Super User
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Vorarlberg verfügt dank seiner landesweit realisierten Konzepte für Rad- und Wanderwege über einige Möglichkeiten zum Rollstuhlwandern. Die günstigsten Voraussetzungen sind naturgemäß in den Tal-Eebenen zu finden. Wer sucht, findet so manche Bereiche, in denen freie Landschaft auch im Rolli als echtes Genusswandern erlebbar und nicht durch Verkehr oder andere Nutzungen beeinträchtigt ist.
Vorbereitung auf Wohnen und Leben in Selbständigkeit (teilstationär) - ifs
Zuständige Institution
Kontaktperson
Mag. Janet Genewein
Tel: +43 5 1755 4177
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Kurzbeschreibung
Zielgruppen
Kernleistungen
Vorbereitung auf ein Leben in Selbstständigkeit teilstationär bietet die Möglichkeit im Rahmen einer kleinen Wohngemeinschaft (3 Bewohner:innern) die notwendige Selbständigkeit und die nötigen Fähigkeiten zu erwerben, um anschließend in einer eigenen Wohnung oder weniger betreuten Wohnform möglichst selbstständig leben zu können.
Die Aufenthaltsdauer reicht von 6 bis 12 Monaten.
Finanzierung: je nach Einkommen; finanzielle Unterstützung durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
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Wohnen und Leben in Selbständigkeit
Wohnen und Leben in Selbständigkeit - Leicht Lesen
Links
ifs Wohnen und Leben in Selbständigkeit
Die Broschüre „Masterprodukte im Bereich Wohnen“ des Fachbereiches Integrationshilfe umfasst eine detaillierte Beschreibung der Leistungen im Lebensbereich Wohnen.
Zuständige Institution
Kontaktperson
M: +43 699 62 06 11 61
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
Kernleistungen
Eigenaktivität stärken, Verantwortung übernehmen, Selbständigkeit fördern, Therapie in den Alltag integrieren, intensive Zusammenarbeit und Kommunikation mit Eltern und anderen Institutionen.
Kostentragung
Vorarlberger Sozialwerk
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Im Anspruchsfall kann nach Abklärung im Privatwirtschaftswege eine Einmalunterstützung für den Mehrbedarf in der schwierigen Härtesituation gewährt werden.
Anfragen und Ansuchen können beim Wohnsitzgemeindeamt oder dem Amt der Landesregierung eingebracht werden.
Beratung, Vermittlung, Vernetzung und Unterstützungsabklärung in sozialen Notsituationen.
Das Institut für Sozialdienste (ifs) wurde ermächtigt, nach Maßgabe der vereinbarten Richtlinien an Schwangere eine Soforthilfe in Form einer unbürokratischen Sachleistung zu gewähren und mit dem Vorarlberger Sozialwerk abzurechnen. Voraussetzung für die Gewährung einer Sachleistung ist in allen Fällen, dass keine gesetzlichen Ansprüche etwa aus der Sozialhilfe bestehen.
Links
Vorarlberger Initiative Selbstbestimmter Sexualität (VISS)
Zuständige Institution
Kontaktperson
Beschreibung
Reiz hat eine Internetplattform www.viss.at „VISS – Vorarlberger Initiative Selbstbestimmter Sexualität“ zum Thema Selbstbestimmte Sexualität für Menschen mit Behinderung eröffnet.
Ziel ist neben Informations- und Beratungsangeboten, eine Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderungen in Vorarlberg aufzubauen.
Auf der Homepage sind Information zum Thema Behinderung und Sexualität, Beratungsangebote, Partnerschaftsbörsen, Sexualbegleiter:innen, Literaturvorschläge und verwandte Links zu finden.
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Auf Bundesebene ist er mit dem Dachverband Katholischer Familienverband Österreichs aktiv.
Der Vorarlberger Familienverband wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt. Die Landesgeschäftsstelle in Bregenz mit hauptamtlichen Mitarbeiter:innen unterstützt die Arbeit der Ehrenamtlichen im Vorstand und in den aktiven Ortsverbänden.
