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Steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung
Zuständige Institution
Beschreibung
Achtung: Ab dem Kalenderjahr 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Leistet der/die Arbeitgeber:in ab 2009 einen Zuschuss für die Kinderbetreuung (allen oder bestimmten Gruppen) ihrer oder seiner Arbeitnehmer:innen, dann ist ein solcher Zuschuss bis zu einem Betrag von € 500,00 jährlich pro Kind von der Lohnsteuer befreit.
Die Befreiung von den Sozialversicherungsabgaben besteht bereits derzeit ohne betragliche Beschränkung.
Welches Kind berechtigt zu den Vorteilen?
Ein Kind, für das der Arbeiternehmerin oder dem Arbeitnehmer selbst länger als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag zusteht und das das 10. Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet hat.
Von wem muss das Kind betreut werden?
Von einer öffentlichen oder einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kindergarten, Internat, Hort, Kinderbetreuungsstätte) oder einer pädagogischen qualifizierten Person (z.B. Tagesmutter). Eine genaue Auflistung der in Frage kommenden Einrichtungen und Personen wird im Erlassweg erfolgen.
Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wurde mit 2019 abgeschafft. Den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers gibt es aber weiterhin.
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter:innen einen Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren, der für Dienstnehmer:innen sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei ist. Der/die Arbeitgeber:in erspart sich die Lohnnebenkosten.
Die Voraussetzungen:
- Der Zuschuss darf maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr und begünstigtem Kind betragen.
- Der Zuschuss muss allen Arbeitnehmer:innen oder einer bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer:innen gewährt werden.
- Der Zuschuss muss entweder direkt an eine Kinderbetreuungseinrichtung oder eine pädagogisch qualifizierte Person bezahlt werden. Erlaubt sind auch Gutscheine, die ausschließlich bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können.
- Das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der/die Arbeitnehmer:in selbst – und nicht der/die Partner:in – muss mehr als sechs Monate im Kalenderjahr den Kinderabsetzbetrag (Familienbeihilfe) beanspruchen.
- Der/die Arbeitnehmer:in muss das Formular L 35 beim/bei der Arbeitgeber:in ausgefüllt abgeben. Hier wird auch bestätigt, dass der Zuschuss nicht bereits von einem/einer anderen Arbeitgeber:in voll ausgeschöpft wurde.
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Suchbegriffe
Zuständige Institution
Special Olympics Österreich - Fachverband Vorarlberg
Am Garnmarkt 3 / 1. OG
6840 Götzis
Tel: +43 676 884 207 404
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Website
Beschreibung
Der Verein IKADES wurde 2018 aufgelöst und in die Tätigkeit von Special Olympics Österreich - Fachverband Vorarlberg übernommen.
Special Olympics hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit mentaler Behinderung ab einem Alter von acht Jahren Trainingsmöglichkeiten und sportliche Wettkämpfe während des gesamten Jahres in den verschiedensten olympischen Disziplinen anzubieten.
Dadurch soll ihnen nachhaltig die Möglichkeit gegeben werden, ihre körperliche Fitness zu verbessern, ihren Mut unter Beweis zu stellen, Freude am Sport zu erfahren und ihre Angehörigen, die anderen Special Olympioniken und ihre Mitmenschen an ihren Begabungen, Fähigkeiten freundschaftlich teilhaben zu lassen.
Links
Sportarten - Trainingsangebot Vorarlberg
Sportlich Spitze - Alle Vorarlberger Sportvereine auf einen Blick
Zuständige Institution
Servicestelle für Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren
Fidelisgasse 2
6832 Zwischenwasser
Tel: +43 5522 491533
E-Mail
Website
Beschreibung
In der Spielgruppe treffen sich 6 bis max. 12 Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren wöchentlich ein- bis dreimal zum freien Spielen und Werken, Singen, Geschichten hören, Gestalten und Experimentieren. Im sicheren, überschaubaren Rahmen kann das Kind die langsame Ablösung von seinen engsten Bezugspersonen üben und erste soziale Erfahrungen in einer Gruppe von Gleichaltrigen machen.
Spielgruppen sind meist konstante, fortlaufende Gruppen, die von einer bis zwei (je nach Gruppengröße) ausgebildeten Spielgruppenbetreuer:innen geführt werden.
Im Mittelpunkt jeder Spielgruppe stehen die Kinder und ihre Bedürfnisse.
Dies bedeutet:
- Die Spiel- und Werkangebote entsprechen dem Entwicklungsstand der Kinder und sind freiwillig.
- Gemeinsames Tun und spielerisches Erleben stehen im Vordergrund, nicht die Herstellung von Endprodukten.
- Die Elternarbeit bildet einen zentralen Bestandteil der Spielgruppenarbeit.
- Soziales Lernen findet in einem kleinen und geschützten Rahmen statt.
