Marlies Vith

Beschreibung

Der "Museums Guide inklusiv" bietet als Publikation sowie als Website einen umfassenden Überblick über Angebote in ganz Österreich.

Mit dem Museums Guide inklusiv leistet Österreich Pionierarbeit. Erstmals gibt es einen Überblick über die breit gefächerten Angebote zu Barrierefreiheit und Inklusion in den heimischen Museen bundesweit.
Denn Kunst und Kultur für alle zugänglich und erlebbar zu machen ist auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft eine zentrale Zielsetzung für Museen.

Die Mehrheit der österreichischen Museen ist nicht nur barrierefrei ausgestattet, sondern bietet unterschiedlichste inklusive Informations- und Vermittlungsformate an. Allerdings sind diese Angebote oftmals nicht ausreichend bekannt, und es fehlte bisher ein Überblick, was Österreichs Museen in diesem Bereich leisten und anbieten.

Der MuseumsGuide inklusiv schließt diese Lücke. Gut strukturiert und barrierefrei aufbereitet wird ein umfassender Überblick geboten. Die Informationen reichen vom barrierefreien Eingang, dem ermäßigten Eintritt, barrierefreien Empfang, Verfügbarkeit barrierefreier WCs, taktiler Orientierungshilfen, Rohlstuhl- oder Rollator-Verleihmöglichkeit oder induktive Höranlagen über die Erlaubnis Begleithunde mitzunehmen bis hin zur barrierefreien Website des Museums.
Bei den Spezialangeboten, wie etwa Führungen und workshops, wird überdies je nach Eignung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung, für Menschen mit Hörbeeinträchtigung oder für Menschen mit Demenzerkrankung unterschieden.
Angebote in leichter oder einfacher Sprache, Audioguides, Multimedia-Guides oder Hörstationen ergänzen die Informationen.

Der MuseumsGuide ist durch eine Kooperation mit ICOM Österreich sowie der Essl Foundation ermöglicht worden.

Erhältlich ist er neben dem gut sortierten Buchhandel auch in den Museumsshops der österreichischen Museen und durch die Kooperation mit der Monopolverwaltung GmbH in den Tabak-Trafiken Österreichs.

Links

Museums-Guide inklusiv

axSpA Selbsthilfe-Vorarlberg

Published in Selbsthilfegruppen
Freitag, 23 Juni 2023 08:20

Zuständige Institution

Selbsthilfe Vorarlberg
Schlachthausstraße 7c
6850 Dornbirn
Tel: +43 664 4349 654
E-Mail
Website

Kontakt

Obfrau 
Cornelia Wolf
Tel: +43 699 11 633 944
E-Mail
axSpA Selbsthilfe Vorarlberg

Beschreibung

Unter einer axialen Spondylarthritis (axSpA) versteht man eine chronische rheumatische Rheumaerkrankung, die durch Entzündungen im Bereich der Wirbelsäule gekennzeichnet sind.
Leitsymptom dieser Erkrankungsgruppe ist der entzündliche Rückenschmerz.

Die axSpA Selbsthilfe-Vorarlberg ist eine Organisation, die sich hauptsächlich der Hilfe zur Selbsthilfe für neu diagnostizierte Patienten widmet und gleichzeitig die Gemeinschaft für bereits erfahrene Patienten aufrechterhält.
Unsere Zielsetzung ist es, Betroffene zu unterstützen, indem wir ihnen eine Plattform bieten, auf der sie sich austauschen, gegenseitig unterstützen und wertvolle Informationen erhalten können.
Unser Anliegen ist es, Menschen, die von axialer Spondyloarthritis betroffen sind, zu erreichen und ihnen eine Anlaufstelle zu bieten, um Unterstützung zu finden.

Unsere Angebote

  • Kinder und Jugendliche
  • Neu diagnostiziert
  • Leben mit AXSPA

Wir sind für euch da und unterstützen euch bei euren Fragen zum Thema axiale Spondylo-Arthritis, Morbus Bechterew, chronischen Rückenschmerzen, ...

Link

axSpA Selbsthilfe Vorarlberg

 

Zuständige Institution

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 (1) 711 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Beschreibung

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung des

  • Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und des
  • Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen

Wie bekomme ich den Angehörigen­bonus?
Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Sie sind in der Pensionsversicherung wegen der Pflege einer*eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes selbst- oder weiterversichert:
    Dann erhalten Sie den Angehörigenbonus automatisch von dem Pensionsversicherungsträger, bei dem sie selbst- oder weiterversichert sind.
  • Sie pflegen seit mindestens 1 Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung und Ihr monatliches Netto-Einkommen betrug im vergangenen Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als € 1.594,50:
    Um den Angehörigenbonus zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei dem Pensionsversicherungsträger stellen, von dem Ihr*e nahe*r Angehörige*r das Pflegegeld erhält.

