Einberufung zum österreichischen Bundesheer (Stellungspflicht)

Zuständige Institution

Die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos, das für den Hauptwohnsitz des Wehrpflichtigen zuständig ist.

Ergänzungsabteilung Vorarlberg
Kommandogebäude Oberst Bilgeri
6900 Bregenz, Reichsstr. 20
Telefon:
Administration: +43(0)50201 - 9041004 oder 9041017
Stellung: +43(0)50201 - 9041038 oder 9041037
Einberufung: +43(0)50201 - 9041036 oder 9041035
Befreiungen: +43(0)50201 - 9041017 oder 9041015
Fax: +43(0)50201 - 9017411
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Amtsstunden: Mo-Do 08:00-14:00 Uhr, Fr: 08:00-12:00 Uhr
Parteienverkehr: Mo-Do 09:00-14:00 Uhr, Fr 09:00-12:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung

Beschreibung

Prinzipiell muss jeder männliche österreichische Staatsbürger der Ladung zur Stellung folgen.
Ausgenommen von der Stellungspflicht sind Sie, wenn ein amtsärztliches Zeugnis über eine andauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung vorliegt.

In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Ergänzungsabteilung Ihres Bundeslandes in Verbindung.
Wenn Sie der Ladung zur Stellung nicht folgen, begehen Sie eine Verwaltungsübertretung und riskieren damit eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu € 7.000.

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