Marlies Vith

Eine Woche lang wird die oberösterreichische Landeshauptstadt Linz zum Zentrum inklusiver Kunst in Österreich und präsentiert außergewöhnliche internationale und heimische Kunst für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung einer breiten Öffentlichkeit.

Termin
19. - 24. Mai 2025

Ort
Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz/OÖ
Salesianumweg 3
4020 Linz

sicht:wechsel
Das Festivalprogramm wird sich aus einer Mischung aus außergewöhnlichen Gastspielen internationaler und heimischer Theater- und Tanzproduktionen, einem Musik-Schwerpunkt, Ausstellungen, Lesungen und zahlreichen künstlerischen Interventionen im öffentlichen Raum zusammensetzen.
Festival

Fachtagung: TEILHABE VERWIRKLICHEN DURCH INKLUSIVES MUSIZIEREN
23. - 24.5.2025
Erstmals wird sich die österreichweite Interessensgemeinschaft Musik und Inklusion (igmi) in der Festivalwoche zu einer 2-tägigen Fachtagung in Linz treffen, um über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich zu diskutieren.
Fachtagung

Alle weiteren Informationen zum Kulturfestival erhalten Sie HIER.

Veranstalter
Verein Integrative Kulturarbeit
IGMI Interessengemeischaft Musik inklusiv Österreich

Möwe-Zeitschrift mit den Reise-Angeboten 2025

Die Teilnahme an einer Möwe-Reise ist nur für Mitglieder des Vereins möglich.

Durch das Pilotprojekt Assistenz-Service Vorarlberg konnte eine zentrale Informations- und Kontaktstelle im Bereich der Persönlichen Assistenz in Vorarlberg geschaffen werden.
Somit wurde ein wesentliches Ziel des Projekts innerhalb eines Jahres umgesetzt.

Informationen zur persönlichen Assistenz
Menschen mit Behinderungen können sich über die Homepage www.assistenz-service.at zum Pilotprojekt und den Leistungen Persönlicher Assistenz informieren und mit den Assistenzservice-Stellen in Kontakt treten.

Beruf der Persönlichen Assistenz
Neben der Sichtbarmachung von Leistungen der Persönlichen Assistenz wird im Jobportal von www.assistenz-service.at der Beruf der Persönlichen Assistenz vorgestellt.
Interessierte können sich zum Berufsbild informieren und eine formlose Bewerbung an die Assistenzservicestelle senden.

Assistenz-Service Vorarlberg

Die Vereinigten Bühnen Wien setzten nach dem Erfolg mit der reizreduzierten Vorstellung des Musicals "Phantom der Oper" im vergangenen Jahr den nächsten Schritt zur barrierefreien Teilhabe am kulturellen Leben. 

„relaxed performance“ bei ROCK ME AMADEUS – DAS FALCO MUSCIAL
Diese wird in Kooperation mit der Österreichischen Autistenhilfe realisiert.

Bei einer „relaxed performance“ handelt sich um eine adaptierte Vorstellung für Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Neurodiversität (u.a. Autismus, ADHS), die aber von jedem und jeder besucht werden kann.
Bei der Vorstellung werden sensorische Reizfaktoren, wie laute Geräusche und starke Lichteffekte, reduziert oder angepasst.
Zudem bleibt der Zuschauerraum während der gesamten Vorstellung leicht beleuchtet, und es ist jederzeit möglich, den Saal zu verlassen und wieder zurückzukehren.

Durch einen früheren Haus- und Saaleinlass sowie eine längere Pause sollen zusätzlich Hektik und Stress beim Theaterbesuch reduziert werden.
Einfache Orientierungshilfen und Infos in Einfacher Sprache unterstützen die Vorbereitung auf das Musicalerlebnis.

Termin
18. Mai 2025
14.00 Uhr
Die Einführung zur Vorstellung beginnt um 13:45 Uhr

Ort
Ronacher
Seilerstätte 9
1010 Wien

Alle Weiteren Informationen finden Sie HIER.