Links

PV - Informationen zum Angehörigenbonus
österreich.gv.at - Allgemeines zum Thema "Pflegende Angehörige"

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Betreuende und pflegende Angehörige
österreich.gv.at - Versicherungsmöglichkeiten
freiwillige Pensionsversicherung für pflegende Angehörige - PVA

Beschreibung

2019 wurde ein Grundsatzgesetz des Bundes gem. Art 12 B-VG (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) geschaffen, begleitend dazu wurde ein Sozialhilfe-Statistikgesetz eingeführt und das Integrationsgesetz an die Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes angepasst.

Mit dem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wurde ein neues Leistungsrecht etabliert, das anstelle von Mindeststandards nun Höchstsätze (Maximalbeträge) vorsieht.
Weiters wird die Zuerkennung von Sozialhilfe verstärkt in Form von Sachleistungen (bspw. beim Wohnbedarf) erfolgen. Als Sachleistung gilt dabei etwa auch die Überweisung der Miete an den Vermieter.

Das betrifft Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Sozialhilfe haben:

  • Darüber hinaus haben die Länder einen verpflichtenden Zuschlag für Menschen mit Behinderung zu gewähren, sofern sie nicht bereits gleichwertige Leistungen vorgesehen haben.
  • Deckelung der Geldleistung
    Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sieht zudem eine sog. "Deckelungsbestimmung" vor. Danach soll die Summe der Geldleistungen von Erwachsenen in einer Haushaltsgemeinschaft 175 Prozent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinlebende nicht überschreiten. 
    Besonders schützenswerte Personengruppen, wie z.B. Menschen mit Behinderung, können von der Begrenzung ausgenommen werden.

Krankenversicherung
Bezieherinnen/Bezieher ohne Krankenversicherungsschutz werden von den Sozialämtern zur Krankenversicherung angemeldet. Der uneingeschränkte Zugang zu medizinischen Leistungen ist damit gewährleistet.

Links

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Sozialhilfe und Mindestsicherung

Vorarlberg - Sozialhilfe

Nachteilsausgleich

Dienstag, 16 Mai 2023 10:52

Was ist der Nachteilsausgleich?  

Durch einen Nachteilsausgleich soll Schüler:innen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen (bei vorliegender ICD-10-Diagnose) durch gezielte Hilfestellungen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen.

Bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer länger andauernden schweren chronischen Erkrankung, sofern diese zur Beeinträchtigung bei der Leistungserbringung führt, ist ein Ausgleich der nachteiligen Besonderheiten in der Leistungsbeurteilung verbindlich von jeder Lehrerin/jedem Lehrer zu berücksichtigen.

Es geht darum, den Blick auf den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin und dessen persönliche Möglichkeiten, Prüfungen erfolgreich absolvieren zu können, zu richten und so eine Kompensation des mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung verbundenen Nachteils herzustellen.
Es ist auf die individuelle Benachteiligung des Schülers/die Schülerin einzugehen.

Die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes muss grundsätzlich erreicht werden, ohne dass die Leistungsanforderungen grundlegend verändert werden. Wurde eine Leistung im Rahmen eines Nachteilsaugleichs erbracht, so stellt diese eine gleichwertige Leistung dar.
Art und Umfang von Nachteilsausgleichen sind stets so auszurichten, dass die in der Behinderung/Beeinträchtigung begründete Benachteiligung ausgeglichen und dem Grundsatz der Chancengerechtigkeit entsprochen wird.

Es geht nicht um eine Bevorzugung durch geringere Leistungsanforderungen, sondern um eine kompensierende, aber inhaltlich zielgleiche Gestaltung der Leistungssituation.
Der Nachteilsausgleich definiert sich also darin, diagnostizierte Beeinträchtigungen (ICD-10- Diagnose) und daraus resultierende Benachteiligungen zu minimieren bzw. auszugleichen.

