Super User

Zuständige Institution

ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Tel: +43 810 00 10 80
Fax: +43 5 0200 300

Beschreibung

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragt werden. Zusätzlich sind eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und eine Kostenbefreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrages sowie des Grüngas-Förderbeitrages (EAG-Kostenbefreiung) über den OBS - ORF Beitrag möglich.

Gibt es eine Befreiung von der Bezahlung des ORF-Beitrags?

  • Bereits Befreit?
    Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.
  • Befreiung beantragen
    Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen.

Dazu zählen Personen, die folgende Leistungen beziehen:
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.

Zielgruppen

Wer einen Antrag auf Befreiung von der ORF Gebühr bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf EAG-Kostenbefreiung stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“ zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohn- sitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag

Rufhilfe - Rotes Kreuz

Mittwoch, 31 Juli 2019 08:02

Zuständige Institution

Rotes Kreuz - Landesverband Vorarlberg
Industriepark Runa, Beim Gräble 10
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 77 000-0
Fax: +43 5522 77 000 9009

Beschreibung

Ein Sturz, eine plötzliche Übelkeit oder Kreislaufprobleme – es gibt viele Situationen im Leben, in denen schnelle Hilfe notwendig wird.
Mit der Rufhilfe tragen Sie den persönlichen Notruf immer am Handgelenk. Egal, was passiert, Sie sind mit der Notrufzentrale verbunden und können jederzeit Hilfe rufen.

So funktioniert die Rufhilfe
Das Rufhilfegerät besteht aus einem Basisgerät und einem Notruf-Sender. Dieser kann wie eine Armbanduhr getragen werden. Der Sender ist wasserdicht, sehr widerstandsfähig und kann auch bei der Hausarbeit oder beim Duschen am Körper bleiben. Ein einfacher Druck auf den Alarmknopf des Handsenders reicht aus, um einen Notruf abzusetzen. Auch wenn Sie nicht in der Lage sind zu sprechen: Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in der Notrufleitstelle sieht alle für die Hilfeleistung nötigen Daten und wird, wenn kein Sprechkontakt möglich ist, sofort ein Einsatzfahrzeug zu Ihnen entsenden.

Wenn Sie wünschen, kann auch ein Angehöriger/eine Angehörige als „Kontaktperson im Notfall“ registriert werden. Diese/r wird dann sofort nach Eingang des Notrufes darüber in Kenntnis gesetzt.

Sollte es dem/der Angehörigen nicht möglich sein, nach Ihnen zu sehen, wird umgehend ein Einsatzfahrzeug mit ausgebildeten Rettungssanitäter*innen entsandt. Diese leisten vor Ort Hilfe und führen einen Notfallcheck durch. Wenn es nötig ist, werden Sie ins Krankenhaus gebracht.

Stellen unsere Sanitäter*innen fest, dass alles in Ordnung ist, bleiben Sie natürlich zu Hause.

Zielgruppe

  • Menschen, die allein leben und im Notfall auf keine Soforthilfe in ihrem Umfeld zählen können
  • Menschen, die gefährdet sind zu stürzen unter Herz-Kreislauf-Problemen leiden, zu Krampfanfällen neigen oder aus anderen Gründen besonders auf rasche Hilfe angewiesen sein könnten
  • Menschen, deren Mobilität durch Alter, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist
  • Menschen, denen die Möglichkeit der Hilfe auf Knopfdruck für ihr Sicherheitsgefühl wichtig ist
  • Menschen, die sich aus diesen Gründen Sorgen um ihre Angehörigen machen

Zielgruppen

Allein lebende ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen

Rollstuhlsport

Published in Sport
Mittwoch, 31 Juli 2019 08:01

Zuständige Institution

Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
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Website

Kontakt

Rollstuhlclub ENJO Vorarlberg
Achstrasse 8
6844 Altach
M +43 676 88 676 4003
Tel. +43 5576 7172-490

Beschreibung

Der Rollstuhlclub Vorarlberg fördert die Ausübung von Rollstuhlsport. Er organisiert sportliche Veranstaltungen im Rahmen von Freundschafts- und Meisterschaftsbewerben. Hierbei wird insbesondere auf die jeweilige Behinderung der Mitglieder Rücksicht genommen.

Der Club begleitet und betreut erwachsene und jugendliche Behinderte, zur Stärkung der Gesundheit, der Wiedergewinnung und Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit. Dadurch wird die Basis zur Förderung von Eigeninitiative, Selbständigkeit und sozialen Integration geschaffen.
Der RC ENJO Vorarlberg liefert einen Beitrag zur Akzeptanz von Menschen mit einer Behinderung in der Gesellschaft.

