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Zuständige Institution

Reiz-Selbstbestimmt Leben Vorarlberg
Eisengasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 97 55 185
E-Mail
Website

Kontaktperson

Obmann Markus Ender
Tel: +43 664 97 55 185
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Beschreibung

Der Verein „Reiz - Selbstbestimmt Leben“ vertritt die Philosophie der Internationalen Selbstbestimmt Leben Bewegung. Diese Philosophie besagt, dass ein Mensch mit Behinderung als Experte in eigener Sache für seine Angelegenheit verantwortlich ist und diese selbst in die Hand nehmen kann.
Zentrale Ansätze dieser Idee sind Politische Arbeit, Peer Counseling und Persönliche Assistenz im Alltag.
Durch verschiedene Seminare, Projekte und Veranstaltungen wollen wir ein neues Bewusstsein für Empowerment (Selbstermächtigung) und Selbstbestimmung bei der Vorarlberger Bevölkerung erreichen.  

Zielgruppen

Menschen mit jeder Art von Behinderung, welche in Institutionen (Heimen), in der Familie oder alleine leben.

Kernleistungen

  • Peer Counseling: Beratung von Menschen mit Behinderung durch gleichartig Betroffene.
  • Achtung und Stärkung der Eigenkompetenz der Betroffenen.
  • Erweiterung des traditionellen Angebotes für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg durch ein Dienstleistungsangebot im Sinne der Selbstbestimmt-Leben-Philosophie.
  • Zusammenarbeit mit anderen Selbstbestimmt-Leben-Initiativen in Österreich und auf internationaler Ebene.
  • Zusammenarbeit mit den traditionellen Dienstleistungsanbietern.
  • Öffentlichkeitsarbeit, die Bedürfnisse, Ressourcen, Anliegen, Missstände und Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung bewusst macht.
  • Anlaufstelle für die Probleme von Menschen mit Behinderung („Beschwerdeeinrichtung“), begleitend zur Seite stehen oder Anwaltschaft übernehmen.
  • Informationen für Angehörige, Institutionen, Interessierte etc.
  • Trainings- und Schulungszentrum für Betroffene, Berater:innen, Angehörige und andere Interessierte
  • Politische Arbeit für gesetzliche Grundlagen, die die bedingungslose Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fordern und die gegen jede Form der Diskriminierung und Aussonderung wirkt.
  • Unterstützung bei der Suche und Organisation von Persönlicher Assistenz (Assistenzdatenbank).

Zugang


Kontakt Büro Dornbirn:
Erreichbar:
Montag und Donnerstag von 10:30 - 12:00 Uhr Uhr

Links

reiz.at - selbstbestimmt leben
Informationen über den Verein reiz, Dienstleistungen und aktuelle news
Selbstbestimmt Leben gGmbH Tirol
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben CH
Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V.

Zuständige Institution

Lebenshilfe Vorarlberg
Gartenstraße 2
6840 Götzis
Tel: +43 5523 506
Fax: +43 5523 506 9

Kontaktperson

Andreas Dipold
Geschäftsbereichsleiter Wohnen
Tel: +43 5523 506-10 200
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Kurzbeschreibung

Die Lebenshilfe Vorarlberg bietet Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen individuelle Unterstützung, um ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. 

Je nach persönlichem Hilfebedarf und den eigenen Vorstellungen bieten wir beim Selbständiges Wohnen verschiedene Dienstleistungen an:

  • Wohnen in der eigenen Wohnung mit stundenweiser Begleitung und Unterstützung beim Aufbau eines persönlichen Netzwerkes
  • Wohnen in der eigenen Wohnung mit einem engmaschigen Angebot an Hilfen (Wohnungsverbund)
  • Wohnen in einer Wohngemeinschaft mit stundenweiser Begleitung
  • Wohnen in einer integrativen Wohngemeinschaft (Menschen mit und ohne Behinderungen) mit regelmäßiger Begleitung
  • Trainingswohnen: Vorbereiten auf eine selbständigere Wohnform

Die Lebenshilfe Vorarlberg unterstützt dabei durch regelmäßige Hilfe in der Alltagsgestaltung und –bewältigung und hilft beim Aufbau sozialer Kontakte. Durch flexible und verlässliche Begleitung ermöglicht die Lebenshilfe Vorarlberg rasche Hilfe in Krisensituationen.
Zudem können Menschen mit Behinderungen vielfältige betreute Freizeit- und Urlaubsangebote nutzen.  

