Super User
Postfach für jeden
Zuständige Institution
Postfach 40
Beschreibung
Zugang
Sie können uns telefonisch +43 (0)5572 35 259 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu den Öffnungszeiten erreichen.
Öffnungszeiten
Dienstag 9.00 bis 10.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 10.30 Uhr
In den Schulferien bleibt das "Postfach für jeden" in Dornbirn geschlossen.
6850 Dornbirn, Bildgasse 10 (KIKA Außenlager)
Spendenkonto:
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Pflege und Betreuung - Sozialministerium
Zuständige Institution
Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Nicht nur pflegebedürftige Menschen, sondern auch deren pflegende Familien und Angehörige benötigen Unterstützung, denn sie nehmen große Belastungen auf sich und leisten einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag. Zweifellos ist die Pflege daheim für alle Beteiligten eine große Herausforderung.
Je nach Gesundheits-, Lebens- oder Familiensituation ist jede Pflegesituation verschieden. Zusätzlich spielen finanzielle Voraussetzungen und die Wohnsituation eine wichtige Rolle.
In den folgenden Rubriken findet sich alles Wissenswerte zum Pflegegeld, zum Pflegekarenzgeld, zur 24-Stunden-Betreuung, zu Alten- und Pflegeheimen sowie sozialen Diensten, zum Thema Demenz, zu Versicherungsfragen und zu den finanziellen Angelegenheiten.
Kurzbeschreibung
Mit In-Kraft-Treten des Pflegegeldreformgesetzes am 1. Jänner 2012 übernimmt die Pensionsversicherungsanstalt die Vollziehung der Pflegegelder, die vor diesem Zeitpunkt nach den jeweiligen Landespflegegeldgesetzen (mit Ausnahme der pensionierten Landes-/Gemeindebeamten und Landes-/Gemeindebeamtinnen) sowie im Bereich des Opferfürsorgegesetzesdurchgeführt wurden.
Ab diesem Zeitpunkt kommen für alle pflegebedürftigen Menschen ausschließlich die Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes zur Anwendung.
Beschreibung
Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Im Bundespflegegeldgesetz sind im Wesentlichen die Ansprüche auf Pflegegeld für Bezieher:innen von Pensionen oder Renten geregelt (z.B. Alterspension, Invaliditätspension, Witwenpension, Vollrente aus der Unfallversicherung, Rente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, Heeresversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz, Ruhegenuss nach dem Pensionsgesetz 1965).
Die Anträge sind bei der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.
Jede/r Pflegebedürftige, der die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Einspruchsmöglichkeiten, z.B. gegen die Einstufung, sind beim Arbeits- und Sozialgericht möglich.
Downloads
Links
Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Das gesamte Bundespflegegeldgesetz in der aktuell geltenden Fassung (9.1.2020)
Bundespflegegeldgesetz - jusline
Zuständige Institution
Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Vorarlberg
Zollgasse 6
6850 Dornbirn
Tel: 05 0303
Fax: 05 0303-39850
E-Mail
Website
Beschreibung
Voraussetzungen:
- Ständiger Betreuungs- u. Hilfebedarf wegen einer körperlichen, geistigen od. psychischen Behinderung bzw. Sinnesbehinderung, die
- voraussichtlich mind. 6 Monate andauern wird.
- Ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Std.
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat geleistet werden.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf ein Pflegegeld vom Bund nach dem Bundespflegegeldgesetz wenn er:
- eine Pension nach der gesetzlichen Sozialversicherung, einen Beamtenruhegenuss des Bundes,
- eine Vollrente aus der Unfallversicherung oder eine Vollrente oder Beihilfe aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung sowie nach dem Opferfürsorgegesetz oder
- Impfschadengesetz oder Verdienst- oder
- Unterhaltsentgang nach dem Verbrechensopfergesetz bezieht
- berufstätig ist
- ein/e mitversicherte/r Angehörige/r ist (das sind z.B. auch Kinder)
Wo müssen Anträge gestellt werden?
