Tabakmonopolgesetz - Vergabe von Trafiken

Zuständige Institution

Monopolverwaltung (MVT)
GmbH für Tirol u Vorarlberg
Amraser Straße 78
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 39 05 32
Fax: +43 512 39 05 32 32
 

Beschreibung

Zielsetzung des Tabakmonopolgesetzes 1996 und damit auch Zielsetzung der MVG ist eine zweifache: 
  1. eine wirtschaftliche, nämlich die Nahversorgung der Bevölkerung mit Tabakerzeugnissen durch die Bestellung der hiefür erforderlichen Anzahl von Tabaktrafikanten sicherzustellen und 
  2. eine sozialpolitische, nämlich möglichst vielen vorzugsberechtigten Personen eine nachhaltige wirtschaftliche Existenzgrundlage durch Bestellung zum Tabaktrafikanten zu verschaffen. 
Das Tabakmonopolgesetz ist mindestens so viel Sozialgesetz wie Wirtschaftsgesetz! 
Ursprünglich waren bevorzugte Personen Kriegsopfer und ihre Angehörigen. Nach Ende des Weltkrieges kamen jene Menschen, die im Kampf für ein freies und unabhängiges Österreich Nachteile erlitten hatten, zu diesem Personenkreis hinzu.
Seit 1979 gehört der große Kreis der Zivilbehinderten zum bevorzugten Personenkreis.
Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % (festgestellt von einem Sozialministeriumservice) ist Voraussetzung für das Vorzugsrecht

Dieses Vorzugsrecht ist von zweifacher Bedeutung bei der Vergabe von Tabaktrafiken: 
  1. Der Normalfall für die Trafikbesetzung, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ist die öffentliche Ausschreibung. Bei der Vergabe einer Tabaktrafik unter mehreren Bewerbern nach einer öffentlichen Ausschreibung hat eine vorzugsberechtigte Person unbedingten Vorrang vor einer nichtvorzugsberechtigten. Auf den Grad der Bedürftigkeit ist hiebei nicht abgestellt, sondern lediglich auf die Behinderung! Treten mehrere bevorzugte Personen als Bewerber auf, dann entscheidet der Grad der Bedürftigkeit! 
  2. Bewirbt sich eine vorzugsberechtigte Person um eine Tabaktrafik, kann diese ohne öffentliche Ausschreibung an sie vergeben werden, wenn sie allein über das bisherige Trafiklokal verfügt. Dies gilt nicht bei Trafiklokalen über die eine Körperschaft öffentlichen Rechtes verfügt. 
 
Aufgrund dieser Auswahlkriterien ist die Gruppe der Tabaktrafikanten höchst heterogen: Es gibt solche mit einer guten kaufmännischen Ausbildung, andere, die nur über eine schulische Grundausbildung verfügen, Menschen ohne Behinderung, Menschen mit Behinderungen höchst unterschiedlichen Ausmaßes. Die daraus resultierende Chancenungleichheit macht es notwendig, die Ausübung der Geschäftstätigkeiten der Trafikanten wettbewerbseinschränkenden Regeln zu unterwerfen, z.B. Gebietsschutz bei Neuerrichtungen, Werbe-, Zugabe- und Rabattverbot. 

Die Übernahme einer Trafik ist eine Chance für junge behinderte Menschen, die ansonsten keinen Arbeitsplatz hätten, sowie behinderte Menschen, die im fortgeschrittenen Alter ihren Arbeitsplatz verloren haben und für die sich sonst keine Alternative anbieten würde. 

Neben diesem Vorzugsrecht der Behinderten, haben noch leibliche Kinder, Enkelkinder und Ehegatten ein Vorzugsrecht bei Trafikvergaben. Dieses Vorzugsrecht ist an strenge Kriterien gebunden.

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