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sehsam - Pädagogische Sehfrühförderstelle
Zuständige Institution
Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg (BSVV)
Ingrüne 12
6858 Schwarzach
Tel. +43 5572 58 221
Fax +43 5572 58 221 337
E-Mail
Website
Kontakt
sehsam - Pädagogische Sehfrühförderstelle des Vorarlberger Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Am Kehlerpark 2
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 200 321 30
E-Mail
Website
Kontaktperson
Leiterin, Sehfrühförderin und Low Vision Beraterin
Jasmin Maccani
Mobil: +43 650 58 22 192
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Kurzbeschreibung
Wir sind die pädagogische Sehfrühförderstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Vorarlberg für Kinder mit einer Sehbehinderung, Blindheit oder Seh-Mehrfachbehinderung.
Zielgruppen
Kinder, ab dem dritten Lebensmonat bis zur erfolgreichen Einschulung, in ganz Vorarlberg
Kernleistungen
Damit sich ein Kind trotz Sehbehinderung bestmöglich entwickeln kann, ist eine regelmäßige Förderung durch visuelle Stimulationen sehr wichtig. Mit dem Kind gestalten wir Spiel- und Fördersituationen, in denen es unterschiedliche Seherfahrungen machen kann und so „sein Sehen“ gezielt in Handlungen einzusetzen lernt.
Die Arbeit mit den Eltern und Kind wird ambulant geleistet, im Lebensumfeld des Kindes: Zuhause, in der Spielgruppe, im Kindergarten – dort, wo das Kind lebt und lernt.
Sehbeeinträchtigungen wirken sich nicht nur auf die Entwicklung jedes Kindes ganz unterschiedlich aus, sondern bringen je nach Tätigkeit auch unterschiedliche Schwierigkeiten oder Einschränkungen mit sich. Darum sind wir bemüht individuelle Hilfestellungen für jedes Kind zu finden.
Eltern und Kind werden auf den Schuleintritt vorbereitet.
Zugang
Niedergelassene Augenärzt:innen, Krankenhäuser und Sehschulen, Kinderärzt:innen, Kindergärten und Spielgruppen, Optiker:innen, andere therapeutische Stellen oder die Familien selbst.
Erstgespräche und Erstabklärungen können von allen Eltern in Anspruch genommen werden und sind kostenlos.
Kommt es zu einer Zusammenarbeit zwischen der Sehfrühförderstelle und den Eltern, ist für die Kostenübernahme ein Antrag an die Vorarlberger Landesregierung zu stellen.
Für die Antragstellung ist ein augenärztlicher Befund erforderlich.
Kostentragung
Die Kosten für die pädagogische Sehfrühförderung trägt der Sozialfond der Vorarlberger Landesregierung.
Links
Die Aufzählung hat nicht den Anspruch der Vollständigkeit!
Vorarlberger Behindertensportverband - The Flying Flippers
h²o Fun - Bregenzer Schwimmverein
CAPS Vorarlberg - Der Sportverein für Menschen mit mentaler Beeinträchtigung
Angebot von Special Olympics Vorarlberg
Sportlich Spitze - Alle Vorarlberger Sportvereine auf einen Blick
Schulstartgeld (früher 13. Familienbehilfe)
Zuständige Institution
Beschreibung
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den August wird ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.
Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Links
Zuständige Institution
Arbeitskreis für körperbehinderte Kinder Vorarlberg
Kontaktperson
Dir. Maria Bauer-Debois
Tel: +43 5523 55500 32013
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Kurzbeschreibung
Wir sind eine Schule für Kinder mit Körper- und Mehrfachbehinderungen, eine Schule für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Ansprüchen. Unsere Kinder kommen aus dem gesamten Bundesland Vorarlberg.
Beschreibung
Die vielfältige Förderung der Schüler:innen reicht von der basalen Stimulation bis hin zum Erlernen der Kulturtechniken - je nachdem, auf welcher Entwicklungsstufe sich das Kind befindet. Rund 45 Pädagog:innen mit entsprechenden Qualifikationen sind an der Ganztagsschule für die Kinder da.
Wir bieten eine ganztägige Schulform einschließlich Mittagessen und Betreuung über die Mittagszeit. Ein Fahrdienst bringt die Kinder zur Schule und wieder nach Hause. Unsere Schule ist daher als Angebot für die Kinder und deren Eltern zu verstehen.
Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in Kleingruppen (Klassen), in Einzelförderung oder in Gruppenarbeit durch ein Team von pädagogisch qualifizierten Fachleuten.
Lehrpläne:
Im Schulheim Mäder kommen alle Lehrpläne der allgemeinen Pflichtschule (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule) zum Tragen. Der Großteil der Kinder wird nach dem Lehrplan für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf unterrichtet.
Sommercamp
Zur Entlastung von Familien, deren Kinder und Jugendliche wenig mobil sind und einen hohen pflegerischen Bedarf haben, bietet das Team des Schulheims Mäder ein Sommercamp in der ersten Ferienwoche für Schüler an.
