Super User

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt

Beschreibung

Achtung: Ab dem Kalenderjahr 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.

Leistet der/die Arbeitgeber:in ab 2009 einen Zuschuss für die Kinderbetreuung (allen oder bestimmten Gruppen) ihrer oder seiner Arbeitnehmer:innen, dann ist ein solcher Zuschuss bis zu einem Betrag von € 500,00 jährlich pro Kind von der Lohnsteuer befreit.
Die Befreiung von den Sozialversicherungsabgaben besteht bereits derzeit ohne betragliche Beschränkung.

Welches Kind berechtigt zu den Vorteilen?
Ein Kind, für das der Arbeiternehmerin oder dem Arbeitnehmer selbst länger als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag zusteht und das das 10. Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet hat.

Von wem muss das Kind betreut werden?
Von einer öffentlichen oder einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kindergarten, Internat, Hort, Kinderbetreuungsstätte) oder einer pädagogischen qualifizierten Person (z.B. Tagesmutter). Eine genaue Auflistung der in Frage kommenden Einrichtungen und Personen wird im Erlassweg erfolgen.

Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wurde mit 2019 abgeschafft. Den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers gibt es aber weiterhin.
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter:innen einen Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren, der für Dienstnehmer:innen sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei ist. Der/die Arbeitgeber:in erspart sich die Lohnnebenkosten.

Die Voraussetzungen:

  • Der Zuschuss darf maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr und begünstigtem Kind betragen.
  • Der Zuschuss muss allen Arbeitnehmer:innen oder einer bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen gewährt werden.
  • Der Zuschuss muss entweder direkt an eine Kinderbetreuungseinrichtung oder eine pädagogisch qualifizierte Person bezahlt werden. Erlaubt sind auch Gutscheine, die ausschließlich bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können.
  • Das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Der/die Arbeitnehmer:in selbst – und nicht der/die Partner:in – muss mehr als sechs Monate im Kalenderjahr den Kinderabsetzbetrag (Familienbeihilfe) beanspruchen.
  • Der/die Arbeitnehmer:in muss das Formular L 35 beim/bei der Arbeitgeber:in ausgefüllt abgeben. Hier wird auch bestätigt, dass der Zuschuss nicht bereits von einem/einer anderen Arbeitgeber:in voll ausgeschöpft wurde.

Downloads

Formular L35

Suchbegriffe

Special Olympics - Sport- und Trainingsangebote

Published in Sport
Mittwoch, 31 Juli 2019 12:59

Zuständige Institution

Special Olympics Österreich - Fachverband Vorarlberg
Am Garnmarkt 3 / 1. OG
6840 Götzis
Tel: +43 676 884 207 404
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Beschreibung

Der Verein IKADES wurde 2018 aufgelöst und in die Tätigkeit von Special Olympics Österreich - Fachverband Vorarlberg übernommen.

Special Olympics hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit mentaler Behinderung ab einem Alter von acht Jahren Trainingsmöglichkeiten und sportliche Wettkämpfe während des gesamten Jahres in den verschiedensten olympischen Disziplinen anzubieten.
Dadurch soll ihnen nachhaltig die Möglichkeit gegeben werden, ihre körperliche Fitness zu verbessern, ihren Mut unter Beweis zu stellen, Freude am Sport zu erfahren und ihre Angehörigen, die anderen Special Olympioniken und ihre Mitmenschen an ihren Begabungen, Fähigkeiten freundschaftlich teilhaben zu lassen.

Schnuppertraining

Links

Sportarten - Trainingsangebot Vorarlberg

Sportlich Spitze - Alle Vorarlberger Sportvereine auf einen Blick

Spielgruppen

Mittwoch, 31 Juli 2019 12:59

Zuständige Institution

Servicestelle für Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren
Fidelisgasse 2
6832 Zwischenwasser
Tel: +43 5522 491533
E-Mail
Website

Beschreibung

In der Spielgruppe treffen sich 6 bis max. 12 Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren wöchentlich ein- bis dreimal zum freien Spielen und Werken, Singen, Geschichten hören, Gestalten und Experimentieren. Im sicheren, überschaubaren Rahmen kann das Kind die langsame Ablösung von seinen engsten Bezugspersonen üben und erste soziale Erfahrungen in einer Gruppe von Gleichaltrigen machen.

