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Zuständige Institution

Integratives Ausbildungszentrum Vorarlberg (IAZ)
Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstrasse 2
6840 Goetzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 5069
E-Mail
Website

Kontaktperson

Georg Eberharter
Geschäftsführer IAZ
Tel: +43 664 44 65 697
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kurzbeschreibung

Als Grundkonzept hinter allen Ausbildungsformen des Integrativen Ausbildungszentrum Vorarlberg (IAZ) steht die duale – also berufspraktische und schulische – Ausbildung für Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Form zwei bis vier Jahre. 

Beschreibung

Die drei Ausbildungsformen sind:

  • Anlehre in Anlehnung an das Berufsausbildungsgesetz (BAG): Ausbildungsvertrag mit dem IAZ, berufsbegleitender Unterricht und Abschluss mit Zertifikat zur qualifizierten Helferin bzw. zum/zur qualifizierten Helfer:in
  • Teilqualifikation (BAG § 8 b): Ausbildungsvertrag mit der Wirtschaftskammer, Unterricht und Abschlussprüfung an der zuständigen Landesberufsschule (beinhaltet nur bestimmte Bereiche der regulären Ausbildung).
  • Verlängerte Lehre (BAG § 8b): Ausbildungsvertrag mit der Wirtschaftskammer, Unterricht und Lehrabschlussprüfung an der zuständigen Landesberufsschule (Ausbildung in vier statt drei Jahren)

Zielgruppen

Wir begleiten Jugendliche mit Beeinträchtigung im Alter von 15 bis 24 Jahren. 

Kostentragung

Die Finanzierung erfolgt durch das Sozialministerumservice, das Land Vorarlberg, das Arbeitsmarktservice (AMS) und durch Eigenerlöse des IAZ.

Links

Integratives Ausbildungszentrum Vorarlberg  - Ausbildung

Zuständige Institution

Caritas - Fachbereich Assistenz und Teilhabe
St. Peterstraße 3
6700 Bludenz
Tel: +43 5522 200 2000

Standorte und Kontaktpersonen

Kontaktperson 
TBW St. Peter-Straße 3 Bludenz
Mag. Brigitte Scheidbach
Tel: +43 5522 200 2020
M: +43 676 884 202 022

Zielgruppen

In dieser Wohnform werden Menschen begleitet und unterstützt die zwar klare Wohn- und Lebensstrukturen benötigen aber nur eine individuelle zeitliche Begleitung und Betreuung.

Beschreibung

Die Betreuungsintensität wird individuell nach den Bedürfnissen abgestimmt, wobei das eigenständige, verantwortliche Leben sowie die mögliche Selbstbestimmung wichtige Ziele sind.
Teilbetreutes Wohnen bietet Unterstützung beim Erreichen der persönlichen Ziele und beim Erlernen bzw. Vertiefen lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Das gemeinsame Ziel ist die Förderung der Eigenverantwortlichkeit im Sinne einer möglichst selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung.
Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wird stark gefördert und individuell – wenn notwendig – begleitet

Zugang

Direkt

Links

Demenz - TANDEM

Mittwoch, 31 Juli 2019 13:18

Zuständige Institution

Bildungshaus Batschuns
Kapf 1
6832 Zwischenwasser
Tel: +43 5522 44290-0
Fax: +43 5522 44290-5

Kontaktperson

Christiane Massimo, DGKP
M: +43 664 381 3047

Beschreibung

Hilfe für Angehörige und Begleitpersonen von Menschen mit Demenz

Angehörige bzw. Begleitpersonen von Menschen mit Demenz sind sehr gefordert und stoßen oft an Grenzen. Das Bildungshaus Batschuns bietet im Rahmen der Aktion Demenz mit TANDEM ein Angebot zur Entlastung und Unterstützung für Angehörige und Begleitpersonen von Menschen mit Demenz an.
Einzelpersonen, Familien oder Kleingruppen werden von fachlich geschulten TANDEM-Begleiter:innen im Umgang mit verwirrten und desorientierten Menschen begleitet. Die Treffen sind kostenfrei und werden in der Nähe des Wohnortes organisiert.

