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Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205

Beschreibung

Begünstigten behinderten Menschen, oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkerberechtigung ein Zuschuss gewährt werden.


Voraussetzungen:

  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)

Maximale Förderhöhe: 50% der für die Lenkerberechtigung anfallenden Kosten. 

Antragsstellung: Der Antrag (form- und gebührenfrei) ist schriftlich vor Verwirklichung des Vorhabens beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg einzubringen.


Ärztliche Untersuchung:

Die gesundheitliche Eignung wird von einem/r Sachverständigen, Allgemeinmediziner:in beurteilt.


Beschränkungen des Führerscheins:

Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die behinderte Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Bedingung geeignet ist, dass er/sie:

  • Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt,
  • Fahrzeuge mit bestimmtem Merkmalen verwendet oder
  • sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,

dann lautet das Gutachten "bedingt" geeignet.

Kostentragung

durch das Sozialministeriumservice

Zuständige Institution

 
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
F: +43 5574 511 924195

Kurzbeschreibung

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt zur Unterstützung der Pflege und Betreuung zu Hause einen monatlichen Zuschuss zum Pflegegeld

Beschreibung

Die Vorarlberger Landesregierung hat beschlossen, zur Unterstützung der Pflege und Betreuung zu Hause zusätzlich zum Pflegegeld einen Zuschuss zu gewähren. Stand 18.12.2019

Voraussetzungen:

Beziehende eines Pflegegeldes ab der Stufe 5 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einer vergleichbaren Leistung aus dem EU/EWR- bzw. gleichgestellten Ausland oder Personen mit einem Betreuungs- und Hilfsbedarf, der zumindest der Pflegestufe 5 entspricht, können den Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege beantragen.

Die zu pflegende Person hat ihren Hauptwohnsitz oder mangels eines solchen ihren Aufenthalt in Vorarlberg und wird überwiegend in einem Haushalt in Vorarlberg betreut.

Der Anspruch erlischt, wenn die pflegbedürftige Person im Pflegeheim betreut wird oder eine Unterstützung der 24 Stunden Betreuung in Anspruch nimmt. Bei Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege (Urlaub von der Pflege oder Übergangspflege) ist der Zuschuss aliquot für diesen Zeitraum einzusetzen. Der Zuschuss wird monatlich im Vorhinein auf ein inländisches Konto, auf dem die pflegebedürftige Person zumindest mitzeichnungsberechtigt sein muss, ausbezahlt. Eine entsprechende Bankbestätigung ist mit dem Antrag vorzulegen. 

Der Zuschuss kann bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden und wird ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat bis zum Ende jenes Monats ausbezahlt, in dem die Voraussetzungen wegfallen. 

Wichtig:

Personen, die bereits Pflegegeld in diesen Stufen beziehen, bekommen den Zuschuss nicht automatisch. Es muss ein Antrag (siehe weiter unter Links) gestellt werden. Diesem Antrag muss u.a. auch eine Bankbestätigung beigelegt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.

 

Zugang

Anträge und weitere Informationen bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website

Beschreibung

Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs
Für die Suche nach einem Arbeitsplatz, den Antritt oder die Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.

Voraussetzungen

  • Grad der Behinderung von mindestens 50 %
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
  • eine Lenkerberechtigung, außer wenn dies behinderungs- oder altersbedingt nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Transport durch eine andere Person zulässig, wenn der PKW überwiegend für den Menschen mit Behinderung verwendet wird
  • Rechnung und Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die Person, die den Antrag stellt, auch wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst lenkt
  • Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Förderung (Ausnahmen bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Kraftfahrzeugs oder bei behinderungsbedingten Gründen)

Höhe des Zuschuss
Die Förderung ist nach KFZ-Kategorie gestaffelt und gedeckelt und darf 25 % des Preises zuzüglich behinderungsbedingt erforderliche Adaptierungen nicht überschreiten.

Links

oesterreich.gv.at - KFZ Neukauf und Adaptierung

Weitere Informationen / Formulare
Sozialministeriumservice - Mobilitätsförderungen

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095

Roland Gratzer
Tel: +43 5574 511 24 121
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Zielgruppen

Menschen mit einer körperlichen Behinderung

Ziele/Wirkung

Die Personen der Zielgruppe werden in ihren notwendigen therapeutischen Maßnahmen durch entsprechende Hilfsmittel unterstützt.