Gesetzliche Grundlagen zum Nachteilsausgleich
Der Begriff des „Nachteilsausgleichs“ kommt in den österreichischen Gesetzen, Verordnungen und Erlässen nicht explizit als solcher vor. Allerdings kann er u.a. aus folgenden Bestimmungen abgeleitet werden:

  • Art. 24 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
  • Art. 7 Bundes-Verfassungsgesetz,
  • § 18 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz und
  • § 2 Abs. 4 Leistungsbeurteilungsverordnung

§ 18 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz:
„Schüler, die wegen einer körperlichen Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen können oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet wären, sind entsprechend den Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen
Behinderung bzw. gesundheitlichen Gefährdung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird.“

§ 2 Abs. 4 Leistungsbeurteilungsverordnung:
„Eine Leistungsbeurteilung ist insoweit nicht durchzuführen, als feststeht, dass der Schüler wegen einer körperlichen Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen kann oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet ist.“ 

Links

Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik Kärnten - Nachteilsausgleich
Bildungsdirektion Vorarlberg - Schulpsychologie & Schulärztlicher Dienst 

 

Zuständige Institution

Schulheim Mäder
Arbeitskreis für körperbehinderte Kinder Vorarlberg
Neue Landstrasse 4
6841 Mäder
Tel: +43 5523 55500

Kontakt

Claudia Stemberger
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Beschreibung

Das Elternnetzwerk im Schulheim Mäder möchte zur Vernetzung der Eltern unserer Schüler:innen beitragen. Angebote, wie z. B. ein gemeinsames Frühstück, sollen dazu beitragen, dass sich die Eltern in gemütlicher Runde über die Schule, Hilfsmittel, finanzielle Unterstützungen oder Möglichkeiten zur Familienentlastung austauschen können.

Links

Elternnetzwerk Schulheim Mäder

Krankentransporte und Fahrtkosten

Dienstag, 02 Mai 2023 11:25

Zuständige Institution

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website

Beschreibung

Beschreibung in leicht verständlicher Sprache

Wer krank und gehunfähig ist, benötigt Hilfe beim Weg zur Behandlung. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unterstützt Sie dabei.

Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt Transportkosten, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass die bzw. der gehunfähig erkrankte Versicherte oder Angehörige auf Grund ihres bzw. seines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, auch nicht mit einer Begleitperson.

Transportkosten werden in Höhe der vertraglich festgelegten Tarife für folgende Beförderungen übernommen:

  • zur Anstaltspflege in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt bzw. aus dieser Krankenanstalt in die Wohnung der bzw. des Erkrankten
  • bei aus medizinischen Gründen notwendiger Überstellung zur stationären Behandlung von einer Krankenanstalt in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt,
  • zur ambulanten Behandlung zur nächstgelegenen geeigneten Vertragsärztin bzw. zum nächstgelegenen geeigneten Vertragsarzt, der nächstgelegenen geeigneten Vertrags(Gruppen)praxis oder zur nächstgelegenen geeigneten Einrichtung (Vertragseinrichtung) bzw. in die Wohnung der bzw. des Erkrankten zurück,
  • zur körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Folgende Transportarten sind möglich:

  • Krankenbeförderung
  • Krankentransport/Rettungstransport
  • Notarzttransport

Wie erhalte ich einen Transportschein?
Wenn die Voraussetzungen für einen Transport erfüllt sind, stellt Ihnen Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt oder die zuständige Behandlungsstelle den benötigten Krankentransportschein aus.

Was bedeutet "gehunfähig"?
„Gehunfähig“ bedeutet, dass jemand aufgrund des geistigen oder körperlichen Zustands nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, auch nicht mit einer Begleitperson. Es zählen nur medizinische Gründe.

Links

gesundheitskasse.at - Krankentransporte und Fahrtkosten
Österreichisches Rotes Kreuz - Krankentransporte

 

Zuständige Institution

ifs Inklusion und Selbstbestimmung
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Tel: +43 5 1755 500
Fax: +43 5 1755 9500
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Website

Kontaktperson

Koordination
Benedikta Stampfer

Tel: +43 5 1755 528
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Beschreibung

Die ifs Unterstützung elementarpädagogisches Personal (UeP) ist ein Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot für Elementarpädagog:innen, Mitarbeitende in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Assistent:innen, Spielgruppenbetreuer:innen u. a.) sowie fachlich involvierte Gemeindebedienstete.
Als zentrale Anlaufstelle bietet die UeP Hilfe im Umgang mit psychosozialen und/oder komplexen Themen, sofern die Problem- und Fragestellungen nicht mit eigenem Fachwissen beantwortet werden können und nicht in den Bereich der pädagogischen
Fachberatung fallen.