Spielgruppen sind meist konstante, fortlaufende Gruppen, die von einer bis zwei (je nach Gruppengröße) ausgebildeten Spielgruppenbetreuer:innen geführt werden.

Im Mittelpunkt jeder Spielgruppe stehen die Kinder und ihre Bedürfnisse.

Dies bedeutet:

  • Die Spiel- und Werkangebote entsprechen dem Entwicklungsstand der Kinder und sind freiwillig.
  • Gemeinsames Tun und spielerisches Erleben stehen im Vordergrund, nicht die Herstellung von Endprodukten.
  • Die Elternarbeit bildet einen zentralen Bestandteil der Spielgruppenarbeit.
  • Soziales Lernen findet in einem kleinen und geschützten Rahmen statt.
  • Die Kinder werden dazu angeregt, ihre eigenen Wege und Lösungen zu suchen und umzusetzen.
  • Die Spielgruppe hat keinen Bildungsauftrag.

Spielgruppen werden von Eltern und/oder Betreuer:innen gegründet und haben als Trägerschaft einen Verein oder die Gemeinde.

Zielgruppen

Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren

Kostentragung

Die Finanzierung von Spielgruppen erfolgt durch Land, Gemeinden und Elternbeiträge. Die Landesförderung setzt sich zusammen aus einem Sockelbeitrag pro Standort und einem Betrag, der abhängig von den Betreuungszeiten und der Kinderanzahl ist. Die Gemeinden unterstützen die Einrichtungen meist durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten, aber auch durch finanzielle Förderungen.

Links

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Die cleveren Seiten für Familien
Infoservice der Vorarlberger Landesregierung für Familien.
Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren in Vorarlberg
Kinderbetreuungsangebote in Vorarlberg
Hier können Sie Spielgruppen in Vorarlberg nach Gemeinden oder Bezirken suchen.

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500

Kontaktperson

ifs Spagagt
Barbara Capelli
Mobil: +43 664 6088 4470

Beschreibung

Spagat ist ein Modell zur beruflichen Integration von Menschen mit erheblichen Behinderungen. Spagat unterstützt, begleitet und vermittelt in den ersten Arbeitsmarkt.  

Ein wesentlicher Baustein ist die Persönliche Zukunftsplanung. Durch die intensive Zusammenarbeit vieler für den Betroffenen wichtiger Personen (dem so genannten Unterstützungskreis aus Lehrern, Eltern, Familie, Freunden, etc.) entstehen unterschiedliche Ideen und Sichtweisen für den Integrationsprozess. 

Voraussetzungen:

  • Mut zu Neuem
  • Bereitschaft des sozialen Umfelds zur engagierten Mitarbeit
  • Motivation zur Arbeit

Zielgruppen

Menschen mit schweren Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf, die den Wunsch haben auf dem ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Ziele/Wirkung

Mensch mit Behinderung ist am ersten Arbeitsmarkt nachhaltig integriert.

Kernleistungen

Die Spagat-Mitarbeiter:innen begleiten und unterstützen

  • den/die Betroffene/n intensiv und direkt auf seinem/ihrem Weg zur Erreichung einer größtmöglichen Selbständigkeit
  • die Eltern während des Eingliederungsprozesses
  • die Arbeitgeber:innen und Mentor:innen bei ihrer neuen Herausforderung

Mentoren:
Eine wichtige Person bei der beruflichen Eingliederung ist die Mentor:in. Für jede Klient:in wird eine innerbetriebliche Mentor:in gesucht. Die Mentor:in ist Ansprechperson für den Mensch mit Behinderung im Betrieb. Idealerweise sollte die Mentor:in mit der Klient:in zusammenarbeiten. Oft braucht es anfänglich mehr Unterstützung und mit zunehmender Selbstständigkeit rückt die Mentor:in auf einen anderen Platz. 

