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Barrierefrei reisen in Vorarlberg

Mittwoch, 31 Juli 2019 14:08

Zuständige Institution

Vorarlberg Tourismus GmbH
Poststraße 11
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 377 033 0
Fax: +43 5572 377 033 5

Kurzbeschreibung

Gerade für körperlich beeinträchtigte Menschen ist es oft schwierig, einen Urlaub ohne Handicap zu planen.

Beschreibung

Mobilitätsbehinderte Menschen erleben im Alltag so viele Einschränkungen, dass es viele schon aufgegeben haben, an ein vergnügliches Wandern mit dem Rolli zu denken. Die große Mehrzahl ist bei Ausflügen auf kurze und möglichst asphaltierte Strecken und sehr oft auf Begleitpersonen angewiesen. Erfahrungsgemäß ist es auch bei bescheidenen Ansprüchen nicht einfach, barrierefrei auf geeigneten Wegen in reizvolle Landschaften zu kommen und sich dabei einige Abwechslung zu gönnen. Nicht zu unterschätzen sind nebenbei Fragen nach rollstuhl-tauglichen öffentlichen Verkehrsmitteln, Unterkunfts- und Einkehrmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und Toiletten.

Vorarlberg verfügt dank seiner landesweit realisierten Konzepte für Rad- und Wanderwege über einige Möglichkeiten zum Rollstuhlwandern. Die günstigsten Voraussetzungen sind naturgemäß in den Tal-Eebenen zu finden. Wer sucht, findet so manche Bereiche, in denen freie Landschaft auch im Rolli als echtes Genusswandern erlebbar und nicht durch Verkehr oder andere Nutzungen beeinträchtigt ist.

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500

Kontaktperson

ifs Fundament
Margit Bröll
Tel: +43 5 1755 4235

Kurzbeschreibung

Standorte der Wohnobjekte: Rankweil, Götzis

Zielgruppen

Menschen mit Behinderung oder Minderbegabung, ab 18 Jahren

Kernleistungen

Vorbereitung auf ein Leben in Selbstständigkeit teilstationär bietet die Möglichkeit im Rahmen einer kleinen Wohngemeinschaft (3 Bewohner:innern) die notwendige Selbständigkeit und die nötigen Fähigkeiten zu erwerben, um anschließend in einer eigenen Wohnung oder weniger betreuten Wohnform möglichst selbstständig leben zu können.
Die Aufenthaltsdauer reicht von 6 bis 12 Monaten.

Finanzierung: je nach Einkommen; finanzielle Unterstützung durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Downloads

Wohnen und Leben in Selbständigkeit
Wohnen und Leben in Selbständigkeit - Leicht Lesen

Links

ifs Wohnen und Leben in Selbständigkeit
Die Broschüre „Masterprodukte im Bereich Wohnen“ des Fachbereiches Integrationshilfe umfasst eine detaillierte Beschreibung der Leistungen im Lebensbereich Wohnen.

Kreativgruppe Mäder

Mittwoch, 31 Juli 2019 14:06

Zuständige Institution

Schulheim Mäder
Neue Landstrasse 4
6841 Mäder
Tel: +43 5523 55 500
Fax: +43 5523 55 500 32 060

Kontaktperson

Judith Drymann MSc
Tel: +43 5523  55 500 32 011
M: +43 699  62 06 11 61

Zielgruppen

Acht Jugendliche mit einer Körper- oder Mehrfachbehinderung können nach Vollendung der Schulpflicht für die Dauer von maximal drei Jahren in der Kreativgruppe begleitet werden. Für diese Jugendlichen kommt weder eine weiterführende Schule noch eine Ausbildung (Lehre, An- bzw. Teillehre) in Frage. Außerdem können sie nicht oder nur sehr schwer auf dem Arbeitsmarkt integriert werden.

Ziele/Wirkung

Die Kreativgruppe wurde im Jahr 1995 eröffnet und will mit ihrem Angebot Jugendlichen nach dem Ende der Schulpflicht die Möglichkeit schaffen, sich auf eine weitere Betreuung, eine integrative Arbeitsstruktur oder einen integrativen Arbeitsplatz vorzubereiten.