Zielgruppen

Für Angehörige oder Begleitpersonen von Menschen mit einer Demenzerkrankung

Kernleistungen

Die Begleitung und Unterstützung geschieht vorwiegend in Kleingruppen.
Für die Teilnehmer:innen fallen keine Kosten an. Diese werden vom Amt der Vorarlberger Landesregierung übernommen

Zugang

Information und Anmeldung im Bildungshaus Batschuns

Zuständige Institution

AQUA Mühle Frastanz
Obere Lände 5
6820 Frastanz
Tel: +43 5522 51596
Fax: +43 5522 51596

Kontakt

all_tag, Haus Panama
Mühlegasse 34
6820 Frastanz
Tel. +43 699 1515 9680

Kurzbeschreibung

Das Tagesstrukturierungsangebot all_tag bietet den Teilnehmer:innen ein individuell auf ihre soziale Situation und ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Strukturierungs- und Betreuungsangebot. Die Teilnehmer:innen erhalten eine verlässliche Orientierung und sinnvolle Beschäftigungsangebote, die notwendige Sozialkontakte und persönliche Entwicklungsschritte ermöglichen.

Zielgruppen

Menschen mit einer psychischen Erkrankung

Ziele/Wirkung

Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme sind:
  • eine fachärztlich diagnostizierte psychiatrische Erkrankung
  • das Interesse und die Bereitschaft zur Teilnahme am Angebot
Die teilnehmende Person will:
  • eine sinnvolle Beschäftigung finden
  • Fähigkeiten entwickeln, erweitern und erhalten
  • Gemeinschaft erleben
  • Begleitung annehmen
  • Herausforderungen eines gemeinsamen Alltags annehmen

Kernleistungen

an die Ressourcenlage angepasstes, individuelles Tagesstrukturierungsangebot, zusammengesetzt aus folgenden Komponenten:

  • sozialpädagogische und soziotherapeutische Gruppenangebote
  • arbeitstherapeutische Elemente
  • begleitete Freizeitgestaltung am Abend und Wochenende
  • intensives Ressourcentraining in den Projektwochen (jährliche Auslandsprojekte)
  • therapeutisches Angebot (Gruppentherapie, z. B. Tanz-Therapie)
  • Einzelcoaching unter dem Blickwinkel der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung bzw. dem Ressourcenerhalt

Kostentragung

Das Tagesstrukturierungsangebot all_tag wird über die Integrationshilfe des Landes Vorarlberg finanziert.

Downloads

Tabakmonopolgesetz - Vergabe von Trafiken

Published in Bundesgesetze
Mittwoch, 31 Juli 2019 13:02

Zuständige Institution

Monopolverwaltung (MVT)
GmbH für Tirol u Vorarlberg
Amraser Straße 78
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 39 05 32
Fax: +43 512 39 05 32 32
 

Beschreibung

Zielsetzung des Tabakmonopolgesetzes 1996 und damit auch Zielsetzung der MVG ist eine zweifache: 
  1. eine wirtschaftliche, nämlich die Nahversorgung der Bevölkerung mit Tabakerzeugnissen durch die Bestellung der hiefür erforderlichen Anzahl von Tabaktrafikanten sicherzustellen und 
  2. eine sozialpolitische, nämlich möglichst vielen vorzugsberechtigten Personen eine nachhaltige wirtschaftliche Existenzgrundlage durch Bestellung zum Tabaktrafikanten zu verschaffen. 
Das Tabakmonopolgesetz ist mindestens so viel Sozialgesetz wie Wirtschaftsgesetz! 
Ursprünglich waren bevorzugte Personen Kriegsopfer und ihre Angehörigen. Nach Ende des Weltkrieges kamen jene Menschen, die im Kampf für ein freies und unabhängiges Österreich Nachteile erlitten hatten, zu diesem Personenkreis hinzu.
Seit 1979 gehört der große Kreis der Zivilbehinderten zum bevorzugten Personenkreis.
Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % (festgestellt von einem Sozialministeriumservice) ist Voraussetzung für das Vorzugsrecht

Dieses Vorzugsrecht ist von zweifacher Bedeutung bei der Vergabe von Tabaktrafiken: 
  1. Der Normalfall für die Trafikbesetzung, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ist die öffentliche Ausschreibung. Bei der Vergabe einer Tabaktrafik unter mehreren Bewerbern nach einer öffentlichen Ausschreibung hat eine vorzugsberechtigte Person unbedingten Vorrang vor einer nichtvorzugsberechtigten. Auf den Grad der Bedürftigkeit ist hiebei nicht abgestellt, sondern lediglich auf die Behinderung! Treten mehrere bevorzugte Personen als Bewerber auf, dann entscheidet der Grad der Bedürftigkeit! 
  2. Bewirbt sich eine vorzugsberechtigte Person um eine Tabaktrafik, kann diese ohne öffentliche Ausschreibung an sie vergeben werden, wenn sie allein über das bisherige Trafiklokal verfügt. Dies gilt nicht bei Trafiklokalen über die eine Körperschaft öffentlichen Rechtes verfügt. 
 