Kernleistungen

Zuschüsse zu therapeutischen Hilfsmitteln, insbesondere

  • Bauchschrägliegebrett   
  • Liegeorthese
  • Stehbrett
  • Stehkippe

Kostentragung

nach Entscheidung des gemischten Reha-Ausschusses (Sozialfonds, Sozialversicherungsträger, Sozialministeriumservice, Arbeitsmarktservice etc.)

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095

Kontaktperson

Roland Gratzer
Tel: +43 5574 511 24 121
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Zielgruppen

Menschen mit einer körperlichen Behinderung, die für ihre Mobilität einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel benötigen

Ziele/Wirkung

Der Mensch mit körperlicher Behinderung ist mobil und kann sich sowohl im häuslichen Umfeld als auch außerhalb bewegen.

Kernleistungen

Zuschüsse zur Anschaffung von behinderungsbedingt notwendigen Rollstühlen, insbesondere

  • Aktiv-Rollstuhl
  • Aufrichterollstuhl 
  • Elektrorollstuhl
  • Kinderrollstuhl
  • Multifunktionsrollstuhl
  • Pflegerollstuhl inklusive aller notwendigen, zusätzlichen Ausstattungen

Zusätzen zu Rollstühlen, insbesondere

  • Elektroantrieb für einen Rollstuhl
  • Fixationskorsett
  • Schiebe- und Bremshilfe
  • Sitzschalenorthese
  • Sitzschalen-Untergestell bzw. Fahrgestell

sowie andere Mobilitätshilfen, insbesondere

  • Fahrzeuge mit Elektroantrieb (z.B. Graf Carello)
  • NF Walker oder Rollator
  • behinderungsbedingtes Dreirad
  • Rampen
  • Treppenlift
  • Reha - Buggy
  • Deckenhebesysteme

Zugang

  • Antrag auf Gewährung von Integrationshilfe beim Amt der Landesregierung und
  • Antrag bei ÖGK und Unterstützungsfonds der VGKK
  • Nachweis im Hinblick auf die behinderungsbedingte Notwendigkeit der Mobilitätshilfe
  • 3 Angebote (Offerten)

Kostentragung

nach Entscheidung des gemischten Reha-Ausschusses (Sozialfonds, Sozialversicherungsträger, Sozialministeriumservice, Arbeitsmarktservice etc.)

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095

Zielgruppen

Menschen mit einer schweren Hörschädigung

Ziele/Wirkung

Die Personen der Zielgruppe können mit ihrem Umfeld kommunizieren

Kernleistungen

Technische Hilfsmittel für Hörgeschädigte, insbesondere

  • Baby-Sender BAHA-System
  • Blitzwecker
  • Blitzlampen
  • Vibrationsanlagen
  • CROS-System
  • FM-Empfänger
  • Fax-Geräte
  • Funkempfänger
  • Lichtsignalanlage
  • MicroLink Höranlage
  • MicroLink Sender
  • Schwerhörigentelefon
  • Türklingeltaster und –sender

Zugang

  • Antrag auf Gewährung von Integrationshilfe beim Amt der Landesregierung und
  • Antrag bei ÖGK und Unterstützungsfonds der VGKK
  • Nachweis im Hinblick auf die behinderungsbedingte Notwendigkeit der spezifischen Hilfsmittel
  • 3 Angebote

Kostentragung

nach Entscheidung des gemischten Reha-Ausschusses (Sozialfonds, Sozialversicherungsträger, Sozialministeriumservice, Arbeitsmarktservice etc.)

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205

Beschreibung

Grundsätzlich gibt es für Menschen mit Behinderung kein erhöhtes Urlaubsausmaß. In der Privatwirtschaft kann ein Zusatzurlaub aber im Kollektivvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vorgesehen werden. Gesetzliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gibt es hierfür im Gesetz (z.B. Beamten -Dienstrechtsgesetz)
Das Ausmaß des Zusatzurlaubes für behinderte Personen (nicht nur für begünstigt behinderte Personen nach dem BEinstG!) richtet sich nach der Höhe des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit und beträgt idR zwischen zwei und sechs Werktagen. 

Links

Ausführlichere arbeitsrechtliche Informationen und kostenlose Beratungen bekommen Sie:

Zuständige Institution

Verein für seelische Gesundheit
Marktgemeinde Rankweil
Am Marktplatz 1
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 0
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Website

Kontaktperson

Obmann Karlheinz Frick
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Zielgruppen

Erwachsene Menschen mit chronisch psychischen Störungen, die nicht mehr selbständig wohnen und ihren Haushalt nicht eigenständig führen können.

Menschen, die auf Anleitung bei der Führung ihres täglichen Lebens und auf soziale Kontrolle angewiesen sind.