Kernleistungen

Eigenaktivität stärken, Verantwortung übernehmen, Selbständigkeit fördern, Therapie in den Alltag integrieren, intensive Zusammenarbeit und Kommunikation mit Eltern und anderen Institutionen.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Link

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Römerstraße 15
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax: +43 5574 511 920095

Kurzbeschreibung

Finanzielle Einmalunterstützung
Sozialberatung
Soforthilfe für Schwangere

Beschreibung

Finanzielle Einmalunterstützung
Hauptzielgruppe des Vorarlberger Sozialwerks sind Personen, welche in unverschuldete Notsituationen geraten sind. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen des Vorarlberger Sozialwerks ist in allen Fällen, dass keine vorrangigen gesetzlichen Ansprüche auf Leistungen im Regelsystem wie etwa Sozialhilfe, Integrationshilfe, Wohnbeihilfe/Wohnbauförderung, Leistungen bzw. Kostenersatze/Zuschüsse der Krankenversicherungsträger oder Pensionsversicherungsträger sowie des Sozialministeriumservice usw. bestehen.
Im Anspruchsfall kann nach Abklärung im Privatwirtschaftswege eine Einmalunterstützung für den Mehrbedarf in der schwierigen Härtesituation gewährt werden.
Anfragen und Ansuchen können beim Wohnsitzgemeindeamt oder dem Amt der Landesregierung eingebracht werden.
 
Sozialberatung
Beratung, Vermittlung, Vernetzung und Unterstützungsabklärung in sozialen Notsituationen.
 
Soforthilfe für Schwangere
Das Institut für Sozialdienste (ifs) wurde ermächtigt, nach Maßgabe der vereinbarten Richtlinien an Schwangere eine Soforthilfe in Form einer unbürokratischen Sachleistung zu gewähren und mit dem Vorarlberger Sozialwerk abzurechnen. Voraussetzung für die Gewährung einer Sachleistung ist in allen Fällen, dass keine gesetzlichen Ansprüche etwa aus der Sozialhilfe bestehen.

Zuständige Institution

Reiz-Selbstbestimmt Leben Vorarlberg
Eisengasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 90001
Fax: + 43 5572 90002

Kontaktperson

Andreas Guth
Mobil: +43 (0)680 33 23 221

Beschreibung

Reiz hat eine Internetplattform www.viss.at „VISS – Vorarlberger Initiative Selbstbestimmter Sexualität“ zum Thema Selbstbestimmte Sexualität für Menschen mit Behinderung eröffnet.

Ziel ist neben Informations- und Beratungsangeboten, eine Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderungen in Vorarlberg aufzubauen.

Auf der Homepage sind Information zum Thema Behinderung und Sexualität, Beratungsangebote, Partnerschaftsbörsen, Sexualbegleiter:innen, Literaturvorschläge und verwandte Links zu finden.

Vorarlberger Familienverband

Mittwoch, 31 Juli 2019 14:05

Zuständige Institution

Vorarlberger Familienverband
Bergmannstraße 14
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 47671
Fax: +43 5574 47671 5

Kurzbeschreibung

Interessensvertretung für Familien

Beschreibung

Als gemeinnützige Institution vertritt der Vorarlberger Familienverband Familienangelegenheiten in politischen und öffentlichen Gremien.
Auf Bundesebene ist er mit dem Dachverband Katholischer Familienverband Österreichs aktiv.
Der Vorarlberger Familienverband wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt. Die Landesgeschäftsstelle in Bregenz mit hauptamtlichen Mitarbeiter:innen unterstützt die Arbeit der Ehrenamtlichen im Vorstand und in den aktiven Ortsverbänden.

Zuständige Institution

Caritas - Fachbereich Assistenz und Teilhabe
St. Peterstraße 3
6700 Bludenz
Tel: +43 5522 200 2000

Standorte und Kontaktpersonen

WG Lea
Sägeweg 16
6700 Bludenz
Susanne Reiß
Tel: +43 5522 200 2490
M: +43 676 884 202 490
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WG Benjamin
Kronenwiese 2
6780 Schruns
Frau Rebecca Fritz
Tel. +43 5522 200-2460
M: +43 676 88420 2460
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WG Kapuzinerstraße
Kapuzinerstraße 9
6700 Bludenz
Mag. Brigitte Scheidbach
Tel: +43 5522 200-2420
M: +43 676 884 202 022
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WG Vinzenz
St. Peterstraße 3
6700 Bludenz
Mag. Brigitte Scheidbach
Tel: +43 5522 200-2020
M: +43 676 884 202 022
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Beschreibung

Wir haben unsere Wohngemeinschaften auf die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigung zugeschnitten.
Unser Angebot in den Vollbetreuten Wohngemeinschaften:
  • Ein Zuhause für maximal acht Bewohner:innen
  • "Rund um die Uhr“-Begleitung und Pflege
  • Pädagogisch und pflegerisch geschulte Mitarbeiter:innen
  • Primärbetreuer:in (trägt die Hauptverantwortung) – wichtigste Ansprechperson für Angehörige und Sachwalter:innen

Auf Wunsch: Übergang zu einem selbständigeren Leben, etwa in Form des Teilbetreuten Wohnen oder dem Leben in Selbständigkeit.