Für die Auszahlung des Pflegegeldes ist grundsätzlich jene Stelle zuständig, die auch die Grundleistung ausbezahlt, z.B.
- bei ASVG-Pensionist:innen die Pensionsversicherungsanstalt,
- bei Bundespensionist:innen das BVA-Pensionsservice,
- bei Renten aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung sowie
- nach dem Impfschadengesetz das Sozialministeriumservice
Wo kann das Pflegegeld für ein Kind mit Behinderung beantragt werden?
Siehe auch Pflegegeld für Kinder mit Behinderung
Sind Sie berufstätig oder mitversicherte(r) Angehörige bzw. Angehöriger eines berufstätigen Familienmitglieds – so zum Beispiel als Mutter eines Kindes mit Behinderung, die aktuell keiner Erwerbstätigkeit nachgeht – oder beziehen Sie eine Mindestsicherung, reichen Sie Ihren Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt ein.
An diese Stellen sind auch die Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes, bei Verschlechterung des Zustandes, zu richten.
TIPP: Wenn die zu pflegende Person von der Hauskrankenpflege mit betreut wird, erledigt die Antragsstellung die Hauskrankenpflege.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Pflegegeld wird - je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in 7 Stufen gewährt.
Beurteilung des Pflegebedarfs / Zuordnung zu einer Stufe
Grundlage der Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld: bisher ausschließlich ärztliches Sachverständigengutachten, Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal darf nun Erstbegutachtungen zur Pflegegeldeinstufung übernehmen. (Stand: Juli 2023)
Entscheidung über Neubemessung des Pflegegeldes: auch Sachverständigengutachten von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege können herangezogen werden.
Falls zur ganzheitlichen Beurteilung der Pflegesituation erforderlich: Beiziehung von Personen aus anderen Bereichen - zB Personen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der Heil- und Sonderpädagogik, der Sozialarbeit, der Psychologie, der Psychotherapie
Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Änderungen beim Erschwerniszuschlag ab 1. Jänner 2023:
Mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 wird der Erschwerniszuschlag bei Vorliegen einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung – insbesondere einer demenziellen Erkrankung - von 25 Stunden auf 45 Stunden pro Monat erhöht.
Ausweitung des förderbaren Personenkreises für Kurzzeitpflegemaßnahmen:
Der förderbare Personenkreis für Kurzzeitpflegemaßnahmen aus dem Unterstützungsfond für Menschen mit Behinderung wird auf Pflegegeldbezieher der Stufe 3 (bisher Stufe 4) sowie nachweislich dementiell erkrankte oder minderjährige Pflegebedürftige ab Stufe 1 ausgeweitet werden.
Die aktuellen Pflegegeldbeträge (Stand 2025)
Bestimmten Gruppen von Menschen mit Behinderung, die einen weitgehend gleichartigen Pflegebedarf haben (hochgradig sehbehinderte, Blinde, Taubblinde, aktive Rollstuhlfahrer), wird Pflegegeld in bestimmten Mindeststufen gewährt.
Altersgrenze bei Kindern und Jugendlichen gibt es nicht grundsätzlich. Aber bei blinden, sehschwachen, hörgeschädigten Kindern ist in der Regel ab dem 3.Lj. Pflegegeld möglich.
Für Fragen und detaillierte Informationen gibt es das Pflegetelefon (Gebührenfrei): 0800 20 16 22, von MO-FR (08.00-16.00 Uhr)
Zuschuss des Landes zur Unterstützung der häuslichen Betreuung und Pflege
Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegegeldes zumindest der Stufe 5 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einer vergleichbaren Leistung aus dem EU-/-EWR- bzw. gleichgestellten Ausland oder einem Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf), der zumindest dieser Pflegestufe 5 entspricht, können einen Zuschuss zur Unterstützung der häuslichen Betreuung und Pflege beantragen.