Ziele/Wirkung

  • Menschen mit psychischen Störungen langfristig einen geschützten Rahmen mit familiärer Atmosphäre zu bieten, in dem sie unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten / Ressourcen ein möglichst hohes Maß an Selbstständigkeit erreichen können.
  • Erhaltung vorhandener Fähigkeiten und Förderung alltagspraktischer Fertigkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und Zufriedenheit.

Kernleistungen

  • Wohnunterbringung im Einzelzimmer
  • Unterstützung in den Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Planung und Strukturierung der Tagesabläufe
  • Motivation, Anleitung, Begleitung und Kontrolle in alltagsrelevanten Verrichtungen
  • soziotherapeutische Betreuung
  • Anleitung und Training im Umgang mit Geld, Behörden und Ämtern
  • Anleitung und Training bei der Erweiterung sozialer Kompetenzen (Lernen neue soziale Kontakte zu suchen und zu pflegen, Einbindung in das sekundäre soziale Gemeinwesen)
  • Ressourcensicherung
  • Motivation und Begleitung zu / bei Freizeitaktivitäten
  • Kontakte zu Angehörigen und Sachwalter:innen
  • fachärztliche Betreuung, medikamentöse Versorgung und Kontrolle
  • Training interpersoneller Kommunikationsstrukturen und Verhaltensregeln
  • themenzentrierte Gruppengespräche

Zugang

  • Vorliegen einer psychischen Störung und der daraus resultierenden Einbußen in alltagsrelevanten Tätigkeiten.
  • Vorhandensein gewisser Grundfertigkeiten und Selbständigkeit (sind nicht rund um die Uhr betreut).
  • Ausreichende Dispositionsfähigkeit bezüglich Einhalten von Vereinbarungen.
  • Zuweisung über Krankenhaus mit ärztlicher Befürwortung

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500

Kontaktperson

ifs Fundament
Margit Bröll
Tel: +43 5 1755 4235

Beschreibung

Das Angebot des ambulant betreuten Wohnens richtet sich an erwachsene Menschen mit einer Beeinträchtigung, Lernschwäche oder Behinderung,  die selbstständig in einer eigenen Wohnung leben möchten, jedoch in unterschiedlichen Bereichen noch Unterstützung und Beratung benötigen und wünschen.
Die Leistungen der ambulanten Wohnbetreuung werden in ganz Vorarlberg regional organisiert.

Zielgruppen

Erwachsene Menschen mit Behinderung oder Minderbegabung, deren Eltern und Angehörige.

Kernleistungen

  • Abklärung der Betreuungsform und des Betreuungsausmaßes
  • Zusammenarbeit mit Eltern, Helfer:innensystemen und sonstigen Bezugspersonen
  • Finanzielle Abklärungen
  • Hilfe bei der Suche nach der passenden Wohnung
  • Unterstützung beim Leben in der eigenen Wohnung
  • Unterstützung bei der Integration im Umfeld

Links

Zuständige Institution

Füranand Gmbh
Marktpassage 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 650 440 90 29
Füranand Hus
Nibelungenstraße 13
6845 Hohenems
Tel: +43 (0) 650 440 90 29

Beschreibung

Die Öffnungszeiten des Füranand Hus sind derzeit Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr im Ganzjahresbetrieb. Innerhalb dieses Zeitrahmens bieten wir flexible und individuell nutzbare Öffnungszeiten, die sowohl die Nutzer:innen als auch deren Familien ihren eigenen Rhythmus leben lassen und bedarfsorientierte Unterstützung bieten.
 
Wir bieten
  • bedarfs- und bedürfnisorientiertes Lern- und Entwicklungsfeld in einer kleinen, gemischten, wechselnden sozialen Gruppe
  • flexible Betreuungszeiten und Tagesangebote

Unsere Werte sind 

  • Soziale Integration
  • Entwicklungsprozesse
  • Akzeptanz in der Gruppe
  • Fähigkeiten erlernen
  • Mitbestimmung
  • Persönlichkeitsentwicklung

Zielgruppen

  • junge Erwachsene nach Beendigung der Schulpflicht
  • junge Erwachsene mit Lernbehinderungen, geistiger und/oder mehrfacher Behinderung
  • junge Erwachsene mit erhöhtem Förderbedarf
 
 

Zugang

  • Aufnahmegespräch mit Abklärung der gewünschten Ziele und des Angebotes
  • Schnuppertage
  • Positive Stellungnahme des Menschen mit Behinderung
  • Abklärung der Finanzzusage des Kostenträgers.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Links

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