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Zuständige Institution

MonitoringAusschuss Österreich
Walcherstraße 6 / Unit 4 / Top 6A
1020 Wien
Tel: +43 1 295 43 43 42
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Website

Beschreibung

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Österreich ist diesem Übereinkommen beigetreten und hat es 2008 ratifiziert.
Ebenso ratifiziert hat Österreich ein Fakultativprotokoll, in dem es die Zuständigkeit des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkennt, Beschwerden über eine Verletzung der Rechte entgegenzunehmen und zu prüfen. Österreich verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten.

Eine Kommission, der sogenannte Monitoringausschuss, achtet auf die Einhaltung der Konvention.
Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht. Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der Unabhängige Monitoringausschuss besteht aus sieben Mitgliedern.

  • vier Vertreter:innen der organisierten Menschen mit Behinderungen (und je ein Ersatzmitglied)
  • ein/e Vertreter:in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Menschenrechte (und ein Ersatzmitglied)
  • ein/e Vertreter:in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (und ein Ersatzmitglied)
  • ein/e Vertreter:in der wissenschaftlichen Lehre (und ein Ersatzmitglied).

Sie sind unabhängig und weisungsfrei.

Der Ausschuss

  • kann im Einzelfall Stellungnahmen von Organen der Verwaltung einholen,  
  • gibt Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der UN-Konvention ab,  
  • berichtet dem Bundesbehindertenbeirat regelmäßig über seine Beratungen.

Der Ausschuss bearbeitet Einzelbeschwerden und nimmt regelmäßig zu wichtigen konventionsrelevanten Themen öffentlich Stellung. Er tagt seit seiner Konstituierung ca. einmal pro Monat. Zweimal pro Jahr finden öffentliche Sitzungen mit großer Beteiligung von betroffenen Personen und Expert:innen statt. Termine und Themen der jeweils nächsten Sitzung sind auf der Website des Monitoringausschusses (siehe unter "Links") veröffentlicht.

Inhalte der Behindertenrechtskonvention (BRK)

Die Behindertenrechtskonvention ist der erste universelle Völkerrechtsvertrag, der den anerkannten Katalog der Menschenrechte, wie er in der internationalen Menschenrechtscharta zum Ausdruck kommt, auf die Situation behinderter Menschen zuschneidet. Sie gliedert sich in zwei Völkerrechtsverträge, das Übereinkommen mit 50 Artikeln und das Fakultativprotokoll mit 18 Artikeln.

Das Fakultativprotokoll enthält ähnlich wie andere Menschenrechtsverträge ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem sich Individuen oder Gruppen gegen erlebte Menschenrechtsverletzungen wehren können, und zudem ein besonderes Untersuchungsverfahren für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Ein Mitgliedsstaat kann wählen, ob er nur den Vertragstext, oder auch das Fakultativprotokoll unterzeichnet. Österreich hat beide Dokumente unterzeichnet.

Artikel 3 der Behindertenrechtskonvention enthält acht Prinzipien, die den Geist des Übereinkommens darstellen und die den Interpretationsrahmen der einzelnen normativen Bestimmungen abstecken. Dabei handelt es sich um:

  1. Respekt vor der Würde und individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen
  2. Nichtdiskriminierung
  3. volle und effektive Partizipation an der und Inklusion in die Gesellschaft
  4. Achtung vor der Differenz und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Diversität und Humanität
  5. Chancengleichheit
  6. Barrierefreiheit
  7. Gleichheit zwischen Männern und Frauen und
  8. Respekt vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.

In diesen Prinzipien finden sich die Zielvorgaben, an denen internationale und nationale Behindertenpolitik zukünftig zu messen sein werden.

Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ umfasst nach der Behindertenrechtskonvention „Menschen mit langfristigen körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen, die sie im Zusammenspiel mit verschiedenen Barrieren an einer gleichberechtigten vollen und wirksamen Teilhabe in der Gesellschaft hindern können.“
Durch die Ansiedlung dieser Bestimmung in Art.1 (Zweck) statt in Art. 2 (Definitionen) wurde zum Ausdruck gebracht, dass es sich nicht um eine Begriffsdefinition im eigentlichen Sinne handelt. Auf eine solche konnte man sich während der Verhandlungen nicht einigen.
Auch um die Definition von Behindertendiskriminierung (Art. 2) wurde in den Verhandlungen stark gerungen, da diesbezüglich unterschiedliche nationale, regionale und internationale Vorgaben vorlagen.
Umstritten war insbesondere, ob die „Verweigerung angemessener Vorkehrungen“ als Diskriminierung gewertet werden soll. Dabei geht es um die Beseitigung von Barrieren, wie Treppen oder Kommunikation ohne Gebärden. Diese Barrieren als eine Form der (strukturellen) Diskriminierung zu kennzeichnen und eine Pflicht zur verhältnismäßigen Beseitigung zu statuieren, ist eine der größten Errungenschaften der Konvention. Eine wichtige reformorientierte Weichenstellung nimmt sie auch im Bereich der rechtlichen Handlungsfähigkeit vor, indem sie auf das Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung statt der weitverbreiteten substituierenden gesetzlichen Vertretung setzt (Art. 12).
Eine besondere Herausforderung für das österreichische Bildungssystem stellt die Umsetzung des Rechts auf Bildung (Art. 24) dar, das als Recht auf inklusive und qualitativ hochwertige Bildung auf allen Ebenen ausgeformt wurde. Es enthält sowohl den Anspruch auf individualisierte und diskriminierungsfreie Bildung, als auch das Recht auf Anerkennung der Differenz, indem insbesondere Unterricht in Gebärdensprache und Lernen mit Braille und anderen Methoden gefordert wird.
Auch im Hinblick auf die Frage der Deinstitutionalisierung behinderter Menschen setzt die Konvention als deutlichen Maßstab in Artikel 19 den Grundsatz des selbstbestimmten Lebens außerhalb von Heimen und Sondereinrichtungen.
Der Rehabilitation wurde zwar ein eigenständiger Artikel (Art. 26) gewidmet, er wurde jedoch nicht als eigenständiges Recht ausgestaltet. Das wäre ein neues Menschenrecht gewesen und diese sollten mit der neuen Menschenrechtskonvention gerade nicht geschaffen werden. Habilitations- und Rehabilitationsdienste werden mit Art. 26 jedoch in den Kontext der Menschenrechte gestellt, und es werden wichtige Vorgaben für ihre Ausgestaltung gemacht.

Insgesamt setzt der Normenkatalog der BRK einen hohen Standard für den Menschenrechtsschutz von behinderten Menschen. Dieses Ergebnis ist insbesondere der hohen Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen an den Verhandlungen zum Abkommen zu verdanken. In einer bisher einzigartigen Weise konnten sich behinderte Menschen auf allen Ebenen einbringen. Sie waren nicht nur aufseiten der Zivilgesellschaft oder als Vertreter von nationalen Menschenrechtsinstituten aktiv, sondern auch als Mitglieder von Regierungsdelegationen. Der international bekannte Slogan „Nothing about us without us“ konnte im Entstehungsprozess der Konvention erfolgreich umgesetzt werden.

Downloads

UN Behindertenrechtskonvention 
Die UN Behindertenrechtskonvention - Historische Entwicklung und Auswirkung auf die Republik Österreich
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in leichter Sprache

Links

UN-Behindertenrechtskonvention - MonitoringAusschuss
Informationen zum unabhängigen MonitoringAusschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland
In der ISL-Material-Kiste finden Sie zahlreiche "Werkzeuge" zum Umgang mit der UN-Konvention

 

Uniability und Behindertenreferate

Mittwoch, 31 Juli 2019 13:44

Zuständige Institution

Verschiedene Institutionen
Details siehe im Abschnitt "Links"

Kurzbeschreibung

Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Beschreibung

Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

  • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
  • Studienbegleitung
  • Erfahrungsaustausch
  • Interessensvertretung
  • fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
  • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden. 

Links

Zuständige Institution

Tuberöse Sklerose Complex Mitanand
Untermixnitz 2
2084 Weitersfeld
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Website

Kontaktperson für Vorarlberg

Jeannette Bobos
Tel: +43 664 406 35 03
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Beschreibung

Die Tuberöse Sklerose (TS) ist eine komplexe Systemerkrankung mit tumorartigen Veränderungen in fast allen Organen. Die TS ist auch bekannt unter den Namen "Tuberöse Hirnsklerose", "Bourneville Pringle" und wegen der Komplexität des Kranheitsbildes in jüngster Zeit auch "Tuberöse Sklerose Komplex" (TSC). Die Tuberöse Sklerose wirkt sich vor allem im Nervensystem und auf der Haut aus. Man schätzt heute, dass von 7.000 Personen eine an Tuberöser Sklerose leidet. Möglicherweise ist die Anzahl weitaus größer, da sich bei vielen Betroffenen die TS kaum merklich äußert und nur genetisch schlummert.