Der Zuschuss beträgt Euro 200,-- monatlich und wird zwölf Mal jährlich ausbezahlt. Der Anspruch erlischt, wenn die zu pflegende Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt.
Diese Änderung ist meldepflichtig.
Zugang
jeweils zuständige Pensionsversicherungsanstalt
Downloads
Anleitung zum Pflegegeld in Leichter Sprache
PVA Infoblatt Pflegegeld 2023
Informationsbroschüre der Pensionsversicherungsanstalt zum Pflegegeld
AK - Pflege-Tagebuch
Der Weg zum Pflegegeld und zur richtigen Einstufung
Kinder-Einstufungsverordnung
AK Broschüren und Ratgeber
Links
oesterreich.gv.at - Pflegegeld
Pflegegeld für Kinder mit Behinderung
Informationen zum Pflegegeld in Leichter Sprache August 23
Deutschland: anwalt.org - Pflegegeld
Gemeinwesenstelle MITANAND - Pfefferoni Clubbing
Zuständige Institution
Gemeinwesenstelle MITANAND
Fuchshaus
Ringstraße 49
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 - 600
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Website
Kurzbeschreibung
Clubbings, Raum für Begegnung, alles Rund um Freundschaft, Flirt und Liebe
Beschreibung
Pfefferoni - Clubbing
Hier steht die Party im Vordergrund. Musik, Tanz und Karaoke werden geboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und der Eintritt ist frei. Essen und Getränke sind selbst zu bezahlen.
Bisher fanden die Clubbings im G´wölb des Gasthauses Hörnlingen (Rankweil) jeweils von 16.00 bis 19.00 Uhr statt.
Links
Gemeinwesenstelle Mitanand Rankweil
ifs Veranstaltungskalender
PWA Pfadfinder:innen Wie Alle
Zuständige Institution
Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs - Landesverband Vorarlberg
Postfach 44
A-6850 Dornbirn
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Website
Kurzbeschreibung
Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bringen ihre Fähigkeiten in die Gemeinschaft ein - sie sind Pfadfinder und Pfadfinderinnen wie alle. Gemeinsam mit nicht-behinderten jungen Menschen gestalten Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung ihre Freizeit.
Beschreibung
Aufgaben und Ziele der PWA
- Förderung der Behindertenarbeit in den Pfadfindergruppen, sei es in Form eigener PWA -Heimstunden oder in Form von Integration von PWA in einer Altersstufe
- Beratung/Hilfestellungen für Jugendleiter:innen, die Integration betreiben/beginnen wollen
- Beratung/Hilfestellung für Gruppen, die PWA-Heimstunden gründen wollen
- Veranstalten von Aktivitäten mit Behinderten/PWA
- Erarbeiten und Erreichen des Gesamtzieles der PPÖ an den Fähigkeiten und Fertigkeiten des jeweiligen PWA bemessen
Aufgaben der PWA Bauftragten in Vorarlberg
- Ermöglichen der Pfadfinderarbeit mit behinderten Pfadfinder:innen innerhalb der Pfadfinderbewegung
- Förderung der Behindertenarbeit
- Organisieren der monatlich stattfindenden Hocks der PWA Leiter
- Hilfestellung bei anstehenden Fragen
- Bewusstseinsbildung auf Ausbildungsseminaren
- Beratung/Hilfestellung für Gruppen die integriert arbeiten (wollen)
- Mitorganisieren von PWA Veranstaltungen
- Organisation und Durchführung von Zusatzausbildungen für PWA Leiter:innen
Formen der PWA Arbeit Integrativ geführte Gruppen
In sehr vielen Pfadfindergruppen treffen wir immer wieder Kinder und Jugendliche an, die selbstverständlich in den verschiedenen Altersstufen integriert sind und von einem engagierten Team begleitet werden (Diese Gruppen nennen sich meistens nicht "PWA - Gruppe"). "Integriert" werden jedoch nicht nur Kinder /Jugendliche mit einer sichtbaren Behinderung, sondern auch öfter verhaltensauffällige Kinder/Jugendliche, die in den Gruppenstunden Erfolgserlebnisse und Anerkennung finden, die ihnen im Alltag oft nicht ermöglicht werden (können).