Zielgruppen

Menschen mit Behinderung ab dem 18. Lebensjahr, die in größtmöglicher Selbstständigkeit wohnen möchten.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Sehschule - Landeskrankenhaus Feldkirch

Mittwoch, 31 Juli 2019 12:49

Zuständige Institution

Landeskrankenhaus Feldkirch - Augenheilkunde
Carinagasse 47
6807 Feldkirch
Tel: +43 5522 303-1700
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Beschreibung

Unter dem Begriff Sehschule/Orthoptik versteht man eine augenheilkundliche Spezialabteilung. Die dort arbeitenden Orthoptistinnen sind für die Prävention, die Diagnostik und Therapie von Sehstörungen des Einzelauges sowie von Störungen im Zusammenwirken beider Augen zuständig. Sowohl angeborene als auch erworbene Schielformen nach Unfällen oder Krankheiten gehören zum Spezialgebiet der Orthoptistin.

In unserer Sehschule werden Säuglinge und Kleinkinder sowie Jugendliche und Erwachsene bis ins hohe Alter betreut. Von der Anpassung der richtigen Brille bis zur Strabismusoperation werden die unterschiedlichsten Therapien durchgeführt.

Kontakt

Sehschule / Orthoptik
Terminvereinbarung ausschließlich zu folgendenTelefonzeiten:
Mo bis Fr von 13:00 - 13:30 Uhr
Mi bis Fr von 08:00 - 08:30 Uhr
Mitteltrakt 1. OG
Kontakt: Tel: +43 (0)5522  303-1760

Zuweisung

Die Zuweisung erfolgt durch einen Augenfacharzt.

Zuständige Institution

Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg (BSVV)
Ingrüne 12
6858 Schwarzach
Tel. +43 5572 58 221
Fax +43 5572 58 221 337
E-Mail
Website

Kontakt

sehsam - Pädagogische Sehfrühförderstelle des Vorarlberger Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Am Kehlerpark 2
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 200 321 30
E-Mail
Website

Kontaktperson

Leiterin, Sehfrühförderin und Low Vision Beraterin
Jasmin Maccani
Mobil: +43 650 58 22 192
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Kurzbeschreibung

Wir sind die pädagogische Sehfrühförderstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Vorarlberg für Kinder mit einer Sehbehinderung, Blindheit oder Seh-Mehrfachbehinderung. 

Zielgruppen

Kinder, ab dem dritten Lebensmonat bis zur erfolgreichen Einschulung, in ganz Vorarlberg

Kernleistungen

Damit sich ein Kind trotz Sehbehinderung bestmöglich entwickeln kann, ist eine regelmäßige Förderung durch visuelle Stimulationen sehr wichtig. Mit dem Kind gestalten wir Spiel- und Fördersituationen, in denen es unterschiedliche Seherfahrungen machen kann und so „sein Sehen“ gezielt in Handlungen einzusetzen lernt.
Die Arbeit mit den Eltern und Kind wird ambulant geleistet, im Lebensumfeld des Kindes: Zuhause, in der Spielgruppe, im Kindergarten – dort, wo das Kind lebt und lernt.
Sehbeeinträchtigungen wirken sich nicht nur auf die Entwicklung jedes Kindes ganz unterschiedlich aus, sondern bringen je nach Tätigkeit auch unterschiedliche Schwierigkeiten oder Einschränkungen mit sich. Darum sind wir bemüht individuelle Hilfestellungen für jedes Kind zu finden.
Eltern und Kind werden auf den Schuleintritt vorbereitet.