Vollbetreutes Wohnen - Caritas
Zuständige Institution
Standorte und Kontaktpersonen
Sägeweg 16
6700 Bludenz
Susanne Reiß
Tel: +43 5522 200 2490
M: +43 676 884 202 490
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Kronenwiese 2
6780 Schruns
Frau Rebecca Fritz
Tel. +43 5522 200-2460
M: +43 676 88420 2460
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Kapuzinerstraße 9
6700 Bludenz
Mag. Brigitte Scheidbach
Tel: +43 5522 200-2420
M: +43 676 884 202 022
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St. Peterstraße 3
6700 Bludenz
Mag. Brigitte Scheidbach
Tel: +43 5522 200-2020
M: +43 676 884 202 022
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Beschreibung
Unser Angebot in den Vollbetreuten Wohngemeinschaften:
- Ein Zuhause für maximal acht Bewohner:innen
- "Rund um die Uhr“-Begleitung und Pflege
- Pädagogisch und pflegerisch geschulte Mitarbeiter:innen
- Primärbetreuer:in (trägt die Hauptverantwortung) – wichtigste Ansprechperson für Angehörige und Sachwalter:innen
Auf Wunsch: Übergang zu einem selbständigeren Leben, etwa in Form des Teilbetreuten Wohnen oder dem Leben in Selbständigkeit.
Zielgruppen
Ziele/Wirkung
- Familienersatz und Heimat für Bewohner:innen
- Selbstbewusstsein, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung von Menschen mit Behinderung stärken und Weiterentwicklung der individuellen Fähigkeiten
- Integration und Teilhabe am Gemeinschaftsleben (Wohnort, Pfarrgemeinde, Vereine)
- in Würde alt werden
Ein wichtiges Anliegen ist uns die Einbindung und die Teilhabe der Wohngemeinschaft und deren Bewohner:innen in das jeweilige Dorfgeschehen. Feste, Feiern, Veranstaltungen, Gottesdienstbesuche, Vereinszugehörigkeit und vieles mehr bringen uns der Inklusion ein Stück näher.
Kernleistungen
- Wohnen in Wohngemeinschaften mit 6-8 Menschen mit Behinderung
- zur Verfügung stellen von Wohnraum mit Ausstattung Küche, Bad, Wohnzimmer
- Verpflegung
Die Betreuungsleistungen orientieren sich am individuellen Bedarf.
Links
Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 (VersRÄG 2013)
Kurzbeschreibung
Mit der am 1.1.2013 in Kraft getretenen Novelle zum Versicherungsvertragsänderungsgesetz (VersRÄG 2013) hat der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Behindertenanwaltes und der Behindertenverbände aufgegriffen und klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsunternehmen einem Menschen mit Behinderung den Abschluss eines Vertrages verweigern darf bzw. unter welchen schlechteren Bedingungen, wie Risikozuschlägen bei den Prämien, Versicherungsnehmer:innen den Versicherungsschutz anzubieten hat.
Beschreibung
Inhalt des Gesetzes - Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen
Die Novelle stellt klar, dass dies nicht aufgrund einer bestimmten Diagnose einer Krankheit oder Beeinträchtigung erfolgen darf. Ein Versicherungsverhältnis darf in Ansehung eines versicherbaren Risikos nicht deswegen abgelehnt oder gekündigt werden oder deshalb von einer höheren Prämie abhängig gemacht werden, weil die betreffende Person behindert ist.
Ein Prämienzuschlag darf nur dann vorgesehen werden, wenn der Gesundheitszustand einen bestimmenden Faktor für die Risikokalkulation in dem betreffenden Versicherungszweig darstellt und der individuelle Gesundheitszustand der versicherten Person eine wesentliche Erhöhung der Gefahr bewirkt.
Ein Prämienzuschlag darf nur in dem Ausmaß erfolgen, das sich anhand der Risikokalkulation in dem konkreten Versicherungszweig aufgrund der Gefahrenerhöhung errechnet.
Bei Menschen mit Behinderungen als Versicherungsnehmer:innen ist in jedem Fall offen zu legen, aufgrund welcher statistischer Daten das Versicherungsunternehmen zu der Annahme einer wesentlichen Erhöhung eines Risikos kommt, und auf Grund welcher Änderung in der versicherungsmathematischen Berechnung sich der Prämienzuschlag oder die mangelnde Versicherbarkeit des Risikos ergibt.
Fehlen solche Daten, so ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, die Gefahrenerhöhung „auf der Grundlage von für den individuellen Gesundheitszustand der versicherten Person relevantem und verlässlichem medizinischen Wissen“ darzulegen.