- Die Kinder werden dazu angeregt, ihre eigenen Wege und Lösungen zu suchen und umzusetzen.
- Die Spielgruppe hat keinen Bildungsauftrag.
Spielgruppen werden von Eltern und/oder Betreuer:innen gegründet und haben als Trägerschaft einen Verein oder die Gemeinde.
Zielgruppen
Kinder im Alter von 2 bis 4 Jahren
Kostentragung
Die Finanzierung von Spielgruppen erfolgt durch Land, Gemeinden und Elternbeiträge. Die Landesförderung setzt sich zusammen aus einem Sockelbeitrag pro Standort und einem Betrag, der abhängig von den Betreuungszeiten und der Kinderanzahl ist. Die Gemeinden unterstützen die Einrichtungen meist durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten, aber auch durch finanzielle Förderungen.
Links
Amt der Vorarlberger Landesregierung - Die cleveren Seiten für Familien
Infoservice der Vorarlberger Landesregierung für Familien.
Spielgruppen und Eltern-Kind-Zentren in Vorarlberg
Kinderbetreuungsangebote in Vorarlberg
Hier können Sie Spielgruppen in Vorarlberg nach Gemeinden oder Bezirken suchen.
Spagat Assistenz - ifs
Mittwoch, 31 Juli 2019 12:58Zuständige Institution
Kontaktperson
Barbara Capelli
Beschreibung
Spagat ist ein Modell zur beruflichen Integration von Menschen mit erheblichen Behinderungen. Spagat unterstützt, begleitet und vermittelt in den ersten Arbeitsmarkt.
Ein wesentlicher Baustein ist die Persönliche Zukunftsplanung. Durch die intensive Zusammenarbeit vieler für den Betroffenen wichtiger Personen (dem so genannten Unterstützungskreis aus Lehrern, Eltern, Familie, Freunden, etc.) entstehen unterschiedliche Ideen und Sichtweisen für den Integrationsprozess.
Voraussetzungen:
- Mut zu Neuem
- Bereitschaft des sozialen Umfelds zur engagierten Mitarbeit
- Motivation zur Arbeit
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
Die Spagat-Mitarbeiter:innen begleiten und unterstützen
- den/die Betroffene/n intensiv und direkt auf seinem/ihrem Weg zur Erreichung einer größtmöglichen Selbständigkeit
- die Eltern während des Eingliederungsprozesses
- die Arbeitgeber:innen und Mentor:innen bei ihrer neuen Herausforderung
Mentoren:
Eine wichtige Person bei der beruflichen Eingliederung ist die Mentor:in. Für jede Klient:in wird eine innerbetriebliche Mentor:in gesucht. Die Mentor:in ist Ansprechperson für den Mensch mit Behinderung im Betrieb. Idealerweise sollte die Mentor:in mit der Klient:in zusammenarbeiten. Oft braucht es anfänglich mehr Unterstützung und mit zunehmender Selbstständigkeit rückt die Mentor:in auf einen anderen Platz.
Wichtige Aufgaben des Mentors/der Mentorin sind zum Beispiel: Dienstpläne, Hygiene, Pausenordnung, Einhaltung der Vereinbarungen, Kontakt zum/zur Integrationsberater:in, Arbeitsweg, Alltagsrituale.
Für die betriebsinterne Mentorentätigkeit wird dem Dienstgeber vom Land Vorarlberg ein pauschalierter Zuschuss gewährt.
Kostentragung
Zuständige Institution
Beschreibung
Das Sozialservice des Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg, bietet eine allgemeine Beratung und Orientierungshilfe im gesamten sozialen Feld.
- Hilfsmittelberatung
- Beratung für Pflegende
- Familieninfostelle (Hilfe und Beratung für Familien von Kindern mit besonderen Bedürfnissen)
Tageszentren - aks
Zuständige Institution
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Wesentlich ist das offene Setting der Kontaktstelle mit Caféhaus-Charakter. Hier soll ein absolut niederschwelliger Zugang gewährleistet werden. Spiele, Gespräche und einfach Dasein können, werden elementar über das Tageszentrum abgedeckt.Auch soll das Tageszentrum als Plattform für Kontakte von Klientinnen und Klienten untereinander dienen.
In diesem Angebot findet sich auch punktuell die Präsenz von HPE (Angehörigen Selbsthilfe Organisation) und Omnibus (Selbsthilfe Organisation Psychiatrieerfahrener).
Zugang
Um grundsätzlich Leistungen eines Tageszentrums in Anspruch nehmen zu können ist keine Zuweisung oder Bewilligung notwendig.
Bei Bedarf kann über unseren Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) sofort eine fachliche Beratung und Abklärung in Anspruch genommen werden. uf Wunsch kann dies in der ersten Phase auch Anonym angeboten werden.