Zugang

Niedergelassene Augenärzt:innen, Krankenhäuser und Sehschulen, Kinderärzt:innen, Kindergärten und Spielgruppen, Optiker:innen, andere therapeutische Stellen oder die Familien selbst.

Erstgespräche und Erstabklärungen können von allen Eltern in Anspruch genommen werden und sind kostenlos.
Kommt es zu einer Zusammenarbeit zwischen der Sehfrühförderstelle und den Eltern, ist für die Kostenübernahme ein Antrag an die Vorarlberger Landesregierung zu stellen.
Für die Antragstellung ist ein augenärztlicher Befund erforderlich.

Kostentragung

Die Kosten für die pädagogische Sehfrühförderung trägt der Sozialfond der Vorarlberger Landesregierung.

 

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt

Beschreibung

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den August wird ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.
Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Links

Schulheim Mäder

Mittwoch, 31 Juli 2019 12:45

Zuständige Institution

Schulheim Mäder
Arbeitskreis für körperbehinderte Kinder Vorarlberg
Neue Landstrasse 4
6841 Mäder
Tel: +43 5523 55500

 

Kontaktperson

Dir. Maria Bauer-Debois
Tel: +43 5523 55500 32013
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Kurzbeschreibung

Wir sind eine Schule für Kinder mit Körper- und Mehrfachbehinderungen, eine Schule für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Ansprüchen. Unsere Kinder kommen aus dem gesamten Bundesland Vorarlberg.

Beschreibung

Die vielfältige Förderung der Schüler:innen reicht von der basalen Stimulation bis hin zum Erlernen der Kulturtechniken - je nachdem, auf welcher Entwicklungsstufe sich das Kind befindet. Rund 45 Pädagog:innen mit entsprechenden Qualifikationen sind an der Ganztagsschule für die Kinder da.
Wir bieten eine ganztägige Schulform einschließlich Mittagessen und Betreuung über die Mittagszeit. Ein Fahrdienst bringt die Kinder zur Schule und wieder nach Hause. Unsere Schule ist daher als Angebot für die Kinder und deren Eltern zu verstehen.
Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in Kleingruppen (Klassen), in Einzelförderung oder in Gruppenarbeit durch ein Team von pädagogisch qualifizierten Fachleuten.
Lehrpläne:
Im Schulheim Mäder kommen alle Lehrpläne der allgemeinen Pflichtschule (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule) zum Tragen. Der Großteil der Kinder wird nach dem Lehrplan für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf unterrichtet.

Sommercamp
Zur Entlastung von Familien, deren Kinder und Jugendliche wenig mobil sind und einen hohen pflegerischen Bedarf haben, bietet das Team des Schulheims Mäder ein Sommercamp in der ersten Ferienwoche für Schüler an.
Anfragen und weitere Informationen dazu:
Mag Arnt Buchwald, Geschäftsführer
Tel: +43 5523 555 00 – 32010
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Zielgruppen

Kinder mit Körper- und Mehrfachbehinderungen

Links

Schulheim Mäder - Schule
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)
Mobile Familienentlastung des Landes Vorarlberg

Schulfahrtbeihilfe

Mittwoch, 31 Juli 2019 12:45

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt

Beschreibung

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann und die daher mit dem Kraftfahrzeug der Eltern in die Schule gebracht werden müssen, können um Schulfahrtbeihilfe ansuchen. Sofern für die Zurücklegung des Schulweges für mindestens 2 km pro Richtung keine Möglichkeit vorhanden ist, eine unentgeltliche Beförderung oder die Schülerfreifahrt in Anspruch zu nehmen, besteht – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Anspruch auf Fahrtenbeihilfe.

Für ein behindertes Kind besteht Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe jedoch auch dann, wenn der Schulweg weniger als 2 km lang ist und dem Kind die Zurücklegung dieses Weges ohne Benützung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

Seit 01.09.2004 gilt dies auch für ein lehrplanmäßig vorgesehenes Praktikum.

Voraussetzung:
Bezug der Familienbeihilfe

Höhe der Beihilfe:
Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von der Distanz zwischen Schule und Wohnort sowie von der Anzahl der Schultage in der Woche.