Zielgruppen

Menschen mit mittlerer bis schwerster geistiger und/oder mehrfacher Behinderung

Ziele/Wirkung

  • Familienersatz und Heimat für Bewohner:innen
  • Selbstbewusstsein, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung von Menschen mit Behinderung stärken und Weiterentwicklung der individuellen Fähigkeiten
  • Integration und Teilhabe am Gemeinschaftsleben (Wohnort, Pfarrgemeinde, Vereine)
  • in Würde alt werden

Ein wichtiges Anliegen ist uns die Einbindung und die Teilhabe der Wohngemeinschaft und deren Bewohner:innen in das jeweilige Dorfgeschehen. Feste, Feiern, Veranstaltungen, Gottesdienstbesuche, Vereinszugehörigkeit und vieles mehr bringen uns der Inklusion ein Stück näher.

Kernleistungen

  • Wohnen in Wohngemeinschaften mit 6-8 Menschen mit Behinderung
  • zur Verfügung stellen von Wohnraum mit Ausstattung Küche, Bad, Wohnzimmer
  • Verpflegung

Die Betreuungsleistungen orientieren sich am individuellen Bedarf.

Links

Kurzbeschreibung

Mit der am 1.1.2013 in Kraft getretenen Novelle zum Versicherungsvertragsänderungsgesetz (VersRÄG 2013) hat der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Behindertenanwaltes und der Behindertenverbände aufgegriffen und klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsunternehmen einem Menschen mit Behinderung den Abschluss eines Vertrages verweigern darf bzw. unter welchen schlechteren Bedingungen, wie Risikozuschlägen bei den Prämien, Versicherungsnehmer:innen den Versicherungsschutz anzubieten hat.

Beschreibung

Inhalt des Gesetzes - Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen

Die Novelle stellt klar, dass dies nicht aufgrund einer bestimmten Diagnose einer Krankheit oder Beeinträchtigung erfolgen darf. Ein Versicherungsverhältnis darf in Ansehung eines versicherbaren Risikos nicht deswegen abgelehnt oder gekündigt werden oder deshalb von einer höheren Prämie abhängig gemacht werden, weil die betreffende Person behindert ist.

Ein Prämienzuschlag darf nur dann vorgesehen werden, wenn der Gesundheitszustand einen bestimmenden Faktor für die Risikokalkulation in dem betreffenden Versicherungszweig darstellt und der individuelle Gesundheitszustand der versicherten Person eine wesentliche Erhöhung der Gefahr bewirkt.
Ein Prämienzuschlag darf nur in dem Ausmaß erfolgen, das sich anhand der Risikokalkulation in dem konkreten Versicherungszweig aufgrund der Gefahrenerhöhung errechnet.

Bei Menschen mit Behinderungen als Versicherungsnehmer:innen ist in jedem Fall offen zu legen, aufgrund welcher statistischer Daten das Versicherungsunternehmen zu der Annahme einer wesentlichen Erhöhung eines Risikos kommt, und auf Grund welcher Änderung in der versicherungsmathematischen Berechnung sich der Prämienzuschlag oder die mangelnde Versicherbarkeit des Risikos ergibt.
Fehlen solche Daten, so ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, die Gefahrenerhöhung „auf der Grundlage von für den individuellen Gesundheitszustand der versicherten Person relevantem und verlässlichem medizinischen Wissen“ darzulegen.

Erstmals ist auch eine Möglichkeit des Behindertenanwaltes zu einer Verbandsklage vorgesehen.

