Super User

Zuständige Institution

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website
 

Beschreibung

Rezeptgebühr:  € 7,10 (Stand 2024)

Es besteht eine Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Bestimmte Gruppen (z.B. Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten, Zivildiener) sind nach wie vor generell von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card befreit. Auch wird eine Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Bezug einer Ausgleichszulage) gewährt. Eine bereits bewilligte Befreiung behält ihre Gültigkeit.

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger legt für alle Versicherten ein Rezeptgebührenkonto an. Dort werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren verbucht. Sobald die Summe an Gebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht, wird beim nächsten Besuch in einer Arztpraxis beim Auslesen der e-card angezeigt, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt. Die Ärztin/der Arzt vermerkt dann auf einem neuen Rezept die Gebührenbefreiung, und in der Apotheke wird keine Rezeptgebühr mehr in Rechnung gestellt.

Das Rezeptgebührenkonto kann online auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger eingesehen werden. Die Anmeldung erfolgt mit Bürgerkarte, Handy-Signatur oder ID Austria.
Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit:

  • Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage
  • Zivildiener
  • Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe
  • Asylwerberinnen und Asylwerber
  • Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltschutzjahres
  • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (diese Befreiung gilt nur für einzelne Medikamente, die zur Behandlung von anzeigepflichtigen Krankheiten dienen)
  • Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind


Wenn Sie von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen Sie für Heilbehelfe und Hilfsmittel keine Selbstbehalte bezahlen. Dies gilt nicht beim Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze.

Reisebusunternehmen - rollstuhlgerecht

Mittwoch, 31 Juli 2019 08:00

Beschreibung

NKG Reisen
6850 Dornbirn
Kehlerstr. 61a
T +43 5572 22030
F +43 5572 22030-8, 
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Webseite

Behinderten-Luxus-Reisebus mit Hebebühne und Schwebelift im Bus, geräumiges WC, für Gruppen jeder Art

Reisebüro Breuß
6830 Rankweil
Neuburgstr. 11
T +43 5522 44159-10
F +43 5522 44159-4
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Niederflurbus für 8 Rollstuhlfahrer und 35 weitere Personen

Zuständige Institution

Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website

Beschreibung

Auf dem Weg zum Erwachsenwerden ist das Jugendalter ein bedeutender Lebensabschnitt und das oft kein leichter. Um die Jugendlichen und deren Familie gut zu unterstützen erweist es sich als vorteilhaft, die anstehenden Themen und Aufgaben untereinander aufzuteilen. In den Wohngruppen finden Jugendliche ein breites Lernfeld, welches ihnen hilft, in ein selbständiges Leben zu wachsen.

Die Jugendwohngruppen Internat sind während der Schulzeit von Sonntagabend bis Freitagnachmittag geöffnet uns in dieser Zeit rund um die Uhr betreut. Sie bieten Platz für jeweils neun Jugendliche – die Aufenthaltsdauer beträgt zwei bis drei Jahre.

Zielgruppen

Das Angebot richtet sich an Jugendliche beiderlei Geschlechts mit einem (erhöhten) sonderpädagogischen Förderbedarf, die der Unterstützung im sozialen, emotionalen oder kognitiven Bereich bedürfen.

Kernleistungen

Hier lernen die Jugendlichen auf eigenen Beinen zu stehen, z.B. mit Geld umzugehen, mobil zu sein, selbstständig einen Haushalt zu führen. Neben diesen praktischen Dingen üben sie soziale und emotionale Kompetenzen: Freundschaften finden und pflegen, Konflikte lösen, Verantwortung übernehmen. Die Jugendlichen finden Unterstützung bei ihrer Schulausbildung oder Jobsuche und eine fachliche wie menschliche Begleitung in ihr eigenständiges Leben.

Wie in allen Jugendgruppen ist uns das Zusammenarbeiten mit Eltern und Systempartner:innen wichtig.

Links

Jupident - Jugendwohngruppen Internat

Jugendwohngemeinschaften - Jupident

Published in Wohnen
Mittwoch, 31 Juli 2019 07:56

Zuständige Institution

Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website

Kurzbeschreibung

Die Jugendwohngemeinschaften in Rankweil und Schlins begleiten Jugendliche und junge Erwachsene mit Entwicklungsrückständen im sozial-emotionalen sowie kognitiven Bereich oder mit Leistungsschwächen.

Zielgruppe

Unser Angebot richtet sich an Jugendliche beiderlei Geschlechts mit einem besonderen Förderbedarf (BFB) und dem sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF), die der Unterstützung im sozialen, emotionalen oder kognitiven Bereich bedürfen.  

