Marlies Vith

Zimt & Zucker-Clubbing

Freitag, 08 April 2022 10:12

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500

Zuständige Institution

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 (1) 711 00-0
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Website

Beschreibung

Beschreibung in Leicht verständlicher Sprache

Das Angehörigengespräch – rasche und kompetente Hilfe

Um pflegende Angehörige zu entlasten, hat das Sozialministerium mit Unterstützung des Berufsverbandes Österreichischer Psycholog:innen das Angehörigengespräch ins Leben gerufen.

Was sind die Ziele des Angehörigengespräches?

  • Aufarbeiten psychischer Belastungen pflegender Angehöriger
  • Unterstützung bei der Bewältigung seelischer Probleme und Entlastung
  • Erhaltung bzw. Förderung der Gesundheit, Prävention
  • Erhöhung der Lebensqualität des/der Angehörigen
  • Eröffnung neuer Perspektiven

Psychologinnen und Psychologen helfen kostenlos und vertraulich.

Wer kann das Angehörigengespräch in Anspruch nehmen?
Pflegende Angehörige, die unter einer psychischen Belastung leiden und deren Angehörige Pflegegeld beziehen. Was sind die Inhalte des Angehörigengespräches?

  • Möglichkeit zur Aussprache
  • Bewusst machen der eigenen Kräfte und Stärken
  • Erkennen der persönlichen Grenzen
  • Achten auf das eigene Wohlbefinden
  • Information und Aufklärung zur Situationsbewältigung

Wo und wie findet das Angehörigengespräch statt?
Das Angehörigengespräch ist kostenlos und vertraulich und kann je nach Wunsch entweder zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online durchgeführt werden.
Bei Bedarf sind bis zu 10 Termine möglich.

Auch möglich: Hausbesuch durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson

  • Kostenlos und vertraulich!
  • Auf Wunsch der Bezieher:innen von Pflegegeld oder ihrer Angehörigen
  • Information und Beratung rund um das Thema Pflege (z. B. Versorgung mit Hilfsmitteln, Umgang mit Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen, soziale Dienste, Pflegegeld)
  • praktische Pflegetipps (z. B. Lagerung, Körperpflege)

Sie möchten das Angehörigengespräch und/oder einen Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson in Anspruch nehmen?
Dann vereinbaren Sie einen Termin!

Kontaktadressen
Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
Tel: +43 (0)50 808 2087
Angehörigengespräch E-Mail
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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger
www.ig-pflege.at

Berufsverband Österreichischer PsychologInnen
www.boep.or.at

Infoplattform für Pflege und Betreuung
www.pflege.gv.at

Download

Broschüre: Das Angehörigengespräch

Links

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Betreuende und pflegende Angehörige
Pflege daheim - Interessensvertretung für pflegende und betreuende Angehörige

 

Ferienangebote

Published in Freizeit, Ferien
Montag, 17 Januar 2022 10:52

Angebote für Ferienprogramm

Diese Aufzählung ist in keinster Weise vollzählig!
Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen Vereinen in den Gemeinden.

Abenteuer Sportcamp Vorarlberg

Ferien ohne Handicap

Ferienheime in Vorarlberg

Sommercamp für chronisch kranke Jugendliche - Verein Sonnenblume

Sommercamps für junge Leute mit Handicap - ÖJRK

 

 

Zuständige Institution

Rheintalische Musikschule Lustenau
Maria-Theresien-Straße 61
6890 Lustenau
Tel: +43 5577 8181-4700
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Website

Beschreibung

EMP beschäftigt sich mit den Grundlagen des Musizierens. Es handelt sich um ganzheitlichen, prozessorientierten Unterricht, bei dem Musik, Bewegung, Stimme sowie Sprache in Beziehung und Wechselwirkung zueinander treten.
Seit Herbst 2017 neu wird Musik 1x1 für Kinder bwz. Jugendliche und Musik 1x1 für Erwachsene angeboten.
Neu angeboten wird auch Einzel-bzw. Ensembleunterricht für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen.

Links

Elementares Musizieren (Elementare Musikpädagogik, EMP) - Rheintalische Musikschule Lustenau

Volkshilfe Demenzhilfe

Dienstag, 14 März 2023 11:20

Zuständige Institution

Volkshilfe Demenzhilfe
Auerspergstraße 4
A-1010 Wien
Tel.: +43 (1) 402 62 09
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Website

Beschreibung

Fonds Demenzhilfe Österreich
Finanzielle Hilfe für an Demenz erkrankte Menschen.Der Fonds Demenzhilfe Österreich ist eine Initiative der Volkshilfe Österreich, die 2012 erstmals ins Leben gerufen wurde.
Ziel ist es, die Situation von armutsgefährdeten, demenzerkrankten Personen und pflegenden Angehörigen durch finanzielle Einzelunterstützung zu verbessern.

Wer kann um finanzielle Unterstützung durch den Fonds Demenzhilfe Österreich ansuchen?
Um finanzielle Unterstützung können armutsgefährdete Menschen ansuchen, die an Demenz erkrankt sind. Das Ansuchen kann von dem/der Betroffenen selbst, pflegenden Angehörigen oder Familienmitgliedern gestellt werden.

Wie oft wird eine finanzielle Unterstützung gewährt?
Einmal pro Jahr kann um Unterstützung angesucht und diese auch ausbezahlt werden.

Links

Informationen, Broschüren
Wer ist armutsgefährdet nach den EU-Silc-Zahlen?