Bei von Tuberöser Sklerose Betroffenen kommt es häufig zu Störungen des Denkens und des Verhaltens, wie einer Intelligenzminderung, motorisch unruhigem Verhalten, Aufmerksamkeitsdefiziten, aggressiven und autoaggressiven Tendenzen und schließlich Autismus.

Man geht davon aus, dass etwa 25% aller von Tuberöser Sklerose Betroffenen an frühkindlichem Autismus leiden. Zählt man noch die leichteren Formen atypischer Autismus und Asperger-Syndrom hinzu, sind etwa 40 – 50% der Tuberöse-Sklerose-Patienten von Störungen aus dem Formenkreis des Autismus betroffen. Autismus ist somit eines der häufigsten Symptome bei Tuberöser Sklerose.

Zielgruppen

Von Tuberöser Sklerose Betroffene, Eltern und Angehörige

Zugang

Direkt über die Kontaktperson

Links

Tuberöse Sklerose Deutschland e.V.

Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4

Beschreibung

Die vom Vorarlberger Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH) installierte Selbsthilfegruppe hat es sich zum Ziel gemacht, Tinnitus-Betroffene zu unterstützen und Ihnen Möglichkeiten der Erleichterung sowie des Umgangs mit dem Tinnitus näher zu bringen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat des Landeszentrums für Hörgeschädigte.

Zuständige Institution

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website

Kontaktperson

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
6850 Dornbirn
‌Tel: +43 5 0766-19
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Beschreibung

Wahlärztinnen/Wahlärzte, Wahlzahnärztinnen/-zahnärzte oder Wahltherapeutinnen/-therapeuten verrechnen Leistungen nicht direkt über die e-card mit der Krankenversicherung wie Vertragspartner, sondern stellen Ihnen eine Honorarnote (Rechnung) aus. Sie können sich hinterher einen Teil des Geldes bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zurückholen. 

Links

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Kinderdienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 202-5323

Beschreibung

Die aks - Kinderdienste bieten zahlreiche Therapieangebote für Kinder und Jugendliche. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt ihrer Arbeit.

Kernleistungen

Logopädie 
Sprechen und Sprache sind für die Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Sie sind eine Brücke von Mensch zu Mensch.
Kommunikation bedeutet sich mitteilen zu können, Wünsche und Bedürfnisse verständlich zu äußern und sein Umfeld zu verstehen.
Wir bieten gezielte Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Auffälligkeiten des Sprechens, des Sprachverständnisses, des Hörens, der Stimme, der Nahrungsaufnahme und des Schluckens.

Physiotherapie 
Kinder sind vor allem eines – aktiv.
Bewegung ist eine wichtige Voraussetzung, um die Welt selbstständig zu entdecken. Deshalb unterstützen wir Kinder aller Altersstufen, Bewegungsabläufe zu erlernen.
Die Kinder setzen sich spielerisch mit den eigenen wachsenden Kräften auseinander. Sie erfahren, wie sie ihren Körper beherrschen und in Bewegung setzen können. Sie entwickeln in kleinen Schritten ein Gefühl für Bewegungskontrolle. Alles, was zu ihrer Selbstständigkeit beiträgt, ist erlaubt – mit und ohne Hilfsmittel.

Ergotherapie 
Ergotherapie befasst sich mit dem Zusammenspiel von Bewegung, Wahrnehmung und Lernen. Sie unterstützt durch „sinnvolle“ Aktivitäten die Entwicklungsschritte des Kindes. Bewegung, Spiel, Selbstständigkeit und Interaktion stehen dabei im Mittelpunkt. Erfolgserlebnisse und das „tätig sein“ sind Grundlage für die Auseinandersetzung mit den Anforderungen des täglichen Lebens.

Musiktherapie 
Musiktherapie ist der gezielte Einsatz von Musik im Rahmen einer therapeutischen Beziehung zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung seelischer, körperlicher und geistiger Gesundheit.

Kostentragung

Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Beratung) beträgt 8 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 80 Euro.
Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.

