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Soziale Dienste - Informationen in Gemeinden
Zuständige Institution
Beschreibung
Bschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Informationen zu verschiedenen sozialen Diensten erhalten Sie am besten in Ihrem Gemeindeamt.
Die Gemeindeämter, in den meisten Fällen die Sozialämter, bieten Informationen über die wesentlichen Fragen bei der Pflege bzw. Betreuung daheim an:
Antragstellung für Sozialhilfe und Pflegegeld,
Auskunft über das Dienstleistungsangebot in der Stadt oder Gemeinde, z.B. Essen auf Rädern, Adressen von Hilfsangeboten, u.a.
In einigen Städten, Gemeinden und Regionen sind Vereine und/oder Sozialsprengel eingerichtet, die für Information, Koordination und teilweise als Dienstleister zur Verfügung stehen.
Kontakt:
über Ihr Gemeindeamt oder Rathaus
Sozialberatung - ÖZIV
Zuständige Institution
ÖZIV Landesverband Vorarlberg
St. Anna Straße 2a
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 45579
Fax: +43 5574 45579- 4
E-Mail
Webseite: Web: Homepage derzeit im Aufbau – vorübergehend folgende Page: www.oeziv.org
Beschreibung
Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache
Angebot des ÖZIV-LANDESVERBAND VORARLBERG
Kostenlose Sozialberatung des ÖZIV-Landesverband Vorarlberg
Jeden Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr (gegen Voranmeldung) bietet Ihnen ein Fachexperte Beratung und Unterstützung zu folgenden Themenbereichen an:
• Pensionsanträge
• Berufungen
• Behindertenpass
• Anträge zur Feststellung zum Personenkreis begünstigter Behinderter
• EU Parkausweise
• Anträge für behindertengerechte Umbauten / KFZ-Anschaffungen und Adaptierungen
• Befreiungen und Ermäßigungen usw.
Diese Beratungen finden in den Räumlichkeiten des ÖZIV-Verbandsbüro in Bregenz, St.-Anna-Str. 2a, 6900 Bregenz statt.
Wir ersuchen um Terminvereinbarung unter Tel: +43 5574 45 579 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Links
Sonderpädagogischer Förderbedarf - SPF
Zuständige Institution
Beschreibung
Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) kann auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entweder in einer Sonderschule oder in integrativer Form in der Regelschule erfolgen.
Der SPF wird entweder auf Antrag der Eltern oder von Amts wegen durch die Bildungsdirektion festgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 liegt dann ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler infolge einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen dem Unterricht in der Volksschule, Neuen Mittelschule oder Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag und nicht gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit ist.
Eine physische oder psychische Behinderung liegt in Anlehnung an § 3 Behinderteneinstellungsgesetz vor, wenn eine körperliche, kognitive oder psychische Funktionsbeeinträchtigung oder eine Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten gegeben ist und dadurch die Teilhabe am Unterricht erschwert wird.
Diese Beeinträchtigung muss ferner kausal dafür sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler dem Unterricht ohne sonderpädagogische Förderung, trotz Ausschöpfung aller pädagogischen Möglichkeiten im Rahmen des Regelunterrichts nicht folgen kann.
Seit 1. Jänner 2019 obliegt den Bildungsdirektionen die Leitung des Verfahrens auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Die Durchführung fällt gem. § 18 Abs. 6 BD-EG, BGBl. I Nr. 138/2017, in die Zuständigkeit der Leiterin oder des Leiters des Präsidialbereiches sohin in eine allenfalls eingerichtete Rechtsabteilung oder ein Rechtsreferat.
Das verfahrensleitende Organ in der Bildungsdirektion entscheidet nunmehr nach eigenem Ermessen, welche (sonderpädagogischen, schul- oder amtsärztlichen, (schul-) psychologischen etc.) Gutachten es für seine Entscheidung benötigt.
Eine verpflichtende Einholung eines sonderpädagogischen Gutachtens ist damit nicht mehr vorgesehen.
Links
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sonderschule und inklusiver Unterricht
CIS Vorarlberg - Sonderpädagogischer Förderbedarf
österreich.gv.at - Sonderpädagogischer Förderbedarf
Sommercamps für junge Leute mit Handicap - ÖJRK
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Dazu zählen asthma-, rheumakranke, körper- und mehrfach behinderte sowie körperlich oder sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Das ÖJRK arbeitet hier nach einem europaweit einzigartigen Konzept eines "Kuraufenthaltes für Kinder", das Therapie und Sport, Spiel und Spaß optimal miteinander verbindet.
Die Finanzierung wird vom ÖJRK zum größten Teil durch Spenden, Sponsoren und Krankenkassenbeiträgen aufgebracht, wodurch der Elternbeitrag niedrig gehalten werden kann.
Denn jedes Kind soll die Chance haben schöne Ferien zu erleben!
Links
Selbsthilfe Vorarlberg
Zuständige Institution
Kontaktperson
Geschäftsleiterin
Beschreibung
Der Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen erleichtert diesen Prozess und gibt die Sicherheit, mit seinen Sorgen und Nöten nicht allein zu sein.
