Familienbonus Plus

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt
Website

Beschreibung

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihre Steuerlast direkt reduziert. Er steht Ihnen zu, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Familienbonus Plus ersetzt ab dem Jahr 2019 den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten.
Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. 
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.

Zugang

Beantragung des Familienbonus Plus
Antragsberechtigt für den Familienbonus Plus sind grundsätzlich die beiden Elternteile, also entweder:

  • Familienbeihilfenbezieher:in und (Ehe)Partner:in der familienbeihilfenbeziehenden Person oder
  • Familienbeihilfenbezieher:in und unterhaltsverpflichtete Person, die für das Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet und der ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Familienbonus Plus zu beantragen:

  • Während des Kalenderjahres bei der Arbeitgeber:in:
    Dazu kann seit Dezember 2018 das Formular E30 ausgefüllt und bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber abgegeben werden. Der Familienbonus Plus wird dann bereits im Rahmen der Lohnverrechnung des Jahres 2019 monatlich berücksichtigt.
    Formular auf der Finanzamt- Website
    Sie können das E 30 entweder gleich direkt auf Ihrem Computer ausfüllen oder ausdrucken und händisch vervollständigen. Wichtig ist, dass Sie das fertige Formular unterschrieben Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in übermitteln.
    Sie müssen diesen trotzdem auch im Rahmen der Arbeitnehmer:innen-Veranlagung noch einmal beantragen. Tun sie das nicht, droht eine Rückzahlung an das Finanzamt.
  • Nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung:
    Die Beantragung ist erstmalig im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2019 mittels Formular "Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung – L1k" möglich.

Wird bei volljährigen Kindern die Familienbeihilfe direkt auf das Konto des Kindes überwiesen, bleibt für die Beantragung des Familienbonus Plus der Elternteil Familienbeihilfenberechtigter bzw. Familienbeihilfenbezieher.
Wenn der Anspruch auf Familienbeihilfe dem Kind selbst zusteht (zum Beispiel Kinder mit Behinderung mit eigenständigem Haushalt, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten), steht der Familienbonus Plus nicht zu.

Links

Bundesministerium für Finanzen
Familienbonus Plus - Alle Informationen
finanz.at 
Finanzamt Dienststellen Vorarlberg

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