Das Angebot umfasst Beratung, Informationen und Unterstützung

  • bezüglich des eigenen Umgangs mit herausfordernden Situationen und Kindern.
  • in psychosozial schwierigen Situationen oder bei Fragen zu Themen wie Entwicklung, Verwahrlosung, Gewalt, Verdacht auf Missbrauch etc.
  • in der Vorbereitung von kritischen Elterngesprächen abseits der pädagogischen Arbeit der Einrichtung und gegebenenfalls bezüglich weiterer Unterstützungsangebote außerhalb der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
  • wenn eine gezielte Außensicht sinnvoll ist.

Ziel ist es, Unterstützung für elementarpädagogische Fachkräfte zu bieten, sodass diese ihre wichtige Bildungsarbeit weiterhin gut ausführen und die Kinder nachhaltig fördern können.

Elementarpädagogische Fachkräfte oder Gemeindebedienstete mit Beratungs- und/ oder Unterstützungsbedarf können direkt – telefonisch oder per E-Mail – mit der Koordinatorin der UeP Kontakt aufnehmen.

Das Angebot „ifs Unterstützung für elementarpädagogisches Personal (UeP)“ wird in enger Abstimmung mit dem Land Vorarlberg, Abteilung IVa und IIa sowie dem Vorarlberger Gemeindeverband umgesetzt.

Links

Elementarpädagogik -Land Vorarlberg

Tiergestützte Pädagogik / Therapie

Montag, 24 April 2023 09:47

Zuständige Institution

Verschiedene Anbieter
Details siehe im Abschnitt "Links"

Beschreibung

Der Begriff Tiergestützte Therapie ist nur eine umgangssprachlich-populäre Bezeichnung. Grundsätzlich teilt sich die so genannte "Tiergestützte Therapie" im wesentlichen in drei Hauptbereiche.
Dies ist berufsrechtlich in Österreich, aber auch international, klar geregelt. Es gibt keinen eigenen Beruf für "Tiergestützte Therapeut:innen", denn dazu ist das Feld der Umsetzbarkeit viel zu groß und es umfasst im Wesentlichen auch international die folgenden 3 Hauptbereiche:

  1. die eigentliche Tiergestützte und Naturgestützte Therapie für kranke Menschen, also für Patient:innen. Hier arbeiten medizinische Fachpersonen mit einer entsprechenden Zusatzausbildung wie die von uns angebotenen Lehrgänge und behandeln kranke Menschen, also Patient:innen. Dies ist zahlenmäßig immer noch ein kleiner Teil innerhalb der gesamten so genannten "Tiergestützten Therapie". Sofern Krankenanstalten, niedergelassene Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Psycholog:innen, Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Gesundheit.- und Krankenpfleger:innen ihre von der Krankenkasse bezahlten Leistungen im Tiergestützten Setting oder Naturgestützten Setting erbringen, ist dann beispielsweise eine Tiergestützte/Naturgestützte Psychotherapie dann auch eine von der Krankenkasse bezahlte Leistung. Denn die eigentliche Behandlung erbringt die medizinische Fachperson und nutzt gleichzeitig die durch Tier und Natur gegebenen wissenschaftlich bewiesenen weiteren Heileffekte. In unseren Lehrgängen lernen Menschen diese Effekte in der Behandlung von Patient:innen umzusetzen und auch eigene Projekte zu gestalten und zu definieren.
  2. Tiergestützte und Naturgestützte pädagogische und soziale Fördermaßnahmen: hier arbeiten Pädagog:innen, Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen etc. mit einer entsprechenden Zusatzausbildung wie die von uns angebotenen Lehrgänge und fördern dadurch gezielt ihre Schüler:innen oder Klient;innen. Dies ist KEINE eigentliche Therapie, sondern eben eine gezielte, geplante und wohl durchdachte Fördermaßnahme. Diese Fachpersonen lernen in unseren Lehrgängen diese Möglichkeiten zu entwickeln und für ihre weitere berufliche Tätigkeit zu nutzen. Allgemein kennt man diese Tätigkeit als Tiergestützte Pädagogik.
  3. Tiergestützte und Naturgestützte Aktivitäten: dies ist die größte Gruppe innerhalb der so genannten "Tiergestützten Therapie". Hier arbeiten Dienstleister:innen aus verschiedenen Branchen mit einer entsprechenden Zusatzausbildung wie die von uns angebotenen Lehrgänge und erbringen mannigfaltige Dienstleistungen gemeinsam mit Tieren oder in der Natur für andere Menschen. Das reicht von Outdoor Guides, über Ziegen-, Lama-, Pferde- oder Eseltrekking bis hin zu entsprechenden Workshops, Feriencamps und vielen Freizeitangeboten rund um Natur und Tiere. Wirtschaftlich gesehen ist dieser Bereich vielleicht sogar der interessanteste und die meisten unserer Absolvent:innen arbeiten später in diesem großen Dienstleistungsbereich - oft auch wenn sie eigentlich beruflich zu den beiden oben genannten Gruppen innerhalb der Tier- und Naturgestützte Interventionen zählen. Die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt.Welche Tiere kommen zum Einsatz?