Antrag:
Bei dem Finanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist.

Unterlagen:
Antragsformular (Formblatt Beih 85 - siehe unter Links)
Schulbesuchsbestätigung

Links

Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4
sms +43 664 461 09 53

Kontaktperson

Dir. Andrea Jonach
Tel: +43 5572 25733

Zielgruppen

Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte - Kinder im Alter ab 6 Jahren
Schulbehörde und soziales Umfeld

Ziele/Wirkung

  • Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Pflichtschullaufbahn sind geschaffen worden.
  • Kind schließt erfolgreich seinen Schulbesuch ab, mit größtmöglichem Wissen, Lautsprachkompetenz, Gebärdensprachkompetenz (wenn erforderlich bzw. gewünscht) und psychischer Stabilität.
  • Voraussetzungen wurden geschaffen, dass das Kind trotz seiner Behinderung in seiner gewohnten sozialen Umgebung aufwachsen kann.
  • Schulbehörde hat Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung von Förderungen.

Kernleistungen

  • Persönliches Beratungsgespräch
  • Abklärung der vorliegenden Behinderung und Gutachtenerstellung
  • Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten
  • Psychologische Abklärung, Beratung und Gutachtenerstellung
  • Beschulung in Kleingruppen nach individuellen Förderplänen
  • Klassenhilfe/Stützlehrer:innen
  • Heilpädagogisches Reiten
  • Schulbusdienst
  • Mittagstisch
  • Tagesbetreuung inkl. Förderunterricht
  • Unterstützung bei Anträgen für den Schulbesuch
  • HNO-Ambulanz

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Landeszentrum für Hörgeschädigte - Schule für Hör- und Sprachbildung
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Kinderdienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 202-5323

 

Kurzbeschreibung

Sprechstunde für Schrei-, Schlaf- und Fütterberatung

Beschreibung

In den ersten Lebensjahren entwickeln sich Kinder besonders schnell und erlernen viele neue Fähigkeiten. Mitunter kann diese Entwicklung auch zu Veränderungen führen, die für das Kind und die Eltern eine große Herausforderung darstellen. Manche Kinder schreien viel, teilweise sogar exzessiv und lassen sich nur schwer beruhigen. Andere Kinder schlafen schlecht oder wachen häufig auf. Wenn sich Säuglinge oder Kleinkinder nur schwer füttern lassen, kann das Essen und Trinken zu einer äußerst nervenaufreibenden Aufgabe werden.
In solchen Situationen entsteht bei Eltern häufig ein Gefühl der Hilflosigkeit und Überforderung.

Die psychologische Beratung findet gemeinsam mit Ihrem Baby oder Kleinkind und Ihnen statt. So können wir am besten auf ihre Bedürfnisse und die ihres Kindes eingehen. Dazu findet zunächst ein ausführliches Erstgespräch statt. Ganz individuell und je nach Entwicklung ihres Kindes werden wir mögliche Ursachen für die derzeitigen Schwierigkeiten besprechen und gemeinsam nach Veränderungsmöglichkeiten suchen. Je nach Situation werden weitere Termine vereinbart. Bei Bedarf vermitteln wir ergänzende medizinische, therapeutische oder soziale Unterstützung.

Zielgruppen

Eltern von Säuglingen und Kleinkindern (0 bis 3 Jahre) mit

  • Schlafstörungen
  • Ständiger Unruhe und unstillbarem Schreien
  • Fütterstörungen
  • Trennungsängsten und Anklammern
  • Übermäßigem Wut- und Trotzverhalten
  • Wochenbettdepression der Mutter
  • Chronischer Erschöpfung der Kindseltern

Kostentragung

Im ersten Jahr können bis zu 7 Termine ohne Selbstbehalt stattfinden.
Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Beratung) beträgt 8 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 80 Euro.
Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.

Links

aks - Schrei-, Schlaf- und Fütterberatung
aks - Säuglinge und Kleinkinder
aks - Standorte Kontaktdaten
Hier finden Sie alle Adressen der aks - Standorte in Vorarlberg

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