Links

Versicherungsrechts-Änderungsgesetz Bundesgesetzblatt 12/2013

Verein Sonnenblume

Mittwoch, 31 Juli 2019 14:04

Zuständige Institution

Verein Sonnenblume
Postfach 12
6850 Dornbirn

Kontaktperson

Obfrau Manuela Ortner
Tel: +43 677 63 200 355

Kurzbeschreibung

Verein zur Unterstützung chronisch kranker Kinder in Vorarlberg

Beschreibung

Wir wollen mit unserem Tun und Wirken dazu beitragen, chronisch kranke Kinder und deren Familien in Vorarlberg zu unterstützen.
Die Vereinsfunktionen werden ehrenamtlich von Betroffenen und von Personen, die in ihrem Beruf mit chronisch kranken Kindern zu tun haben, wahrgenommen. Die Vereinsarbeit wird neben Beruf, Familie und der zusätzlichen Belastung durch die Pflege des chronisch kranken Kindes in der verbleibenden Freizeit geleistet.

Unser Verein ist vor allem zur finanziellen Unterstützung für chronisch kranke Kinder und Jugendliche da. Es gibt immer wieder Eltern, die sich scheuen, bei uns anzusuchen. Das ist aber nicht notwendig, denn zu helfen ist unsere Intention und selbstverständlich sind wir absolut diskret.
Da es sich bei den Finanzierungszuschüssen um Spendengelder handelt, ist uns ein sorgsamer Umgang mit dem Geld besonders wichtig. Wir bieten quasi die letzte Möglichkeit zur finanziellen Hilfe, denn vor dem Ansuchen an den Verein Sonnenblume muss immer bei der jeweiligen Krankenversicherung, deren Unterstützungsfond, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bundessozialamt und Pensionsversicherungsanstalt um Unterstützung schriftlich angefragt werden.
Wenn die Zuschüsse - wie so oft - zu gering ausfallen oder erst gar nicht bewilligt werden, werden wir Sie bestmöglich finanziell unterstützen.

Ziele/Wirkung

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Fachleute und Institutionen
  • Organisation von Treffen zum Erfahrungsaustausch, von Gesprächsabenden, von Vorträgen
  • Erfahrungsaustausch durch Betroffene untereinander, mit Ärzt:innen, Pflegepersonal, Therapeut:innen, Behörden,….
  • Begleitung bei Diagnoseverarbeitung, in Krisensituationen, zur Integration….
  • Unterstützung über Ansuchen und nach Bewertung durch Vorstand bzw. fachlichen Beirat
  • Erfüllen von Wünschen: bedarfsgerecht (Treppenlift, Rollstuhl, Operationen) oder manchmal auch spontan und unbürokratisch

Ansuchen stellen:

Aufgrund der Datenschutz-Verordnung dürfen wir keine Ansuchen via E-Mail annehmen. Deshalb bitten wir Sie, Ansuchen AUSNAHMSLOS PER POST an nachstehende Adresse zu senden.
Aber:
Bitte keine eingeschriebene Postsendungen – diese werden nicht im Postfach hinterlegt.

Verein Sonnenblume
Postfach 12
6850 Dornbirn

 

Zuständige Institution

Verein österreichischer gehörloser Studierender
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kurzbeschreibung

Gehörlose Menschen stoßen noch immer auf Barrieren, wenn sie sich weiterbilden und erfolgreich studieren wollen. Der VÖGS verhilft zu Chancengleichheit.

Zielgruppen

Hauptzielgruppe:

  • gehörlose, schwerhörige, ertaubte, CI-tragende Personen
  • Maturant:innen, Studierende und Absolvent:innen von Lehrgängen.

Weitere Zielgruppen:

  • Schüler:nnen, die im Maturajahr stehen
  • hörende, gebärdensprachkompetente Studierende
  • Studierende, die ihr Studium abgebrochen haben
  • Gehörlose, die an Weiterbildung interessiert sind

Ziele/Wirkung

  • Informationen zu Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten 
  • Öffentlichkeitsarbeit 
  • Solidaritätsförderung durch gemeinsame Diskussionen, Erfahrungsaustausch
  • Vernetzung mit anderen Vereinen, Organisationen und Institutionen (z.B. Polycollege, BIZEP,…) 
  • Zusammenarbeit mit Behindertenbeauftragten und Behindertenreferat der österreichischen Hochschülerschaft

Kernleistungen

Monatliche Student:nnentreffs:

  • Kleine Freizeitaktivitäten
  • Workshops 
  • Student:innenaustausch mit anderen Ländern 
  • Informationsveranstaltungen organisieren 
  • Homepage, Broschüren, Informationsblätter und andere Publikationen erstellen, um das Informationsdefizit auszugleichen 
  • Vorträge über diverse berufs-, studiums- und schulbezogene Themen abhalten und Gastvortragende einladen
  • Mitarbeiten in der Bildungsberatung für Gehörlose im Polycollege

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