Wichtige Aufgaben des Mentors/der Mentorin sind zum Beispiel: Dienstpläne, Hygiene, Pausenordnung, Einhaltung der Vereinbarungen, Kontakt zum/zur Integrationsberater:in, Arbeitsweg, Alltagsrituale.
Für die betriebsinterne Mentorentätigkeit wird dem Dienstgeber vom Land Vorarlberg ein pauschalierter Zuschuss gewährt.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Sozialservice

Mittwoch, 31 Juli 2019 12:58

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205

Beschreibung

Das Sozialservice des Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg, bietet eine allgemeine Beratung und Orientierungshilfe im gesamten sozialen Feld.

  • Hilfsmittelberatung
  • Beratung für Pflegende
  • Familieninfostelle (Hilfe und Beratung für Familien von Kindern mit besonderen Bedürfnissen)

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Sozialpsychiatrische Dienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 664  802 83 691

Zielgruppen

Personen mit psychischen Störungen/Erkrankungen mit psychosozialen Problemen und Personen mit psychosozialen Problemen in ihrem sozialen Umfeld.

Ziele/Wirkung

Wesentlich ist das offene Setting der Kontaktstelle mit Caféhaus-Charakter. Hier soll ein absolut niederschwelliger Zugang gewährleistet werden. Spiele, Gespräche und einfach Dasein können, werden elementar über das Tageszentrum abgedeckt.
Auch soll das Tageszentrum als Plattform für Kontakte von Klientinnen und Klienten untereinander dienen.
In diesem Angebot findet sich auch punktuell die Präsenz von HPE (Angehörigen Selbsthilfe Organisation) und Omnibus (Selbsthilfe Organisation Psychiatrieerfahrener).

Zugang

Um grundsätzlich Leistungen eines Tageszentrums in Anspruch nehmen zu können ist keine Zuweisung oder Bewilligung notwendig.
Bei Bedarf kann über unseren Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) sofort eine fachliche Beratung und Abklärung in Anspruch genommen werden. uf Wunsch kann dies in der ersten Phase auch Anonym angeboten werden.

Zuständige Institution

ifs Sozialpsychiatrische Intensivbetreuung
Leitung
Mag. Elisabeth Kern
Tel:+43 5 1755-4465
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Kontaktperson

Dipl.-Soz-Päd. Susan Dein-Koch
Tel: +43 5 1755 4160

Beschreibung

Die ifs Sozi­al­psych­ia­tri­sche Inten­siv­be­treu­ung (SIB) ist ein Ange­bot für Men­schen, die sons­tige Betreu­ungs­an­ge­bote des Rege­l­an­ge­bo­tes nicht oder nicht mehr nut­zen kön­nen.
Es han­delt sich dabei um schwer psy­chisch erkrankte Per­so­nen. Diese wer­den oft­mals als "Heavy User" oder Lang­zeit­psych­ia­trie­pa­ti­en­t:in­nen bezeich­net und konn­ten bis­lang noch nicht über das beste­hende Regel­sys­tem erreicht wer­den.
Das spe­zi­ell für diese Men­schen ent­wi­ckelte Ange­bot hat eine Brü­cken­funk­tion und schafft so ver­bes­serte Zugänge zum Regel­sys­tem. Dies soll als gemein­same Auf­gabe von ifs und ande­ren sozia­len Insti­tu­tio­nen Vor­arl­bergs ver­stan­den wer­den.

Zielgruppen

Unsere Kli­en­tin­nen und Kli­en­ten wer­den von ihrer Umwelt oft als pro­ble­ma­tisch erlebt. In Bezug auf die beson­dere Pro­ble­ma­tik von Men­schen, die Unter­stüt­zungs­an­ge­bote nicht oder wenig selb­stän­dig und/​oder selbst­mo­ti­viert anneh­men kön­nen, ver­fügt das SIB über eine große Erfah­rung und Exper­tise. Inner­halb der Sozi­al­psych­ia­trie gibt es eine kleine Gruppe erwach­se­ner Betrof­fe­ner mit beson­de­ren Bedürf­nis­sen, die im wei­te­ren Sinne als „Heavy User“ bezeich­net wer­den kön­nen. Zudem gibt es ver­ein­zelt Men­schen im Lan­des­kran­ken­haus Rank­weil, die als Lang­zeit­pa­ti­en­t:in­nen gel­ten, kei­ner aku­ten Behand­lung mehr bedür­fen, aber auch noch nicht in eine Wohn­ein­rich­tung oder ein eigen­stän­di­ges Woh­nen ent­las­sen wer­den kön­nen.