Aufgrund dieser Auswahlkriterien ist die Gruppe der Tabaktrafikanten höchst heterogen: Es gibt solche mit einer guten kaufmännischen Ausbildung, andere, die nur über eine schulische Grundausbildung verfügen, Menschen ohne Behinderung, Menschen mit Behinderungen höchst unterschiedlichen Ausmaßes. Die daraus resultierende Chancenungleichheit macht es notwendig, die Ausübung der Geschäftstätigkeiten der Trafikanten wettbewerbseinschränkenden Regeln zu unterwerfen, z.B. Gebietsschutz bei Neuerrichtungen, Werbe-, Zugabe- und Rabattverbot. 

Die Übernahme einer Trafik ist eine Chance für junge behinderte Menschen, die ansonsten keinen Arbeitsplatz hätten, sowie behinderte Menschen, die im fortgeschrittenen Alter ihren Arbeitsplatz verloren haben und für die sich sonst keine Alternative anbieten würde. 

Neben diesem Vorzugsrecht der Behinderten, haben noch leibliche Kinder, Enkelkinder und Ehegatten ein Vorzugsrecht bei Trafikvergaben. Dieses Vorzugsrecht ist an strenge Kriterien gebunden.

Links

Zuständige Institution

Stunde des Herzens
Tschapina 13
6707 Bürserberg

Kontaktperson

Obmann
Joe Fritsche
Mobil: +43 699 11 666 862

Beschreibung

Es ist uns immer ein Herzensanliegen, mit den notleidenden Menschen, Familien und Kindern persönlich in Kontakt zu treten, um ganz gezielt helfen zu können. Wir helfen vor der eigenen Haustüre, aber auch grenzüberschreitend.
Das Antlitz der Not hat viele Gesichter und oft erleben wir, dass sie zutiefst in der Seele der Menschen liegt. Diese Nöte brauchen Zeit, um gelöst und verarbeitet zu werden.
Unsere Bemühungen liegen im Erkennen dieser Not, um sie finanziell oder mit Sachspenden zu lindern oder ganz zu beseitigen.
"Zeit schenken" ist jedoch unsere Haupt-Devise. Zeit ist das kostbarste, was wir haben.

Nur durch Spenden oder Projekte und Veranstaltungen zu "unseren" Gunsten, können wir Therapien oder Behelfe anschaffen. Transparenz und die Möglichkeit für Sponsoren und Gönner, selbst bei Veranstaltungen oder bei den Kindern dabei zu sein, ist uns besonders wichtig.

Studienunterstützung

Mittwoch, 31 Juli 2019 13:02

Zuständige Institution

Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179
1100 Wien
Tel: +43 1 60173 0
Fax: +43 1 60173 200

Beschreibung

Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

Hinweis: Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde (siehe weiterführende links)  

Studienbeihilfe (erhöhte)

Mittwoch, 31 Juli 2019 13:01

Zuständige Institution

Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179
1100 Wien
Tel: +43 1 60173 0
Fax: +43 1 60173 200

Beschreibung

Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr.
Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

Voraussetzungen für den den Bezug von Studienbeihilfe

Zuständige Behörde:
Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

Zielgruppen

Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht.

Zuständige Institution

Stiftung Kindertraum
Mariahilfer Straße 105/2/11
1060 Wien
Tel: +43 1 5854516
Fax: +43 1 5854516-99

Beschreibung

Die Stiftung Kindertraum erfüllt die Herzenswünsche schwer kranker und behinderter Kinder bis 18 Jahre in Österreich.

Voraussetzung ist der Bezug von erhöhter Familienbeihilfe oder Pflegegeld.

Antrag an: 
Stiftung Kindertraum 
Mariahilferstraße 105/2/11
1060 Wien 
T: 01/5854516
M: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Links

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt

Beschreibung

Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung, Entgelt für Unterrichtserteilung

Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung, und ein allfälliges Entgelt für Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte sind im Rahmen der Steuererklärung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.

Unterbringung im Vollinternat

Bei der Unterbringung in einem Vollinternat verringert sich der monatliche Pauschalbetrag von € 262,00 auf € 8,73 pro Tag der Unterbringung.
Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Steuererklärung einzubringen. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich.

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