Links

Jupident - Jugendwohngemeinschaften
Umfangreiche Informationen zu den Jugendwohngemeinschaften Rankweil und Schlins finden Sie auf der Website der Stiftung Jupident

Zuständige Institution

Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website

Beschreibung

Parallel zum Besuch der Jupident-Berufsvorschule wird in diesem sozialpädagogischen Angebot der „Alltag in den Griff" gebracht – egal ob es ums Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Arbeitsplatzsuche geht.
Das Sozialpädagogische Team hat während der Schulzeiten von Montag bis Freitag geöffnet und bietet neben dem gemeinsamen Mittagessen eine bedarfsgerechte Nachmittagsbetreuung. Zusätzlich stehen vier Wochen Sozialtraining auf dem Programm. 

Links

Jupident - Sozialpädagogisches Team
Jupident - Berufsvorschule

Jugendcoaching - dafür

Mittwoch, 31 Juli 2019 07:54

Zuständige Institution

dafür gem. GmbH
Markus Sittikusstraße 20
6845 Hohenems
Tel: +43 5576 20 770
Fax: +43 720 520 533
E-Mail
Website

Kontakt

Tel: +43 5576 20 770
E-Mail 
dafür Jugendcoaching

Kurzbeschreibung

Unsere Jugendcoaches unterstützen und begleiten Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen ab dem 9. Schuljahr beim Übergang von der Schule in den Beruf.

Beschreibung

Die Entscheidung über den weiteren Bildungs- und Berufsweg ist für Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten eine große Herausforderung. Gerade in dieser schwierigen Phase bietet das Jugendcoaching eine professionelle Beratung und Hilfestellung.
Gemeinsam werden Möglichkeiten, die es nach der Schule gibt, angeschaut und nach dem individuellen Weg für den jeweiligen Jugendlichen gesucht. Ziel des Jugendcoaching ist es, dass frühzeitig Ausbildungsabbrüche verhindert werden.

Zielgruppen

Wir unterstützen Jugendliche mit einer Beeinträchtigung, mit Lernschwierigkeiten oder sonderpädagogischem Förderbedarf. 

Kernleistungen

  • Wir versuchen dir einen Überblick über verschiedene Lehrberufe zu geben, informieren über die von dir ausgewählten Berufsbilder und deren Lerninhalte oder beraten dich allgemein über Ausbildungsmöglichkeiten nach der Pflichtschule.
  • Zu Beginn unserer Zusammenarbeit führen wir meistens eine Stärken-Schwächen-Analyse durch. Das ist eine Abklärung, bei der du erfährst, was du besonders gut kannst und für welchen Beruf das passen könnte und wichtig ist.
  • Wir unterstützen dich bei der Suche nach Schnupperstellen in Betrieben. Mit diesen praktischen Erfahrungen und Erkenntnissen kannst du herausfinden, welches der richtige Beruf oder die richtige Ausbildung für dich ist.

Zugang

direkt über die dafür Zentrale in Hohenems

Kostentragung

durch das Sozialministeriumservice

Links

dafür - Jugendcoaching
Dachverband berufliche Integration - Jugendcoaching
Informationen zu Unterstützungsleistungen durch Jugendcoaching
NEBA Jugendcoaching Österreich
Auf der NEBA Homepage erhalten Sie umfangreiche Informationen zu Jugendcoaching sowie allen Jugendcoaching-Stellen in den Bundesländern
BIFO - Beratung für Bildung und Beruf

Zuständige Institution

dafür gem. GmbH
Markus Sittikusstraße 20
6845 Hohenems
Tel: +43 5576 20 770
Fax: +43 720 52 05 33
E-Mail
Website

Kurzbeschreibung

Unsere Arbeitsassistent:innen unterstützen und begleiten Menschen mit Beeinträchtigung bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz und zeigen Wege auf, diesen zu erhalten.

Beschreibung

Wie kann ich eine Ausbildung machen?
Wir zeigen Wege auf, wie es auch mit Schwierigkeiten beim Lernen möglich ist, eine Berufsausbildung zu machen. Ebenso informieren wir über Möglichkeiten, sich im Erwachsenenalter beruflich zu entwickeln.

Wer unterstützt mich bei der Arbeitssuche?
Wir fördern Sie und stehen Ihnen in Ihrem Bewerbungsprozess mit unserem Fachwissen zur Seite. Wir berücksichtigen Ihre persönliche Situation und begleiten Ihren Einstieg in die Arbeitswelt.

Ich habe Probleme bei der Arbeit?
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen und Ihren Vorgesetzten Lösungswege bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz.