Zuständige Institution

ifs Kinder-, Jugend- und Familiendienste
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 4111

Kontaktperson

Patrick Trippl
Mobil: +43 664 6088 4813

Beschreibung

Wohnen und Betreuen für Jugendliche mit und ohne jugend psychiatrischem Hintergrund
Stationäre Unterbringung und Betreuung von Jugendlichen in einem geschützten Bereich mit dem Zweck der intensiven und gezielten Förderung der individuellen Entwicklung.
Die Eltern und Obsorgeberechtigten der untergebrachten Jugendlichen werden gezielt in die Erziehungsarbeit einbezogen (individuelle Elternarbeit; monatlich stattfindende verbindliche Elterngruppen; Elterncoaching)

Platzkapazität:
In der Wohngemeinschaft stehen 6 sozialpädagogische sowie bis zu maximal 3 Plätze im Rahmen der jugendpsychiatrischen Nachsorgebetreuung zur Verfügung.

Zielgruppen

  • Jugendliche Burschen und Mädchen, im Alter zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr.
  • Jugendliche, welche in einer schwierigen Lebenssituation stehen und bei denen die Ressourcen ihrer Eltern und Angehörigen und auch ihrer selbst nicht ausreichen, um diese Problem -und Lebenssituation zu meistern.
  • Jugendliche welche im Rahmen der Nachsorge nach einer stationären Unterbringung im LKH Valduna/Jugendpsychiatrie weiterbetreut werden sollen.
  • Die Aufnahme jüngerer Jugendlicher ist im Einzelfall abzuklären und ist abhängig von der Gruppenzusammensetzung und dem momentanen Altersschnitt der bestehenden Gruppe.

Zuweisung

Die Zuweisung erfolgt über eine der vier Abteilungen der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg.
Informationsgespräche können direkt über die Leitung vereinbart werden.
 

Links

ifs Wohngemeinschaft Unterland

 
 

Beschreibung

Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.
Informationen zu Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den ÖH-Fonds und das Antragsformular finden sie auf der Homepage der Österreichischen Hochschülerschaft 

Links

Soziale Integration - ifs

Mittwoch, 31 Juli 2019 12:55

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500

Kontaktperson

ifs Soziale Integration
Manuel Düngler
Tel: +43 5 1755-520
Mobil: +43 5 1755-4856

Beschreibung

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Selbständige Lebensgestaltung und soziale Integration

Ziele/Wirkung

Förderung der persönliche Entwicklung und Selbstbestimmung und Stärkung der Eigenverantwortung und Eigenständigkeit. 
Durch bedarfsgerechte psychosoziale Begleitung wird eine eigenständige/selbstständige Lebensführung ermöglicht . 
Gemeinsam mit dem Mensch mit Behinderung (und dessen Angehörigen) werden existenzunterstützende Netzwerke im Umfeld aufgebaut.

Kernleistungen

Unser Angebot umfasst

  • zielorientierte Begleitung und Beratung
  • Unterstützung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen, in Krisen, nach Unfall, schwerer Erkrankung usw.
  • Unterstützung bei Existenz- und Wohnungssicherung, Informationen über finanzielle Unterstützungs- bzw. Entlastungsmöglichkeiten
  • Informationen im Hinblick auf die berufliche bzw. private Zukunftsgestaltung.
  • gemeinsames Erarbeiten von Perspektiven bezüglich aller Lebensthemen – unter anderem Ausbildungs- bzw. Arbeitsmöglichkeiten.
  • Vermittlung und Organisation von zusätzlichen Dienstleistungen.
  • soziale Beratung für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung bei der Integration in ein bestehendes pädagogisches System (z. B. Kindergarten oder Schule).
  • Beratung von Eltern über Angebote und Dienstleistungen für Kinder mit Beeinträchtigung

Zielgruppen

  • Menschen mit Behinderung, denen die Alltagsbewältigung mit eigenen Mitteln und anderen vorhandenen gesellschaftlichen Ressourcen nicht gelingt
  • Menschen mit Behinderung in sozialen Schwierigkeiten
  • Angehörige und das soziales Umfeld von Menschen mit Behinderung
  • Eltern von Menschen mit Behinderung

Zugang

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