Marlies Vith
Der ÖGLB startet einen Newsletter in Gebärdensprache für Gehörlose.
Der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) startet ab September 2024 mit einem neuen monatlichen Newsletter.
In diesem Newsletter werden aktuelle Entwicklungen in Politik und Gesellschaft im Hinblick auf Gehörlosigkeit und Inklusion thematisiert.
Dieser Newsletter tritt in die Fußstapfen unserer traditionsreichen GebärdenSache-Zeitung, die im Mai dieses Jahres zum letzten Mal erschienen war.
Das alles gibt es mit ÖGS-Videos und ist gratis!
In unserem Newsletter ist für alle was dabei.
Wir versorgen dich mit sowohl informativen als auch unterhaltsamen Geschichten, Interviews und Artikel.
Die Beiträge aus unserem Newsletter erscheinen sowohl auf ÖGS als auch auf Deutsch.
Außerdem gibt es einen Veranstaltungskalender für Events in ÖGS.
Zuständige Institution
Inklusive Hochschule
Bildung gestalten - Vielfalt leben
Pädagogische Hochschule Salzburg
Stefan Zweig
Website
Beschreibung
BLuE ist für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
BLuE ist für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
BLuE bereitet diese Menschen auf einen Assistenz-Beruf vor.
Was ist BLuE?
BLue ist ein inklusives Hochschulprogramm der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig.
Es richtet sich an Studierende mit einer kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigung.
BLuE ist ein 4jähriges Bildungsprogramm
Ziele von BLuE
Berufliche Vorbereitung für die Pädagogische Assistenz und berufliche Orientierung für die drei Assistenzberufe:
- Assistenz in Tourismusberufen
- Assistenz für Bürotätigkeit
- Assistenz im Dienstleistungsbereich
Inklusives Fortbildungsprogramm „Miteinander wachsen" Frühling Sommer 2025 - Lebenshilfe Vorarlberg
„Miteinander" zu mehr Wissen
Verschiedene Angebote der Lebenshilfe-Akademie fördern das „Mitanand“ von Fachkräften aus den Sozial- und Gesundheitsbereichen, Menschen mit Behinderungen und Angehörigen.
So etwa das inklusive Fortbildungsprogramm „Miteinander wachsen", das zweimal jährlich erscheint.
Es bietet fachspezifische Fortbildungen, Vorträge und Rufseminare rund um das Thema der Behindertenpädagogik.
Die Angebote sollen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam Wissen vermitteln und die Möglichkeit bieten, voneinander zu lernen.
Zudem ist uns die Barrierefreiheit in Bezug auf die Verständlichkeit wichtig und daher erscheint das Akademie-Programm seit 2013 in „leichter Sprache“.
Programm "Miteinander wachsen" - Lebenshilfe Akademie
Zuständige Institutionen
Assistenz-Service Vorarlberg
Tel: +43 664 343 13 35
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website
Beschreibung
Beschreibung in leicht verständlicher Sprache
Assistenz-Service Vorarlberg - Für eine gesellschaftliche Teilhabe
Die Marke Assistenz-Service Vorarlberg vereint die Persönliche Assistenz Vorarlberg (PAV) und die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) unter einem Dach und wird vom Sozialministeriumservice und vom Vorarlberger Sozialfonds gefördert.
Wir bringen Assistent:innen und Menschen mit Behinderungen in Vorarlberg zusammen.
Unsere Mission: ein selbstbestimmtes Leben für alle. Unsere Leistungen umfassen die Assistenz in der Freizeit, die Assistenz am Arbeitsplatz und die Familienentlastung.
Assistenznehmer:innen
Als Assistenznehmer:in bestimmen Sie, wer welche Aufgaben wo, wann und wie für Sie übernimmt. Die persönliche Assistenz entscheidet nicht für Sie, sondern unterstützt Sie genau dort, wo Sie es wollen. Zum Beispiel beim Sport, im Urlaub, bei Arztbesuchen, im Haushalt, am Arbeitsplatz oder in anderen Lebensbereichen. Wir beraten Sie, schlagen mögliche Assistent:innen vor und sind auch nach der gelungenen Vermittlung immer für Ihre Fragen da.
