Therapiekostenersatz - Kind mit Behinderung

Zuständige Institution

Krankenversicherungsträger

Die zuständige Landesregierung

Beschreibung

Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich. Rehabilitationsmittel werden im Rahmen der sozialen Rehabilitation zur Verfügung gestellt.
Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ärztlicher Verordnungsschein
  • Eventuell ein ärztliches Gutachten
  • Rechnung über Therapiekosten

Links

österreich.gv.at - Therapiekostenersatz

 

 

Info Pool

Schriftgrösse

Info Pool

Our Sponsors