Schulstartgeld (früher 13. Familienbehilfe)

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt

Beschreibung

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den August wird ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.
Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

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