Links

aks Kinderdienste
Kinder & Jugendliche aks gesundheit vorarlberg
aks - Standorte Kontaktdaten
Hier finden Sie alle Adressen der aks - Standorte in Vorarlberg

Therapie im Schulheim Mäder

Mittwoch, 31 Juli 2019 13:22

Zuständige Institution

Schulheim Mäder
Arbeitskreis für körperbehinderte Kinder Vorarlberg
Neue Landstrasse 4
6841 Mäder
Tel: +43 5523 55500

Kontaktperson

Judith Dreymann, MSc
Tel: +43 (0)5523 55500 - 32011
Mobil: +43 (0)699 62 06 11 61
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Zielgruppen

Kinder mit einer angeborenen oder erworbenen körperlichen und/oder Mehrfachbehinderung mit hohem Hilfe- und Förderbedarf ab dem 6. Lebensjahr

Ziele/Wirkung

  • Die Motorik und die Kognition sind optimal gefördert.
  • Die Möglichkeit die bestehenden Potentiale zu fördern ist gegeben.
  • Die vorhandene Infrastruktur mit Systempartner:innen wird für das Kind optimal genutzt.
  • Die therapeutische Zielsetzung ist in den Alltag der Schule und im Umfeld des Kindes integriert.

Kernleistungen

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Klettertherapie
  • Kochen
  • Hippotherapie
  • Therapeutisches Schwimmen
  • Hilfsmittelversorgung
  • Hilfsmittelversorgung und Anfertigung
  • Dokumentation
  • Besprechungen / interdisziplinärer Austausch
  • Arztgespräche (Kinderorthopädischer Sprechtag, Schuluntersuchung)
  • Elternberatung
  • Hausbesuche
  • Klassengespräch / Kindbesprechung im gesamten Team
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen bei Aus- oder Einschulung der Kinder
  • Therapeutische Begleitung bei der Landschulwoche

Zugang

  • Kinder ab dem 6. Lebensjahr
  • Abklärung durch ein interdisziplinäres Team aus Ärzt:in, Physiotherapeut:in, Ergotherapeut:in und Logopäd:in
  • körperliche Behinderung und Mehrfachbehinderung
  • Abgeklärte Finanzierung mit der Vlbg. Landesregierung und den Erziehungsberechtigten

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Therapeutisches Reiten

Mittwoch, 31 Juli 2019 13:21

Zuständige Institution

Verschiedene Institutionen
Details siehe im Abschnitt "Links"

Beschreibung

Therapeutisches Reiten (auch Reittherapie) beinhaltet pädagogische, psychologische, psychotherapeutische, rehabilitative und sozial-integrative Maßnahmen, die über das Medium Pferd umgesetzt werden.   
Therapeutisches Reiten umfasst die Bereiche:

  • Heilpädagogisches Reiten, 
  • Heilpädagogisches Voltigieren, 
  • und Hippotherapie (als Krankengymnastik)

Heilpädagogisches Reiten 
Die Arbeit mit dem Medium Pferd und das Reiten an sich sprechen den Menschen ganzheitlich und über alle Sinne an. Es fordert körperlich, emotional, geistig und sozial. Die Beziehung zum Pferd spielt im Heilpädagogischen Reiten die tragende Rolle.
Der/die Reittherapeut:in fördert im Beziehungsdreieck „Klient:in - Pferd - Reittherapeut:in“ den konstruktiven Umgang miteinander. Lern-Erfahrungen können auf die Gruppe übertragen und geübt werden. Persönliche und soziale Entwicklung sind das Ziel.

Diese Art der therapeutischen Hilfe wird von Kindern und Erwachsenen in Anspruch genommen, um an ihren individuellen Schwierigkeiten, physischer oder psychischer Art, zu arbeiten.
Die Probleme, bei denen die Pferde helfen können, reichen von Lernschwierigkeiten, Stottern, Autismus oder allen Arten von Verhaltensauffälligkeiten bis zu Bewegungsmustern oder seelischen Haltungen, die sich in körperlichen Verspannungen und Schmerzen ausdrücken.
Ganz besonders willkommen sind aber auch Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung.

Ein aufmerksamer Umgang mit dem Pferd ermöglicht das Bewusstwerden vorhandener Muster und das Kennenlernen von Alternativen, die helfen das Körpergefühl zu verbessern, einen respektvollen Umgang miteinander zu lernen, Verantwortung für sich selber zu übernehmen sowie die eigenen Grenzen und die der anderen zu erkennen. Unter Anleitung werden die Bewegung des Pferdes und die eigenen Reaktionen darauf erspürt und an einem gemeinsamen Gleichgewicht gearbeitet.

