Zuständige Institution
Beschreibung
Begünstigten behinderten Menschen, oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkerberechtigung ein Zuschuss gewährt werden.
Voraussetzungen:
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
Maximale Förderhöhe: 50% der für die Lenkerberechtigung anfallenden Kosten.
Antragsstellung: Der Antrag (form- und gebührenfrei) ist schriftlich vor Verwirklichung des Vorhabens beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg einzubringen.
Ärztliche Untersuchung:
Die gesundheitliche Eignung wird von einem/r Sachverständigen, Allgemeinmediziner:in beurteilt.
Beschränkungen des Führerscheins:
Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die behinderte Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Bedingung geeignet ist, dass er/sie:
- Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt,
- Fahrzeuge mit bestimmtem Merkmalen verwendet oder
- sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,
dann lautet das Gutachten "bedingt" geeignet.