Assistent:innen
Ihre Aufgabe als Assistent:in ist es, Menschen mit Behinderungen im Alltag zu unterstützen. Ob Fahrdienste, gemeinsame Spaziergänge, Assistenz am Arbeitsplatz oder in anderen Bereichen: Sie erledigen Aufträge, die die Assistenz nehmende Person Ihnen gibt. Die medizinische Pflege gehört nicht zu den Aufgaben der Assistenz, deshalb brauchen Sie auch keine Pflegeausbildung. Als persönliche Assistent:in bekommen Sie eine Festanstellung bei uns und sind somit voll sozialversichert. Alles weitere klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Mobiler Hilfsdienst Dornbirn
Kreuzgasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 24361 16
E-Mail
Website
Persönliche Assistenz Vorarlberg
Eisengasse 6
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 9000
E-Mail
Website
Links
Assistenz-Service Vorarlberg
Mobiler Hilfsdienst Dornbirn
Sozialministeriumservice
Vorarlberger Sozialfonds
Übersicht Rechtsgrundlagen
Gelebte Inklusion – auch am Spielplatz
Im Rahmen des Spielraumgesetzes wurden bisher über 200 öffentliche Spiel- und Freiräume vom Land gefördert. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Inklusion, das betrifft auch die Auswahl der Spielgeräte und der barrierefreie Zugang.
Im Jahr 2009 setzte der Vorarlberger Landtag das zumindest im deutschsprachigen Raum einzigartige Spielraumgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, Kindern verstärkt die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten durch das Spielen im Freien zu erproben und zu entwickeln. Dazu sind die Gemeinden angehalten, mit Beteiligung der Bevölkerung in einem sogenannten Spielraumkonzept die im Gemeindegebiet erforderlichen Spielplätze und Freiräume zum Spielen auszuweisen sowie notwendige öffentliche Spielräume zu schaffen und zu erhalten.
Erhöhte Fördersätze bei Barrierefreiheit
Im Sinne einer inklusiven Gesellschaft, die niemanden aufgrund einer Behinderung ausschließt, wird bei der Spielraumförderung schon im Antragsformular abgefragt, inwieweit bei der Planung die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Erfahrungsgemäß lassen sich mit einer bewussten Planung unnötige Barrieren für Menschen mit Behinderungen vermeiden, ohne dass dadurch das Anregungspotenzial für Spiel und Abenteuer für alle Nutzungsgruppen verloren geht. Darüber hinaus bedarf es einer bewussten Auswahl an Spielgeräten, die auch für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei erreichbar sind. So wird bei der Spielraumförderung ein weiterer Zuschlag gewährt, wenn der Spielraum zumindest ein barrierefrei zugängliches und nutzbares Spielgerät aufweist; dies kann beispielsweise ein Sandspieltisch, eine breite Rutsche oder eine Rollstuhlschaukel sein.
Zudem wird den Gemeinden empfohlen, im Eingangsbereich eines Spielplatzes eine Kommunikationstafel aufzustellen, die eine sogenannte "Unterstützte Kommunikation" ermöglicht. „Diese Tafel hilft nicht nur Kindern mit Behinderungen, sondern auch Familien mit anderer Muttersprache, sich auf dem Spielplatz zu verständigen“, sagt Landesrätin Rüscher: „Sie ist ein sichtbares Zeichen für einen bewussten Umgang mit dem Thema Inklusion.“
Weitere Information zu Spielraumförderung unter: www.vorarlberg.at/raumplanung-spielraumförderung
Vorarlberger Musikschulwerk - inklusive Musikpädagogik
Zuständige Institution
Vorarlberger Musikschulwerk
Servicestelle
Beschreibung
Die Inklusive Musikpädagogik stellt sicher, dass alle Menschen - unabhängig von Alter, Herkunft, geistigen und körperlichen Einschränkungen - die selbe Chance auf musikalische Bildung bekommen.
Inklusive Pädagogik ist personenzentriert und abhängig von der Biografie der/des Lernenden.
Fachbereichsleitung
Der IMP-Fachbereich:
Die Musikpädagog:innen und des IMP-Fachbereichs arbeiten in Musikschulen, in Kooperationen mit Kindergärten und Pflichtschulen, in Senioreneinrichtungen und mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Links
Musik und Inklusion - Angebot an der Musikschule Montafon
Zuständige Institution
Musikschule Montafon
Batloggstraße 36
6780 Schruns
Tel: +43 (0)5556 721 18
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Website
Beschreibung
Musik & Inklusion
„Jeder ist anders und damit ist Vielfalt normal. Jeder ist Teil des Ganzen.“
(Robert Wagner 2018-S1)
Musik kann jeder machen und ist für alle da. Das gemeinsame Musizieren von Menschen mit und ohne Behinderung ist Kern des „inklusiven Musizierens“ und sollte grundsätzlich allen Menschen zur Verfügung stehen.
Eine Mitwirkung in einem inklusiven Ensemble fördert mitunter soziale, gesundheitsfördernde, kommunikative und persönlichkeitsbildende Effkte. Außerdem eröffet sich ein spezifscher Raum für Begegnungen und das Erleben gemeinsamer Erfahrungen.
