanierungen in Narkose“ durchgeführt:

Landeskrankenhaus Bludenz
Landeskrankenhaus Bregenz
Krankenhaus Dornbirn
Landeskrankenhaus Feldkirch 
Zahnmedizinisches Institut KIZZ plus GmbH in Hohenems
Im Landeskrankenhaus Bludenz werden zur Verringerung der Warteliste im ersten Quartal 2023 zusätzliche Termine angeboten. Ab April können aufgrund der Umbauten von Operationsräumen keine zusätzlichen Zahntermine angeboten werden. Vom Krankenhaus Dornbirn wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2023 an zwei Tagen pro Monat Operationkontingente für Zahnsanierungen zur Verfügung stehen.

Landeszahnärztekammer Vorarlberg
Rösslepark 1
6800 Feldkirch
Tel: +43 (0) 5 05 11 - 6800
Fax +43 (0) 5 05 11 - 6804
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Website

MIA - Miteinander Auszeit

Dienstag, 08 September 2020 09:20

Zuständige Institution

Österreichische Sozialversicherung
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21
1030 Wien
T: +43 1 711 32 0
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Website

Beschreibung

MIA ist ein präventives Angebot für Mütter und Väter, die psychisch besonders belastet sind. Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren können mit ihren Eltern teilnehmen. Ziel ist, die seelische Gesundheit von Elternteil und Kindern zu stärken bzw. psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Der Kuraufenthalt in Bad Hall dauert drei Wochen.

Zielgruppe

Zielgruppe sind Mütter/Väter und deren Kinder. Das Angebot ist für Familien aus ganz Österreich zugänglich. 

Zugang

  • Sie sind aktuell psychisch außergewöhnlich belastet, z. B. durch Erkrankung, Trennung, Todesfall, depressive Störungen, Erschöpfungszustände etc.
  • Sie tragen die Hauptlast für die Erziehung eines Kindes bzw. mehrerer Kinder (auch Pflege- bzw. Adoptivkinder).
  • Ihr Kurantrag für MIA wurde von Ihrer jeweiligen Sozialversicherung bewilligt.

Es gibt auch Gründe, aus denen eine Teilnahme an MIA nicht möglich ist, z. B. bestimmte psychische Erkrankungen.

MIA - Miteinander Auszeit
BadHall
mia-Miteinander Auszeit - pro mente Rehe

Krankenhaus Pass

Mittwoch, 29 Juli 2020 14:44

Zuständige Institution

connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH
Quellenstraße 16
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 48 787-0
Fax: +43 5574 48 787-6
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Website

Beschreibung

Beschreibung in leicht verständlicher Sprache

Ein Aufenthalt in einer stationären Akutversorgung, wie etwa einem Krankenhaus, stellt viele Menschen vor große Herausforderungen – vor allem, wenn sie über eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Menschen mit einer Behinderung, mit funktionellem Analphabetismus oder mit Demenz sind außerhalb ihrer gewohnten Umgebung noch mehr darauf angewiesen, dass man auf sie eingeht und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.

Das stellt im Alltag an die Mitarbeitenden eines Krankenhauses hohe Anforderungen.
Um die Kommunikation zu unterstützen und Missverständnissen vorzubeugen, kann der Krankenhauspass eine wertvolle Hilfe sein.

Wichtige, nicht medizinische Informationen über die Patientin bzw. den Patienten sind in diesem Dokument in kurzer und prägnanter Form dargestellt.

Der Krankenhaus Pass ist für Personen ab dem 18. Lebensjahr gedacht, denen eine ausreichende Kommunikation im Krankenhaus nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist.
Krankenhaus Pass

Der Krankenhaus Pass ist ein Projekt der Vorarlberger Landesregierung

Projektleitung
connexia - Gesellschaft für Gesundheit und Pflege
Quellenstraße 16
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 48787-​0
Fax +43 5574 48787-​6
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Website

Zuständige Institution

Caritas - Fachbereich Assistenz und Teilhabe
St. Peterstraße 3
6700 Bludenz
Tel: +43 5522 200 2000
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Website

Kernleistungen

"gschickt und gschwind" ist ein Arbeits- und Dienstleistungsprojekt für Menschen mit Beeinträchtigung.
Hier leisten Menschen mit Beeinträchtigung Dienstleistungsaufträge für renommierte Wirtschaftsunternehmen wie Liebherr-Werk Nenzing, Hilti AG Thüringen, Schmidt’s Handelsgesellschaft Bürs und Montafon Tourismus. 
Kontaktieren Sie uns auch gerne für private Anfragen!