In den Anfängen der tiergestützten Therapie kamen besonders Pferde und Hunde zum Einsatz. Pferde werden vor allem beim therapeutischen Reiten sowie in der Psychotherapie herangezogen. Heutzutage werden vermehrt auch Nutztiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Schafe, Lamas, aber auch Kleintiere (z.B. Kaninchen und Meerschweinchen) oder Vögel (Geflügel, Papageien/Sittiche) eingesetzt. Selbst Achatschnecken oder Insekten können tierische Helfer sein. Die Erfahrungen darüber, welche Tiere und in welcher Form eingesetzt werden können, wachsen laufend.

Wo findet tiergestützte Therapie Anwendung?
Tiergestützte Therapien oder Aktivitäten finden unter anderem Anwendung in folgenden Bereichen:

  • Pflege- und Seniorenheimen
  • sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen
  • in der Pflege
  • in der Palliativmedizin
  • in der Rehabilitation
  • in der Pädagogik (tiergestützte Pädagogik) sowie
  • im Rahmen verschiedener Behandlungen (Psychotherapie, Ergotherapie etc..
  • sowie in weiteren Dienstleistungsbranchen

Links

Diese Aufzählung hat nicht den Anspruch der Vollständigkeit.

ATN - Akademie für angewandte Tierpsychologie und TierverhaltenstrainingTier­gestützte Arbeit Aus­bildung in Vorarlberg
gesundheit.gv.at - Tiergestützte Therapie & Maßnahmen
Glüxschmiede - pferdegestützte Therapie und Coaching
Green Care - Tiergestützte Pädagogik und Therapie am Hof
Hochschule für Agrar und Umweltpädagogik - Hochschullehrgang Tiergestützte Interventionen
Lama und Alpaka Register Austria
L.E.B. Lernen.Erleben.Begegnen: tiergestützte Pädagogik, tiergestützte Therapie & vieles mehr
Österreichische Gesellschaft für Tiergestützte und Naturgestützte Therapie ÖGTT
psyOnline.at - Tiergestützte Therapie in Vorarlberg
Reiten für Menschen mit Behinderung
Verein Pferde stärken
Vorarlberger Assistenzhundezentrum "Helfende Pfote"
Vorarlberger Verein für Assistenz- & Therapiehunde
Therapeutisches Reiten
Tiergestützte Therapie Österreich
Tiergestützte Pädagogik - komPETenz
Tiergestützte Pädagogik/Therapie mit Alpacas und Lamas - alpaca-lama.com

 

 

DEC112 - Die barrierefreie Notruf-App

Mittwoch, 19 April 2023 15:43

Zuständige Institution

Verein zur Entwicklung von standardisierten und barrierefreien Notrufen
Steingasse 3
4786 Brunnenthal
Tel: +43 677 612 059 00
E-Mail
Website

Beschreibung

Mit der DEC112 App können Sie mit einer Notruf-Zentrale chatten, wenn sie einen Notfall haben. Mittels Text-Chat können Sie in einer Not-Situation professionelle Hilfe erhalten.
Außerdem werden automatisch der aktuelle Standort und Gesundheits-Daten (optional) an die Notruf-Zentrale gesendet. Dies ermöglicht eine rasche Hilfe.

In Österreich können Sie damit folgende Dienste erreichen:
Feuerwehr (Notruf 122)
Polizei (Notruf 133)
Rettung (Notruf 144)
Bergrettung (Notruf 140)
Euro-Notruf (Notruf 112, Polizei)
Stiller Notruf (Polizei)

Es gibt in der DEC112 App auch einen Modus zum Trainieren von Notrufen. So kann man lernen mit der App besser umzugehen.

Die DEC112 App ist außerdem eine Ergänzung zur Gehörlosen-SMS (0800 133 133) in Österreich.

Links

DEC112-App: Digitaler Notruf
DeafVoice - die Notruf-App für Gehörlose in der Schweiz

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