Erstmals ist auch eine Möglichkeit des Behindertenanwaltes zu einer Verbandsklage vorgesehen.
Links
Versicherungsrechts-Änderungsgesetz Bundesgesetzblatt 12/2013
Verein Sonnenblume
Zuständige Institution
Kontaktperson
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Wir wollen mit unserem Tun und Wirken dazu beitragen, chronisch kranke Kinder und deren Familien in Vorarlberg zu unterstützen.
Die Vereinsfunktionen werden ehrenamtlich von Betroffenen und von Personen, die in ihrem Beruf mit chronisch kranken Kindern zu tun haben, wahrgenommen. Die Vereinsarbeit wird neben Beruf, Familie und der zusätzlichen Belastung durch die Pflege des chronisch kranken Kindes in der verbleibenden Freizeit geleistet.
Unser Verein ist vor allem zur finanziellen Unterstützung für chronisch kranke Kinder und Jugendliche da. Es gibt immer wieder Eltern, die sich scheuen, bei uns anzusuchen. Das ist aber nicht notwendig, denn zu helfen ist unsere Intention und selbstverständlich sind wir absolut diskret.
Da es sich bei den Finanzierungszuschüssen um Spendengelder handelt, ist uns ein sorgsamer Umgang mit dem Geld besonders wichtig. Wir bieten quasi die letzte Möglichkeit zur finanziellen Hilfe, denn vor dem Ansuchen an den Verein Sonnenblume muss immer bei der jeweiligen Krankenversicherung, deren Unterstützungsfond, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bundessozialamt und Pensionsversicherungsanstalt um Unterstützung schriftlich angefragt werden.
Wenn die Zuschüsse - wie so oft - zu gering ausfallen oder erst gar nicht bewilligt werden, werden wir Sie bestmöglich finanziell unterstützen.
Ziele/Wirkung
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Fachleute und Institutionen
- Organisation von Treffen zum Erfahrungsaustausch, von Gesprächsabenden, von Vorträgen
- Erfahrungsaustausch durch Betroffene untereinander, mit Ärzt:innen, Pflegepersonal, Therapeut:innen, Behörden,….
- Begleitung bei Diagnoseverarbeitung, in Krisensituationen, zur Integration….
- Unterstützung über Ansuchen und nach Bewertung durch Vorstand bzw. fachlichen Beirat
- Erfüllen von Wünschen: bedarfsgerecht (Treppenlift, Rollstuhl, Operationen) oder manchmal auch spontan und unbürokratisch
Ansuchen stellen:
Aufgrund der Datenschutz-Verordnung dürfen wir keine Ansuchen via E-Mail annehmen. Deshalb bitten wir Sie, Ansuchen AUSNAHMSLOS PER POST an nachstehende Adresse zu senden.
Aber: Bitte keine eingeschriebene Postsendungen – diese werden nicht im Postfach hinterlegt.
Verein Sonnenblume
Postfach 12
6850 Dornbirn
Verein österreichischer gehörloser Studierender - VÖGS
Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Zielgruppen
Hauptzielgruppe:
- gehörlose, schwerhörige, ertaubte, CI-tragende Personen
- Maturant:innen, Studierende und Absolvent:innen von Lehrgängen.
Weitere Zielgruppen:
- Schüler:nnen, die im Maturajahr stehen
- hörende, gebärdensprachkompetente Studierende
- Studierende, die ihr Studium abgebrochen haben
- Gehörlose, die an Weiterbildung interessiert sind
Ziele/Wirkung
- Informationen zu Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Solidaritätsförderung durch gemeinsame Diskussionen, Erfahrungsaustausch
- Vernetzung mit anderen Vereinen, Organisationen und Institutionen (z.B. Polycollege, BIZEP,…)
- Zusammenarbeit mit Behindertenbeauftragten und Behindertenreferat der österreichischen Hochschülerschaft
Kernleistungen
Monatliche Student:nnentreffs:
- Kleine Freizeitaktivitäten
- Workshops
- Student:innenaustausch mit anderen Ländern
- Informationsveranstaltungen organisieren
- Homepage, Broschüren, Informationsblätter und andere Publikationen erstellen, um das Informationsdefizit auszugleichen
- Vorträge über diverse berufs-, studiums- und schulbezogene Themen abhalten und Gastvortragende einladen
- Mitarbeiten in der Bildungsberatung für Gehörlose im Polycollege