Ziele/Wirkungen

Das "gschickt und gschwind" bietet wirtschaftsnahes Arbeiten und ist ein Bindeglied zur Wirtschaft.

Zielgruppen

Menschen mit Beeinträchtigung

Links

"gschickt und gschwind" - Arbeits- und Dienstleistungsprojekt der Caritas

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung IVb-Gesundheit und Sport
Landhaus, 6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24 205
Fax: +43 5574 511 92 42 95
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

In Notfällen ist schnelle Hilfe gefragt.
"Xsund" heißt die neue Vorarlberger Gesundheitsapp, die schnell und standortbezogen Auskunft gibt.

Neben den aktuellen Gesundheitsinfos, Notfallnummern und Helplines finden die User:innen auch Anleitungen für gesundheitliche Notfälle. 
Zum Beispiel: Was ist zu tun bei Verdacht auf Herzinfarkt? Wie reanimiere ich richtig? Wie versorge ich eine stark blutende Wunde? Die in der App beschriebenen Symptome und Maßnahmen können dazu beitragen, im Notfall richtig zu handeln. Sie erfahren auf dieser App auch Aktuelles zur Corona-Situation und Corona-Ampel.
Um die Orientierung und Anfahrt zu einer Arztpraxis zu erleichtern, sind alle Praxen auch auf einer digitalen Karte ersichtlich.

Gleichzeitig versorgt die App die Anwende:innen über die aktuellen Entwicklungen aus dem Gesundheitswesen.

Links

Hier finden Sie alle Informationen zur Vorarlberger Gesundheitsapp Xsund und die Möglichkeit zum Downloaden der App
Xsund - die Vorarlberger Gesundheitsapp

Zuständige Institution

Zeitpolster
Büro Vorarlberg
Bildgasse 10
6850 Dornbirn, Austria
Tel: +43 664 8872 0770
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Website

Ziele/Wirkung

Zeitpolster ist das Betreuungs- und Vorsorgenetz, die Zeitsäule für die persönliche Altersvorsorge.
Helfen Sie anderen Menschen mit einfachen Unterstützungsleistungen und erhalten Sie jetzt eine Zeitgutschrift, die Sie später einlösen können, wenn Sie selbst Betreuung benötigen.

Kernleistungen

So funktioniert Zeitpolster
Helfende unterstützen ältere Menschen, Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderung durch verschiedensten einfachen Unterstützungsleistungen. Dafür erhalten sie jetzt eine Zeitgutschrift, die sie später einlösen können, wenn sie selbst Betreuung benötigen.
Helfen und Vorsorgen
Generell kann jede interessierte und motivierte Person Helfer:in werden. Hierbei ist nicht entscheidend, ob diese Person im Betreuungsbereich gearbeitet hat. Vielmehr sind die Erfahrungen mit Mitmenschen sowie die eigenen Fähigkeiten von Bedeutung.

Sie suchen Hilfeleistungen?
Fragen Sie uns nach persönlichen und kostengünstigen Betreuungsleistungen.
Serviceline: Mo-Fr 9 bis 12 Uhr
Tel: +43 664 8872 0770

NEU: Die Bons der Mobilen Familienentlastung können beim Verein Zeitpolster eingelöst werden.

Links

Zeitpolster 

Beschreibung

Beschreibung in leicht verständlicher Sprache

Diese App des Peter L. Reichertz Instituts für Medizinische Informatik stellt eine Basiskommunikation in der Gebärdensprache im Krankenhaus oder in der Arztpraxis sicher. Mit einfachen Fragen und Antworten können sich schwerhörige oder gehörlose Patient:innen mit einer/einem Ärzt:in oder einer Pflegekraft verständigen.

ISignIt-App für Apple finden Sie auf der Seite des Anbieters.

Links

Peter L. Reicherts Instituts für Medizinische Informatik
iSignIT-app
oesterreich.gv.at
Aktuelle Apps zum Thema "Menschen mit Behinderungen"

 

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