Anfragen und weitere Informationen dazu:
Mag Arnt Buchwald, Geschäftsführer
Tel: +43 5523 555 00 – 32010
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Zielgruppen
Kinder mit Körper- und Mehrfachbehinderungen
Links
Schulheim Mäder - Schule
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)
Mobile Familienentlastung des Landes Vorarlberg
Zuständige Institution
Beschreibung
Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann und die daher mit dem Kraftfahrzeug der Eltern in die Schule gebracht werden müssen, können um Schulfahrtbeihilfe ansuchen. Sofern für die Zurücklegung des Schulweges für mindestens 2 km pro Richtung keine Möglichkeit vorhanden ist, eine unentgeltliche Beförderung oder die Schülerfreifahrt in Anspruch zu nehmen, besteht – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Anspruch auf Fahrtenbeihilfe.
Für ein behindertes Kind besteht Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe jedoch auch dann, wenn der Schulweg weniger als 2 km lang ist und dem Kind die Zurücklegung dieses Weges ohne Benützung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Seit 01.09.2004 gilt dies auch für ein lehrplanmäßig vorgesehenes Praktikum.
Voraussetzung:
Bezug der Familienbeihilfe
Höhe der Beihilfe:
Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von der Distanz zwischen Schule und Wohnort sowie von der Anzahl der Schultage in der Woche.
Antrag:
Bei dem Finanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist.
Unterlagen:
Antragsformular (Formblatt Beih 85 - siehe unter Links)
Schulbesuchsbestätigung
Links
Schule für Kinder mit Hörschädigung - LZH
Zuständige Institution
sms +43 664 461 09 53
Kontaktperson
Zielgruppen
Schulbehörde und soziales Umfeld
Ziele/Wirkung
- Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Pflichtschullaufbahn sind geschaffen worden.
- Kind schließt erfolgreich seinen Schulbesuch ab, mit größtmöglichem Wissen, Lautsprachkompetenz, Gebärdensprachkompetenz (wenn erforderlich bzw. gewünscht) und psychischer Stabilität.
- Voraussetzungen wurden geschaffen, dass das Kind trotz seiner Behinderung in seiner gewohnten sozialen Umgebung aufwachsen kann.
- Schulbehörde hat Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung von Förderungen.
Kernleistungen
- Persönliches Beratungsgespräch
- Abklärung der vorliegenden Behinderung und Gutachtenerstellung
- Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten
- Psychologische Abklärung, Beratung und Gutachtenerstellung
- Beschulung in Kleingruppen nach individuellen Förderplänen
- Klassenhilfe/Stützlehrer:innen
- Heilpädagogisches Reiten
- Schulbusdienst
- Mittagstisch
- Tagesbetreuung inkl. Förderunterricht
- Unterstützung bei Anträgen für den Schulbesuch
- HNO-Ambulanz
Kostentragung
Links
Landeszentrum für Hörgeschädigte - Schule für Hör- und Sprachbildung
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)
aks - Schrei-, Schlaf- und Fütterberatung
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Sprechstunde für Schrei-, Schlaf- und Fütterberatung
Beschreibung
In den ersten Lebensjahren entwickeln sich Kinder besonders schnell und erlernen viele neue Fähigkeiten. Mitunter kann diese Entwicklung auch zu Veränderungen führen, die für das Kind und die Eltern eine große Herausforderung darstellen. Manche Kinder schreien viel, teilweise sogar exzessiv und lassen sich nur schwer beruhigen. Andere Kinder schlafen schlecht oder wachen häufig auf. Wenn sich Säuglinge oder Kleinkinder nur schwer füttern lassen, kann das Essen und Trinken zu einer äußerst nervenaufreibenden Aufgabe werden.
In solchen Situationen entsteht bei Eltern häufig ein Gefühl der Hilflosigkeit und Überforderung.
Die psychologische Beratung findet gemeinsam mit Ihrem Baby oder Kleinkind und Ihnen statt. So können wir am besten auf ihre Bedürfnisse und die ihres Kindes eingehen. Dazu findet zunächst ein ausführliches Erstgespräch statt. Ganz individuell und je nach Entwicklung ihres Kindes werden wir mögliche Ursachen für die derzeitigen Schwierigkeiten besprechen und gemeinsam nach Veränderungsmöglichkeiten suchen. Je nach Situation werden weitere Termine vereinbart. Bei Bedarf vermitteln wir ergänzende medizinische, therapeutische oder soziale Unterstützung.
Zielgruppen
Eltern von Säuglingen und Kleinkindern (0 bis 3 Jahre) mit
- Schlafstörungen
- Ständiger Unruhe und unstillbarem Schreien
- Fütterstörungen
- Trennungsängsten und Anklammern
- Übermäßigem Wut- und Trotzverhalten
- Wochenbettdepression der Mutter
- Chronischer Erschöpfung der Kindseltern
Kostentragung
Im ersten Jahr können bis zu 7 Termine ohne Selbstbehalt stattfinden.
Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Beratung) beträgt 8 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 80 Euro.
Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.
Links
aks - Schrei-, Schlaf- und Fütterberatung
aks - Säuglinge und Kleinkinder
aks - Standorte Kontaktdaten
Hier finden Sie alle Adressen der aks - Standorte in Vorarlberg
Befreiung von ORF-Beitrag, Fernsprechentgelt-Zuschuss, EAG-Kostenbefreiung
Mittwoch, 31 Juli 2019 08:02Zuständige Institution
Beschreibung
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragt werden. Zusätzlich sind eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und eine Kostenbefreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrages sowie des Grüngas-Förderbeitrages (EAG-Kostenbefreiung) über den OBS - ORF Beitrag möglich.
Gibt es eine Befreiung von der Bezahlung des ORF-Beitrags?
- Bereits Befreit?
Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig. - Befreiung beantragen
Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen.
Dazu zählen Personen, die folgende Leistungen beziehen:
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.
Zielgruppen
Wer einen Antrag auf Befreiung von der ORF Gebühr bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf EAG-Kostenbefreiung stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“ zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohn- sitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag
Zuständige Institution
Beschreibung
Ein Sturz, eine plötzliche Übelkeit oder Kreislaufprobleme – es gibt viele Situationen im Leben, in denen schnelle Hilfe notwendig wird.
Mit der Rufhilfe tragen Sie den persönlichen Notruf immer am Handgelenk. Egal, was passiert, Sie sind mit der Notrufzentrale verbunden und können jederzeit Hilfe rufen.
So funktioniert die Rufhilfe
Das Rufhilfegerät besteht aus einem Basisgerät und einem Notruf-Sender. Dieser kann wie eine Armbanduhr getragen werden. Der Sender ist wasserdicht, sehr widerstandsfähig und kann auch bei der Hausarbeit oder beim Duschen am Körper bleiben. Ein einfacher Druck auf den Alarmknopf des Handsenders reicht aus, um einen Notruf abzusetzen. Auch wenn Sie nicht in der Lage sind zu sprechen: Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in der Notrufleitstelle sieht alle für die Hilfeleistung nötigen Daten und wird, wenn kein Sprechkontakt möglich ist, sofort ein Einsatzfahrzeug zu Ihnen entsenden.
Wenn Sie wünschen, kann auch ein Angehöriger/eine Angehörige als „Kontaktperson im Notfall“ registriert werden. Diese/r wird dann sofort nach Eingang des Notrufes darüber in Kenntnis gesetzt.
Sollte es dem/der Angehörigen nicht möglich sein, nach Ihnen zu sehen, wird umgehend ein Einsatzfahrzeug mit ausgebildeten Rettungssanitäter*innen entsandt. Diese leisten vor Ort Hilfe und führen einen Notfallcheck durch. Wenn es nötig ist, werden Sie ins Krankenhaus gebracht.
Stellen unsere Sanitäter*innen fest, dass alles in Ordnung ist, bleiben Sie natürlich zu Hause.
Zielgruppe
- Menschen, die allein leben und im Notfall auf keine Soforthilfe in ihrem Umfeld zählen können
- Menschen, die gefährdet sind zu stürzen unter Herz-Kreislauf-Problemen leiden, zu Krampfanfällen neigen oder aus anderen Gründen besonders auf rasche Hilfe angewiesen sein könnten
- Menschen, deren Mobilität durch Alter, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist
- Menschen, denen die Möglichkeit der Hilfe auf Knopfdruck für ihr Sicherheitsgefühl wichtig ist
- Menschen, die sich aus diesen Gründen Sorgen um ihre Angehörigen machen
Zielgruppen
Zuständige Institution
Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website
Kontakt
Tel. +43 5576 7172-490
Beschreibung
Der Rollstuhlclub Vorarlberg fördert die Ausübung von Rollstuhlsport. Er organisiert sportliche Veranstaltungen im Rahmen von Freundschafts- und Meisterschaftsbewerben. Hierbei wird insbesondere auf die jeweilige Behinderung der Mitglieder Rücksicht genommen.
Der Club begleitet und betreut erwachsene und jugendliche Behinderte, zur Stärkung der Gesundheit, der Wiedergewinnung und Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit. Dadurch wird die Basis zur Förderung von Eigeninitiative, Selbständigkeit und sozialen Integration geschaffen.
Der RC ENJO Vorarlberg liefert einen Beitrag zur Akzeptanz von Menschen mit einer Behinderung in der Gesellschaft.
Der Club betreibt und fördert Rollstuhlsport durch die verschiedenen Sportarten: Monoski, Basketball, Tennis, Handbike, Schießen, Nordisch, Tischtennis und Billard.
Der Verein bemüht sich Partner zu finden und dadurch seine Mitglieder finanziell bei der Anschaffung von Sportgeräten zu unterstützen.
Links
Sportlich Spitze - Alle Vorarlberger Sportvereine auf einen Blick