PWA Gruppen
Im Rahmen dieser Spezialgruppen erproben sich die Pfadfinder:innen innerhalb ihrer Möglichkeiten und fördern ihre persönlichen Fähigkeiten als Mensch. Ihr Selbstwertgefühl und ihre Eigenständigkeit werden gestärkt.
Die erste PWA-Gruppe in Vorarlberg wurde im Jahr 1978 ins Leben gerufen. Inzwischen gibt es in Vorarlberg viele solcher Gruppen.
Persönliche Assistenz zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Zuständige Institution
Persönliche Assistenz Vorarlberg
Eisengasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 9000
Fax: + 43 5572 90002
E-Mail
Website
Kontaktperson
Koordinatorinnen
Sabrina Nitz Tel: +43 664 8844 5114
Hannelore Peter Tel: +43 664 3905 419
Sabine Reischmann Tel: +43 664 8844 5116
Kurzbeschreibung
Selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit Persönlicher Assistenz.
Mehrwert an Lebensqualität durch Ermöglichung einer selbstbestimmten und individuellen Freizeitgestaltung mit Unterstützung von Persönlichen Assistent:innen.
Beschreibung
Das sind die Kernleistungen:
- Die Assistenzleistungen orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf, an den persönlichen Ressourcen und Bedürfnissen der Assistenznehmer:innen.
- Von Persönlichen Assistentinnen und Assistenten werden Tätigkeiten ausgeführt, die die Assistenznehmenden auf Grund ihrer Behinderung nicht selbst, nicht ohne Hilfe oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand alleine ausführen können.
- Die Anleitungskompetenz liegt bei den Assistenznehmenden. Die Persönlichen Assistentinnen und Assistenten führen die erforderlichen Tätigkeiten durch; die Letztverantwortung bleibt jedoch bei den Assistenznehmenden.
- Es handelt sich um individuelle Unterstützungsleistungen in der Freizeit im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Zielgruppen
Menschen mit Körperbehinderung und/oder Lernschwierigkeiten (Volljährigkeit), die über Anleitungskompetenz verfügen und die in einem eigenen, privaten Haushalt (Eigentums- /Mietwohnung, Einliegerwohnung o.Ä.) leben. Die Personen der Zielgruppe können auf Grund ihrer Behinderung nicht selbst, nicht ohne Unterstützung oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand Tätigkeiten alleine bzw. selbstständig ausführen und benötigen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Assistenzleistungen in Form von Persönlicher Assistenz.
Ziele/Wirkung
- Die Personen der Zielgruppe haben mit Persönlicher Assistenz selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teil.
- Mehrwert an Lebensqualität durch Ermöglichung einer selbstbestimmten und individuellen Freizeitgestaltung mit Unterstützung von persönlichen Assistenten
- Begrenzung der behinderungsbedingten Beeinträchtigung durch Entwicklung von Fähigkeiten im Erleben und Verhalten durch eine gleichwertige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Bis zu 1.080 Assistenzstunden pro Jahr können vom Land Vorarlberg bewilligt werden.
Kernleistungen
Persönliche Assistenz zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben umfasst Assistenz und Begleitung in folgenden Bereichen (inkl. An- und Auskleiden, Basisversorgung):
Veranstaltungsbesuche
Kino, Theater, Konzert etc.; beim Kartenkauf und beim Eintritt
Sportliche Aktivitäten
bei der Ausübung diverser Sportarten
Freizeitwege
beim Besuch von Freunden, Restaurants, Aussichtspunkte etc.; bei freizeitbedingten Erledigungen
Freizeitbeschäftigung zu Hause
bei unterschiedlichsten Freizeitgestaltungen zu Hause (z.B. Gäste empfangen und bewirten etc.)