Veranstalter
Vereinigte Bühnen Wien
Autistenhilfe Österreich

 

 

Young Carers Austria

Mittwoch, 26 Februar 2025 10:56

Zuständige Institution

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 (1) 711 00
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Website

Kontakt

Young Carers Austria - take care!
Website

Beschreibung

In Österreich gibt es über 42.000 pflegende Kinder und Jugendliche, sogenannte Young Carers. Sie unterstützen im Haushalt, kümmern sich um jüngere Geschwister, übernehmen Pflegetätigkeiten und tragen viel Verantwortung.
Das ist eine große Herausforderung, der sich andere Gleichaltrige nicht stellen müssen.
Es ist nicht schlimm, wenn man sich Hilfe holt. Ganz im Gegenteil – Hilfe holen, heißt Stärke zeigen!

Bist auch du ein Young Carer? Hol dir hier Informationen und Unterstützung.

Links

Die Young Carers Austria App

INKlettern Tour 2025

Published in Aktuelles
Montag, 24 Februar 2025 10:54

INKlettern ist ein Schnupperklettern und offen für alle.

Es lässt Berührungsängste schwinden, baut Barrieren ab und öffnet Raum für Begegnungen.
Beim INKlettern kommen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammen, die gemeinsam Klettern, voneinander lernen und sich austauschen wollen.
Unkompliziert, ohne Vorurteile und ohne Leistungsdruck – die Freude am Tun und der gemeinsame Spaß stehen hier im Vordergrund.

Termin 
27.06.2025, ab 14.00 Uhr

Ort
Kids Buin, Sportplatzstraße, 6922 Wolfurt

Alle weiteren Infos zur INKlettern - Tour der Alpenvereinsjugend erhalten Sie HIER.

Inklusion im Alpenverein

Veranstalter
Alpenvereinsjugend

Zuständige Institution

Bundesministerum für Arbeit und Wirschaft
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 711 00-0
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Website

Beschreibung

Mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnovelle ist es ab 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsfeststellung im Kompetenzzentrum Begutachtung ("Gesundheitsstraße") anzuordnen.
Damit steht auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit besteht, in Zukunft der Weg zu einer Vormerkung und Betreuung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Nutzung dessen Angebote frei.

Das Vorhaben "Arbeitsfähigkeit bis 25" dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.

Links

KOST Vorarlberg
Arbeitsfähigkeit bis 25 - Service-Hotline 

Wiedereingliederungsteilzeit

Donnerstag, 20 Februar 2025 14:45

Zuständige Institution

Bundesministerum für Arbeit und Wirschaft
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 711 00-0
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Website

Kontakt

fit2work
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Website
Beratungsstellen Vorarlberg
Telefonhotline 0800 500 118
Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr, Freitag zwischen 8 und 16 Uhr
Donnerstags gibt es von 13 bis 14 Uhr eine Telefonsprechstunde für Betriebe.

Beschreibung

Die Wiedereingliederungsteilzeit soll Menschen helfen, nach einer längeren Erkrankung (z.B. psychische Erkrankung, Krebserkrankung) schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren.
Dazu kann eine Teilzeitbeschäftigung mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart werden, während dieser die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zusätzlich Wiedereingliederungsgeld bezahlt.

Personen, die Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren können
Die Möglichkeit der Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit nach den Bestimmungen des Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetzes (AVRAG) samt Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld und pensionsversicherungsrechtlicher Absicherung besteht für Arbeitnehmer:innen mit privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen.

Vertragsbedienstete und Beamte des Bundes, der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden können ihre Arbeitszeit zum Zweck der Wiedereingliederung reduzieren, das Wiedereingliederungsgeld beziehen und sind ebenso in der Pensionsversicherung abgesichert, sofern die für sie geltenden landes- oder bundesgesetzlichen Normen jeweils Regelungen vorsehen, die eine Vereinbarung zur Reduktion der Dienstzeit ermöglichen, welche mit der Wiedereingliederungsteilzeit nach dem AVRAG vergleichbar ist.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausübung der Wiedereingliederungsteilzeit.
Diese ist mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber schriftlich zu vereinbaren. Beiden Arbeitsvertragsparteien steht es frei, sich für oder gegen das Modell der Wiedereingliederungsteilzeit zu entscheiden.

