Wohnheim mit Langzeitcharakter für psychisch erkrankte Männer & Frauen

Zuständige Institution

Verein für seelische Gesundheit
Marktgemeinde Rankweil
Am Marktplatz 1
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 0
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Website

Kontaktperson

Obmann Karlheinz Frick
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Zielgruppen

Erwachsene Menschen mit chronisch psychischen Störungen, die nicht mehr selbständig wohnen und ihren Haushalt nicht eigenständig führen können.

Menschen, die auf Anleitung bei der Führung ihres täglichen Lebens und auf soziale Kontrolle angewiesen sind.

Ziele/Wirkung

  • Menschen mit psychischen Störungen langfristig einen geschützten Rahmen mit familiärer Atmosphäre zu bieten, in dem sie unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten / Ressourcen ein möglichst hohes Maß an Selbstständigkeit erreichen können.
  • Erhaltung vorhandener Fähigkeiten und Förderung alltagspraktischer Fertigkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und Zufriedenheit.

Kernleistungen

  • Wohnunterbringung im Einzelzimmer
  • Unterstützung in den Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Planung und Strukturierung der Tagesabläufe
  • Motivation, Anleitung, Begleitung und Kontrolle in alltagsrelevanten Verrichtungen
  • soziotherapeutische Betreuung
  • Anleitung und Training im Umgang mit Geld, Behörden und Ämtern
  • Anleitung und Training bei der Erweiterung sozialer Kompetenzen (Lernen neue soziale Kontakte zu suchen und zu pflegen, Einbindung in das sekundäre soziale Gemeinwesen)
  • Ressourcensicherung
  • Motivation und Begleitung zu / bei Freizeitaktivitäten
  • Kontakte zu Angehörigen und Sachwalter:innen
  • fachärztliche Betreuung, medikamentöse Versorgung und Kontrolle
  • Training interpersoneller Kommunikationsstrukturen und Verhaltensregeln
  • themenzentrierte Gruppengespräche

Zugang

  • Vorliegen einer psychischen Störung und der daraus resultierenden Einbußen in alltagsrelevanten Tätigkeiten.
  • Vorhandensein gewisser Grundfertigkeiten und Selbständigkeit (sind nicht rund um die Uhr betreut).
  • Ausreichende Dispositionsfähigkeit bezüglich Einhalten von Vereinbarungen.
  • Zuweisung über Krankenhaus mit ärztlicher Befürwortung

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

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