Ehrenamtliche Tätigkeit
bei z.B. Vereinsarbeit
Urlaub
bei Ausflügen und Reisen
Aufgaben im Rahmen der Elternschaft
zur Gewährleistung der Versorgung und Förderung der Entwicklung des Kindes (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr); z.B. Teilnahme an Veranstaltungen in Spielgruppe, Kindergarten und Schule etc.
Arzt- und Krankenhausbesuche
Zugang
Bei Interesse informieren Sie sich bei unserer Servicestelle.
Für den Bezug der Leistung ist ein Integrationshilfeantrag notwendig.
Link
Persönliche Assistenz Vorarlberg - Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Persönliche Assistenz im Privatbereich - PAV
Zuständige Institution
Persönliche Assistenz Vorarlberg
Eisengasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 9000
Fax: + 43 5572 90002
E-Mail
Website
Kontaktperson
Koordinatorinnen
Sabrina Nitz Tel: +43 664 8844 5114
Hannelore Peter Tel: +43 664 3905 419
Sabine Reischmann Tel: +43 664 8844 5116
Kurzbeschreibung
Persönliche Assistenz ist jede Art von Hilfe, die Menschen mit Behinderung in die Lage versetzt ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben zu führen.
Beschreibung
Menschen mit Behinderung bestimmen wer – wann – wo – und wie Persönliche Assistenz leistet.
Assistenzbereiche:
- Pflege/Grundbedürfnisse (an- und auskleiden, duschen/waschen, essen geben)
- Haushaltsführung (einkaufen, putzen, Wäsche waschen/bügeln, Reparaturarbeiten, Versorgung Pflanzen/Tiere, aufräumen, Essen kochen)
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben/Freizeit (während Veranstaltungen, bei sportlichen Aktivitäten, Fahrtwege, ehrenamtlicher Arbeit, im Rahmen der Elternschaft, im Urlaub und zuhause in der Freizeit)
- Lebensorganisation (bei der Sicherheit im Umgang mit Konflikten/Problemen, bei der Kommunikation, Entscheidungen treffen, Strukturierung der Woche, bei der Assistenz-Organisation)
Zielgruppen
Alle Menschen mit Behinderung
Ziele/Wirkung
Fördert die Selbstverantwortung.
Ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben außerhalb Institutionen.
Menschen mit Behinderung können am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Gibt Menschen mit Behinderung ein Höchstmaß an Lebensqualität.
Kernleistungen
Die Assistenzleistungen orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf, an den persönlichen Ressourcen und Bedürfnissen der Assistenznehmer:innen. Von Persönlichen Assistentinnen und Assistenten werden Tätigkeiten ausgeführt, die die Assistenznehmenden auf Grund ihrer Behinderung nicht selbst, nicht ohne Hilfe oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand alleine ausführen können.
Zugang
Wer Persönliche-Assistenz-Stunden einkaufen möchte macht eine Kooperationsvereinbarung mit der Servicestelle.
Für den Bezug von Mobiler Familienentlastung oder Persönlicher Assistenz zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind Integrationshilfeanträge zu stellen.
Kostentragung
durch Gutscheine des Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
Mobile Familienentlastung - Land Vorarlberg
Persönliche Assistenz zur Gesellschaftlichen Teilhabe
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz - PAA
Zuständige Institution
Kontakt
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Zielgruppen
- die in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen
- selbstständig und gewinnorientiert tätig sind
- ein konkret in Aussicht gestelltes sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis erlangen können
- ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren
Kernleistungen
Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz umfasst Unterstützungsleistungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder einer Ausbildung erforderlich sind. PAA orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf der Assistenznehmer:innen, die Expert:innen in eigener Sache sind.