Selbsthilfe bedeutet auch sich mit anderen Betroffenen zusammenschließen zu können, um gemeinsam aktiv an der Gestaltung der gesundheitlichen und politischen Umwelt teilzunehmen.
Zielgruppen
- Menschen, die von gesundheitlichen oder psychosozialen Nöten betroffen sind und sich in einer Selbsthilfegruppe mit anderen Betroffenen austauschen wollen
- Angehörige von Betroffenen
- Professionelle Helfer:innen
- Soziale Institutionen
- Selbsthilfegruppen
Kernleistungen
von Selbsthilfe-Interessent:innen, um den Zugang zu bestehenden Selbsthilfegruppen zu erleichtern, bzw. um sie zur Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe zu motivieren.
Unterstützung
bestehender Selbsthilfegruppen in organisatorischen und administrativen Bereichen. Wir unterstützen bei der Neugründung und organisieren selbsthilfegruppenspezifische Weiterbildung für Kontaktpersonen bzw. Selbsthilfegruppenteilnehmer:innen.
Information
von Betroffenen, deren Angehörigen, sowie Selbsthilfe-Interessent:innen und Expert:innen im Sozial- und Gesundheitsbereich über bestehende Selbsthilfegruppen, Konzepte, Arbeitsweisen, Möglichkeiten und Grenzen einer Selbsthilfegruppe.
Öffentlichkeitsarbeit
um die Akzeptanz der Selbsthilfearbeit sowohl in der Öffentlichkeit, als auch im Gesundheits– und Sozialbereich zu erhöhen und zu festigen.
Weiterbildung
Wir organisieren Informationsabende, Vorträge mit Expert:innen, Seminare zum Thema Kommunikation, Arbeiten in Gruppen, Öffentlichkeitsarbeit, etc.
Zugang
Kontakte
Links
Lebensraum Bregenz
Zuständige Institution
Clemens-Holzmeister-Gasse 2
Kontaktperson
Ansprechperson für Bürgerschaftliches Engagement, Anträge, Beratung und Information, Unterstützung der Selbsthilfegruppen
Tel: +43 5574 52700 – 15
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Beschreibung
Selbsthilfegruppen erbringen keine Dienstleistungen für Menschen, die mit einer Erkrankung, einem besonderen Problem zu kämpfen haben. Der gegenseitige Austausch über die Erkrankung bzw. über das Problem, die Erfahrungen, die gemacht wurden, sowie die von den Teilnehmer:innen aufgebrachte Eigeninitiative stärken das Selbstbewusstsein und ermöglichen es den Teilnehmer:innen von Selbsthilfegruppen, sich tatsächlich selbst zu finden und selbst zu helfen.
Weitere Informationen über Selbsthilfegruppen in Vorarlberg finden Sie im Verein „Selbsthilfe Vorarlberg“.
Kernleistungen
Der Lebensraum unterstützt die Selbsthilfegruppen mit seinen Serviceleistungen. In unseren Räumlichkeiten treffen sich in regelmäßigen Abständen diverse Selbsthilfegruppen.
Seminare zum Thema Behinderung - Reiz
Zuständige Institution
Reiz-Selbstbestimmt Leben Vorarlberg
Eisengasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 97 55 185
E-Mail
Website
Kontaktperson
Obmann Markus Ender
Tel: +43 664 97 55 185
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Kurzbeschreibung
Der Verein Reiz - Selbstbestimmt Leben Vorarlberg bietet verschiedene Veranstaltungen und Seminare zum Themenbereich Behinderung an, die für Betroffene und andere Interessierte, vor allem Schulen, zugänglich sind.
Abenteuer Barriere
Dieses Seminar schafft ein neues Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse von Menschen im Rollstuhl durch Selbsterfahrung und Selbsterprobung
Vom 'Behindert sein' und anderen Dingen
In dieser Veranstaltung, die ca. 3 Stunden dauert, erzählen Menschen mit Behinderung von ihrem Leben. Dabei lernen wir zwei Perspektiven kennen. Von Geburt an behindert – nach einem Unfall behindert. Mit diesem Seminar sprechen wir speziell Schulklassen und Jugendgruppen an
Aufstand der Betreuten
Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und People First
In zwei Blockveranstaltungen bietet Aufstand der Betreuten den Institutionen die Möglichkeit durch betroffene Berater:innen von Reiz - Selbstbestimmt Leben Vorarlberg die Philosophie von Selbstbestimmt Leben ihren Mitarbeiter:innen und deren Kund:innen vorzustellen.
Zielgruppen
Menschen mit und ohne Behinderungen
Links
REIZ - Selbstbestimmt leben für Menschen mit Behinderung
Zuständige Institution
Reiz-Selbstbestimmt Leben Vorarlberg
Eisengasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 97 55 185
E-Mail
Website
Kontaktperson
Obmann Markus Ender
Tel: +43 664 97 55 185
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Beschreibung
Der Verein „Reiz - Selbstbestimmt Leben“ vertritt die Philosophie der Internationalen Selbstbestimmt Leben Bewegung. Diese Philosophie besagt, dass ein Mensch mit Behinderung als Experte in eigener Sache für seine Angelegenheit verantwortlich ist und diese selbst in die Hand nehmen kann.
