Zuständige Institution
Die zuständige Landesregierung
Beschreibung
Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich. Rehabilitationsmittel werden im Rahmen der sozialen Rehabilitation zur Verfügung gestellt.
Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Eventuell ein ärztliches Gutachten
- Rechnung über Therapiekosten
Links
österreich.gv.at - Therapiekostenersatz