Weiterversicherung/Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

Personen, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen bzw. ein Kind mit Behinderung unter gänzlicher bzw. erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen, haben die Möglichkeit, Pensionsversicherungszeiten zu erwerben.
Sie können dies entweder durch eine Weiterversicherung oder eine Selbstversicherung tun.
kostenlose Pensionsversicherung für pflegende Angehörige - PVA

Achtung: 
Die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes endet

  • mit dem Ende des Kalendermonates, in dem eine der Voraussetzungen weggefallen ist (z.B. erhöhte Familienbeihilfe, Wohnsitz im Inland) oder
  • mit dem Eintritt eines Ausschließungsgrundes oder durch eine Austrittserklärung des*der Versicherten zum Letzten eines Kalendermonates,
  • spätestens jedenfalls am Letzten des Monates, in dem das zu pflegende Kind das 40. Lebensjahr vollendet.

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Freiwillige Versicherungen Stand Jänner 2024

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