Zuständige Institution
Beschreibung
Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).
Hinweis: Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde (siehe weiterführende links)
Hinweis: Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde (siehe weiterführende links)