Zielgruppe
Angesprochen sind Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung, die gerne in einer Inklusiv - Band mitspielen wollen. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Im Vordergrund steht die Freude am gemeinsamen Musizieren.
Einstiegsalter: ab etwa 16 Jahren
Link
Digitale Barrierefreiheit - Internetseite mit Informationen zur besseren Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Zuständige Institution
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Tel: +43 5 7755-0
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Website
Beschreibung
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen Apps und Internetseiten gut nutzen können, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist mit der Überprüfung der Einhaltung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes in Österreich beauftragt.
Im Zuge dessen wurde am 16. Mai 2024 eine neue Internetseite mit Informationen zur besseren Umsetzung digitaler Barrierefreiheit veröffentlicht.
Neue Internetseite www.digitalbarrierefrei.at
Die neue Internetseite der FFG stellt wichtige Informationen im Zusammenhang mit digitaler Barrierefreiheit übersichtlich zur Verfügung. Bereitgestellt werden nützliche Tipps, Checklisten, wichtige Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen sowie wichtige Werkzeuge für die technische Umsetzung.
Zudem wird erklärt, was man tun kann, wenn man eine Barriere feststellt. Hier werden auch Ansprechstellen für Beschwerden genannt. Auch gibt es Schulungen und Weiterbildungsangebote zum Thema.
In Zukunft ist es geplant, die Internetseite um weitere Angebote wie eine Dark Mode Version, ein Glossar, Inhalte in leichter und englischer Sprache sowie bundeslandspezifische Informationen zu erweitern.
Link
Rehabilitation für pflegende und betreuende Angehörige
Zuständige Institution
Kontakt
Schönauer Straße 45
4701 Bad Schallerbach
Tel: +43 (0)7249 443-0
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Website
Beschreibung
Das Konzept berücksichtigt insbesondere die individuellen Lebenssituationen, um damit sowohl für die betreuenden und pflegenden Angehörigen als auch für die Pflegebedürftigen den gemeinsamen Alltag zu erleichtern.
Dadurch soll die Beanspruchung für die Betreuenden verringert und langfristig eine Versorgung im heimischen Umfeld ermöglicht werden.
Eine gemeinsame Inanspruchnahme ist nur möglich, wenn die zu pflegende Person
- über 18 Jahre alt ist,
- nicht an einer hochgradigen Demenz leidet,
- nicht beatmet ist.
Links
IGMI Interessengemeinschaft Musik Inklusiv Vorarlberg
Zuständige Institution
IGMI Interessengemeinschaft Musik Inklusiv Österreich
Website
Kontakt Vorarlberg
Elisabeth Riegler, (Musikschule Lustenau / Sozialpädagogisches Zentrum Lustenau) E-Mail
Silke Moschner-Schubert, (Musikschule Liechtenstein) E-Mail
Natalie Begle-Hämmerle, (Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik, Musikschule Dornbirn) E-Mail
Ruth Jana Braunsteffer (Landesfachbereichsleiterin für inklusive Musikpädagogik in Vorarlberg)Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Beschreibung
Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention setzt sich IGMI für die Umsetzung und Weiterentwicklung von Musik und allen damit verbundenen künstlerischen Ausdrucksformen ein.
IGMI geht von der Leitidee einer inklusiven Gesellschaft, beruhend auf der UN- Behindertenrechtskonvention, aus. Die Inklusionsfähigkeit der Gesellschaft erfordert Distanz zu jeder ideologischen Festschreibung und die Anerkennung, Akzeptanz und Wertschätzung menschlicher Vielfalt.
Zentrales Anliegen von IGMI ist, die Bedeutung, Wirkung und Ausübung von Musik und allen künstlerischen Ausdrucksformen für Menschen mit Behinderung im inklusiven Setting in allen Lern- und Lebenserfahrungen zugänglich und erfahrbar zu machen. Wesentlich ist nicht nur die gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch deren Umsetzung in die Alltagsrealität.
Das betrifft Partizipation, Vielfalt und Heterogenität, Barrierefreiheit, Individualität und Selbstbestimmung und Förderung in allen pädagogischen und außerschulischen Institutionen. Musikalisches Geschehen ist zu vernetzen und in allen Vorhaben gemeinsam mitzutragen.
Gelebte Musikkultur verbindet Menschen.
Inklusion ist unteilbar.
Links
Impulspapier Musik Inklusiv, Österreich, einfache Sprache, 2024
IGMI Impulspapier Musik Inklusiv, Österreich, 2024