Zuständige Institution
Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website
Beschreibung
ÖGK
Kinder sind ab dem 18. Geburtstag bei den Eltern unter folgenden Voraussetzungen weiter kostenlos mitversichert: Bezug von Familienbeihilfe
Wenn Sie für Ihr Kind Familienbeihilfe vom Finanzamt erhalten, wird die Mitversicherung automatisch verlängert.
Mitversicherung des Kindes in der Krankenversicherung
Wenn das Kind auf Grund einer Beeinträchtigung oder Krankheit erwerbsunfähig ist, kann nach dem 18. Geburtstag ein Antrag auf weitere kostenlose Mitversicherung gestellt werden.
Erwerbsunfähigkeit
Eine Mitversicherung ist auch möglich, wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder Gebrechen spätestens ab Vollendung des 18. Lebensjahres (= ein Tag vor dem 18. Geburtstag) bzw. spätestens seit dem Ende der Schul- oder Berufsausbildung bzw. des Studiums (= letzter Tag der Ausbildung oder des Studiums) erwerbsunfähig ist. Dazu brauchen wir:
- das ausgefüllte Formular "Prüfung der Anspruchsberechtigung für Angehörige"
- einen aktuellen Befundbericht über die Erkrankung oder das Gebrechen und seit wann diese bestehen
Links
Familienbeihilfe
erhöhte Familienbeihilfe
ÖGK - Mitversicherung Kinder