Der Club betreibt und fördert Rollstuhlsport durch die verschiedenen Sportarten: Monoski, Basketball, Tennis, Handbike, Schießen, Nordisch, Tischtennis und Billard. 
Der Verein bemüht sich Partner zu finden und dadurch seine Mitglieder finanziell bei der Anschaffung von Sportgeräten zu unterstützen.

Links

Rollstuhlclub Enjo Vorarlberg

Sportlich Spitze - Alle Vorarlberger Sportvereine auf einen Blick

Zuständige Institution

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website
 

Beschreibung

Rezeptgebühr:  € 7,10 (Stand 2024)

Es besteht eine Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Bestimmte Gruppen (z.B. Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten, Zivildiener) sind nach wie vor generell von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card befreit. Auch wird eine Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Bezug einer Ausgleichszulage) gewährt. Eine bereits bewilligte Befreiung behält ihre Gültigkeit.

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger legt für alle Versicherten ein Rezeptgebührenkonto an. Dort werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren verbucht. Sobald die Summe an Gebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht, wird beim nächsten Besuch in einer Arztpraxis beim Auslesen der e-card angezeigt, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt. Die Ärztin/der Arzt vermerkt dann auf einem neuen Rezept die Gebührenbefreiung, und in der Apotheke wird keine Rezeptgebühr mehr in Rechnung gestellt.

Das Rezeptgebührenkonto kann online auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger eingesehen werden. Die Anmeldung erfolgt mit Bürgerkarte, Handy-Signatur oder ID Austria.
Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit:

  • Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage
  • Zivildiener
  • Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe
  • Asylwerberinnen und Asylwerber
  • Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltschutzjahres
  • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (diese Befreiung gilt nur für einzelne Medikamente, die zur Behandlung von anzeigepflichtigen Krankheiten dienen)
  • Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind


Wenn Sie von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen Sie für Heilbehelfe und Hilfsmittel keine Selbstbehalte bezahlen. Dies gilt nicht beim Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze.

Reisebusunternehmen - rollstuhlgerecht

Mittwoch, 31 Juli 2019 08:00

Beschreibung

NKG Reisen
6850 Dornbirn
Kehlerstr. 61a
T +43 5572 22030
F +43 5572 22030-8, 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite

Behinderten-Luxus-Reisebus mit Hebebühne und Schwebelift im Bus, geräumiges WC, für Gruppen jeder Art

Reisebüro Breuß
6830 Rankweil
Neuburgstr. 11
T +43 5522 44159-10
F +43 5522 44159-4
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Niederflurbus für 8 Rollstuhlfahrer und 35 weitere Personen

Zuständige Institution

Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website

Beschreibung

Auf dem Weg zum Erwachsenwerden ist das Jugendalter ein bedeutender Lebensabschnitt und das oft kein leichter. Um die Jugendlichen und deren Familie gut zu unterstützen erweist es sich als vorteilhaft, die anstehenden Themen und Aufgaben untereinander aufzuteilen. In den Wohngruppen finden Jugendliche ein breites Lernfeld, welches ihnen hilft, in ein selbständiges Leben zu wachsen.

Die Jugendwohngruppen Internat sind während der Schulzeit von Sonntagabend bis Freitagnachmittag geöffnet uns in dieser Zeit rund um die Uhr betreut. Sie bieten Platz für jeweils neun Jugendliche – die Aufenthaltsdauer beträgt zwei bis drei Jahre.

Zielgruppen

Das Angebot richtet sich an Jugendliche beiderlei Geschlechts mit einem (erhöhten) sonderpädagogischen Förderbedarf, die der Unterstützung im sozialen, emotionalen oder kognitiven Bereich bedürfen.

Kernleistungen

Hier lernen die Jugendlichen auf eigenen Beinen zu stehen, z.B. mit Geld umzugehen, mobil zu sein, selbstständig einen Haushalt zu führen. Neben diesen praktischen Dingen üben sie soziale und emotionale Kompetenzen: Freundschaften finden und pflegen, Konflikte lösen, Verantwortung übernehmen. Die Jugendlichen finden Unterstützung bei ihrer Schulausbildung oder Jobsuche und eine fachliche wie menschliche Begleitung in ihr eigenständiges Leben.