Zentrale Ansätze dieser Idee sind Politische Arbeit, Peer Counseling und Persönliche Assistenz im Alltag.
Durch verschiedene Seminare, Projekte und Veranstaltungen wollen wir ein neues Bewusstsein für Empowerment (Selbstermächtigung) und Selbstbestimmung bei der Vorarlberger Bevölkerung erreichen.
Zielgruppen
Menschen mit jeder Art von Behinderung, welche in Institutionen (Heimen), in der Familie oder alleine leben.
Kernleistungen
- Peer Counseling: Beratung von Menschen mit Behinderung durch gleichartig Betroffene.
- Achtung und Stärkung der Eigenkompetenz der Betroffenen.
- Erweiterung des traditionellen Angebotes für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg durch ein Dienstleistungsangebot im Sinne der Selbstbestimmt-Leben-Philosophie.
- Zusammenarbeit mit anderen Selbstbestimmt-Leben-Initiativen in Österreich und auf internationaler Ebene.
- Zusammenarbeit mit den traditionellen Dienstleistungsanbietern.
- Öffentlichkeitsarbeit, die Bedürfnisse, Ressourcen, Anliegen, Missstände und Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung bewusst macht.
- Anlaufstelle für die Probleme von Menschen mit Behinderung („Beschwerdeeinrichtung“), begleitend zur Seite stehen oder Anwaltschaft übernehmen.
- Informationen für Angehörige, Institutionen, Interessierte etc.
- Trainings- und Schulungszentrum für Betroffene, Berater:innen, Angehörige und andere Interessierte
- Politische Arbeit für gesetzliche Grundlagen, die die bedingungslose Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fordern und die gegen jede Form der Diskriminierung und Aussonderung wirkt.
- Unterstützung bei der Suche und Organisation von Persönlicher Assistenz (Assistenzdatenbank).
Zugang
Kontakt Büro Dornbirn:
Erreichbar:
Montag und Donnerstag von 10:30 - 12:00 Uhr Uhr
Links
reiz.at - selbstbestimmt leben
Informationen über den Verein reiz, Dienstleistungen und aktuelle news
Selbstbestimmt Leben gGmbH Tirol
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben CH
Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V.
Selbständiges Wohnen - Lebenshilfe Vorarlberg
Zuständige Institution
Kontaktperson
Geschäftsbereichsleiter Wohnen
Tel: +43 5523 506-10 200
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Kurzbeschreibung
Die Lebenshilfe Vorarlberg bietet Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen individuelle Unterstützung, um ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Je nach persönlichem Hilfebedarf und den eigenen Vorstellungen bieten wir beim Selbständiges Wohnen verschiedene Dienstleistungen an:
- Wohnen in der eigenen Wohnung mit stundenweiser Begleitung und Unterstützung beim Aufbau eines persönlichen Netzwerkes
- Wohnen in der eigenen Wohnung mit einem engmaschigen Angebot an Hilfen (Wohnungsverbund)
- Wohnen in einer Wohngemeinschaft mit stundenweiser Begleitung
- Wohnen in einer integrativen Wohngemeinschaft (Menschen mit und ohne Behinderungen) mit regelmäßiger Begleitung
- Trainingswohnen: Vorbereiten auf eine selbständigere Wohnform
Die Lebenshilfe Vorarlberg unterstützt dabei durch regelmäßige Hilfe in der Alltagsgestaltung und –bewältigung und hilft beim Aufbau sozialer Kontakte. Durch flexible und verlässliche Begleitung ermöglicht die Lebenshilfe Vorarlberg rasche Hilfe in Krisensituationen.
Zudem können Menschen mit Behinderungen vielfältige betreute Freizeit- und Urlaubsangebote nutzen.
Zielgruppen
Kostentragung
Links
Sehschule - Landeskrankenhaus Feldkirch
Zuständige Institution
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Beschreibung
Unter dem Begriff Sehschule/Orthoptik versteht man eine augenheilkundliche Spezialabteilung. Die dort arbeitenden Orthoptistinnen sind für die Prävention, die Diagnostik und Therapie von Sehstörungen des Einzelauges sowie von Störungen im Zusammenwirken beider Augen zuständig. Sowohl angeborene als auch erworbene Schielformen nach Unfällen oder Krankheiten gehören zum Spezialgebiet der Orthoptistin.
In unserer Sehschule werden Säuglinge und Kleinkinder sowie Jugendliche und Erwachsene bis ins hohe Alter betreut. Von der Anpassung der richtigen Brille bis zur Strabismusoperation werden die unterschiedlichsten Therapien durchgeführt.
Kontakt
Sehschule / Orthoptik
Terminvereinbarung ausschließlich zu folgendenTelefonzeiten:
Mo bis Fr von 13:00 - 13:30 Uhr
Mi bis Fr von 08:00 - 08:30 Uhr
Mitteltrakt 1. OG
Kontakt: Tel: +43 (0)5522 303-1760
Zuweisung
Die Zuweisung erfolgt durch einen Augenfacharzt.