Heilpädagogisches Voltigieren 
Auf dem an der Hand oder an der Longe geführten Pferd werden gymnastische Übungen und Geschicklichkeitsspiele ausgeführt (Voltigieren). Der Bewegungsrhythmus des Pferdes hat eine lockernde, ausgleichende und angstlösende Wirkung, gleichzeitig spricht er auf vielfältige Art und Weise die Wahrnehmung des/der Reiters/Reiterin an. Durch individuelle Therapieplanung können die individuellen Problematiken gezielt auf die Anforderungen der jeweiligen Behinderung oder Störung abgestimmt werden.

Hippotherapie  
Die Hippotherapie ist eine medizinische Therapie von Bewegungsstörungen sowohl für Kinder wie Erwachsene auf dem Rücken eines Pferdes und wird als Einzelbehandlung durchgeführt. Sie ist eine Ergänzung zur üblichen Physiotherapie.

Diese Therapieform ist geeignet für Patient:innen mit Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder Schädelhirntrauma, bei Querschnittslähmung und Rückenmarkserkrankungen oder Multiple Sklerose.
Auch bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, zum Beispiel bei Hüfterkrankungen oder Bandscheibenproblemen, sowie bei Muskel- und Stoffwechselerkrankungen kann die Hippotherapie helfen.

Dabei sitzt der/die Patient:in in der Gangart Schritt auf dem Pferderücken. Bewegungsimpulse des Pferdes werden auf Becken und Wirbelsäule des Menschen übertragen. Der gesamte Bewegungsapparat muss sich neu einpendeln. So könnten zum Beispiel halbseitig gelähmte Menschen ein Gefühl für ihre Körpermitte entwickeln. Zugleich wird die Muskelspannung positiv beeinflusst; schlaffe Muskeln spannen sich an, spastische, also zu stark gespannte Muskulatur hingegen gibt nach. Dadurch wird die gesamte Haltung vor allem des Oberkörpers geschult und das Balancegefühl verbessert.

Die Hippotherapie darf nur von Physiotherapeut:innen mit spezieller Zusatzausbildung durchgeführt werden. Außerdem benötigt man ein ausgebildetes, zuverlässiges Therapiepferd und ausgebildete Pferdeführer:innen.

Zielgruppen

Kinder, Jugendliche oder Erwachsene mit körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklungsstörungen oder Behinderungen.

Ziele/Wirkung

Im Mittelpunkt dieser tiergestützten Therapie steht die Entwicklungsförderung; reiterliche Fähigkeiten sind dagegen eher nebensächlich.

Zugang

Jede Ärztin bzw. jeder Arzt kann eine Überweisung zur Hippotherapie ausstellen. 
Therapeutisches Reiten wird in Vorarlberg von mehreren Einrichtungen angeboten - siehe dazu unter "Links"

Links

Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollzähligkeit.

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Kinderdienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 202-5323

Zielgruppen

Die Leistung richtet sich an Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit geistiger, körperlicher, Sinnes- und / oder mehrfacher Behinderung und / oder gravierender Entwicklungsstörung.

Kernleistungen

Die aks Kinderdienste bieten Therapie an Schulen, Pflicht- und Sonderschulen, Sonderpädagogischen Zentren in Vorarlberg an.
Diese wird während der Schul- und Betreuungszeit angeboten und ist in den Schulalltag integriert.

Zuständige Institution

Landestheater Vorarlberg
Kornmarktplatz
6900 Bregenz
Tel: +43 (0)5574 42 870 600
Fax: +43 (0)5574 48 366
E-Mail
Website

Beschreibung

Personen mit Handicap ab dem Grad der Behinderung von 50 % erhalten eine Ermäßigung von 40 % auf den Normalpreis. Die eventuell erforderliche Begleitperson hat freien Eintritt. Bitte geben Sie uns bei telefonischer Reservierung einen entsprechenden Hinweis.
Ein Lift im Cafe-Foyer des Landestheaters bringt Rollstuhlfahrer:innen in den Parkett-Zuschauerraum, wo 4 Rollstuhlplätze zur Verfügung stehen. Für hörgeschädigte Personen gibt es Induktionsschleifen im gesamten Parkettbereich.

Zugang

Kartenbüro des Landestheaters Vorarlberg
Tel: +43 (0)5574 42870 600
E-Mail
Das Kartenbüro ist geöffnet von Montag - Freitag, 08.30 – 12.30 Uhr

Kulturpass
Menschen mit dem Kulturpass erhalten je nach Verfügbarkeit von Plätzen freien Eintritt. Wir bitten um rechtzeitige Reservierung.
Informationen unter T +43 (0)5574 44 03 44 und online.

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