Wie in allen Jugendgruppen ist uns das Zusammenarbeiten mit Eltern und Systempartner:innen wichtig.

Links

Jupident - Jugendwohngruppen Internat

Jugendwohngemeinschaften - Jupident

Published in Wohnen
Mittwoch, 31 Juli 2019 07:56

Zuständige Institution

Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website

Kurzbeschreibung

Die Jugendwohngemeinschaften in Rankweil und Schlins begleiten Jugendliche und junge Erwachsene mit Entwicklungsrückständen im sozial-emotionalen sowie kognitiven Bereich oder mit Leistungsschwächen.

Zielgruppe

Unser Angebot richtet sich an Jugendliche beiderlei Geschlechts mit einem besonderen Förderbedarf (BFB) und dem sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF), die der Unterstützung im sozialen, emotionalen oder kognitiven Bereich bedürfen.  

Links

Jupident - Jugendwohngemeinschaften
Umfangreiche Informationen zu den Jugendwohngemeinschaften Rankweil und Schlins finden Sie auf der Website der Stiftung Jupident

Zuständige Institution

Stiftung Jupident
Jupident 2 bis 22
6824 Schlins
Tel: +43 5524 8271
Fax: +43 5524 8271 50
E-Mail
Website

Beschreibung

Parallel zum Besuch der Jupident-Berufsvorschule wird in diesem sozialpädagogischen Angebot der „Alltag in den Griff" gebracht – egal ob es ums Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Arbeitsplatzsuche geht.
Das Sozialpädagogische Team hat während der Schulzeiten von Montag bis Freitag geöffnet und bietet neben dem gemeinsamen Mittagessen eine bedarfsgerechte Nachmittagsbetreuung. Zusätzlich stehen vier Wochen Sozialtraining auf dem Programm. 

Links

Jupident - Sozialpädagogisches Team
Jupident - Berufsvorschule

Jugendcoaching - dafür

Mittwoch, 31 Juli 2019 07:54

Zuständige Institution

dafür gem. GmbH
Markus Sittikusstraße 20
6845 Hohenems
Tel: +43 5576 20 770
Fax: +43 720 520 533
E-Mail
Website

Kontakt

Tel: +43 5576 20 770
E-Mail 
dafür Jugendcoaching

Kurzbeschreibung

Unsere Jugendcoaches unterstützen und begleiten Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen ab dem 9. Schuljahr beim Übergang von der Schule in den Beruf.

Beschreibung

Die Entscheidung über den weiteren Bildungs- und Berufsweg ist für Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten eine große Herausforderung. Gerade in dieser schwierigen Phase bietet das Jugendcoaching eine professionelle Beratung und Hilfestellung.
Gemeinsam werden Möglichkeiten, die es nach der Schule gibt, angeschaut und nach dem individuellen Weg für den jeweiligen Jugendlichen gesucht. Ziel des Jugendcoaching ist es, dass frühzeitig Ausbildungsabbrüche verhindert werden.

Zielgruppen

Wir unterstützen Jugendliche mit einer Beeinträchtigung, mit Lernschwierigkeiten oder sonderpädagogischem Förderbedarf. 

Kernleistungen

  • Wir versuchen dir einen Überblick über verschiedene Lehrberufe zu geben, informieren über die von dir ausgewählten Berufsbilder und deren Lerninhalte oder beraten dich allgemein über Ausbildungsmöglichkeiten nach der Pflichtschule.
  • Zu Beginn unserer Zusammenarbeit führen wir meistens eine Stärken-Schwächen-Analyse durch. Das ist eine Abklärung, bei der du erfährst, was du besonders gut kannst und für welchen Beruf das passen könnte und wichtig ist.
  • Wir unterstützen dich bei der Suche nach Schnupperstellen in Betrieben. Mit diesen praktischen Erfahrungen und Erkenntnissen kannst du herausfinden, welches der richtige Beruf oder die richtige Ausbildung für dich ist.

Zugang

direkt über die dafür Zentrale in Hohenems

Kostentragung

durch das Sozialministeriumservice

Links

dafür - Jugendcoaching
Dachverband berufliche Integration - Jugendcoaching
Informationen zu Unterstützungsleistungen durch Jugendcoaching
NEBA Jugendcoaching Österreich
Auf der NEBA Homepage erhalten Sie umfangreiche Informationen zu Jugendcoaching sowie allen Jugendcoaching-Stellen in den Bundesländern
BIFO - Beratung für Bildung und Beruf

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