Schule für Kinder mit Hörschädigung - LZH

Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4
sms +43 664 461 09 53

Kontaktperson

Dir. Andrea Jonach
Tel: +43 5572 25733

Zielgruppen

Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte - Kinder im Alter ab 6 Jahren
Schulbehörde und soziales Umfeld

Ziele/Wirkung

  • Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Pflichtschullaufbahn sind geschaffen worden.
  • Kind schließt erfolgreich seinen Schulbesuch ab, mit größtmöglichem Wissen, Lautsprachkompetenz, Gebärdensprachkompetenz (wenn erforderlich bzw. gewünscht) und psychischer Stabilität.
  • Voraussetzungen wurden geschaffen, dass das Kind trotz seiner Behinderung in seiner gewohnten sozialen Umgebung aufwachsen kann.
  • Schulbehörde hat Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung von Förderungen.

Kernleistungen

  • Persönliches Beratungsgespräch
  • Abklärung der vorliegenden Behinderung und Gutachtenerstellung
  • Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten
  • Psychologische Abklärung, Beratung und Gutachtenerstellung
  • Beschulung in Kleingruppen nach individuellen Förderplänen
  • Klassenhilfe/Stützlehrer:innen
  • Heilpädagogisches Reiten
  • Schulbusdienst
  • Mittagstisch
  • Tagesbetreuung inkl. Förderunterricht
  • Unterstützung bei Anträgen für den Schulbesuch
  • HNO-Ambulanz

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

Landeszentrum für Hörgeschädigte - Schule für Hör- und Sprachbildung
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)

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