Sie möchten einen Menschen mit Beeinträchtigung einstellen?
Wir beraten Unternehmen und Menschen mit einer Beeinträchtigung im Umgang mit Erschwernissen und begleiten Sie bei der Entwicklung von Lösungen für ein gelingendes Arbeiten.

Zielgruppen

Wir arbeiten mit Jugendlichen und Erwachsenen im Alter von 15 – 65 Jahren mit einer Beeinträchtigung. Zeitgleich beraten und informieren wir Arbeitgeber:innen, wenn es um das das Thema Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung in die Arbeitswelt geht. Wir wirken bei der Eingliederung in den Betrieb mit.

Kernleistungen

  • Unterstützung bei der Arbeitsplatz- oder Lehrstellensuche und in der Einarbeitungsphase
  • Vermittlung von berufsvorbereitenden Maßnahmen
  • Abklärung der beruflichen Perspektiven und psychodiagnostische Abklärung
  • Erarbeiten von konstruktiven Lösungen und Bewältigung von Krisen
  • Akquisition und Vermittlung von geeigneten (Langzeit-) Praktika, Lehrstellen oder Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Arbeits-bzw. Ausbildungsplatz
  • Sicherung/Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Beratung und Information für Dienstgeber:innen

Zugang

direkt über die dafür-Zentrale in Hohenems (Adresse siehe zuständige Institution oben)

Kostentragung

durch das Sozialministeriumservice

Links

dafür - Arbeitsassistenz

Zuständige Institution

Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
E-Mail
Website

Kontaktperson

Annette Omann
Leitung „Zielwärts - PZP“-Team
Tel: 0 55 23 506-103 03
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Beschreibung

„Jobwärts“ ist eine Dienstleistung, durch die Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Sie erhalten dabei vom Team „Zielwärts und Persönliche Zukunftsplanung“ umfassende Informationen über die Möglichkeiten der beruflichen Integration.
Zudem wird versucht Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dafür werden Unternehmen vom Team für das Thema sensibilisiert und über Möglichkeiten der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen sowie gesetzliche Förderungen aufgeklärt. Als Unterstützung kann ein Mensch mit Behinderungen auch stundenweise im Betrieb durch das Team der Lebenshilfe Vorarlberg begleitet werden.

Zielgruppen

Generell richtet sich die Dienstleistung an alle Menschen mit Behinderungen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten wollen.

Ziele/Wirkung

Menschen mit Behinderungen arbeiten dauerhaft im Rahmen eines regulären Dienstverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Lebenshilfe Vorarlberg - Jobwärts

Zuständige Institution

Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9
E-Mail
Website

Kontaktpersonen

Josef Arnold
Koordinator für berufliche Integration
Tel: +43 664 885 274 25
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Kurt Mathis
Koordinator für berufliche Integration
Tel: +43 664 839 59 76
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Beschreibung

JobKombi bietet Menschen mit Behinderungen einerseits einen Arbeitsplatz in einem Betrieb (im Umfang von sechs bis zwölf Stunden pro Woche) und andererseits eine Tagesbetreuung in einer Einrichtung der Lebenshilfe Vorarlberg.

Die Nutzer:innen der Dienstleistung JobKombi werden von der Lebenshilfe Vorarlberg angestellt. Die Anstellungsbedingungen sind in einem Arbeitsvertrag festgeschrieben. Die Entlohnung liegt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Sie orientiert sich am Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe.

Die JobKombi-Nutzer:innen werden in einem oder in mehreren Betrieben am allgemeinen Arbeitsmarkt stundenweise als Zeitarbeiter:innen beschäftigt. Die Beschäftigungsbedingungen sind in einem Überlassungsvertrag festgehalten. Für die Leistungen der betreuten Mitarbeiter:innen, die von der Lebenshilfe entlohnt werden, bekommt die Lebenshilfe Vorarlberg vom beschäftigenden Betrieb  einen vom Unterstützungsbedarf der betreuten Mitarbeiter:innen abhängigen Lohnkostenbeitrag.

Zielgruppen

Interessenten von JobKombi sind Menschen mit Behinderungen, die in geringfügigem Ausmaß auf einem integrativen Arbeitsplatz tätig sein können und neben ihrer Beschäftigung eine persönliche Begleitung in einer Werkstätte in Anspruch nehmen möchten.

Ziele/Wirkung

JobKombi soll durch die Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitserfahrungen und Kompetenzen vermitteln und durch die persönliche Begleitung eine Teilhabe am Leben in einer Einrichtung und in einer Region ermöglichen.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Lebenshilfe Vorarlberg - JobKombi

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