Für die Ausübung der Wiedereingliederungsteilzeit müssen im Einzelnen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, das vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens drei Monate gedauert hat.
  • Das Vorliegen eines mindestens sechswöchigen Krankenstands.
  • Eine Beratung über die Gestaltung der Wiedereingliederungsteilzeit durch fit2work. Die Beratung von fit2work erstreckt sich sowohl auf die Abklärung der Grundvoraussetzungen für die Ausübung der Wiedereingliederungsteilzeit (Dauer des Arbeitsverhältnisses von drei Monaten, sechswöchiger Krankenstand, medizinische Zweckmäßigkeit) als auch auf den zu erstellenden Wiedereingliederungsplan und die zu treffende Wiedereingliederungsvereinbarung. Eine ausdrückliche Zustimmung von fit2work zu Wiedereingliederungsplan und -vereinbarung ist nicht erforderlich.
  • (Die Beratung durch fit2work kann entfallen, wenn die Arbeitsvertragsparteien sowie die/den Arbeitsmediziner:in des Betriebs oder des arbeitsmedizinischen Zentrums der Wiedereingliederungsvereinbarung und dem Wiedereingliederungsplan nachweislich zustimmen).
  • Die Erstellung eines Wiedereingliederungsplans durch die/den Arbeitnehmer:in  gemeinsam mit der/dem Arbeitgeber:in. Im Wiedereingliederungsplan werden die Rahmenbedingungen und der beabsichtigte Ablauf der Wiedereingliederungsteilzeit für die schrittweise Rückkehr in den ursprünglichen Arbeitsprozess festgehalten. Bei der Erstellung des Wiedereingliederungsplanes soll die bzw. der mit der arbeitsmedizinischen Betreuung nach dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitnehmer:innenschutzgesetz – ASchG) betraute Arbeitsmediziner:in des Betriebes oder des Arbeitsmedizinischen Zentrums zur Beratung beigezogen werden.
  • Das Vorliegen einer schriftlichen Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien über die konkrete Ausgestaltung der Reduktion der Arbeitszeit. Sofern vorhanden, ist auch der Betriebsrat den Verhandlungen über diese Vereinbarung beizuziehen.
  • Die Bewilligung des Wiedereingliederungsgeldes durch den Krankenversicherungsträger.
  • Eine Bestätigung über die Arbeitsfähigkeit der/des Arbeitnehmer:in.

Links

Wiedereingliederungsteilzeit
fit2work - Wiedereingliederungszeit
Wiedereingliederungszeit und Wiedereingliederungsgeld ÖGK

 

Familienberatung.gv.at

Mittwoch, 19 Februar 2025 11:25

Klettern

Published in Sport
Mittwoch, 15 Mai 2024 11:19

Zuständige Institution

Behindertensportverband Vorarlberg (VBSV)
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61
6845 Hohenems
Tel: +43 55 76 21197
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Kontakt

Vorarlberger Versehrtensportverein
Kaiser-Franz-Josef-Str. 61/1
6845 Hohenems
Tel: +43 664 55 81 37 8
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beschreibung

Klettern ist für Menschen mit körperlicher aber auch mentaler Behinderung möglich.
Ob Anfänger/in oder Fortgeschrittene/Fortgeschrittener, mit oder ohne Beeinträchtigung – Klettern ist für jeden geeignet.
Bei uns geht es nicht nur um sportliche Höchstleistungen, sondern vor allem um den Spaß und das gemeinsame Miteinander.

Egal auf welchem Niveau du beginnst, du wirst stets begleitet und gefördert.
Alle werden ermutigt, ihre eigenen Grenzen zu erkunden und dabei über sich hinauszuwachsen
Melde dich jetzt an und erlebe den Spaß des Kletterns!

Links

Klettern - BSV

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