Links
Sozialpsychiatrische Intensivbetreuung (SIB) Vorarlberg - ifs
Zuständige Institution
Mag. Elisabeth Kern
Tel:+43 5 1755-4465
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Website
Kontaktperson
Beschreibung
Es handelt sich dabei um schwer psychisch erkrankte Personen. Diese werden oftmals als "Heavy User" oder Langzeitpsychiatriepatient:innen bezeichnet und konnten bislang noch nicht über das bestehende Regelsystem erreicht werden.
Zielgruppen
Unsere Klientinnen und Klienten werden von ihrer Umwelt oft als problematisch erlebt. In Bezug auf die besondere Problematik von Menschen, die Unterstützungsangebote nicht oder wenig selbständig und/oder selbstmotiviert annehmen können, verfügt das SIB über eine große Erfahrung und Expertise. Innerhalb der Sozialpsychiatrie gibt es eine kleine Gruppe erwachsener Betroffener mit besonderen Bedürfnissen, die im weiteren Sinne als „Heavy User“ bezeichnet werden können. Zudem gibt es vereinzelt Menschen im Landeskrankenhaus Rankweil, die als Langzeitpatient:innen gelten, keiner akuten Behandlung mehr bedürfen, aber auch noch nicht in eine Wohneinrichtung oder ein eigenständiges Wohnen entlassen werden können.
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Sozialpädagogische Wohngemeinschaft für Jugendliche - ifs
Zuständige Institution
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 4111
Kontaktperson
Beschreibung
Wohnen und Betreuen für Jugendliche mit und ohne jugend psychiatrischem Hintergrund
Stationäre Unterbringung und Betreuung von Jugendlichen in einem geschützten Bereich mit dem Zweck der intensiven und gezielten Förderung der individuellen Entwicklung.
Die Eltern und Obsorgeberechtigten der untergebrachten Jugendlichen werden gezielt in die Erziehungsarbeit einbezogen (individuelle Elternarbeit; monatlich stattfindende verbindliche Elterngruppen; Elterncoaching)
Platzkapazität:
In der Wohngemeinschaft stehen 6 sozialpädagogische sowie bis zu maximal 3 Plätze im Rahmen der jugendpsychiatrischen Nachsorgebetreuung zur Verfügung.
Zielgruppen
- Jugendliche Burschen und Mädchen, im Alter zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr.
- Jugendliche, welche in einer schwierigen Lebenssituation stehen und bei denen die Ressourcen ihrer Eltern und Angehörigen und auch ihrer selbst nicht ausreichen, um diese Problem -und Lebenssituation zu meistern.
- Jugendliche welche im Rahmen der Nachsorge nach einer stationären Unterbringung im LKH Valduna/Jugendpsychiatrie weiterbetreut werden sollen.
- Die Aufnahme jüngerer Jugendlicher ist im Einzelfall abzuklären und ist abhängig von der Gruppenzusammensetzung und dem momentanen Altersschnitt der bestehenden Gruppe.
Zuweisung
Informationsgespräche können direkt über die Leitung vereinbart werden.
Links
ifs Wohngemeinschaft Unterland
Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerschaft
Beschreibung
Informationen zu Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den ÖH-Fonds und das Antragsformular finden sie auf der Homepage der Österreichischen Hochschülerschaft
Links
Zuständige Institution
Kontaktperson
Manuel Düngler
Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Ziele/Wirkung
Durch bedarfsgerechte psychosoziale Begleitung wird eine eigenständige/selbstständige Lebensführung ermöglicht .
Gemeinsam mit dem Mensch mit Behinderung (und dessen Angehörigen) werden existenzunterstützende Netzwerke im Umfeld aufgebaut.
Kernleistungen
Unser Angebot umfasst
- zielorientierte Begleitung und Beratung
- Unterstützung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen, in Krisen, nach Unfall, schwerer Erkrankung usw.
- Unterstützung bei Existenz- und Wohnungssicherung, Informationen über finanzielle Unterstützungs- bzw. Entlastungsmöglichkeiten
- Informationen im Hinblick auf die berufliche bzw. private Zukunftsgestaltung.
- gemeinsames Erarbeiten von Perspektiven bezüglich aller Lebensthemen – unter anderem Ausbildungs- bzw. Arbeitsmöglichkeiten.
- Vermittlung und Organisation von zusätzlichen Dienstleistungen.
- soziale Beratung für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung bei der Integration in ein bestehendes pädagogisches System (z. B. Kindergarten oder Schule).
- Beratung von Eltern über Angebote und Dienstleistungen für Kinder mit Beeinträchtigung
Zielgruppen
- Menschen mit Behinderung, denen die Alltagsbewältigung mit eigenen Mitteln und anderen vorhandenen gesellschaftlichen Ressourcen nicht gelingt
- Menschen mit Behinderung in sozialen Schwierigkeiten
- Angehörige und das soziales Umfeld von Menschen mit Behinderung
- Eltern von Menschen mit Behinderung