PAA kann folgende Leistungen am Arbeits-oder Ausbildungsplatz beinhalten:
- Begleitung zum Arbeits- oder Studienplatz
- Begleitung bei beruflichen Aufgaben außerhalb des Arbeits- oder Ausbildungsortes
- Manuelle Unterstützungen am Arbeitsplatz
- Assistenz bei der Körperpflege
- Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen
Die Assistenz wird von „persönlichen Assistent:innen“ durchgeführt.
Die Anleitung der „persönlichen Assistenz“ übernehmen die Personen, für die sie tätig sind (Assistenznehmer:innen). Die Suche nach geeigneten Assistent:innen erfolgt durch die Assistenznehmer:innen; bei Bedarf mit Unterstützung der Assistenzservicestelle.
Anstellungsträger für die Assistent:innen ist der Mobile Hilfsdienst Dornbirn.
Kostentragung
Für Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, Lehrlinge und Student:innen werden die Kosten vom Sozialministeriumservice (aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds) übernommen.
Download
Links
Persönliche Assistenz - Servicestelle
Zuständige Institution
Persönliche Assistenz Vorarlberg
Eisengasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 9000
Fax: + 43 5572 90002
E-Mail
Website
Kontaktperson
Koordinatorinnen
Sabrina Nitz Tel: +43 664 8844 5114
Hannelore Peter Tel: +43 664 3905 419
Sabine Reischmann Tel: +43 664 8844 5116
Kurzbeschreibung
Service- und Beratungsstelle zur Vermittlung von Persönlicher Assistenz für alle Lebensbereiche.
Beschreibung
Die Servicestelle bietet Beratung und Information sowie Vermittlung und Unterstützung in Sachen Persönlicher Assistenz, organisiert monatlich ein Info-Café, verwaltet einen AssistentInnen-Pool und bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen für Assistenznehmer:innen und Assistent:innen zur Reflexion und Weiterbildung.
Die Integrationshilfeleistungen Peer-Beratung, Bedarfserhebung und Persönliche Assistenz zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können über die Servicestelle beantragt und bezogen werden.
Bedarfserhebung und Persönliche Assistenz zur gesellschaftlichen Teilhabe
Mit Hilfe des Selbsteinschätzungsbogens wird die Art, das Ausmaß und der Zeitraum des Persönlichen Assistenzbedarfes ermittelt. Die Bedarfserhebung ist Voraussetzung für den Antrag auf die Integrationshilfeleistung „Persönliche Assistenz zur gesellschaftlichen Teilhabe“.
Assistenzkoordination
Unsere Koordinatorinnen unterstützen Menschen mit Behinderung beim Ausfüllen der Formulare und bei der Antragstellung, sowie bei der Suche nach geeigneten Persönlichen Assistent:innen und der Abwicklung aller Verwaltungsaufgaben.
Zielgruppen
Alle Menschen mit Behinderung und Interessentinnen.
Ziele/Wirkung
Menschen mit Behinderung bei der Organisation von Persönlicher Assistenz zu unterstützen. Ein angemessen hoher Assistent:innen-Pool zur Auswahl an Persönlichen Assistent:innen. Persönliche Assistenz im ganzen Land bekannt machen und etablieren.
Kernleistungen
Anlaufstelle für alle Belange zum Thema Persönliche Assistenz.
- Persönliche Assistenz-Vermittlung für alle Lebensbereiche
- Akquise von Assistent:innen
- Bereitstellung eines Assistent:innenpools
- Abwicklung der Integrationshilfeleistungen
- Peer-Beratung
- Persönliche Assistenz Bedarfserhebung
- Persönliche Assistenz zur gesellschaftlichen Teilhabe
- Mobile Familienentlastung
- Info-Café
- Fortbildungsveranstaltungen für Assistenznehmer:innen und Persönliche Assistent:innen
Zugang
Jeder ist willkommen.
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
Bizeps - Rechte von Menschen mit Behinderung
Dokumentation der für das Behindertengleichstellungspaket relevanten Gesetzestexte
Persönliche Assistenz Vorarlberg - Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Persönliche Assistenz Vorarlberg - Bedarfserhebung