Finanzielle Hilfe für an Demenz erkrankte Menschen

 

 

Ferien ohne Handicap

Dienstag, 14 März 2023 09:43

Zuständige Institution

Verein Ferien ohne Handicap
Bürgerstraße 30
3900 Schwarzenau
Österreich
Tel: +43 664 101 8995
Tel: +43 699 100 51319
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Website

Beschreibung

Besondere Ferienbetreuungen für ganz normale Ferien 
Ferienaktionen für Kinder und Jugendliche mit schweren und mehrfachen Beeinträchtigungen nach dem Motto: „Je schwerer die Beeinträchtigung, desto eher die Teilnahme!“

Angebote

  • Sommercamps (8-25 J.)
  • Feriencamps in den Semester- und Osterferien (6-29 J.)
  • Ferientage, ganzjährig (6-29 J.)
  • Ferien zuhause, ganzjährig

Wo
im eigenem Zuhause (österreichweit)
in einer Unterkunft (in unserer Region)

Zielgruppen

Kinder und Jugendliche mit schweren und mehrfachen Behinderungen (ab 8 Jahren)
Junge Erwachsene mit schweren und mehrfachen Behinderungen (bis 29 Jahre)

 

REHA für Kinder

Donnerstag, 09 März 2023 13:26

Zuständige Institution

Der leistungszuständige Krankenversicherungsträger des Kindes oder Jugendlichen

Der Antrag auf REHA für Kinder kann vom/von der zuständigen Kinderärzt:in ausgefüllt und abgegeben werden.
Um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche zu erhalten, müssen Betroffene einen Rehabilitationsantrag für Kinder und Jugendliche stellen. Das ausgefüllte Antragsformular für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen inkl. Beiblatt für die familienorientierte Rehabilitation ist beim leistungszuständigen Krankenversicherungsträger des Kindes oder Jugendlichen zur Bewilligung einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen – auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist.
In diesem Fall wird der Antrag an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet („Allspartenservice“).

Beschreibung

Kinder mit Krankheiten aber auch mit Beeinträchtigungen können um REHA für Kinder ansuchen. 

Nicht nur Erwachsene müssen nach einer schweren Krankheit wieder fit für den Alltag werden. Auch Kinder brauchen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall oft rehabilitative Unterstützung.
Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich jedoch in vielerlei Hinsicht von der Rehabilitation im Erwachsenenbereich. Dazu gehören auch Schulunterricht und Freizeitgestaltung.

Seit einigen Jahren gibt es nun auch in Österreich ein flächendeckendes Angebot.

Wann besteht Anspruch auf Kinder- und Jugend-Rehabilitation?
Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit, eine Rehabilitation in einem Kinder- und Jugend-Rehazentrum in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung ist ein ärztlicher Befund, der eine Rehabilitation in einem spezialisierten Zentrum als sinnvoll erachtet.

Für welche Krankheiten sind Reha-Angebote verfügbar?
Bestimmte Krankheiten gelten als Indikationen für eine Rehabilitation. Reha-Angebote im Kinder- und Jugendbereich sind für Behandlungen in folgenden Bereichen verfügbar:

  • Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates (Mobilisierung)
  • Neurologie
  • Neurochirurgie
  • Kinderchirurgie
  • Psychosoziale Rehabilitation (u.a. Essstörungen, depressive Störungen, Angststörungen)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u.a. erworbene und angeborene Herzfehler, vor und nach Herzoperationen)
  • Lungenerkrankungen (u.a. chronische Bronchitiden, Asthma, Mukoviszidose)
  • Erkrankungen des Stoffwechselsystems (u.a. angeborene Stoffwechselstörungen, lysosomale Speicherkrankheiten, schwer einstellbarer Diabetes, Adipositas) und des Verdauungsapparates sowie
  • familienorientierte Nachsorge nach Krebserkrankungen

Können Begleitpersonen mit aufgenommen werden?

Freistellung gilt ab 1. November 2023
Ab dem 1. November ist die Pflegefreistellung in Kraft. Das heißt, dass Eltern für Reha-Begleitung von Kindern Anspruch auf Freistellung von bis zu 4 Wochen haben.
Bis zum 12. Lebensjahr muss eine Bezugsperson das Kind auf Reha begleiten. Bei einem mehrwöchigen Aufenthalt war das bisher für viele Familien schwierig.

Wie funktioniert die Eltern-Freistellung?

  • Reha-Antrag gemeinsam mit Haus- oder Fach-Ärzt:innen ausfüllen
  • Bewilligung durch die Sozialversicherung einholen
  • Bewilligung innerhalb von einer Woche beim Arbeitgeber vorlegen Ab diesem Zeitpunkt bis 4 Wochen nach dem Reha-Aufenthalt haben Eltern einen Kündigungsschutz.
  • Termin-Bestätigung durch die Reha-Klinik
  • Datum des Reha-Aufenthalts umgehend an den Arbeitgeber

Während der Zeit des Aufenthalts kann Pflegekarenzgeld bezogen werden.
Der Grundbetrag des Pflegekarenzgelds ist einkommensabhängig und liegt in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld (55 % des täglichen Nettoeinkommens, Berechnung anhand des durchschnittlichen Bruttoentgelts), mindestens jedoch in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.
Für unterhaltsberechtigte Kinder gibt es Kinderzuschläge.

Links

Gesundheit.gv.at 
Rehabilitation für Kinder
Österreichische Sozialversicherung - Rehabilitationsantrag für Kinder und Jugendliche
Förderverein - Kinder und Jugendlichenrehabilitation in Österreich
Österreichischer Rehabilitationskompass
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit - Sozialministeriumservice

 

 

Rheumaliga

Published in Selbsthilfegruppen
Freitag, 25 März 2022 11:32

Zuständige Institution

Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
E-Mail
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Links

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