Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz - PAA

Zuständige Institution

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Kreuzgasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 91 41 924
Fax: +43 5572 39 45 59

Kontaktpersonen

Projektleiterin
Mag. Barbara Grabherr
Tel: +43 664 91 41 924

Kurzbeschreibung

Persönliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung durch eine/n Assistenten:in bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder bei der Teilnahme an einer Ausbildung.

Beschreibung

Durch Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) soll eine bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbst organisierte und gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben von Menschen mit einer schweren Funktionsbeeinträchtigung ermöglicht werden.

Zielgruppen

Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, Lehrlinge und Student:innen mit einer Behinderung, die in der Pflegestufe 3 bis 7 eingestuft sind (Assistenznehmer:innen):
  • die in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen
  • selbstständig und gewinnorientiert tätig sind
  • ein konkret in Aussicht gestelltes sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis erlangen können
  • ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren

Kernleistungen

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz umfasst Unterstützungsleistungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder einer Ausbildung erforderlich sind. PAA orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf der Assistenznehmer:innen, die Expert:innen in eigener Sache sind. 

PAA kann folgende Leistungen am Arbeits-oder Ausbildungsplatz beinhalten:

  • Begleitung zum Arbeits- oder Studienplatz
  • Begleitung bei beruflichen Aufgaben außerhalb des Arbeits- oder Ausbildungsortes
  • Manuelle Unterstützungen am Arbeitsplatz
  • Assistenz bei der Körperpflege
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen

Die Assistenz wird von „persönlichen Assistent:innen“ durchgeführt.
Die Anleitung der „persönlichen Assistenz“ übernehmen die Personen, für die sie tätig sind (Assistenznehmer:innen). Die Suche nach geeigneten Assistent:innen erfolgt durch die Assistenznehmer:innen; bei Bedarf mit Unterstützung der Assistenzservicestelle.
Anstellungsträger für die Assistent:innen ist der Mobile Hilfsdienst Dornbirn.

Kostentragung

Für die Förderung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ist ein formloser Antrag vor Realisierung des Vorhabens an das Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg zu stellen.
Für Assistenznehmer:innen entstehen keine Kosten.
Für Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, Lehrlinge und Student:innen werden die Kosten vom Sozialministeriumservice (aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds) übernommen. 
 

Download

Links

Arbeit und Behinderung
 
 

Info Pool

Schriftgrösse

Info Pool

Our Sponsors