Zuschuss zu Mobilitätshilfsmitteln

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095

Kontaktperson

Irene Immler-Hänel
Tel: +43 5574 511 24 121
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Zielgruppen

Menschen mit einer körperlichen Behinderung, die für ihre Mobilität einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel benötigen

Ziele/Wirkung

Der Mensch mit körperlicher Behinderung ist mobil und kann sich sowohl im häuslichen Umfeld als auch außerhalb bewegen.

Kernleistungen

Zuschüsse zur Anschaffung von behinderungsbedingt notwendigen Rollstühlen, insbesondere

  • Aktiv-Rollstuhl
  • Aufrichterollstuhl 
  • Elektrorollstuhl
  • Kinderrollstuhl
  • Multifunktionsrollstuhl
  • Pflegerollstuhl inklusive aller notwendigen, zusätzlichen Ausstattungen

Zusätzen zu Rollstühlen, insbesondere

  • Elektroantrieb für einen Rollstuhl
  • Fixationskorsett
  • Schiebe- und Bremshilfe
  • Sitzschalenorthese
  • Sitzschalen-Untergestell bzw. Fahrgestell

sowie andere Mobilitätshilfen, insbesondere

  • Fahrzeuge mit Elektroantrieb (z.B. Graf Carello)
  • NF Walker oder Rollator
  • behinderungsbedingtes Dreirad
  • Rampen
  • Treppenlift
  • Reha - Buggy
  • Deckenhebesysteme

Zugang

  • Antrag auf Gewährung von Integrationshilfe beim Amt der Landesregierung und
  • Antrag bei ÖGK und Unterstützungsfonds der VGKK
  • Nachweis im Hinblick auf die behinderungsbedingte Notwendigkeit der Mobilitätshilfe
  • 3 Angebote (Offerten)

Kostentragung

nach Entscheidung des gemischten Reha-Ausschusses (Sozialfonds, Sozialversicherungsträger, Sozialministeriumservice, Arbeitsmarktservice etc.)

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